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261556 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte Entscheidungsgrundlagen schaffen!

Nummer
261556
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
19.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Sportpark Nord Straße· Castell, Bonn Hauptort
  • Nordstadt Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 19.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261556
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
18.08.2026
Bürgerantrag: Nachnutzungskonzept Frankenbad
und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente,
vollständige und sachgerechte
Entscheidungsgrundlagen schaffen!
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, die Bezirks
vertretung Bonn möge beschließen:
1. Das Nachnutzungskonzept für das Baudenkmal Frankenbad wird mit dem
selben baulichen Konkretisierungsgrad erstellt wie die Machbarkeitsstudie für
die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Dabei werden folgende
Prämissen erfüllt:
1.1 Ein städtischer / öffentlicher Ankernutzer(z.B. Museum) wird als
Hauptnutzer eingeplant.
1.2 Es werden Flächen für Begegnung (quartiersbezogene Nutzungen)
mindestens in derselben Größe bereitgestellt wie in der Machbarkeits
studie zur Sanierung als Schwimmbad.
1.3 Die Vorgaben des denkmalpflegerischen Rahmenplans sind zu be
achten.
2. Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird im Ausschuss für Planen, Bauen
und Denkmalschutz mitberaten. Hierzu wird die Verwaltung, Stellungnahmen
zur Machbarkeitsstudie „Frankenbadsanierung als Schwimmbad“ mit ergän
zenden quartiersbezogenen Nutzungen sowie dem noch zu erarbeitenden
Nachnutzungskonzept beim LVR-Amt für Denkmalpflege und den Denkmal
behörden frühzeitig einholen.
3. Frankenbad und Frankenplatz bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum.Seite 1 von 7
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4. Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt ihren Beschluss vom 02.09.2025, auf
der Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung die Planungsleistungen
zeitnah zu beauftragen, sofern das Kombibad Römerbad plus Nachnutzungs
konzept Frankenbad nicht deutlich kostengünstiger sind als die Sanierung des
Frankenbads als Schwimmbad. Die finale Entscheidung zum Römerbad und
Frankenbad erfolgt zeitgleich.
5. Das Schwimmbad im Sportpark Nord wird für die Nutzung durch die Öffent
lichkeit geöffnet. Die Verwaltung legt dar, warum in diesem Schwimmbad keine
Wettkämpfe stattfinden können und deshalb ein neues wettkampftaugliches
Hallenbad gebaut werden soll.
6. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, was nach der Interimslösung langfristig
aus dem mittlerweile ca. 20 Mio. Euro teuren Interimsbad werden soll.
7. Bei der Machbarkeitsstudie für das Römerbad wird auf eine Tribüne im Hal
lenbad verzichtet. Die Machbarkeitsstudie zum Kombibad Römerbad wird um
die Optimierung der ÖPNV-Erschließung ergänzt, die hierfür erforderlichen Mit
tel ermittelt und in die Gesamtbetrachtung der Kosten eingestellt
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 7
www.frankenbadfreunde.de 1/5
Bürgerantrag
Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung
Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte
Entscheidungsgrundlagen schaffen!
Bonn, 18.08.2026
Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, die
Bezirksvertretung Bonn möge beschließen:
1. Das Nachnutzungskonzept für das Baudenkmal Frankenbad wird mit
dem selben baulichen Konkretisierungsgrad erstellt wie die
Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Frankenbads als
Schwimmbad. Dabei werden folgende Prämissen erfüllt:
1.1 Ein städtischer / öffentlicher Ankernutzer(z.B. Museum) wird
als Hauptnutzer eingeplant.
1.2 Es werden Flächen für Begegnung (quartiersbezogene
Nutzungen) mindestens in derselben Größe bereitgestellt wie
in der Machbarkeitsstudie zur Sanierung als Schwimmbad.
1.3 Die Vorgaben des denkmalpflegerischen Rahmenplans sind zu
beachten.
2. Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird im Ausschuss für Planen,
Bauen und Denkmalschutz mitberaten. Hierzu wird die Verwaltung,
Stellungnahmen zur Machbarkeitsstudie „Frankenbadsanierung als
Schwimmbad“ mit ergänzenden quartiersbezogenen Nutzungen sowie
dem noch zu erarbeitenden Nachnutzungskonzept beim LVR-Amt für
Denkmalpflege und den Denkmalbehörden frühzeitig einholen.
