261540 · Mitteilungsvorlage
Vermögensanlagen der Bundesstadt Bonn - Finanzanlagenbericht 2025
Kerndaten
- Nummer
- 261540
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261540 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Vermögensanlagen der Bundesstadt Bonn - Finanzanlagenbericht 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 06.10.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rechnungsprüfungsausschuss mit Ablauf eines jeden Jahres über den aktuellen Stand der Vermögensanlagen der Bundesstadt Bonn. Mit Vorlage des beigefügten Finanzanlagenberichtes wird über den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025 berichtet. Anlage/n 1 Finanzanlagenbericht 2025 (öffentlich)Seite 1 von 28 Bericht über die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn 2025 Quelle: PixabaySeite 2 von 28 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. DIE FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN .................................................................... 3 2. MARKTUMFELD 2025 ............................................................................................................ 5 3. AUSBLICK 2026...................................................................................................................... 6 4. DIE FINANZANLAGEN IM EINZELNEN ...................................................................................... 7 4.1. Stiftungen................................................................................................................................... 7 4.1.1. Kapitalvermögen: Zehnjährige Festgeldanlage ab 2023 ....................................................... 7 4.1.2. Rücklagevermögen der ruStiftungen, Termingelder und Stiftungsfonds .............................. 8 4.2. Rücklagemittel des WorldCCBonn (WCCB) .............................................................................. 11 4.2.1. Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) .................................................................................... 11 4.2.2. Schuldscheindarlehen WorldCCBonn (WCCB)..................................................................... 14 4.3. Sparbrief................................................................................................................................... 14 4.4. Fazit zu den einzelnen Finanzanlagen ..................................................................................... 15 5. RECHTSGRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................... 16 5.1. Gesetze, Verordnungen und Satzungen .................................................................................. 16 5.2. Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ............................................................. 16 5.3. Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn ................................................... 17 6. ANLAGENRICHTLINIE DER BUNDESSTADT BONN .................................................................. 18 7. NACHHALTIGKEITSANSATZ FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN .............................. 19 8. AKTUELLE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN / NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE .............................. 21 9. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN INTERNATIONALEN NACHHALTIGKEITSKRITERIEN ........................ 23 9.1. ESG Kriterien ........................................................................................................................... 23 9.2. SDG-Ziele ................................................................................................................................ 24 9.3. United Nations Global Compact ............................................................................................. 26 10. GLOSSAR............................................................................................................................. 27Seite 3 von 28 3 1. DIE FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025. Ergänzend werden wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen berücksichtigt, die sich bis zum Zeit- punkt der Berichterstellung im Jahr 2026 ergeben haben. Die Stadtkämmerei der Bundesstadt Bonn verwaltete zum 31.12.2025 insgesamt sieben Fi- nanzanlagen in den Bereichen festverzinsliche Anlagen und Wertpapieranlagen. Das Anlage- volumen belief sich auf insgesamt rund 88,53 Mio. Euro. Die Mittel stammen überwiegend aus folgenden Vermögensbereichen: • Rücklagen- und Kapitalvermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen, • Rücklagevermögen des World Conference Center Bonn (WCCB), • Rücklagevermögen aus dem ehemaligen Cross-Border-Leasing (US-Leasing). Darüber hinaus unterstützt die Stadtkämmerei die rechtlich selbständige Beethovenstiftung für Kunst und Kultur der Bundesstadt Bonn bei der Umsetzung ihrer Kapitalanlagen auf Grund- lage der zwischen der Stiftung und der Bundesstadt Bonn geschlossenen Vereinbarung. Ferner übernimmt die Stadtkämmerei für die rechtlich selbständige Hoesch-Stiftung die Be- treuung der Finanzanlagen sowie die Erstellung der Jahresabschlüsse zur Vorlage bei der Stif- tungsaufsicht. Zudem erfolgt eine Unterstützung der Autoschnellfähre Bad Godesberg-Nie- derdollendorf bei Fragen der Geldanlage. Die Vermögenswerte der Beethovenstiftung, der Hoesch-Stiftung und der Autoschnellfähre sind nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts, da sie weder dem Haushalt der Bundesstadt Bonn zuzurechnen sind noch unmittelbaren Anlageentscheidungen der Bundesstadt Bonn un- terliegen. Daher werden die entsprechenden Finanzanlagen und Geldbewegungen im städti- schen Haushalt nicht ausgewiesen. Übersicht über die Geldanlagen zum 31.12.2025 Bezeichnung Bilanzwert Kurswert* zum 31.12.2025 davon liquide Mittel Festgeldanlage Kapital Stiftungen 10.300.000,00 € Termingeld Stiftung BN Altenhilfe 853.416,29 € Stiftungsfonds Rücklagen Stiftungen 1.099.434,15 € 1.021.587,45 € Termingeldanlage Rücklage Stiftungen 2.590.260,43 € liquide Mittel der Stiftungen aus Jah- resabschlüssen & für Sanierungsmaß- nahmen (Kassenbestand) 603.690,56 € 603.690,56 € WCCB Spezialfonds (70% Renten/ 30% Aktien) 47.428.856,67 € 51.883.103,48 € WCCB Schuldscheindarlehen 25.000.000,00 € WCCB liquide Rücklagen aus Jahresab- schlüssen (Kassenbestand) 324.873,01 € 324.873,01 € Sparbrief 286.986,94 € sonstige liquide Mittel aus Erbschaf- ten u. ä. 38.507,67 € 38.507,67 € *Der Kurswert unterliegt Wertschwankungen.Seite 4 von 28 4 Die Kapitalanlagen belaufen sich auf insgesamt 88,53 Mio. Euro (Bilanzwert). Davon sind rund 40,00 Mio. Euro in Termin- und Festgeldanlagen angelegt. Weitere 48,53 Mio. Euro werden in defensiven Mischfonds gehalten, deren Portfolio zu 30 Prozent aus Aktien und zu 70 Prozent aus Rentenpapieren besteht. Diese Anlagen sind marktbedingten Wertschwankungen ausge- setzt. Wesentliche Risiken ergeben sich insbesondere aus: • Veränderungen des Zinsniveaus, • möglichen Bonitätsverschlechterungen der Anleiheemittenten, • Kursschwankungen an den Aktienmärkten.Seite 5 von 28 5 2. MARKTUMFELD 2025 Die deutsche Wirtschaft zeigte im Jahr 2025 nach zwei Rezessionsjahren erste Anzeichen einer Stabilisierung. