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261552 · Antrag

SPD-Bezirksfraktion: Fahrbahnmarkierung zur Lenkung des Kraftfahrzeugverkehrs und Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Heerstraße/Rosental/Kölnstraße in Bonn

Nummer
261552
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Heerstraße Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Kölnstraße Straße· Castell, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 18.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
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Antrag
öffentlich
261552
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bonn
Sabrina Lipprandt
18.08.2026, gez. BBm Bonnie
SPD-Bezirksfraktion: Fahrbahnmarkierung zur
Lenkung des Kraftfahrzeugverkehrs und
Verbesserung der Verkehrssicherheit an der
Kreuzung Heerstraße/Rosental/Kölnstraße in Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kreuzung
Heerstraße/Rosental/Kölnstraße eine Fahrbahnmarkierung auf der
Abbiegespur des Rosentals anzubringen, die den links in die Kölnstraße
abbiegenden Kraftfahrzeugverkehr in seiner Fahrlinie führt und ihn so zwingt,
den vorfahrtberechtigten Radverkehr aus der Heerstraße zu beachten.
Begründung
Die Heerstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen und für den
Kraftfahrzeugverkehr als Einbahnstraße freigegeben. Radfahrende, die aus der
Heerstraße kommend geradeaus in die Straße Rosental einfahren möchten,
sind an dieser Kreuzung durch eine Radverkehrsampel gesichert.
In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu gefährlichen Situationen:
Kraftfahrzeuge, die aus dem Rosental kommend links in die Kölnstraße
abbiegen, schneiden dabei den geradeaus fahrenden Radverkehr aus der
Heerstraße, dem bei grüner Ampelphase die Vorfahrt zusteht. Die fehlende
Fahrbahnmarkierung auf der Abbiegespur begünstigt dieses Fehlverhalten, da
Autofahrende mangels klarer Spurführung die Kurve zu weit schneiden und
dabei den Radverkehr gefährden.Gemäß § 9 StVO sind abbiegende Fahrzeuge
verpflichtet, auf den entgegenkommenden und kreuzenden Verkehr –
einschließlich des Radverkehrs – zu achten und diesem Vorfahrt zu gewähren.
Eine Fahrbahnmarkierung, die die Fahrlinie des abbiegenden Autoverkehrs klar
vorgibt – beispielsweise durch eine Leitlinie oder Richtungspfeil auf der
Abbiegespur in Kombination mit einem Fahrradsymbol auf der Kreuzungsfläche
– würde den Kraftfahrzeugverkehr in seiner Fahrlinie führen und ihn so baulich
dazu anhalten, den querenden Radverkehr nicht zu schneiden. Dies entsprichtSeite 1 von 2
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dem Grundsatz der regelkonformen Verkehrsführung durch
Markierung gemäß§ 41 StVO sowie den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA)der FGSV, die an konfliktträchtigen
Kreuzungspunkten eine klare Spurführung für alle Verkehrsteilnehmer
vorsehen. Ergänzend empfehlen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen
(RASt)eine entsprechende Gestaltung von Kreuzungen mit gemischtem
Verkehr.
Eine solche Markierung würde nicht nur auf den Radverkehr hinweisen,
sondern den Kraftfahrzeugverkehr aktiv in seine Fahrlinie lenken und damit die
Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung strukturell und nachhaltig verbessern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de