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261570 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der Erfassung und Entfernung unsachgemäß abgestellter Leihfahrräder und E-Scooter

Nummer
261570
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 19.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261570
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
07.08.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Prüfung der Erfassung
und Entfernung unsachgemäß abgestellter
Leihfahrräder und E-Scooter
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, daß die Stadtverwaltung eine Firma
beauftragt, die unsachgemäß abgestellte Leih- Fahrräder und e-Scooter ermit-
telt und dies dokumentiert. Sofern dabei eine Gefährdung oder Behinderung
anderer Verkehrsteilnehmer und Fußgänger festgestellt wird, soll diese Firma
die betreffenden Fahrzeuge einsammeln und sicherstellen. Die Herausgabe der
Fahrzeuge an den jeweiligen Eigentümer soll nur gegen eine pauschale Kos-
tenerstattung sowie der Begleichung eines Vewaltungs- und Ordnungsgeldes
erfolgen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Unsachgemäß abgestellte Leih- e-Scooter und Leihfahrräder
Ihr Antrag
Der Rat der Stadt Bonn möge beschließen, daß die Stadtverwaltung eine Firma beauftragt, die unsachgemäß
abgestellte Leih- Fahrräder und e-Scooter ermittelt und dies dokumentiert. Sofern dabei eine Gefährdung oder
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und Fußgänger festgestellt wird, soll diese Firma die betreffenden
Fahrzeuge einsammeln und sicherstellen. Die Herausgabe der Fahrzeuge an den jeweiligen Eigentümer soll nur
gegen eine pauschale Kostenerstattung sowie der Begleichung eines Vewaltungs- und Ordnungsgeldes erfolgen.
Begründung des Antrags
Unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge stellen eine Gefährdung und unzumutbare Behinderung vor allem für
Fußgänger - insbesondere für Eltern mit Kinderwagen und ältere Personen mit Gehhilfen - dar. Die Verleihfirmen
geben zwar vor, das ordnungsgemäße Abstellen z. B. mittels Handyfoto zu kontrollieren. Diese Kontrolle und
Sanktionierung von Verstößen unterbleibt aber in der Regel. Somit ist eine Sensibilisierung der Verleiher über
eine Kostenbelastung dringend geboten.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de