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöhte sich um 0,2 Prozent ge- genüber dem Vorjahr. Positive Impulse gingen insbesondere vom privaten Konsum aus, der von steigenden Realeinkommen und einer nachlassenden Inflation profitierte. Gleichzeitig wirkten eine anhaltende Investitionsschwäche sowie rückläufige Exporte belastend auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Inflation in Deutschland blieb 2025 auf einem moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahresdurchschnitt um 2,2 Prozent und lagen damit auf dem Niveau des Vor- jahres. Dämpfend wirkten insbesondere rückläufige Energiepreise, während die Preissteige- rungen im Dienstleistungssektor weiterhin überdurchschnittlich ausfielen. Die Kerninflation ging zwar leicht zurück, blieb jedoch oberhalb der Gesamtinflationsrate. Auch in der Eurozone setzte sich die wirtschaftliche Erholung fort. Das reale Wachstum lag über dem Vorjahresniveau und wurde insbesondere durch die robuste Binnennachfrage, stei- gende Reallöhne sowie verbesserte Finanzierungsbedingungen gestützt. Die Inflation näherte sich dem Zielwert der Europäischen Zentralbank (EZB) weiter an und bewegte sich im Jahres- verlauf überwiegend im Bereich von rund 2 Prozent. Der Einlagensatz wurde bis Juni 2025 schrittweise auf 2,0 Prozent reduziert und anschließend bis Jahresende unveräert belassen. Die Kapitalmärkte profitierten von den rückläufigen Zinsen und den verbesserten Inflations- aussichten. Die Renditen europäischer Staatsanleihen bewegten sich im Jahresverlauf auf mo- deraterem Niveau, während die Finanzierungskonditionen für Unternehmen und private Haushalte sukzessive günstiger wurden. Trotz weiterhin bestehender geopolitischer Spannungen, internationaler Handelskonflikte und wirtschaftlicher Unsicherheiten erwiesen sich die globalen Finanzmärkte erneut als ro- bust. Die Erwartung weiterer geldpolitischer Lockerungen sowie die zunehmende Zuversicht hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung sorgten für eine insgesamt positive Stimmung an den Aktienmärkten. Das Marktumfeld 2025 war insofern von einer moderaten wirtschaftli- chen Erholung gegenüber dem Vorjahr geprägt.Seite 6 von 28 6 3. AUSBLICK 2026 Belastbare Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Monaten lassen sich weiterhin nur eingeschränkt treffen. Neben anhaltenden geopolitischen Konflikten beste- hen weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung des Welthandels, der Zollpolitik so- wie der wirtschaftlichen Dynamik in den USA und China. Gleichzeitig zeigen sich in Deutsch- land erste Anzeichen einer wirtschaftlichen Stabilisierung, die jedoch weiterhin von einem verhaltenen Wachstum geprägt ist. Der DAX entwickelte sich seit Jahresbeginn 2026 insgesamt sehr positiv und erreichte im ers- ten Halbjahr mehrfach neue Rekordstände. Die geopolitischen Risiken haben sich im bisherigen Jahresverlauf weiter erhöht. Neben den anhaltenden Konflikten in Osteuropa stellt insbesondere die angespannte Lage im Nahen Os- ten einen bedeutenden Unsicherheitsfaktor dar. Eine weitere Eskalation könnte zu Beein- trächtigungen globaler Lieferketten, steigenden Energiepreisen sowie einer erhöhten Volatili- tät an den Kapitalmärkten führen. Die Inflationsentwicklung im Euroraum bewegt sich weiterhin nahe dem Zielwert der Europä- ischen Zentralbank von 2 Prozent. Vor diesem Hintergrund hatte die EZB nach mehreren Zins- senkungen zunächst für eine Lockerung der Geldpolitik gesorgt, bevor sie im Juni 2026 den Einlagensatz wieder auf 2,25 Prozent anhob. Mit diesem Schritt unterstrich die Notenbank ihren Anspruch, die Preisstabilität nachhaltig zu sichern und möglichen Inflationsrisiken früh- zeitig entgegenzuwirken. Die weitere geldpolitische Entwicklung bleibt von der Inflations- und Konjunkturentwicklung abhängig. Zusätzliche Zinsanpassungen können daher nicht ausge- schlossen werden und werden auch künftig einen wesentlichen Einfluss auf das Investitions- verhalten, die Finanzierungsbedingungen und die Entwicklung der Kapitalmärkte haben. Insgesamt wird für das Jahr 2026 ein herausforderndes Marktumfeld erwartet. Geopolitische Spannungen, handelspolitische Risiken und die weitere geldpolitische Entwicklung der EZB prägen weiterhin die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und führen zu einer erhöhten Un- sicherheit an den Märkten.Seite 7 von 28 7 4. DIE FINANZANLAGEN IM EINZELNEN 4.1. Stiftungen 4.1.1. Kapitalvermögen: Zehnjährige Festgeldanlage ab 2023 Das geschützte Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von rund 10,3 Mio. Euro ist seit dem 27. September 2023 in einer langfristigen festverzinslichen Anlage mit einer Laufzeit von zehn Jahren investiert. Für die Anlage wurde ein fester Zinssatz von 4,06 Prozent p. a. vereinbart. Die hieraus resultierenden Zinserträge werden den Stiftungen jährlich gutgeschrieben und stehen für die Erfüllung der jeweiligen Stiftungszwecke zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2025 konnten aus dieser Anlage Zinserträge in Höhe von insgesamt 418.180,00 Euro vereinnahmt und den Stiftungen zur Verfügung gestellt werden. Je Stiftung wurden folgende Zinserträge ausgezahlt:Stiftung Zinsertrag 2025 Stiftung Oebeke 732,87 Stiftung Hansen 2.983,91 Stiftung Kemper 3.490,35 Stiftung Adenauer 200,47 Stiftung Kaiser 6.424,60 Stiftung Borchert 4.150,09 Stiftung Bonner Altenhilfe 237.813,99 Stiftung Flerus 1.452,48 Stiftung Magnus 860,99 Stiftung Lübke 3.595,15 Stiftung Augusta 47.387,41 Stiftung Konvente 1.843,59 Stiftung Adrian 3.255,65 Stiftung Becker 269,50 Stiftung Arme im Allgemeinen 8.208,63 Stiftung Lohé 61.583,92 Stiftung Barthels 27.880,20 Stiftung Kirstein 5.183,67 Stiftung Feuerwehr 862,53Seite 8 von 28 8 4.1.2. Rücklagevermögen der ruStiftungen, Termingelder und Stiftungsfonds Das gesamte Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen belief sich zum 31. Dezember 2025 auf rund 4,8 Mio. Euro. Hiervon waren zum Bilanzstichtag rund 4,243 Mio. Euro in den nachfolgend dargestellten Fi- nanzanlagen investiert. Ein Betrag von rund 570.000 Euro wurde nicht angelegt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Mittel zur Finanzierung laufender und geplanter Sanierungsmaß- nahmen an stiftungseigenen Immobilien sowie um noch nicht investierte Mittel aus den Jah- resabschlüssen der Jahre 2023 bis 2025. Bank Anlagebetrag Laufzeit Zinssatz Ausschüttung 2025 1. Stiftungsfonds ruStiftungen 1.099.434,15 € ab 04.10.2019 unbefristet eine jährliche Ausschüttung 28.460,25 € 2. Termingeld Stiftung Bonner Altenhilfe 553.416,29 € (Rücklagevermögen) +300.000,00 € (Kapitalvermögen) ab 01.01.2019 von 3,00 % am 01.01.2025 bis 1,50 % ab 01.10.2025 17.548,38 € 3. 