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261599-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565) - Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
261599-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Thusneldastraße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Herseler Straße Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Graurheindorfer Straße Straße· Nordstadt, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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Übergeordnet

  1. 261599 Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner Nordbrücke (A565)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261599-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat III
Dezernat:
Dez. III
Grüner-Dringlichkeitsantrag: Schutz der
Anwohnerschaft beim Abriss der Bonner
Nordbrücke (A565) - Stellungnahme der
Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 24.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat die Autobahn GmbH des Bundes in Bezug auf die im
Antrag angesprochenen Punkte kontaktiert. Hiermit gibt die Verwaltung das
Schreiben der Stadt Bonn sowie die Antwort der Autobahn GmbH zur Kenntnis.
Anlage/n
1 20260924_Schreiben-Dezernat-III-an-Autobahn-Dringlichkeitsantrag
Nordbru?cke (öffentlich)
2 20261012-Antwortschreiben-Autobahn-an-Bundesstadt-Bonn (öffentlich)Seite 1 von 5
Stadtbaurat Helmut Wiesner
Stadthaus
Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 20 05
Telefax: 0228 - 77 96 19 82 8
helmut.wiesner@bonn.de
Der Oberbürgermeister
Dezernat für Planung, Umwelt
und Verkehr
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Rheinland | Außenstelle Köln
z. Hd. Fr. Ascheid
Deutz-Kalker-Straße 18-26
50679 Köln
Bonn, den 24. September 2026
Dringlichkeitsantrag aus der Bezirksvertretung Bonn: Schutz der Anwohnerschaft beim Abriss
der Bonner Nordbrücke (A565)
Sehr geehrte Frau Ascheid,
im Kontext der Sperrung der Bonner Friedrich-Ebert-Brücke (auch „Nordbrücke“) hat die Bonner Bezirks-
fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Dringlichkeitsantrag gestellt, der von der Bezirksvertretung Bonn
mit der Maßgabe vertagt wurde, die Stadtverwaltung möge unmittelbar Gespräche mit der Autobahn
GmbH aufnehmen.
Konkret beinhaltet der Antrag folgende Punkte:
1. Beweissicherung und Erschütterungen
Die Verwaltung wird gebeten, bei der Autobahn GmbH kurzfristig den Stand der angekündigten Be-
weissicherung der betroffenen Gebäude sowie die Ergebnisse der Erschütterungsmessungen einzu-
holen. Noch ausstehende Beweissicherungen sollen unverzüglich nachgeholt und bei bereits be-
troffenen Gebäuden eine nachträgliche Zustands- und Schadensdokumentation ermöglicht werden.
2. Entschädigungsregelung überprüfen
Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH auf eine erneute Prüfung der Entschä-
digungsregelung hinzuwirken. Dabei sollen insbesondere unmittelbar an die Baustelle angrenzende
Häuser berücksichtigt werden, die bislang aufgrund des festgelegten Radius ausgeschlossen wur-
den, obwohl sie erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelastungen ausgesetzt waren. Dies betrifft
unter anderem den Bereich Thusneldastraße 8–18.
3. Staubbelastung reduzieren
Die Verwaltung wird gebeten, gegenüber der Autobahn GmbH und den ausführenden Unternehmen
auf eine konsequente Staubvermeidung hinzuwirken. Insbesondere sind Bewässerung und weitere
Schutzmaßnahmen an die jeweiligen Windverhältnisse anzupassen und für akute Belastungen ein
kurzfristig erreichbarer Ansprechpartner sicherzustellen.
4. Bericht an die Bezirksvertretung
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung kurzfristig über die Ergebnisse sowie die weite-
ren Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Anwohnerschaft zu berichten.
Antrag und Maßgabe finden Sie auch im Bonner Ratsinformationssystem unter der Drucksache 261599
bzw. unter folgendem Link: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2095708.Seite 2 von 5
Seite 2
Entsprechend des Antrags und der Maßgabe der Bezirksvertretung möchte ich Sie deshalb bitten, den
genannten Punkten nachzukommen. Die laufenden Abrissarbeiten führen im direkten Wohnumfeld der
linksrheinischen Vorlandbrücke zu erheblichen Belastungen durch Lärm, Erschütterungen und Staub.
Gleichzeitig bestehen offene Fragen zur Beweissicherung betroffener Gebäude und zur Abgrenzung der
angebotenen Entschädigungen. So wichtig der Abriss und der schnelle Ersatzneubau der linksrheini-
schen Vorlandbrücke der Bonner Nordbrücke für die gesamte Region ist, gilt es dennoch, die Auswir-
kungen auf die Anwohnenden im Bereich der Vorlandbrücke auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und
diesbezüglich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen sowie Unsicherheiten in Be-
zug auf Beweissicherungen und Entschädigungen auszuräumen.
Sehr gerne stehen Ihnen, wenn nötig, meine Mitarbeitenden aus den unterschiedlichen Fachbereichen
für Abstimmungen zur Verfügung.
Ich möchte Sie bitten, mir für die Bezirksvertretung Bonn eine schriftliche Rückmeldung zu den Punkten
1 bis 3 zukommen zu lassen, damit die Verwaltung eine entsprechende Stellungnahme in das politische
Gremium einbringen kann.
