261585 · Große Anfrage
Volt-Anfrage: Interhospitaltransport UKB
Kerndaten
- Nummer
- 261585
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261585 Fragesteller/in: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano 21.08.2026 Volt-Anfrage: Interhospitaltransport UKB Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren 15.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten Auskunft zu folgenden Themen zu geben: 1. Einsatzfrequenz Wie oft wurden in den vergangenen dreieinhalb Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025 sowie dem bisherigen Jahr 2026) Fahrzeuge des städtischen Rettungsdienstes durch die Leitstelle der Universitätsklinik Bonn (UKB) für klinikinterne Transporte angefordert? Gemeint sind ausschließlich Verlegungsfahrten von bereits aufgenommenen Patient*innen zwischen zwei Häusern auf dem Klinikgelände (Bspw. zwischen Notfallzentrum und Neurologie). Originäre Notfalleinsätze der Primärrettung für Personen auf dem Klinikgelände sind hiervon explizit auszunehmen. Zur detaillierten Einordnung bitte die Gesamtzahlen wie folgt aufschlüsseln: • Nach den eingesetzten Rettungsmitteln (Rettungswagen vs. Krankentransportwagen). • Nach den zugrundeliegenden Einsatzstichwörtern gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung, differenziert nach Verlegung 1 bis Verlegung 5. • In wie vielen Fällen wurde bei diesen klinikinternen Transporten die Nutzung von Sonder- und Wegerechten in Anspruch genommen? • In wie vielen Fällen (sofern statistisch erfassbar) wurde bei der Anforderung explizit ein eigener Kapazitätsengpass des klinikinternen Transportdienstes als Grund für die Anforderung städtischer Rettungsmittel angegeben? 2. Kosten und AbrechnungSeite 1 von 2 Seite 2 Welche Gebühren werden der UKB für diese internen Einsätze pro Einsatz in Rechnung gestellt? 3. Sonderkonditionen Gibt es für die UKB bei der Inanspruchnahme städtischer Rettungsmittel für klinikinterne Transporte vertraglich vereinbarte Sonderkonditionen, Pauschalierungen oder abweichende Gebührensätze im Vergleich zur regulären, für alle Bürgerinnen und Bürger geltenden Rettungsdienstgebührensatzung der Bundesstadt Bonn? Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret? 4. Auswirkungen auf die Vorhaltung des städtischen Rettungsdienstes Wie bewertet die Verwaltung die regelmäßige Bindung städtischer Rettungsmittel für klinikinterne Logistikfahrten des UKB im Hinblick auf die allgemeine Auslastung, die Hilfsfristen und die Vorhalteplanung des Bonner Rettungsdienstes? Kommt es hierdurch zu spürbaren Engpässen in der regulären Notfallrettung und des Krankentransportes? Begründung Es ist festzustellen, dass die UKB für rein klinikinterne Patient*innentransporte regelmäßig auf Einsatzmittel des städtischen Rettungsdienstes zurückgreift.Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 RettG NRW fallen Beförderungen mit Fahrzeugen des Krankenhauses innerhalb des Krankenhausbereichs ausdrücklich nicht unter den Geltungsbereich des Rettungsgesetzes. Nutzt das UKB für solche internen Logistikfahrten jedoch die von der Stadt vorgehaltenen Rettungsmittel, greift diese Ausnahme nicht mehr. Dadurch werden städtische Kapazitäten gebunden, die primär den Sicherstellungsauftrag für die Notfallrettung und den allgemeinen Krankentransport der Bonner Bevölkerung erfüllen sollen. Eine regelmäßige Nutzung kommunaler Rettungsmittel für die klinikinterne Logistik wirft Fragen bezüglich der Vorhalteplanung, der Verfügbarkeit für Notfälle und der Einhaltung von Hilfsfristen auf. Vor allem auch dem Hintergrund geschuldet, der immer mehr zunehmenden Einsätze. Zudem muss im Sinne der wirtschaftlichen Transparenz geklärt werden, ob diese Inanspruchnahme städtischer Ressourcen verursachungsgerecht und vollständig durch das UKB refinanziert wird oder ob die Stadt hier indirekt klinikinterne Strukturdefizite subventioniert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de