2-jähriges Termingeld Rück- lagevermögen ruStiftungen 2.590.260,43 € ab 27.09.2023 für 2 Jahre ab 29.09.2025 für 3 Jahre bis 28.09.2025 4,07 % ab 29.09.2025 2,66 % 107.473,51 € 1. Bereits Mitte des Jahres 2019 wurde ein Betrag von rund 1,1 Mio. Euro in einem kon- servativen Stiftungsfonds angelegt, der sowohl die geforderten Nachhaltigkeitskrite- rien als auch die Kriterien der Anlagerichtlinie berücksichtigt. Im Jahr 2025 wurde ein Betrag in Höhe von 28.460,25 Euro brutto ausgeschüttet, dies entspricht einer Rendite von rund 2,59 Prozent. 2. Die Verzinsung des in einem Termingeld angelegten Vermögens der Stiftung Bonner Altenhilfe wurde im Jahr 2025 in mehreren Schritten angepasst. Für das Berichtsjahr erfolgte eine Zinsauszahlung in Höhe von 17.548,38 Euro, was einer durchschnittlichen Rendite von 2,06 Prozent des angelegten Kapitals entspricht. Die Laufzeit des Termingeldes ist unbefristet; eine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Der angelegte Betrag setzt sich aus Rücklagen- und Kapitalvermögen der Stiftung Bon- ner Altenhilfe zusammen. Aufgrund der seit Oktober 2025 auf 1,5 Prozent gesunkenen Verzinsung wurde die Finanzanlage im Mai 2026 gekündigt. Ziel ist es, das Kapital im Rahmen einer Neuanlage zu marktgerechten und wirtschaftlich günstigeren Konditio- nen anzulegen. Die Vorbereitung der Wiederanlage befindet sich derzeit (Stand: Au- gust 2026) in der Umsetzung.Seite 9 von 28 9 Das Kapitalvermögen in Höhe von 300.000 Euro wurde seinerzeit als Termingeld ange- legt, da beabsichtigt war, eine Beteiligung an einem Unternehmen bzw. einer Genos- senschaft mit Bezug zur Altenhilfe zu erwerben. Hierzu beriet der Stiftungsvorstand in der Kuratoriumssitzung vom 21. Juni 2022 über eine mögliche Beteiligung an der Ama- ryllis eG. Die Amaryllis eG ist eine genossenschaftlich organisierte Mehrgenerationen- Wohngemeinschaft in Bonn. Seit 2022 suchte die Genossenschaft nach einem geeig- neten Grundstück beziehungsweise Objekt zur Erweiterung ihres Wohnprojektes. Im Jahr 2023 konnte ein entsprechendes Objekt im Bereich des „Wohnparks II“ identi- fiziert werden. Eine Realisierung beziehungsweise Zuteilung des Projektes verzögerte sich jedoch, sodass nicht vor Ende 2025 mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen war. Nach Einschätzung des zuständigen Fachamtes ist zwischenzeitlich fraglich, ob das Pro- jekt der Amaryllis eG weiterhin auf eine finanzielle Beteiligung der Stiftung Bonner Al- tenhilfe angewiesen ist, da sich bereits weitere finanzstarke und wirtschaftlich leis- tungsfähige Organisationen für eine Beteiligung an dem Vorhaben interessieren. Vor diesem Hintergrund beschloss das Kuratorium in seiner Sitzung vom 12. Juni 2025, nach vergleichbaren Projekten zu suchen und sich grundsätzlich entsprechend der ur- sprünglichen Zielsetzung der Stiftung an Wohn- und Beteiligungsprojekten mit Bezug zur Altenhilfe, zum generationenübergreifenden Wohnen und zu unterstützenden Wohnformen zu beteiligen. Im Jahr 2026 wurde mit einem Projekt der Mühlenbach eG ein geeignetes Vorhaben identifiziert. Die Mühlenbach eG ist aus der Villa Emma eG hervorgegangen und stellt eine konzeptionelle Weiterentwicklung des 2005 gegründeten Mehrgenerationen- Wohnprojektes Amaryllis eG dar. Ziel der Genossenschaft ist es, gemeinschaftliches Wohnen auch für Menschen mit erhöhtem Pflege- und Unterstützungsbedarf zu er- möglichen. Derzeit wird eine Beteiligung der Stiftung Bonner Altenhilfe an der Müh- lenbach eG geprüft. 3. Am 27. September 2023 wurde ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen, der aus den Jahresüberschüssen der Vorjahre stammte, als Termingeld für eine Laufzeit von zwei Jahren bei einer einlagengesicherten Bank zu einem Zinssatz von 4,07 Prozent p. a. angelegt. Die Zinsgutschrift erfolgte im ersten Jahr und zum Ende der Laufzeit am 27. September 2025 und belief sich im Jahr 2025 auf 107.473,51 Euro.Seite 10 von 28 10 Für die Wiederanlage der zum 27. September 2025 fälligen Termingeldanlage wurden neben dem Angebot der bisherigen Bank Vergleichsangebote von drei unabhängigen Finanzdienstleistern eingeholt. Im Rahmen dieser Marktsondierung erwies sich das An- gebot der bisherigen Bank mit einem Zinssatz von 2,66 Prozent p. a. als das höchste Angebot. Das Termingeld wurde daher bis zum 29. September 2028 prolongiert. Aus der Finanzanlage wurden im Jahr 2025 folgende Zinserträge den einzelnen Stiftun- gen gutgeschrieben:Stiftung Zinsertrag 2025 Stiftung Oebeke 52,11 Stiftung Hansen 83,84 Stiftung Kemper 4.099,43 Stiftung Kaiser 910,49 Stiftung Dorothea-von-Stetten 2.116,73 Stiftung Borchert 224,28 Stiftung Bonner Altenhilfe 28.209,59 Stiftung Flerus 3.849,78 Stiftung Magnus 15,32 Stiftung Lübke 2.906,65 Stiftung Augusta 22.438,55 Stiftung Konvente 10.967,87 Stiftung Adrian 318,41 Stiftung Becker 12,27 Stiftung Arme im Allgemeinen 18.754,64 Stiftung Lohé 10.899,78 Stiftung Barthels 880,85 Stiftung Kirstein 454,16 Stiftung Feuerwehr 278,76Seite 11 von 28 11 4.2. Rücklagemittel des WorldCCBonn (WCCB) 4.2.1. Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) Zur Neuausrichtung der Geldanlagen für die Rücklagemittel des WCCB wurde im März 2017 eine Ausschreibung mit der Vorgabe einer Anlagestruktur von mind. 70 Prozent Rentenpapieren und max. 30 Prozent Aktienanteil auf den Weg gebracht. Nach Abschluss eines sehr umfassenden Auswahlverfahrens wurde der Spezialfonds im März 2018 aufgelegt. Bei der gewählten Anlageform werden die rechtlichen Vorgaben für kommunale Kapitalanla- gen nach dem Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ des Finanzministeriums NRW und die restriktive städtische Anlagenrichtlinie, unter Berücksichtigung von ethischen und ökologi- schen Nachhaltigkeitskriterien, erfüllt. Der Spezialfonds war ursprünglich in drei Segmente unterteilt, die von unterschiedlichen Ver- mögensverwaltern betreut wurden. Im Jahr 2025 wurde eines dieser Segmente aufgelöst. Die frei gewordenen Mittel wurden nach einem Ausschreibungsverfahren in eine langfristige festverzinsliche Anlage (siehe Ziffer 4.2.2) investiert. Mit dieser Umschichtung wurde die Diversifikation der Finanzanlagen erhöht. Gleichzeitig konnte die Schwankungsbreite des Gesamtportfolios deutlich reduziert und die Ertragssituation auf eine stärker planbare Grundlage gestellt werden. Das im Spezialfonds BNIK15 verbleibende Rücklagevermögen beläuft sich zum 31.12.2025 auf einen bilanziellen Wert von 47.428.856,67 Euro und umfasst 480.033 Anteile. Der Kurswert des angelegten Rücklagevermögens wird von der Kapitalverwaltungsgesell- schaft zum 31.12.2025 mit 51.883.103,48 Euro ausgewiesen. Gegenüber dem Vorjahresstich- tag entspricht dies einer Wertsteigerung von 4,24 Prozent. Damit liegt der Kurswert zum Jah- resende 2025 um rund 4,45 Mio. Euro über dem bilanziellen Wert. Der Kurswert je Anteil erhöhte sich im Jahr 2025 von 103,68 Euro auf 108,08 Euro. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde in Abstimmung zwischen der Stabsstelle Konferenzzentrum und der Stadtkämmerei die Höhe der dem Teilhaushalt WorldCCBonn für das Geschäftsjahr 2025 zur Verfügung zu stellenden Erträge festgelegt. Insgesamt konnten Erträge in Höhe von 1.500.000 Euro bereitgestellt werden. Diese setzen sich aus einem Beitrag von rund 1,0 Mio. Euro aus der im Jahr 2025 erfolgten Auflösung eines Segments des Spezialfonds so- wie aus Ausschüttungen des Spezialfonds in Höhe von rund 500 Tsd. Euro zusammen.Seite 12 von 28 12 Seit Auflegung des Spezialfonds im Jahr 2017 wurden dem Teilhaushalt WorldCCBonn somit insgesamt 5,828 Mio. Euro an realisierten Erträgen zugeführt. Übersicht der realisierten Renditen im Spezialfonds in den einzelnen Jahren: Wertentwicklung des Spezialfonds im Jahr 2025Jahr 2019 2020 2021 2023 2024 2025 realisierte Gesamtrendite in € realisierte Rendite pro Jahr in % 0,90% 1,16% 1,32% 1,21% 1,38% 2,07% realisierte Rendite pro Jahr in € 650.000,00 € 840.000,00 € 960.000,00 € 878.000,00 € 1.000.000,00 € 1.500.000,00 € 5.828.000,00 €Seite 13 von 28 13 Der Spezialfonds schloss im Jahr 2025 mit einem Kurswert je Anteil von 108,08 Euro. Die Risikostruktur des Spezialfonds BNIK15 blieb im Jahr 2025 insgesamt stabil. Die auf Basis der täglichen Anteilswerte ermittelte Volatilität betrug 4,8 Prozent und lag damit nahezu auf dem langfristigen Durchschnittsniveau von 4,6 Prozent. Dies verdeutlicht, dass sich das Risi- koprofil des defensiven Mischportfolios trotz zwischenzeitlicher Marktbewegungen weitge- hend konstant entwickelt hat. Die Jahresergebnisse verdeutlichen, dass der Fonds marktbedingten Wertschwankungen un- terliegt. Seit seiner Auflage wurde eine durchschnittliche Gesamtrendite von 2,75 Prozent p.a. erzielt. Diese setzt sich aus einer nicht realisierten Wertsteigerung von durchschnittlich 1,74 Prozent p.a. sowie laufenden Ausschüttungen in Höhe von durchschnittlich 1,01 Pro- zent p.a. zusammen. Die zwischenzeitlich erhöhte Schwankungsanfälligkeit des Fonds zeigte sich insbesondere im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Die daraus resultierenden Verwer- fungen an den internationalen Kapitalmärkten führten zeitweise zu Kursrückgängen von bis zu 15 Prozent in einem der Vermögensverwaltungsmandate. Betroffen waren sowohl die Ak- tien- als auch die Rentenmärkte. In den darauffolgenden Jahren setzte jedoch eine kontinu- ierliche Erholung ein, sodass die zwischenzeitlichen Verluste bis zum Jahr 2025 vollständig aufgeholt werden konnten. Mit einer langfristigen Volatilität von rund 4,6 Prozent weist der Fonds ein im Vergleich zu reinen Aktienanlagen deutlich geringeres Risiko auf. Die Volatilität beschreibt dabei die Band- breite der Wertschwankungen um die durchschnittliche Rendite. Insgesamt bestätigt die Ent- wicklung des Fonds die Ausrichtung auf eine ausgewogene Rendite-Risiko-Struktur, die auf langfristige Stabilität und Werterhalt ausgerichtet ist.2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 95,81 € 103,73 € 104,58 € 107,12 € 92,34 € 99,95 € 103,68 € 108,08 € %-tuale Veränderung 8,27% 0,82% 2,43% -13,80% 8,24% 3,73% 4,24% Wert je Anteil zum 31.12.Seite 14 von 28 14 4.2.2. Schuldscheindarlehen WorldCCBonn (WCCB) Im Jahr 2025 wurde ein Segment des Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) aufgelöst. Vor dem Hintergrund der unsicheren Marktlage sollten Schwankungsrisiken herausgenommen wer- den. Das Mandat des Vermögensverwalters mit dem, im mehrjährigen Vergleich schlechtes- ten Anlageergebnis wurde somit aufgelöst. Aus der Auflösung des Segments flossen insgesamt rund 26 Mio. Euro zurück. Hiervon wurden 25 Mio. Euro nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens in eine langfristige festver- zinsliche Anlage umgeschichtet. Der verbleibende Betrag von rund 1 Mio. Euro wurde dem Teilhaushalt WorldCCBonn neben der Ausschüttung aus dem Spezialfonds in Höhe von 500 Tsd. Euro, als Ertrag zur Verfügung gestellt. Die Umschichtung dient der weiteren Diversifikation der Finanzanlagen des WCCB-Rücklage- vermögens und verfolgt das Ziel, die Erträge unabhängiger von den Entwicklungen an den Ka- pitalmärkten zu gestalten. Gleichzeitig wird hierdurch eine höhere Planbarkeit und Stabilität der Erträge erreicht. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 belief sich das neu angelegte Kapital auf 25,0 Mio. Euro. Die Anlage wurde für einen Zeitraum von zehn Jahren zu einem festen Zinssatz von 3,36 Prozent abgeschlossen. Hieraus resultiert ein jährlicher Zinsertrag in Höhe von 840.000 Euro. Der Zins- ertrag wird dem Teilhaushalt WorldCCBonn als laufender Ertrag zur Verfügung gestellt. Durch die Umschichtung eines Teils des Rücklagevermögens in diese langfristige festverzinsli- che Anlage wurde die Anlagestruktur des WCCB-Rücklagevermögens breiter aufgestellt. Ne- ben den weiterhin im Spezialfonds gehaltenen Vermögenswerten steht damit ein weiterer Anlagebaustein zur Verfügung, der auf kontinuierliche und verlässliche Erträge ausgerichtet ist und einen Beitrag zur Stabilisierung der Gesamterträge des WCCB-Rücklagevermögens leis- tet. 4.3. Sparbrief Mit Ratsbeschluss vom 27.05.2010 (Drucksachen-Nr. 1011714) wurden die bestehenden Cross-Border-Leasingverträge aufgelöst. Der in diesem Zusammenhang noch bestehende Sparbrief hätte aufgrund seines Konstrukts nicht ohne negative Abschläge aufgelöst werden können. Daher wurde entschieden, die Anlage bis zum Laufzeitende im Jahr 2026 beizubehal- ten. Gegenstand des Sparbriefes ist ein konstanter Einzahlungsbetrag in Höhe von 727.825 Euro, den die Bundesstadt Bonn jährlich im Dezember gutgeschrieben bekommt. Dieser teilt sich jährlich in einen Zinsertrag für die Bundesstadt Bonn und einen sog. Tilgungsanteil auf. „Til- gungsanteil“ ist in diesem Zusammenhang als Rückzahlung des ursprünglich investierten An- lagebetrages in den Sparbrief zu verstehen. Der Sparbrief löst sich zugunsten des allgemeinen Haushalts bis 2026 auf. Im Jahr 2002 wurde ein Betrag in Höhe von 9.477.622,00 Euro in dem Sparbrief angelegt, wel- cher mit einem Zinssatz von rund 5,5 Prozent p.a. verzinst wird. In der Zeit von 2002 bis 2025 wurden Zinsen in Höhe von insgesamt 7.913.339,94 Euro ausge- zahlt und ein Betrag in Höhe von 9.190.635,06 Euro ist der Bundesstadt Bonn durch den Til- gungsanteil zugeflossen. Im Jahr 2025 betrug der Zinsanteil 51.977,01 Euro und der „Tilgungsanteil“ 675.847,99 Euro.Seite 