261552 · Antrag
SPD-Bezirksfraktion: Fahrbahnmarkierung zur Lenkung des Kraftfahrzeugverkehrs und Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Heerstraße/Rosental/Kölnstraße in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261552
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 18.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Heerstraße Hauptort
- Rosental
- Kölnstraße
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 261552 Antragsteller/in: SPD Bezirksfraktion Bonn Sabrina Lipprandt 18.08.2026, gez. BBm Bonnie SPD-Bezirksfraktion: Fahrbahnmarkierung zur Lenkung des Kraftfahrzeugverkehrs und Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Heerstraße/Rosental/Kölnstraße in Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung Heerstraße/Rosental/Kölnstraße eine Fahrbahnmarkierung auf der Abbiegespur des Rosentals anzubringen, die den links in die Kölnstraße abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr in seiner Fahrlinie führt und ihn so zwingt, den vorfahrtberechtigten Radverkehr aus der Heerstraße zu beachten. Begründung Die Heerstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen und für den Kraftfahrzeugverkehr als Einbahnstraße freigegeben. Radfahrende, die aus der Heerstraße kommend geradeaus in die Straße Rosental einfahren möchten, sind an dieser Kreuzung durch eine Radverkehrsampel gesichert. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu gefährlichen Situationen: Kraftfahrzeuge, die aus dem Rosental kommend links in die Kölnstraße abbiegen, schneiden dabei den geradeaus fahrenden Radverkehr aus der Heerstraße, dem bei grüner Ampelphase die Vorfahrt zusteht. Die fehlende Fahrbahnmarkierung auf der Abbiegespur begünstigt dieses Fehlverhalten, da Autofahrende mangels klarer Spurführung die Kurve zu weit schneiden und dabei den Radverkehr gefährden.Gemäß § 9 StVO sind abbiegende Fahrzeuge verpflichtet, auf den entgegenkommenden und kreuzenden Verkehr – einschließlich des Radverkehrs – zu achten und diesem Vorfahrt zu gewähren. Eine Fahrbahnmarkierung, die die Fahrlinie des abbiegenden Autoverkehrs klar vorgibt – beispielsweise durch eine Leitlinie oder Richtungspfeil auf der Abbiegespur in Kombination mit einem Fahrradsymbol auf der Kreuzungsfläche – würde den Kraftfahrzeugverkehr in seiner Fahrlinie führen und ihn so baulich dazu anhalten, den querenden Radverkehr nicht zu schneiden. Dies entsprichtSeite 1 von 2 Seite 2 dem Grundsatz der regelkonformen Verkehrsführung durch Markierung gemäß§ 41 StVO sowie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)der FGSV, die an konfliktträchtigen Kreuzungspunkten eine klare Spurführung für alle Verkehrsteilnehmer vorsehen. Ergänzend empfehlen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)eine entsprechende Gestaltung von Kreuzungen mit gemischtem Verkehr. Eine solche Markierung würde nicht nur auf den Radverkehr hinweisen, sondern den Kraftfahrzeugverkehr aktiv in seine Fahrlinie lenken und damit die Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung strukturell und nachhaltig verbessern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de