261556 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte Entscheidungsgrundlagen schaffen!
Kerndaten
- Nummer
- 261556
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 19.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Sportpark Nord Hauptort
- Nordstadt
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261556 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 18.08.2026 Bürgerantrag: Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte Entscheidungsgrundlagen schaffen! Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, die Bezirks vertretung Bonn möge beschließen: 1. Das Nachnutzungskonzept für das Baudenkmal Frankenbad wird mit dem selben baulichen Konkretisierungsgrad erstellt wie die Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Dabei werden folgende Prämissen erfüllt: 1.1 Ein städtischer / öffentlicher Ankernutzer(z.B. Museum) wird als Hauptnutzer eingeplant. 1.2 Es werden Flächen für Begegnung (quartiersbezogene Nutzungen) mindestens in derselben Größe bereitgestellt wie in der Machbarkeits studie zur Sanierung als Schwimmbad. 1.3 Die Vorgaben des denkmalpflegerischen Rahmenplans sind zu be achten. 2. Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz mitberaten. Hierzu wird die Verwaltung, Stellungnahmen zur Machbarkeitsstudie „Frankenbadsanierung als Schwimmbad“ mit ergän zenden quartiersbezogenen Nutzungen sowie dem noch zu erarbeitenden Nachnutzungskonzept beim LVR-Amt für Denkmalpflege und den Denkmal behörden frühzeitig einholen. 3. Frankenbad und Frankenplatz bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum.Seite 1 von 7 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4. Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt ihren Beschluss vom 02.09.2025, auf der Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung die Planungsleistungen zeitnah zu beauftragen, sofern das Kombibad Römerbad plus Nachnutzungs konzept Frankenbad nicht deutlich kostengünstiger sind als die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Die finale Entscheidung zum Römerbad und Frankenbad erfolgt zeitgleich. 5. Das Schwimmbad im Sportpark Nord wird für die Nutzung durch die Öffent lichkeit geöffnet. Die Verwaltung legt dar, warum in diesem Schwimmbad keine Wettkämpfe stattfinden können und deshalb ein neues wettkampftaugliches Hallenbad gebaut werden soll. 6. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, was nach der Interimslösung langfristig aus dem mittlerweile ca. 20 Mio. Euro teuren Interimsbad werden soll. 7. Bei der Machbarkeitsstudie für das Römerbad wird auf eine Tribüne im Hal lenbad verzichtet. Die Machbarkeitsstudie zum Kombibad Römerbad wird um die Optimierung der ÖPNV-Erschließung ergänzt, die hierfür erforderlichen Mit tel ermittelt und in die Gesamtbetrachtung der Kosten eingestellt Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett - (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 7 www.frankenbadfreunde.de 1/5 Bürgerantrag Nachnutzungskonzept Frankenbad und Fortschreibung Bäderkonzept: transparente, vollständige und sachgerechte Entscheidungsgrundlagen schaffen! Bonn, 18.08.2026 Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen: 1. Das Nachnutzungskonzept für das Baudenkmal Frankenbad wird mit dem selben baulichen Konkretisierungsgrad erstellt wie die Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Dabei werden folgende Prämissen erfüllt: 1.1 Ein städtischer / öffentlicher Ankernutzer(z.B. Museum) wird als Hauptnutzer eingeplant. 1.2 Es werden Flächen für Begegnung (quartiersbezogene Nutzungen) mindestens in derselben Größe bereitgestellt wie in der Machbarkeitsstudie zur Sanierung als Schwimmbad. 1.3 Die Vorgaben des denkmalpflegerischen Rahmenplans sind zu beachten. 2. Die Fortschreibung des Bäderkonzepts wird im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz mitberaten. Hierzu wird die Verwaltung, Stellungnahmen zur Machbarkeitsstudie „Frankenbadsanierung als Schwimmbad“ mit ergänzenden quartiersbezogenen Nutzungen sowie dem noch zu erarbeitenden Nachnutzungskonzept beim LVR-Amt für Denkmalpflege und den Denkmalbehörden frühzeitig einholen. 