261570 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der Erfassung und Entfernung unsachgemäß abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter
Kerndaten
- Nummer
- 261570
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261570 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 07.08.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der Erfassung und Entfernung unsachgemäß abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, daß die Stadtverwaltung eine Firma beauftragt, die unsachgemäß abgestellte Leih- Fahrräder und e-Scooter ermit- telt und dies dokumentiert. Sofern dabei eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und Fußgänger festgestellt wird, soll diese Firma die betreffenden Fahrzeuge einsammeln und sicherstellen. Die Herausgabe der Fahrzeuge an den jeweiligen Eigentümer soll nur gegen eine pauschale Kos- tenerstattung sowie der Begleichung eines Vewaltungs- und Ordnungsgeldes erfolgen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 Betreff Unsachgemäß abgestellte Leih- e-Scooter und Leihfahrräder Ihr Antrag Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, daß die Stadtverwaltung eine Firma beauftragt, die unsachgemäß abgestellte Leih- Fahrräder und e-Scooter ermittelt und dies dokumentiert. Sofern dabei eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und Fußgänger festgestellt wird, soll diese Firma die betreffenden Fahrzeuge einsammeln und sicherstellen. Die Herausgabe der Fahrzeuge an den jeweiligen Eigentümer soll nur gegen eine pauschale Kostenerstattung sowie der Begleichung eines Vewaltungs- und Ordnungsgeldes erfolgen. Begründung des Antrags Unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge stellen eine Gefährdung und unzumutbare Behinderung vor allem für Fußgänger - insbesondere für Eltern mit Kinderwagen und ältere Personen mit Gehhilfen - dar. Die Verleihfirmen geben zwar vor, das ordnungsgemäße Abstellen z. B. mittels Handyfoto zu kontrollieren. Diese Kontrolle und Sanktionierung von Verstößen unterbleibt aber in der Regel. Somit ist eine Sensibilisierung der Verleiher über eine Kostenbelastung dringend geboten. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de