3. Frankenbad und Frankenplatz bleiben dauerhaft im städtischen
Eigentum.Seite 3 von 7
www.frankenbadfreunde.de 2/5
4. Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt ihren Beschluss vom
02.09.2025, auf der Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung
die Planungsleistungen zeitnah zu beauftragen, sofern das Kombibad
Römerbad plus Nachnutzungskonzept Frankenbad nicht deutlich
kostengünstiger sind als die Sanierung des Frankenbads als
Schwimmbad. Die finale Entscheidung zum Römerbad und Frankenbad
erfolgt zeitgleich.
5. Das Schwimmbad im Sportpark Nord wird für die Nutzung durch die
Öffentlichkeit geöffnet. Die Verwaltung legt dar, warum in diesem
Schwimmbad keine Wettkämpfe stattfinden können und deshalb ein
neues wettkampftaugliches Hallenbad gebaut werden soll.
6. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, was nach der Interimslösung
langfristig aus dem mittlerweile ca. 20 Mio. Euro teuren Interimsbad
werden soll.
7. Bei der Machbarkeitsstudie für das Römerbad wird auf eine Tribüne
im Hallenbad verzichtet. Die Machbarkeitsstudie zum Kombibad
Römerbad wird um die Optimierung der ÖPNV-Erschließung ergänzt, die
hierfür erforderlichen Mittel ermittelt und in die Gesamtbetrachtung der
Kosten eingestellt.
Begründung
Die Entscheidung „Kombibad Römerbad + Nachnutzungskonzept
Frankenbad“ oder „Generalsanierung Frankenbad ergänzt durch
quartiersbezogene Nutzungen“ ist neben der Standortfrage Oper eine
der wichtigsten Entscheidungen für die Zukunft des Stadtbezirks Bonn.
Die Öffentlichkeit darf erwarten, dass diese Entscheidung transparent
und auf der Basis belastbarer und vergleichbarer Grundlagen erfolgt.
Die bisherige Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner
Bäderlandschaft hat gezeigt, dass Zweifel am Willen der Verwaltung zur
Transparenz nicht unbegründet sind. So wurden in der Vergangenheit
Beschlüsse zum Frankenbad nicht umgesetzt oder deutlich verzögert.Seite 4 von 7
www.frankenbadfreunde.de 3/5
zu den Punkten 1. und 3.:
Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, soll das Nachnutzungskonzept
mit dem selben baulichen Konkretisierungsgrad wie die
Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung erstellt werden und darauf
aufbauend die Kosten des Nachnutzungskonzepts ermittelt werden. Nur
so ist das Nachnutzungskonzept auch in seinen finanziellen Folgen
belastbar. Es gilt zu vermeiden, dass das Baudenkmal Frankenbad als
Bauruine stehen bleibt, bis es nicht mehr sanierungsfähig ist.
Aufgrund der Größe des Frankenbads wird ein städtischer/öffentlicher
Ankernutzer benötigt, um das Baudenkmal dauerhaft zu erhalten.
Es wurde immer wieder versprochen, dass Frankenbad und
Frankenplatz für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. In der Nordstadt fehlt
ein Bürgerzentrum, ein öffentlicher Ort für alle. Die Machbarkeitsstudie
für die Generalsanierung hat aufgezeigt, welch große Flächenpotenziale
für quartiersbezogene Nutzungen bei Erhalt der Schwimmnutzung
bestehen. Im Nachnutzungskonzept sollten Flächen mindestens in der
selben Größenordnung für nichtkommerzielle öffentliche Nutzungen
bereitgestellt werden. Das bauliche Nachnutzungskonzept hat die
Aussagen des denkmalpflegerischen Begleitplans zum Erhaltungswert
der Bausubstanz zu berücksichtigen, der bereits vom Unterausschuss
Denkmalschutz beschlossen wurde.
Auf den Willen der Bezirksvertretung Bonn, Frankenbad und
Frankenplatz als öffentlichen Ort zu erhalten, sollten sich die Bürger
verlassen können.
zu den Punkten 2. und 7.:
Die Fortschreibung des Bäderkonzepts ist nicht nur eine sportpolitische
Fragestellung, sondern betrifft auch zentrale Fragen der Stadt-
entwicklung wie Standortentscheidungen für Infrastruktur und des
Denkmalschutzes. Die Aufgaben des Unterausschuss Denkmalschutz
sind nun dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz
zugeordnet. Um eine möglichst zeitnahe Sanierung des Baudenkmals
Frankenbad sicherzustellen, sind das LVR-Amt für Denkmalpflege
(Brauweiler) sowie die Denkmalbehörden frühzeitig einzubinden und ihre
Stellungnahmen in den politischen Entscheidungsprozess
einzubeziehen.Seite 5 von 7
www.frankenbadfreunde.de 4/5
Bei den Bürgerbegehren und Bürgergutachten wurde deutlich, dass die
Bürger zentral gelegene, wohnungsnahe Stadtteilbäder wünschen. Im
Gegensatz zum Frankenbad und Sportpark Nord liegt das Römerbad
peripher und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht angebunden.