3. Frankenbad und Frankenplatz bleiben dauerhaft im städtischen Eigentum.Seite 3 von 7 www.frankenbadfreunde.de 2/5 4. Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt ihren Beschluss vom 02.09.2025, auf der Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung die Planungsleistungen zeitnah zu beauftragen, sofern das Kombibad Römerbad plus Nachnutzungskonzept Frankenbad nicht deutlich kostengünstiger sind als die Sanierung des Frankenbads als Schwimmbad. Die finale Entscheidung zum Römerbad und Frankenbad erfolgt zeitgleich. 5. Das Schwimmbad im Sportpark Nord wird für die Nutzung durch die Öffentlichkeit geöffnet. Die Verwaltung legt dar, warum in diesem Schwimmbad keine Wettkämpfe stattfinden können und deshalb ein neues wettkampftaugliches Hallenbad gebaut werden soll. 6. Die Verwaltung legt ein Konzept vor, was nach der Interimslösung langfristig aus dem mittlerweile ca. 20 Mio. Euro teuren Interimsbad werden soll. 7. Bei der Machbarkeitsstudie für das Römerbad wird auf eine Tribüne im Hallenbad verzichtet. Die Machbarkeitsstudie zum Kombibad Römerbad wird um die Optimierung der ÖPNV-Erschließung ergänzt, die hierfür erforderlichen Mittel ermittelt und in die Gesamtbetrachtung der Kosten eingestellt. Begründung Die Entscheidung „Kombibad Römerbad + Nachnutzungskonzept Frankenbad“ oder „Generalsanierung Frankenbad ergänzt durch quartiersbezogene Nutzungen“ ist neben der Standortfrage Oper eine der wichtigsten Entscheidungen für die Zukunft des Stadtbezirks Bonn. Die Öffentlichkeit darf erwarten, dass diese Entscheidung transparent und auf der Basis belastbarer und vergleichbarer Grundlagen erfolgt. Die bisherige Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft hat gezeigt, dass Zweifel am Willen der Verwaltung zur Transparenz nicht unbegründet sind. So wurden in der Vergangenheit Beschlüsse zum Frankenbad nicht umgesetzt oder deutlich verzögert.Seite 4 von 7 www.frankenbadfreunde.de 3/5 zu den Punkten 1. und 3.: Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, soll das Nachnutzungskonzept mit dem selben baulichen Konkretisierungsgrad wie die Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung erstellt werden und darauf aufbauend die Kosten des Nachnutzungskonzepts ermittelt werden. Nur so ist das Nachnutzungskonzept auch in seinen finanziellen Folgen belastbar. Es gilt zu vermeiden, dass das Baudenkmal Frankenbad als Bauruine stehen bleibt, bis es nicht mehr sanierungsfähig ist. Aufgrund der Größe des Frankenbads wird ein städtischer/öffentlicher Ankernutzer benötigt, um das Baudenkmal dauerhaft zu erhalten. Es wurde immer wieder versprochen, dass Frankenbad und Frankenplatz für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. In der Nordstadt fehlt ein Bürgerzentrum, ein öffentlicher Ort für alle. Die Machbarkeitsstudie für die Generalsanierung hat aufgezeigt, welch große Flächenpotenziale für quartiersbezogene Nutzungen bei Erhalt der Schwimmnutzung bestehen. Im Nachnutzungskonzept sollten Flächen mindestens in der selben Größenordnung für nichtkommerzielle öffentliche Nutzungen bereitgestellt werden. Das bauliche Nachnutzungskonzept hat die Aussagen des denkmalpflegerischen Begleitplans zum Erhaltungswert der Bausubstanz zu berücksichtigen, der bereits vom Unterausschuss Denkmalschutz beschlossen wurde. Auf den Willen der Bezirksvertretung Bonn, Frankenbad und Frankenplatz als öffentlichen Ort zu erhalten, sollten sich die Bürger verlassen können. zu den Punkten 2. und 7.: Die Fortschreibung des Bäderkonzepts ist nicht nur eine sportpolitische Fragestellung, sondern betrifft auch zentrale Fragen der Stadt- entwicklung wie Standortentscheidungen für Infrastruktur und des Denkmalschutzes. Die Aufgaben des Unterausschuss Denkmalschutz sind nun dem Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz zugeordnet. Um eine möglichst zeitnahe Sanierung des Baudenkmals Frankenbad sicherzustellen, sind das LVR-Amt für Denkmalpflege (Brauweiler) sowie die Denkmalbehörden frühzeitig einzubinden und ihre Stellungnahmen in den