Für die Unterstützung danke ich bereits im Voraus sehr herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut WiesnerSeite 3 von 5
Geschäftsführung
Dr. Michael Güntner (Vorsitzender)
Dirk Brandenburger
Sebastian Mohr
Dr. Jeannette von Ratibor
Aufsichtsratsvorsitz
Stefan Schnorr
Sitz Berlin
AG Charlottenburg
HRB 200131 B
Steuernummer
30/260/50246
Bankverbindung
UniCredit Bank
IBAN
DE10 1002 0890 0028 7048 95
BIC HYVEDEMM488
Antwort auf Ihr Schreiben vom 24.09.2026
Sehr geehrter Herr Wiesner,
uns sind die Belastungen, die durch eine Baumaßnahme vor Ort entstehen, bewusst.
Bei eingehenden Beschwerden prüfen wir diese und setzen anschließend entspre-
chende Maßnahmen vor Ort um. Beispielhaft ist hier zu nennen, dass die Sandpolster
unter den Abbruchbereichen kurzfristig erhöht wurden, um Erschütterungen weiter zu
reduzieren.
Beweissicherung und Erschütterungen:
Die Beweissicherung vor Ort in Bezug auf mögliche Schäden durch Erschütterungen
sind mittlerweile abgeschlossen, diese erfolgte abhängig vom Baufortschritt in einem
75m Radius um die Baustelle herum. Der Radius wurde durch einen Fachgutachter im
Vorfeld aufgrund der Bodenbeschaffenheit und der zu erwartenden Erschütterungen
festgelegt. Zusätzlich erfolgen vor Ort durchgängig Messungen der Erschütterungen.
Bisher wurden alle Grenzwerte eingehalten.
Entschädigungsregelung überprüfen:
Im Rahmen der erfolgten Nachtarbeiten an der Graurheindorfer Str./Herseler Str. be-
stand für einzelne Anliegende die Möglichkeit zur Hotelübernachtung mittels einer
Entschädigung. Die Betroffenheiten wurde durch ein Lärmgutachten ermittelt. Die ent-
sprechenden Wohneinheiten haben eine individuelle Postwurfsendung erhalten. Da-
bei ist es grundsätzlich möglich, dass ein Haus betroffen war und das Nachbarhaus
nicht mehr. Wir prüfen aber alle darüberhinausgehenden Anträge derzeit. Da müssen
wir jedoch um ein wenig Geduld bitten, um auch alle Eingaben umfassend zu prüfen.
Für die Abbrucharbeiten an der südlichen Rampe besteht außerdem für die unmittel-
bar Anliegenden die Möglichkeit eine Hotelübernachtung für die Dauer des Abbruchs
in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der direkten Nähe zu zwei Wohnhäusern, haben die
dort lebenden Anliegenden das Angebot durch uns bereits erhalten.
Die Autobahn GmbH des Bundes · Deutz-Kalker Straße 18-26 · 50679 Köln
Bundesstadt Bonn
Dezernat III/Planung, Umwelt und Verkehr
Stadtbaurat Herr Helmut Wiesner
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Die Autobahn GmbH
des Bundes
Niederlassung Rheinland
Außenstelle Köln
Deutz-Kalker Straße 18-26
50679 Köln
T: +49 221 299270
E: friederike.ascheid@auto-
bahn.de
www.autobahn.de
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Name, Durchwahl Datum
24.09.2026 XX, Datum Friederike Ascheid, -700 12.10.2026Seite 4 von 5
2
Staubbelastung reduzieren:
Der baustellenbedingte Staub soll durch verschiedene Maßnahmen auf ein Minimum
begrenzt werden. Eine Maßnahme ist zum Beispiel die regelmäßige Bewässerung vor
Ort. Dazu sind alle verfügbaren Leitungen im Baufeld in der Nutzung Aufgrund der Lei-
tungskapazität vor Ort ist eine über das derzeitige Maß hinausgehende Bewässerung
nicht möglich. Die Bewässerung erfolgt sowohl im direkten Abbruchbereich als auch
im Bereich des gelagerten Abbruchmaterials. Weitere Möglichkeiten, wie beispiels-
weise eine Abdeckung des zwischengelagerten Abbruchmaterials, sind derzeit in der
Prüfung.
Seit Beginn der Abbrucharbeiten steht die Autobahn GmbH in regelmäßigem Aus-
tausch mit den Anliegenden vor Ort. informiert wird. Darüber hinaus fand am
07.09.2026 eine Vor-Ort-Informationsveranstaltung mit den Anwohnerinnen und An-
wohnern statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden zahlreiche Fragen beantwor-
tet sowie die bereits umgesetzten und geplanten Schutzmaßnahmen erläutert. Die Au-
tobahn GmbH wird die Situation weiterhin eng begleiten. Die Schutzmaßnahmen wer-
den laufend überprüft und dort, wo technisch und baulich möglich, weiter optimiert.
Sollten sich im weiteren Bauablauf zusätzliche Möglichkeiten ergeben, werden diese
selbstverständlich geprüft und umgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike Ascheid
AußenstellenleitungSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de