Aus großen Teilen des Stadtbezirks Bonn ist es ohne Umsteigen mit
dem ÖPNV nicht erreichbar. Deshalb wird hier dringender
Verbesserungsbedarf gesehen. Die Mehrkosten für eine bessere ÖPNV-
Erschließung des Römerbads sind in der Gesamtbetrachtung der Kosten
zu berücksichtigen.
zu den Punkten 4. und 7.:
Die Bezirksvertretung Bonn hat bereits am 02.09.2025 die Verwaltung
beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des
Baudenkmals Frankenbad die konkrete Planung in Angriff zu nehmen.
Statt diesen Beschluss umzusetzen, hat die Verwaltung die Fort-
schreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bäderlandschaft
vorgelegt mit der Folge, dass die Sanierung des Baudenkmals in welcher
Form auch immer wieder verzögert und damit teurer wird. So geht es
schon seit Jahren. Die Verwaltung hatte im Sportausschuss erklärt, dass
sie beabsichtige, 73 Mio. Euro im Haushalt einzustellen, eine
Größenordnung, die auf der belastbaren Machbarkeitsstudie für die
Generalsanierung als Schwimmbad beruht. Sollte das Kombibad
Römerbad plus Nachnutzungskonzept Frankenbad in Summe finanziell
nicht deutlich günstiger sein, ist die Sanierung des Baudenkmals
Frankenbad eindeutig zu priorisieren. Denn die Stadt ist zum Erhalt des
Baudenkmals verpflichtet.
Es sollte nicht der Eindruck befördert werden, dass Verwaltung und
Politik mit dem Argument der Kosten ihrer denkmalrechtlichen
Verpflichtung zum Erhalt ebensowenig wie dem Wunsch der Bürger
nach wohnungsnahnen Hallenbädern nicht nachkommen, um die
Wünsche des organisierten Sports nach einem wettkampftauglichen
Hallenbad zu erfüllen.
zu den Punkten 5., 6. und 7.:
Angesichts der als katastrophal bezeichneten Haushaltslage dürfte der
teure Bau einer neuen Tribüne im Hallenbad am Standort Römerbad der
Öffentlichkeit nicht vermittelbar sein. Das Hallenbad im Sportpark Nord
muss für Millionen saniert werden. Auch wenn diese Kosten derzeit nicht
bezifferbar sind und aus der Bäderpauschale in den SGB Betriebs-Seite 6 von 7
www.frankenbadfreunde.de 5/5
haushalt verschoben werden, sind es dennoch Steuergelder aller Bonner
Bürger. Schon heute stehen im Frankenbad nur geringe Schwimmzeiten
für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die in der Fortschreibung des
Bäderkonzepts enthaltene Reservierung von 11 Bahnen für
Schulschwimmen werktags von 8 bis 15 Uhr (11 von insgesamt 31 für
das Schulschwimmen benötigter Bahnen) und eine beabsichtigte
Steigerung von Wettkampfveranstaltungen im Kombibad Römerbad
lassen befürchten, dass es für die Öffentlichkeit keine Verbesserungen
hinsichtlich der Schwimmzeiten im Vergleich zum Frankenbad geben
wird. Die Bewohner des Stadtbezirks Bonn sollten nicht zugunsten des
organisierten Sports schlechter gestellt werden als die Bewohner
anderer Stadtbezirke. Als Ausgleich sollte deshalb das Schwimmbad im
Sportpark Nord für die Öffentlichkeit (die die Sanierung zahlt) geöffnet
werden und nicht wie bisher neben Schulen und Vereinen exklusiv nur
den Mitgliedern der SSF zugänglich sein.
Damit insbesondere während der Sanierungen ausreichend
Schwimmflächen bereitgestellt werden, soll im Sportpark Nord ein
Interimsbad gebaut werden, dessen Kosten explodiert sind und sich von
ursprünglich 10 Mio. Euro auf ca. 20 Mio. Euro verdoppelt haben.
Interimsbäder haben mittlerweile eine Lebenszeit von mehreren
Jahrzehnten.
Angesichts der gestiegenen Kosten und der beängstigenden
Haushaltslage dürfen Bürger von Verwaltung und Politik erwarten, dass
dies keine Wegwerfinvestition wird. Deshalb ist für das Interimsbad ein
belastbares Konzept für die Verwendung nach Umsetzung der
Maßnahmen des Bäderkonzepts gefragt.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de