15 von 28 15 4.4. Fazit zu den einzelnen Finanzanlagen Vor dem Hintergrund des seit mehreren Jahren gestiegenen Zinsniveaus werden die Finanz- anlagen weiterhin unter Berücksichtigung der Aspekte Sicherheit, Risikostreuung und Wirt- schaftlichkeit ausgerichtet. Die Stamm- und Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen sind rund 93 Prozent der Anlagen in festverzinslichen Anlagen bei einlagengesicher- ten Kreditinstituten angelegt und erzielen verlässliche Zinserträge. Der Spezialfonds WorldCCBonn (WCCB) wurde im Jahr 2025 teilweise neu strukturiert. Wäh- rend zwei Vermögensverwaltungsmandate unverändert fortgeführt werden, wurde ein Man- dat unter dem Aspekt der Risikostreuung aufgelöst. Die frei gewordenen Mittel wurden zur Stabilisierung der Erträge in eine langfristige festverzinsliche Anlage umgeschichtet. Mit der Umschichtung eines Teils des WCCB-Rücklagevermögens in ein langfristiges Schuldscheindar- lehen wurde das Marktpreisrisiko des Portfolios reduziert und gleichzeitig eine jährlich plan- bare Ertragsbasis von rund 840.000 Euro geschaffen. Die Maßnahme stellt die bedeutendste strategische Veränderung im Finanzanlagenmanagement des Jahrs 2025 dar. Die beiden verbleibenden Vermögensverwaltungsmandate des Spezialfonds entwickelten sich im Jahr 2025 weiterhin positiv. Insgesamt weisen die Finanzanlagen der Bundesstadt Bonn zum Jahresende 2025 eine ausge- wogene Struktur aus planbaren festverzinslichen Anlagen (45,1 Prozent) und langfristig aus- gerichteten Wertpapieranlagen (54,9 Prozent) auf. Dadurch konnten sowohl die Anforderun- gen an Sicherheit und Liquidität als auch die Zielsetzung eines nachhaltigen Vermögenserhalts erfüllt werden.Seite 16 von 28 16 5. RECHTSGRUNDLAGEN UND RAHMENBEDINGUNGEN Für das Finanzanlagenmanagement der Bundesstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 5.1. Gesetze, Verordnungen und Satzungen Die Verwaltung kommunaler Finanzanlagen erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Vorschriften des 8. Teils „Haushaltswirtschaft“ (§§ 75 bis 96 GO NRW). Gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 GO NRW ist bei Geldanlagen auf eine ausreichende Sicherheit zu achten; gleichzeitig sollen die Anlagen einen angemessenen Ertrag erzielen. Dabei hat der Aspekt der Sicherheit grundsätzlich Vorrang vor Renditegesichtspunkten. Darüber hinaus dürfen Kapitalanlagen gemäß § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW nur vorgenom- men werden, wenn die Mittel zur Erfüllung kommunaler Aufgaben in absehbarer Zeit nicht benötigt werden. Diese gesetzlichen Vorgaben bilden die Grundlage des Finanzanlagenmanagements der Bundesstadt Bonn und bestimmen die Anlageziele Sicherheit, Liquidität, Risikostreuung und Wirtschaftlichkeit. 5.2. Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen Neben den gesetzlichen Regelungen sind bei der Verwaltung kommunaler Finanzanlagen die Erlasse und aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Hinweise und Verfügungen der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde zu beachten. Diese konkretisieren die gesetzlichen Anforderungen an die kommunale Kapital- anlage und sind für die Kommunen verbindlich. Eine zentrale Grundlage für die Kapitalanlagen der Bundesstadt Bonn bildet der Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ (Kommunales Haushaltsrecht; Anlage von Kapital durch Ge- meinden und Gemeindeverbände) des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nord- rhein-Westfalen vom 11.12.2012 (Az. 34-48.01.01/16-416/12, MBl. NRW. S. 744), geändert durch Runderlass vom 19.12.2017 (MBl. NRW. 2017 S. 1057) sowie durch die Zweite Ände- rung des Runderlasses „Kommunale Kapitalanlagen“ vom 30.11.2022 (MBl. NRW. 2022 S. 1029). Der Runderlass konkretisiert die Vorgaben des § 90 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW), wonach bei Geldanlagen auf eine ausreichende Sicherheit zu achten ist und gleichzeitig ein angemessener Ertrag erzielt werden soll. Zudem ist bei allen Anla- geentscheidungen die Sicherstellung der Liquidität zu berücksichtigen.Seite 17 von 28 17 Der Erlass eröffnet Kommunen die Möglichkeit, längerfristig anzulegende Vermögenswerte breiter zu diversifizieren. Danach können Anlageformen genutzt werden, die auch den kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Nordrhein-Westfalen nach§ 16 Abs. 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversor- gungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) zur Verfügung stehen. Hierzu ver- weist das Gesetz insbesondere auf die Regelungen des§ 215 Abs. 1 und 2 Versicherungs- aufsichtsgesetz (VAG) sowie auf die Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverord- nung - AnlV). Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung von Wertbeständigkeit, Liquidität und ange- messener Rentabilität unter Beachtung der Grundsätze einer ausgewogenen Mischung und Streuung der Kapitalanlagen. Auf dieser Grundlage sind neben klassischen Einlagen und festverzinslichen Wertpapieren grundsätzlich auch Aktienanlagen zulässig. Die konkrete Ausgestaltung hat jedoch stets unter Berücksichtigung des individuellen Anlage- und Risi- komanagements sowie der Risikotragfähigkeit des jeweiligen Anlegers zu erfolgen. 5.3. Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben werden innerhalb der Bundesstadt Bonn durch interne Regelungen konkretisiert. Maßgeblich sind insbesondere die Dienstan- ordnung Geldanlagen (DA 20.02), die Anlagerichtlinie für kommunale Kapitalanlagen sowie die hierzu beschlossenen Nachhaltigkeitskriterien. Der Runderlass „Kommunale Kapitalanlagen“ des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen, den örtlichen Rahmen für die Anlage nicht unmittelbar benötigter Finanz- mittel eigenverantwortlich festzulegen. Hierzu sollen Anlagerichtlinien geschaffen werden, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den individuellen Anlagezielen, der Risikobereitschaft und den finanziellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Kommune Rechnung tragen. Der Rat der Bundesstadt Bonn hat erstmals am 15.04.2015 die Anlagerichtlinie für kommu- nale Kapitalanlagen beschlossen (Drucksachen-Nr. 1411139). Mit dieser wurden neben den Grundsätzen der Sicherheit, Liquidität und Wirtschaftlichkeit auch verbindliche ökologische und ethische Anforderungen an die Geldanlage festgelegt. Ziel ist es, die Kapitalanlagen der Bundesstadt Bonn so auszurichten, dass sie eine nachhaltige Entwicklung unterstützen. Neuanlagen erfolgen daher unter Berücksichtigung definierter Nachhaltigkeitskriterien.Seite 18 von 28 18 Mit Ratsbeschluss vom 04.07.2019 (Drucksachen-Nr. 1910495) wurde die Anlagerichtlinie an die veränderten Rahmenbedingungen der Einlagensicherung angepasst. Hintergrund war der Wegfall der Einlagensicherung für kommunale Gelder bei privaten Banken durch den Bundesverband deutscher Banken. Gleichzeitig wurden die Nachhaltigkeitskriterien er- weitert und insbesondere Ausschlusskriterien im Zusammenhang mit Atomenergie sowie fossilen Energieträgern aufgenommen. Eine weitere Anpassung erfolgte durch Ratsbeschluss vom Oktober 2021 (Drucksachen-Nr. 210086). Hierbei wurde die Anlagerichtlinie um Regelungen zur Anlage in Fremdwährun- gen ergänzt. Die Dienstanordnung, die Anlagerichtlinie sowie die Nachhaltigkeitskriterien bilden den verbindlichen Handlungsrahmen für das Finanzanlagenmanagement der Bundesstadt Bonn. Sie konkretisieren die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben und gewähr- leisten eine an den Grundsätzen von Sicherheit, Risikostreuung, Liquidität, Wirtschaftlich- keit und Nachhaltigkeit ausgerichtete Vermögensanlage. 