261551-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne Bezirksfraktion: Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr im Stadtbezirk Bonn — Erhebung und Bewertung aktueller Messdaten
Kerndaten
- Nummer
- 261551-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261551-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Stellungnahme zur Großen Anfrage - Grüne Bezirksfraktion: Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr im Stadtbezirk Bonn — Erhebung und Bewertung aktueller Messdaten Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche aktuellen Erkenntnisse und Messdaten liegen der Stadt Bonn zur Lärmbelastung durch den Schienenverkehr, insbesondere durch den Güterverkehr, entlang der linksrheinischen Bahnstrecke im Stadtbezirk Bonn vor? Bitte unter Angabe der gemessenen bzw. berechneten Lärmpegel sowie differenziert nach Tag- und Nachtzeit. Umgebungslärm wird nicht gemessen, sondern nach EU-Standards oder Bundes-Standards berechnet. Dazu findet alle 5 Jahre eine Lärmkartierung statt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für ihre Schienenstrecken dabei selbst zuständig und veröffentlicht im selben Turnus Lärmkarten. Die letzte Kartierung wurde 2022 veröffentlicht somit wird 2027 die nächste Kartierung veröffentlicht. Aufgrund des Umfangs dieser Kartierungen gibt es keine Zwischenberechnungen, sobald sich ein Umstand vorübergehend ändert. Die kurzzeitige Sperrung von Schienenstrecken ist kein Anlass erneut zu berechnen. Die Zuständigkeit für Schienenstrecken liegt beim EBA. 2. Liegen der Stadt Bonn Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Zahl der Güterzugdurchfahrten und die hierdurch verursachte Lärmbelastung seit Beginn der Korridorsanierung und der damit verbundenen Sperrung der rechtsrheinischen Bahnstrecke zwischen Troisdorf und Wiesbaden verändert haben? Zu aktuellen Zahlen der Züge seit der Sperrung des rechtsrheinischen Korridors liegt der Verwaltung nichts vor. Insgesamt wird der Umleitungsverkehr aber nicht vollständig über die linksrheinische Strecke durch Bonn umgeleitet. Um die Belastung gering zu halten, werden mehrere Strecken als Umleitung genutzt unter anderem über die Siegstrecke, die Main-Weser-Bahn oder die Strecke über Altenbeken.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Wurden der Stadt Bonn hierzu Daten von der Deutschen Bahn, dem Eisenbahn-Bundesamt oder anderen zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt? Es wurden auch keine Daten zur Verfügung gestellt weder durch die Deutsche Bahn (DB) noch durch das EBA. Auf der Internetseite der DB gibt es allerdings speziell eine Seite zum Thema Korridorsanierung am rechten Rhein mit vielen Bürgerinformationen: https://rechter- rhein.deutschebahn.com/ 4. Sind der Verwaltung Beschwerden oder Hinweise von Anwohner*innen über eine erhöhte Lärm- und/oder Erschütterungsbelastung durch den derzeit verstärkten Güterzugverkehr bekannt? Falls ja, wie viele entsprechende Hinweise oder Beschwerden sind seit Beginn der Streckensperrung eingegangen und welche Bereiche des Stadtbezirks sind hiervon besonders betroffen? Bisher liegen der Verwaltung keine Beschwerden diesbezüglich vor. 5. Wie bewertet die Verwaltung die Aussagekraft der bestehenden Lärmmessungen des Eisenbahn-Bundesamtes für die tatsächliche Belastung der Anwohner*innen im Stadtbezirk Bonn, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich im Bonner Stadtgebiet selbst keine Messstation des bundesweiten Lärm- Monitorings befindet? Da der Umgebungslärm nicht gemessen wird, sondern berechnet sind etwaige Messwerte nicht vergleichbar mit Bundesstandards. Messungen können stark verändert werden durch andere Geräusche, wie beispielsweise das natürliche Hintergrundrauschen. Daher ist es nicht möglich Aussagen auf die spezielle Herkunftsquelle der Güterzüge zu machen. Dies ermöglicht nur die Berechnung. Messungen zu Lärm und Erschütterungen von der DB selbst liegen nicht vor. 6. Besteht die Möglichkeit, während der erhöhten Belastung durch den umgeleiteten Güterverkehr temporäre Lärmmessungen an geeigneten Standorten entlang der Bahnstrecke im Stadtbezirk Bonn durchzuführen bzw. durch das Eisenbahn-Bundesamt, die Deutsche Bahn oder eine andere zuständige Stelle durchführen zu lassen? Falls ja, an welchen Standorten wären solche Messungen aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und welche Schritte wären hierfür erforderlich? Die Zuständigkeit für Lärmberechnungen oder ähnliches liegt auch hier beim EBA. 7. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit, neben der Lärmbelastung auch die von vorbeifahrenden Güterzügen verursachten Erschütterungen zu erfassen bzw. erfassen zu lassen? Falls ja, welche Möglichkeiten bestehen hierzu zur Verfügung. Auch für Erschütterungen ist das EBA selbst an seinen eigenen Schienenstrecken zuständig. Bürgerbeschwerden sollten daher auch direkt an das EBA gehen. Eine extra eingerichtete E-Mail- Funktionsadresse mit Themen zur Sperrung des rechtsrheinischenSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Korridors lautet: rechter-rhein@deutschebahn.com 8. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Ergebnisse entsprechender Lärm- und gegebenenfalls Erschütterungsmessungen für die Bonner Bevölkerung transparent und öffentlich zugänglich zu machen? Die Verwaltung könnte diesbezüglich auf das EBA zugehen und um öffentliche Informationen bitten, um dann darüber zu berichten. Die Stadt Bonn hat allerdings keine Weisungsbefugnis gegenüber dem EBA. Anspruch auf Entschädigung gibt es bei einer Erhöhung der Zugfrequenz nicht. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de