261555-04 AA · Änderungsantrag
BSW/SBI- Änderungsantrag: Optimierung der Toilettensituation im Bereich Herbert-Wehner-Platz/Haupteingang Rheinaue Antrag zur Vorlage 261555
Kerndaten
- Nummer
- 261555-04 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Herbert-Wehner-Platz Hauptort
- Bad Godesberg
- Postpavillon
- Rheinaue
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 261555-04 AADokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antragsteller/in: Antonia Pohlack 13.10.2026, gez. BBM Yildiz BSW/SBI- Änderungsantrag: Optimierung der Toilettensituation im Bereich Herbert-Wehner- Platz/Haupteingang Rheinaue Antrag zur Vorlage 261555 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag zu DS 261555-02 wird angesichts des von der Verwaltung bestätigten dringlichen Bedarfs an einer öffentlichen Toilette am Haupteingang der Rheinaue durch folgende Fassung ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt 1. unverzüglich die Planung für die Wiederherstellung einer dauerhaften, barrierefreien und ganzjährig nutzbaren öffentlichen Toilette im Postpavillon vorzubereiten und hierzu den baulichen Zustand sowie die denkmalrechtlichen Anforderungen zu klären; 2. bis zur nächsten Ratssitzung am 10. Dezember 2026 die Finanzierung von Untersuchung, Planung und Übergangsversorgung vorrangig aus dem geltenden Haushalt sicherzustellen und erforderliche Mittelbereitstellungen oder die Freigabe gesperrter Mittel vorzulegen; 3. dem Rat innerhalb von drei Monaten nach diesem Beschluss eine Vorlage zur baulichen Umsetzung und zum dauerhaften Betrieb mit Kosten, Finanzierung und Zeitplan (Ziel: Inbetriebnahme Sommer 2027) vorzulegen. Ist das Ziel nicht erreichbar, sind die Gründe und der frühestmögliche Ersatztermin zu nennen. Sollte die Umsetzung einer dauerhaften Toilettenversorgung im Postpavillon nicht möglich oder unwirtschaftlich sein, ist eine Alternative am Standort vorzuschlagen; 4. schnellstmöglich eine geeignete, ganzjährig nutzbare mobile Übergangsversorgung am Haupteingang der Rheinaue sicherzustellen und bis zur Inbetriebnahme der dauerhaften Anlage aufrechtzuerhalten.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zur Vorbereitung der Ratsberatung: Die Verwaltung wird gebeten, bereits zur Ratsberatung den voraussichtlichen Mittelbedarf für Untersuchung, Planung und Übergangsversorgung sowie einen konkreten Vorschlag zur Finanzierung und gegebenenfalls erforderlichen Freigabe gesperrter Mittel vorzulegen. Begründung Die Verwaltung bestätigt in ihrer Stellungnahme DS 261555-01 ST ausdrücklich eine Unterversorgung und einen dringlichen Bedarf an einer öffentlichen Toilettenanlage am Haupteingang der Rheinaue. Der Verwaltungsvorschlag DS 261555-02 sieht zwar eine Priorisierung vor, legt jedoch weder einen konkreten Standort noch einen Umsetzungstermin fest. Der Verweis auf den „nächstmöglichen Haushalt“ lässt die Möglichkeit einer weiteren Verschiebung offen. Angesichts der Bedeutung der Rheinaue als Naherholungsort für die gesamte Stadt – auch bei Großveranstaltungen – und vor allem der von der Verwaltung bestätigten Dringlichkeit fordert der Änderungsantrag die unverzügliche Vorbereitung einer dauerhaften Lösung im Postpavillon. Unter Berücksichtigung des baulichen Zustands und der denkmalrechtlichen Anforderungen soll auch die Einbeziehung der bisherigen Kioskfläche geprüft werden. Ziel ist eine robuste, barrierefreie und ganzjährig nutzbare, für hohe Frequentierung ausgelegte Anlage mit wirtschaftlichem, verlässlich organisiertem Reinigungs- und Wartungsbetrieb. Angestrebt wird die Inbetriebnahme zu Beginn des Sommers 2027. Bis dahin ist eine mobile Übergangsversorgung sicherzustellen. Untersuchung, Planung und Übergangsversorgung sollen vorrangig aus dem geltenden Haushalt finanziert werden. Eine hierfür erforderliche Freigabe gesperrter Mittel kann der Rat nach § 81 Abs. 4 Satz 2 GO NRW beschließen. Soweit Mittel fehlen, ist eine über- oder außerplanmäßige Bereitstellung unter den Voraussetzungen des § 83 GO NRW mit konkretem Deckungsvorschlag zu prüfen. Über die Finanzierung der Baumaßnahmen und des Dauerbetriebs wird anschließend auf Grundlage der ermittelten Kosten entschieden. Die gesamtstädtische Bedeutung und die erforderlichen Haushaltsentscheidungen sprechen für eine Beratung in der Bezirksvertretung mit anschließender Entscheidung des Rates. Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de