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261588 · Beschlussvorlage

Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum

Nummer
261588
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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  6. Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Untergeordnet

  1. 261588-01 AA Änderungsantrag CDU/GRÜNE/SPD/FDP Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum Antrag zur Vorlage 261588
  2. 261588-02 AA Grüne-ÄA: Keine Wahlwerbung in unmittelbarer Nähe von Kindergarten (Wahlbüro) und Mühlenbachhalle, Vilich-Müldorf Antrag zur Vorlage 261588

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Beschlussvorlage
öffentlich
261588
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im
öffentlichen Verkehrsraum
Beratungsfolge
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Anhörung
Beschlussvorschlag
Dem genehmigungsfreien Aufstellen von Großflächen-Wahlwerbung im öffentli-
chen Verkehrsraum auf den in der Anlage I aufgeführten Flächen wird zuge-
stimmt.
Begründung
Aktuell ist für Großflächen-Wahlwerbung – die sog. ‚Wesselmänner‘ - gem.
Beschluss DS 0313477 ‚Richtlinien für die Wahlwerbung und die permanente
Werbung der Parteien im öffentlichen Verkehrsraum‘ lit. A Pkt. 3 lediglich eine
Anmeldung der Standorte notwendig.
Da jedoch für Außenstehende nicht immer erkennbar ist, welche Flächen zum
Verkehrsraum zählen, wie die Eigentumsverhältnisse sind (z.B. Stadt, Land,
Bund, Privat) und welche Vegetation ein Aufstellen verträgt, ist es notwendig,
dies im Vorfeld zu prüfen und daher für die gewünschten Flächen einen Antrag,
in welchem der Standort mit Adresse und Koordinaten sowie Luftbildausschnitt
mit Eintragung des gewünschten Standortes enthalten sind, zu stellen.
Diese beantragten Standorte werden durch die Verwaltung digital u.a. auf
Eigentumsverhältnisse sowie vor Ort geprüft, da Sichtbeziehungen im
Verkehrsraum, aktuelle Vegetation usw. digital nicht prüfbar sind. Weil nicht
immer vor Ort alle Belange eindeutig erkennbar sind, müssen im Nachhinein
dennoch einige Plakate auf Kosten der Nutzungsnehmenden wieder entfernt
werden. Daher werden ebenfalls die Beschwerden der Vorjahre geprüft.
Damit stellt nicht nur die Zusammenstellung der Anträge seitens der Parteien
einen enormen Aufwand dar, den sich vor allem kleinere Parteien nicht leisten
können, auch die Prüfung und Genehmigung ist mit einem erheblichen
Aufwand verbunden.Seite 1 von 65
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Verwaltung hat die genehmigten Flächen der letzten drei Wahlen
(Europawahl, Bundestagswahl und Kommunalwahl), zu denen es keine
Beschwerden gab, zusammengetragen und in der Anlage I grafisch
aufgearbeitet, damit im Sinne eines effektiven Vorgangs künftig nur noch ein
Melden der Fläche aus der vorgen. Anlage I gem. des vorgen. Beschlusses DS
0313477 notwendig sein wird.
Ebenfalls werden die rund 60 Flächen im Geoinformationssystem hinterlegt,
sodass diese bei künftigen Planungen mit dem Ziel, die Aufstellflächen zu
erhalten, berücksichtigt werden können.
Anlage/n
1 Wahlplakate (öffentlich)Seite 2 von 65
Stand: 09/26
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage 1
__________________________________________________________________________________
Flächen für genehmigungsfreie
Großflächenplakate im öffentlichen
Verkehrsraum
__________________________________________________________________________________Seite 3 von 65
Parteien erhalten die Genehmigung zur Aufstellung von Großflächenplakaten an den im
Folgenden aufgelisteten Standorten für einen Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor
dem Wahltag, unter Berücksichtigung der hier verzeichneten Anmerkungen.
Nach dem Wahltag sind die Großflächenplakate unverzüglich, ohne besondere
Aufforderung, spätestens innerhalb von 14 Tagen abzuräumen.
Die folgenden Hinweise sind Bestandteil dieser Genehmigung
1. Wahlwerbung darf generell dort nicht angebracht werden, wo der Verkehr - auch
der Fußgänger- oder Fahrradverkehr - in gefährdender oder erschwerender Weise
abgelenkt oder belästigt wird, insbesondere nicht an Verkehrszeichen oder
Verkehrseinrichtungen, auf Verkehrsinseln, in unübersichtlichen Kurven,
unmittelbar im Sichtdreieck an Kreuzungen und Einmündungen oder im Bereich
von Unfallschwerpunkten. Durch die Aufbauten dürfen somit keine
Gefahrenstellen entstehen, durch die Nutzer der Verkehrsflächen gefährdet
werden. Für trotzdem entstehende Schäden haftet der Nutzungsnehmer.
2. Es ist sicherzustellen, dass durch die Aufstellung der Großwerbeplakate die
ordnungsgemäße Pflege der Grünflächen nicht behindert wird. Zwischen den
Plakaten/Abspannungen und anderen Hindernissen/Begrenzungen ist ein
ausreichender Abstand von mind. 1,50 m einzuhalten, damit vor allem
Mäharbeiten mit Aufsitzmähern nicht behindert werden. Nicht erreichbare
Flächen werden in der Zeit der Aufstellung der Plakate nicht gepflegt und sind vom
Nutzungsnehmer in Ordnung zu halten. Beschwerden über evtl. nicht gepflegte
Flächen werden im Zusammenhang mit dieser Genehmigung an den
Nutzungsnehmer weitergeleitet und die Erledigung der Pflege eingefordert.
3. Die Plakatträger sind so aufzustellen, dass diese ohne Bodenverankerung
selbstständig verkehrssicher stehen.
4. Die Wahlwerbung einschließlich der Träger sind stets in einem ordnungsgemäßen
Zustand zu halten.
5. Sofern Beschwerden über eine Beeinträchtigung des Verkehrsablaufs gemeldet
werden, ist der Anordnung zur Entfernung/Versetzung eines Großwerbeplakats
unverzüglich Folge zu leisten.
6. Die Parteien, Wählergruppen oder Initiativen benennen hierfür unter Angabe einer
Telefonnummer sowie Mailadresse die örtlich verantwortliche Person für die
Plakataktion an gruenpflege@bonn.de.
Stand: 09/26
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Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de