6. ANLAGENRICHTLINIE DER BUNDESSTADT BONN Da Risiken bei Geldanlagen grundsätzlich nicht vollständig auszuschließen sind, wird über ver- schiedene strategische Maßnahmen das Risiko auf ein Mindestmaß reduziert. Neben der sorg- fältigen Auswahl des Schuldners sieht der Runderlass bzw. die Anlagerichtlinie u.a. eine Be- grenzung des Volumens auf ein und denselben Schuldner vor (Streuung). Die Mischung der Vermögensanlagen auf verschiedene Anlageklassen soll durch einen Risiko- ausgleich zwischen den verschiedenen Anlageformen anlagetypische Risiken begrenzen und so die Sicherheit des gesamten Bestandes gewährleisten. Die Einhaltung der in der Anlagerichtlinie vorgegebenen Mischungs- und Streuungsquoten wurde vor jedem Vertragsabschluss geprüft. Die für die jeweiligen Emittenten erfassten Ra- tings sowie Einlagensicherungsgrenzen wurden regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Berichtsjahr bestand ein Schuldscheindarlehen bei einem deutschen, aufsichtsrechtlich als systemisch bedeutend eingestuften Kreditinstitut mit einem Volumen von 25,0 Mio. €. Bezo- gen auf das Gesamtanlagevolumen von 88,53 Mio. € entsprach dies einer Quote von 28,25 Prozent. Das Institut verfügte über ein Rating im Bereich AA. Nach Ziffer 6.6 der Anlage- richtlinie kann bei systemrelevanten deutschen Banken die zulässige Schuldnerobergrenze um eine Ratingstufe angehoben werden. Dadurch erhöhte sich die maßgebliche Obergrenze von 20 Prozent auf 30 Prozent des Gesamtanlagevolumens. Die bestehende Anlagequote lag so- mit innerhalb der zulässigen Höchstgrenze. Die Anlage wurde daher als richtlinienkonform be- wertet. Verstöße gegen die Vorgaben der Anlagerichtlinie lagen im Jahr 2025 nicht vor.Seite 19 von 28 19 7. NACHHALTIGKEITSANSATZ FINANZANLAGEN DER BUNDESSTADT BONN Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bonner Kapitalanlagen bilden ethische, soziale und ökologi- sche Standards ab und lässt sich wie folgt beschreiben: Neben der Festlegung von Ausschlüssen, mit denen alle Unternehmen und Staaten aus dem Anlagenuniversum herausfallen, die den Bonner Ausschlusskriterien widersprechen, werden ESG-Kriterien berücksichtigt, wobei die Abkürzung ESG für „Environment – Social – Gover- nance“ (siehe Seite 23) steht und bedeutet, dass diese drei Nachhaltigkeitsaspekte – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – bei der Auswahl der Investments berücksichtigt wer- den. Der ESG-Filter gibt vor, dass im Portfolio ein bestimmter ESG-Punktwert erreicht werden muss, sodass eine aktive Entscheidung für Unternehmen getroffen wird, die gute ökologische und soziale Aspekte sowie Governance-Attribute aufweisen. Aktuell wurde seitens der Ver- waltung ein Punktwert von durchschnittlich 45 Punkten vorgegeben. Insgesamt liegt der ak- tuelle Punktwert des Bonner Portfolios im Durchschnitt bei über 55 Punkten. Mit den Vermögensverwaltern wurde Ende 2020 festgelegt, dass die Finanzanlagen der Stadt auch einen direkten Beitrag zur Erreichung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele, der sog. Social De- velopment Goals (siehe Seite 24) leisten sollen. Dieser zusätzliche SDG-Filter identifiziert Un- ternehmen, die tatsächlich gesellschaftliche oder ökologische Probleme positiv beeinflussen. Hier wurde eine Kombination aus ESG-Score und Umsatzanteil positiver Produkte und Dienst- leistungen (SDGs) umgesetzt, wobei Unternehmen mit einem nicht-nachhaltigen Geschäfts- modell bzw. nicht nachhaltigen Produkten nicht benachteiligt werden, wenn Sie eine Mindest- leistung im Nachhaltigkeitsmanagement (ESG) vorweisen. Letztlich ist die Kombination der Filter für Bonn ausschlaggebend. Es geht nicht nur darum, heikle Branchen auszuschließen und Verstöße gegen internationale Normen zu berücksichti- gen, sondern vereinfacht darum, „wie“ die Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen herstellen und „ob“ mit diesen Produkten und Dienstleistungen eine Wirkung zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung erzielt werden kann. Die Finanzanlagen werden im Zusammenhang mit Anlagensicherheit, Klimaschutz und ethi- scher Verantwortung eine immer wichtigere Rolle spielen. Daher verfolgt die Stadt Bonn als Sitz zahlreicher UN-Organisationen mit ihrer Strategie bereits einen ganzheitlichen Ansatz, der stetig ausgebaut und überprüft wird. Aktuell werden folgende Standards erfüllt: • UN Global Compact (wird erfüllt): Der United Nations Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Auf der Grundlage 10 universeller Prinzipien und der Sustainable Development Goals (siehe Seite 26) verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte, heute und in Zukunft. • Mindestausschlussanforderungen gemäß FNG-Siegel (angelehnt): Die Bundesstadt Bonn orientiert sich an den Mindestausschlusskriterien für Emittenten des FNG-Siegels und entwickelt ihren Ansatz gemäß des Stufenkonzeptes des FNG-Siegels weiter. Das FNG (Forum Nachhaltige Geldanlagen) ist seit 2001 der Fachverband für Nachhaltige Geldanlagen in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.Seite 20 von 28 20 Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs- pflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) so- wie der Verordnung (EU) 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhalti- ger Investitionen (EU-Taxonomie-Verordnung) bestehen für Finanzmarktteilnehmer umfang- reiche Transparenz- und Offenlegungspflichten hinsichtlich der Berücksichtigung von Nach- haltigkeitsaspekten. Die SFDR unterscheidet auf Produktebene insbesondere zwischen Finanzprodukten nach Ar- tikel 6, Artikel 8 und Artikel 9: • Artikel 6 SFDR: Finanzprodukte, die keine besonderen ökologischen oder sozialen Merkmale bewerben und kein nachhaltiges Anlageziel verfolgen. • Artikel 8 SFDR: Finanzprodukte, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern und dabei Grundsätze einer guten Unternehmensführung berücksichtigen. • Artikel 9 SFDR: Finanzprodukte, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen. Die EU-Taxonomie-Verordnung