261588 · Beschlussvorlage
Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum
Kerndaten
- Nummer
- 261588
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Hardtberg
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 261588 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum Beratungsfolge Rat 24.09.2026 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 10.11.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Anhörung Beschlussvorschlag Dem genehmigungsfreien Aufstellen von Großflächen-Wahlwerbung im öffentli- chen Verkehrsraum auf den in der Anlage I aufgeführten Flächen wird zuge- stimmt. Begründung Aktuell ist für Großflächen-Wahlwerbung – die sog. ‚Wesselmänner‘ - gem. Beschluss DS 0313477 ‚Richtlinien für die Wahlwerbung und die permanente Werbung der Parteien im öffentlichen Verkehrsraum‘ lit. A Pkt. 3 lediglich eine Anmeldung der Standorte notwendig. Da jedoch für Außenstehende nicht immer erkennbar ist, welche Flächen zum Verkehrsraum zählen, wie die Eigentumsverhältnisse sind (z.B. Stadt, Land, Bund, Privat) und welche Vegetation ein Aufstellen verträgt, ist es notwendig, dies im Vorfeld zu prüfen und daher für die gewünschten Flächen einen Antrag, in welchem der Standort mit Adresse und Koordinaten sowie Luftbildausschnitt mit Eintragung des gewünschten Standortes enthalten sind, zu stellen. Diese beantragten Standorte werden durch die Verwaltung digital u.a. auf Eigentumsverhältnisse sowie vor Ort geprüft, da Sichtbeziehungen im Verkehrsraum, aktuelle Vegetation usw. digital nicht prüfbar sind. Weil nicht immer vor Ort alle Belange eindeutig erkennbar sind, müssen im Nachhinein dennoch einige Plakate auf Kosten der Nutzungsnehmenden wieder entfernt werden. Daher werden ebenfalls die Beschwerden der Vorjahre geprüft. Damit stellt nicht nur die Zusammenstellung der Anträge seitens der Parteien einen enormen Aufwand dar, den sich vor allem kleinere Parteien nicht leisten können, auch die Prüfung und Genehmigung ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden.Seite 1 von 65 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Verwaltung hat die genehmigten Flächen der letzten drei Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl und Kommunalwahl), zu denen es keine Beschwerden gab, zusammengetragen und in der Anlage I grafisch aufgearbeitet, damit im Sinne eines effektiven Vorgangs künftig nur noch ein Melden der Fläche aus der vorgen. Anlage I gem. des vorgen. Beschlusses DS 0313477 notwendig sein wird. Ebenfalls werden die rund 60 Flächen im Geoinformationssystem hinterlegt, sodass diese bei künftigen Planungen mit dem Ziel, die Aufstellflächen zu erhalten, berücksichtigt werden können. Anlage/n 1 Wahlplakate (öffentlich)Seite 2 von 65 Stand: 09/26 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage 1 __________________________________________________________________________________ Flächen für genehmigungsfreie Großflächenplakate im öffentlichen Verkehrsraum __________________________________________________________________________________Seite 3 von 65 Parteien erhalten die Genehmigung zur Aufstellung von Großflächenplakaten an den im Folgenden aufgelisteten Standorten für einen Zeitraum von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag, unter Berücksichtigung der hier verzeichneten Anmerkungen. Nach dem Wahltag sind die Großflächenplakate unverzüglich, ohne besondere Aufforderung, spätestens innerhalb von 14 Tagen abzuräumen. Die folgenden Hinweise sind Bestandteil dieser Genehmigung 1. Wahlwerbung darf generell dort nicht angebracht werden, wo der Verkehr - auch der Fußgänger- oder Fahrradverkehr - in gefährdender oder erschwerender Weise abgelenkt oder belästigt wird, insbesondere nicht an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, auf Verkehrsinseln, in unübersichtlichen Kurven, unmittelbar im Sichtdreieck an Kreuzungen und Einmündungen oder im Bereich von Unfallschwerpunkten. Durch die Aufbauten dürfen somit keine Gefahrenstellen entstehen, durch die Nutzer der Verkehrsflächen gefährdet werden. Für trotzdem entstehende Schäden haftet der Nutzungsnehmer. 2. Es ist sicherzustellen, dass durch die Aufstellung der Großwerbeplakate die ordnungsgemäße Pflege der Grünflächen nicht behindert wird. Zwischen den Plakaten/Abspannungen und anderen Hindernissen/Begrenzungen ist ein ausreichender Abstand von mind. 1,50 m einzuhalten, damit vor allem Mäharbeiten mit Aufsitzmähern nicht behindert werden. Nicht erreichbare Flächen werden in der Zeit der Aufstellung der Plakate nicht gepflegt und sind vom Nutzungsnehmer in Ordnung zu halten. Beschwerden über evtl. nicht gepflegte Flächen werden im Zusammenhang mit dieser Genehmigung an den Nutzungsnehmer weitergeleitet und die Erledigung der Pflege eingefordert. 3. Die Plakatträger sind so aufzustellen, dass diese ohne Bodenverankerung selbstständig verkehrssicher stehen. 4. Die Wahlwerbung einschließlich der Träger sind stets in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. 5. Sofern Beschwerden über eine Beeinträchtigung des Verkehrsablaufs gemeldet werden, ist der Anordnung zur Entfernung/Versetzung eines Großwerbeplakats unverzüglich Folge zu leisten. 6. Die Parteien, Wählergruppen oder Initiativen benennen hierfür unter Angabe einer Telefonnummer sowie Mailadresse die örtlich verantwortliche Person für die Plakataktion an gruenpflege@bonn.de. Stand: 09/26 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 4 von 65 Seite 5 von 65 Seite 6 von 65 Seite 7 von 65 Seite 8 von 65 Seite 9 von 65 Seite 10 von 65 Seite 11 von 65 Seite 12 von 65 Seite 13 von 65 Seite 14 von 65 Seite 15 von 65 Seite 16 von 65 Seite 17 von 65 Seite 18 von 65 Seite 19 von 65 Seite 20 von 65 Seite 21 von 65 Seite 22 von 65 Seite 23 von 65 Seite 24 von 65 Seite 25 von 65 Seite 26 von 65 Seite 27 von 65 Seite 28 von 65 Seite 29 von 65 Seite 30 von 65 Seite 31 von 65 Seite 32 von 65 Seite 33 von 65 Seite 34 von 65 Seite 35 von 65 Seite 36 von 65 Seite 37 von 65 Seite 38 von 65 Seite 39 von 65 Seite 40 von 65 Seite 41 von 65 Seite 42 von 65 Seite 43 von 65 Seite 44 von 65 Seite 45 von 65 Seite 46 von 65 Seite 47 von 65 Seite 48 von 65 Seite 49 von 65 Seite 50 von 65 Seite 51 von 65 Seite 52 von 65 Seite 53 von 65 Seite 54 von 65 Seite 55 von 65 Seite 56 von 65 Seite 57 von 65 Seite 58 von 65 Seite 59 von 65 Seite 60 von 65 Seite 61 von 65 Seite 62 von 65 Seite 63 von 65 Seite 64 von 65 Seite 65 von 65
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de