politischen Entscheidungsprozess einzubeziehen.Seite 5 von 7 www.frankenbadfreunde.de 4/5 Bei den Bürgerbegehren und Bürgergutachten wurde deutlich, dass die Bürger zentral gelegene, wohnungsnahe Stadtteilbäder wünschen. Im Gegensatz zum Frankenbad und Sportpark Nord liegt das Römerbad peripher und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht angebunden. Aus großen Teilen des Stadtbezirks Bonn ist es ohne Umsteigen mit dem ÖPNV nicht erreichbar. Deshalb wird hier dringender Verbesserungsbedarf gesehen. Die Mehrkosten für eine bessere ÖPNV- Erschließung des Römerbads sind in der Gesamtbetrachtung der Kosten zu berücksichtigen. zu den Punkten 4. und 7.: Die Bezirksvertretung Bonn hat bereits am 02.09.2025 die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Machbarkeitsstudie zur Generalsanierung des Baudenkmals Frankenbad die konkrete Planung in Angriff zu nehmen. Statt diesen Beschluss umzusetzen, hat die Verwaltung die Fort- schreibung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bäderlandschaft vorgelegt mit der Folge, dass die Sanierung des Baudenkmals in welcher Form auch immer wieder verzögert und damit teurer wird. So geht es schon seit Jahren. Die Verwaltung hatte im Sportausschuss erklärt, dass sie beabsichtige, 73 Mio. Euro im Haushalt einzustellen, eine Größenordnung, die auf der belastbaren Machbarkeitsstudie für die Generalsanierung als Schwimmbad beruht. Sollte das Kombibad Römerbad plus Nachnutzungskonzept Frankenbad in Summe finanziell nicht deutlich günstiger sein, ist die Sanierung des Baudenkmals Frankenbad eindeutig zu priorisieren. Denn die Stadt ist zum Erhalt des Baudenkmals verpflichtet. Es sollte nicht der Eindruck befördert werden, dass Verwaltung und Politik mit dem Argument der Kosten ihrer denkmalrechtlichen Verpflichtung zum Erhalt ebensowenig wie dem Wunsch der Bürger nach wohnungsnahnen Hallenbädern nicht nachkommen, um die Wünsche des organisierten Sports nach einem wettkampftauglichen Hallenbad zu erfüllen. zu den Punkten 5., 6. und 7.: Angesichts der als katastrophal bezeichneten Haushaltslage dürfte der teure Bau einer neuen Tribüne im Hallenbad am Standort Römerbad der Öffentlichkeit nicht vermittelbar sein. Das Hallenbad im Sportpark Nord muss für Millionen saniert werden. Auch wenn diese Kosten derzeit nicht bezifferbar sind und aus der Bäderpauschale in den SGB Betriebs-Seite 6 von 7 www.frankenbadfreunde.de 5/5 haushalt verschoben werden, sind es dennoch Steuergelder aller Bonner Bürger. Schon heute stehen im Frankenbad nur geringe Schwimmzeiten für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Die in der Fortschreibung des Bäderkonzepts enthaltene Reservierung von 11 Bahnen für Schulschwimmen werktags von 8 bis 15 Uhr (11 von insgesamt 31 für das Schulschwimmen benötigter Bahnen) und eine beabsichtigte Steigerung von Wettkampfveranstaltungen im Kombibad Römerbad lassen befürchten, dass es für die Öffentlichkeit keine Verbesserungen hinsichtlich der Schwimmzeiten im Vergleich zum Frankenbad geben wird. Die Bewohner des Stadtbezirks Bonn sollten nicht zugunsten des organisierten Sports schlechter gestellt werden als die Bewohner anderer Stadtbezirke. Als Ausgleich sollte deshalb das Schwimmbad im Sportpark Nord für die Öffentlichkeit (die die Sanierung zahlt) geöffnet werden und nicht wie bisher neben Schulen und Vereinen exklusiv nur den Mitgliedern der SSF zugänglich sein. Damit insbesondere während der Sanierungen ausreichend Schwimmflächen bereitgestellt werden, soll im Sportpark Nord ein Interimsbad gebaut werden, dessen Kosten explodiert sind und sich von ursprünglich 10 Mio. Euro auf ca. 20 Mio. Euro verdoppelt haben. Interimsbäder haben mittlerweile eine Lebenszeit von mehreren Jahrzehnten. Angesichts der gestiegenen Kosten und der beängstigenden Haushaltslage dürfen Bürger von Verwaltung und Politik erwarten, dass dies keine Wegwerfinvestition wird. Deshalb ist für das Interimsbad ein belastbares Konzept für die Verwendung nach Umsetzung der Maßnahmen des Bäderkonzepts gefragt.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de