ergänzt die SFDR, indem sie Kriterien für die Einstufung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten festlegt und zusätzliche Transparenz- anforderungen für entsprechende Finanzprodukte schafft. Die Vermögensverwaltungsmandate der Stadt bzw. die Stiftungsfonds erfüllen den Artikel 8, wobei im Spezialfonds der WCCB-Anlage wie in der Strategie oben beschrieben, bereits nach- haltige Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt werden und dieser Ansatz fortentwickelt wird. Vor dem Hintergrund des Wechsels der Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde der Spezial- fonds zunächst als Artikel-6-Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung geführt. Die nachhal- tigkeitsbezogenen Merkmale des Fonds blieben hiervon unberührt. Nach Abschluss der erfor- derlichen Umstellungen wird der Fonds im Laufe des Jahres 2026 wieder als Artikel-8-Fonds eingestuft werden.Seite 21 von 28 21 8. AKTUELLE NACHHALTIGKEITSKRITERIEN / NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DER BUNDESSTADT BONN Stand: Oktober 2021 1. Ausschlüsse (Responsible Investments) Unternehmen Staaten Unternehmen, die eines oder mehrere der 12 gefährlichsten Chemikalien (dirty dozen) oder persistente Schadstoffe herstellen Staaten, in denen die Todesstrafe lt. Amnesty International nicht gänzlich abge- schafft wurde. Unternehmen, die Medien mit pornografischen Inhalten herstellen Staaten, die laut Freedom House nicht als „frei“ eingestuft werden. Unternehmen, deren Hauptzweck in der Produktion von Tabakwaren oder dem Betreiben von Glücksspielstätten besteht Staaten, die vom „Corruption Perceptions Index“ der Transparency International auf einer Skala von 0 bis 100 einen Wert von < 60 aufweisen Unternehmen, die Patente auf Gene von Pflanzen und Tieren halten oder anstre- ben Waffen/Militär: - Militärische Umsätze: 5% - zivile Handfeuerwaffen und Rüstungsgüter: 5% - Munition und Waffenträgersysteme (Kontroverse Waffen): 0%, Schlüsselkompo- nenten (Kontroverse Waffen): 5% - Produzenten von Antipersonenminen und Streubomben (inkl. Schlüsselkompo- nenten): 0% Staaten, die die Ottawa-Konvention über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, Herstellung, Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung nicht unterzeichnet haben Produzenten von transgenem und genverändertem Saatgut und von entsprechen- der Züchtung von Tieren Unternehmen, die Tierversuche durchführen, ohne dass eine gesetzliche Notwen- digkeit dafür besteht Staaten, die das Kyoto-Protokoll (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen) zum Klimaschutz nicht unterzeichnet haben bzw. nicht bei- getreten sind Unternehmen, die selbst oder durch Zulieferer/Subunternehmer massiv gegen grundlegende Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work zu Kinderarbeit verstoßen Staaten, in denen grundlegende Menschenrechte regelmäßig massiv verletzt wer- den Unternehmen, die selbst oder durch Zulieferer/Subunternehmer massiv gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen Staaten, in denen es in großem Umfang zu Kinderarbeit kommt. Atomenergie: Ausschluss von Unternehme mit einem Umsatzanteil - Erzeugung > 10% - Handel > 10% - Verkauf Komponenten oder Dienstleistungen > 10% - Betrieb von Atomkraftwerken (> 0%) - Betrieb von Uranmienen (> 0%) Atomenergie: Ausschluss von Staaten bei einer Deckung von mehr als 25% des Energieverbrauchs aus Kernenergie, wobei Deutsche Staatsanleihen, sowie Bundesländeranleihen auf- grund von Sicherheitsaspekten unabhängig von ethisch-nachhaltigen Kriterien ein- setzbar sein sollen.Seite 22 von 28 22 Fossile Energien: Ausschluss von Unternehmen - mit Aktivitäten rund um die Exploration fossiler Brennstoffe (z.B. Ölboh- rungen) > 0% - aus dem Bereich Kraftwerkskohle und Kohleenergieerzeugung mit einer Umsatzschwelle > 10% - die Umsätze mit der Gewinnung von Teersanden und Schieferöl oder da- mit verbundener Dienstleistungen machen > 0% Fossile Energien: Im Bereich der Staaten liegen aktuell keine soliden auswertbaren Kriterien für fos- sile Energien vor. Im kommenden Jahr soll hier nochmals geprüft werden, ob eine erweiterte Datenbasis der Researchinstitute vorliegt. Deutsche Staatsanleihen, so- wie Bundesländeranleihen sollen aufgrund von Sicherheitsaspekten unabhängig von ethisch-nachhaltigen Kriterien einsetzbar sein. 1.1 Normbasiertes Screening: - Berücksichtigung UN Global Compact, IlO Kernarbeitsnormen (Kriterien Umwelt und Korruption wurden geschärft zur Erfüllung der internationalen Richtlinien) 2. Positives Screening / Integration von ESG-Kriterien (Sustainable Investments) - Investitionen in Unternehmen mit höherem ESG-Scoring Vorgabe: Durchschnittlicher ESG-Score von mindestens 40 Scorepunkten ist im Portfolio zu erreichen (regelmäßige Überprüfung auf Anhebung der Vorgabe). - Systematische Berücksichtigung von ESG Faktoren bei der Berücksichtigung bei der konventionellen Finanzanalyse und dem Investmententscheidungsprozess 3. SDG (Impactful Investments) - Integration von Unternehmen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten (Matrix Kombination ESG-Score / Umsätze nachhaltige Produkte und Dienstleistungen wurde gemeinsam mit Nachhaltigkeitsresearchinstitut entwickelt)Seite 23 von 28 23 9. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN INTERNATIONALEN NACHHALTIGKEITSKRITERIEN 9.1. ESG Kriterien (Environment-Social-Governance) Als Standard nachhaltiger Anlagen hat sich, neben dem Begriff „CSR“ (Corporate Social Responsibility = unternehmerische Sozialverantwortung) die Begrifflichkeit „ESG“ etabliert. Diese drei Buchstaben beschreiben drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche von Unternehmen. 1. Das „E“ für Environment (Umwelt) steht hierbei z. B. für Umweltverschmutzung oder –gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Engergieeffizienzthemen wie Klima, Res- sourcenknappheit, Wasser oder Artenvielfalt. 2. Social („S“ = Soziales) beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Diversity oder gesellschaftliches Engagement. Es umfasst die Mitarbeiter, Sicherheit und Gesundheit, demografischer Wandel oder Ernährungssicherheit. 