261605-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag: Gesperrte Basketballkörbe auf Bonner Schulhöfen
Kerndaten
- Nummer
- 261605-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Sportausschusses Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261605-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Stellungnahme zum Dringlichkeitsantrag: Gesperrte Basketballkörbe auf Bonner Schulhöfen Beratungsfolge Sportausschuss 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. Welche Vorfälle haben zu der Sperrung der Basketball-Körbe geführt? An einer Grundschule hat sich ein Schüler an einen festinstallierten Basketballkorb gehängt. Dabei löste sich der Korb aus seiner Verankerung und fiel dem Schüler auf den Kopf. An einer anderen Grundschule klappte sich ein mobiler Basketballkorb zusammen und fiel einem Schüler auf den Kopf. Da diese Vorfälle sich zeitlich kurz nacheinander ereigneten und nicht ausgeschlossen werden konnten, dass die Unfälle mit Hitze in Zusammenhang stehen, hat die Verwaltungsleitung entschieden, alle Basketballkörbe an Schulen umgehend zu sperren und außerplanmäßig prüfen zu lassen. 2. Wie begründet die Verwaltung die Verhältnismäßigkeit alle Basketball-Körbe in Bonn für unbestimmte Zeit zu sperren? Da es innerhalb kürzester Zeit zu zwei Unfällen mit Personenschaden gekommen und die Ursache nicht bekannt war, stand aus Sicht der Verwaltung kein milderes Mittel zur Verfügung. 3. Welche Prüfungen werden durchgeführt und betrifft diese Prüfung alle Körbe? Es wird eine Sicherheitstechnische Prüfung durch einen zertifizierten Prüfer durchgeführt. Dabei werden alle fest eingebauten Körbe geprüft, die sich im Außenbereich, also auf Schulhöfen, befinden. 4. Wann werden die Basketballkörbe wieder für die Nutzung freigegeben?Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Sobald die Prüfergebnisse zu den Körben vorliegen und kein Mangel gefunden wurde, können die Körbe wieder freigegeben werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de