3. Unter Governance („G“ = Aufsichtsstrukturen) wird eine nachhaltige Unternehmens- führung verstanden. Hierzu zählen z. B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steue- rungs- und Kontrollprozesse. Risiko- und Reputationsmanagement, Aufsichtsstruktu- ren, Compliance oder Korruption sind beispielhafte Punkte die bewertet werden. Quelle: PixabaySeite 24 von 28 24 9.2. SDG-Ziele Am 25. September 2015 wurden auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2015 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York die 17 „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Agenda 2030 (englisch Transforming our World: The 2030 Agenda for Sustainalble Deve- lopment) besteht aus folgenden Elementen: Einer Präambel, einer politischen Deklaration, den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (als das Kernstück der Agenda 2030), einem Ab- schnitt zu Umsetzungsmitteln und zur globalen Partnerschaft sowie einem Abschnitt zur Fort- schreibung und Überprüfung. Primär bezieht sich die Agenda 2030 auf die Ebene der Natio- nalstaaten; relevant ist die Agenda 2030 jedoch auch für die regionale und lokale Ebene. Kom- munen entwickeln im Rahmen der Agenda 2030 anhand der SDGs Lokale Nachhaltigkeitsstra- tegien. Zur Umsetzung der Agenda 2030 in Kommunen ist ein indikatorengestütztes Monito- ring vorgesehen, um anhand von Messzahlen die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele abzubil- den und zu überprüfen. Die 17 Ziele im Einzelnen: 1. Armut beenden – Armut in all ihren Formen und überall beenden 2. Ernährung sichern – den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Er- nährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern 3. Gesundes Leben für alle – ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewähr- leisten und ihr Wohlergehen fördern 4. Bildung für alle – inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Mög- lichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern 5. Gleichstellung der Geschlechter – Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen 6. Wasser und Sanitärversorgung für alle – Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaf- tung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten 7. Nachhaltige und moderne Energie für alle – Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nach- haltiger und zeitgemäßer Energie für alle sichern 8. Nachhaltiges Wirtschaftswachstum und menschenwürdige Arbeit für alle – dauerhaf- tes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbe- schäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern 9. Widerstandsfähige Infrastruktur und nachhaltige Industrialisierung – eine wider- standsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisie- rung fördern und Innovationen unterstützen 10. Ungleichheit verringern – Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern 11. Nachhaltige Städte und Siedlungen – Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, wider- standsfähig und nachhaltig gestalten 12. Nachhaltige Konsum- und Produktionsweisen – nachhaltige Konsum- und Produktions- muster sicherstellenSeite 25 von 28 25 13. Sofortmaßnahmen ergreifen, um den Klimawandel und seine Auswirkungen zu be- kämpfen 14. Bewahrung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen 15. Landökosysteme schützen – Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung be- kämpfen, Bodendegradation beenden und umkehren und dem Verlust der biologi- schen Vielfalt ein Ende setzen 16. Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zum Recht ermögli- chen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen 17. Umsetzungsmittel und globale Partnerschaft stärken – Umsetzungsmittel stärken und die globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben füllen Zur Konkretisierung der 17 Ziele wurde ein Katalog von 169 Zielvorgaben verabschiedet, da- runter unter anderem das Auslaufen der Subventionen für fossile Energien und für Agrar-Ex- portsubventionen und aller Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung. Die 169 Zielvorgaben lassen sich unterteilen in 107 inhaltliche Ziele, die für die SDGs 1 bis 16 mit arabischen Ziffern gekennzeichnet sind und in 62 Umsetzungs-Maßnahmen (engl.: Means of Implementation) mit denen meist finanzielle oder institutionelle Strukturen beschrieben werden. SDG 17 ent- hält ausschließlich Umsetzungsmaßnahmen. Quelle für die Grafik: UNDP - https://www.undp.org/content/undp/en/home/sustainable-development-goals.html, Gemeinfrei, https://commons.wiki- media.org/w/index.php?curid=52672594Seite 26 von 28 26 9.3. United Nations Global Compact Global Compact oder auch United Nations Global Compact ist der englische Name für einen weltweiten Pakt (deutsch: Globaler Pakt der Vereinten Nationen), der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Verwechslungsgefahr besteht mit dem Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migra- tion und mit dem UNGlobal Compact on Refugees. Am 31. Januar 1999 wurde der Pakt offiziell von UN-Generalsekretär Kofi Annan in einer Rede anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos allen interessierten Unternehmensführern an- geboten. Die Internationale Handelskammer (ICC) war nicht nur der erste, sondern lange Zeit auch der einzige Ansprechpartner aus der Wirtschaft, der diese Initiative aufgriff. Im Juli 1999 vereinbarten die ICC und Kofi Annan eine enge Zusammenarbeit. Die ICC gewann die ersten 50 multinationalen Unternehmen. Am 26. Juli 2000 wurde in New York die operative Phase gestartet. Die Prinzipien des UN-Global Compact: Die Teilnahme am UN-Global Compact wird durch einen kurzen Brief an den UN-Generalsek- retär begründet. Darin erklärt ein Unternehmen seinen Willen, sich darum zu bemühen, in Zukunft bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Diese Grundsätze sind in zehn Prinzipien gefasst, die hier sinngemäß wiedergegeben werden. Unternehmen, die den UN-Global Compact unterschreiben, sollen … 1. die international verkündeten Menschenrechte respektieren und ihre Einhaltung in- nerhalb ihrer Einflusssphäre fördern. 2. sicherstellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken. 3. die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren so- wie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen. 4. alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit ausschließen. 5. an der Abschaffung von Kinderarbeit mitwirken. 6. jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen. 7. eine vorsorgende Haltung gegenüber Umweltgefährdungen einnehmen. 8. Initiativen zur Förderung größeren Umweltbewusstseins ergreifen. 9. die Entwicklung und die Verbreitung umweltfreundlicher Technologien ermutigen. 10. gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Die Korruptionsbekämpfung wurde nachträglich aufgenommen. Die unterzeichnenden Unternehmen sollen einen jährlichen Bericht darüber verfassen.Seite 27 von 28 27 10. GLOSSAR Ratings Die Ratings der führenden drei Ratingagenturen für den langfristigen Bereich (Long Term): BONITÄT STANDARD & POORS (S&P) MOODY’S FITCH INVESTMENT-GRADE Exzellent AAA Aaa AAA Sehr gut AA+ Aa1 AA+ AA Aa2 AA AA- Aa3 AA- Gut A+ A1 A+ A A2 A A- A3 A- Befriedigend BBB+ Baa1 BBB+ BBB Baa2 BBB BBB- Baa3 BBB- NON-INVESTMENT-GRADE Spekulativ BB+ Ba1 BB+ BB Ba2 BB BB- Ba3 BB- Extrem spekulativ B+ B1 B+ B B2 B B- B3 B- Verzug/Ausfall CCC - C und schlechter Caa - C und schlechter CCC – C und schlechterSeite 28 von 28
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