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261533 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Prüfung und Planung einer Rad- und Fußwegverbindung zwischen Bonn-Röttgen und Bonn-Ippendorf

Nummer
261533
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
17.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Röttgener Straße Straße· Ippendorf, Bonn Hauptort
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 17.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 118,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261533-01 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Prüfung und Planung einer Rad- und Fußwegverbindung zwischen Bonn-Röttgen und Bonn-Ippendorf

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261533
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
06.08.2026
Bürgerantrag: Prüfung und Planung einer Rad- und
Fußwegverbindung zwischen Bonn-Röttgen und
Bonn-Ippendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
hiermit stelle ich einen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW.
Ich beantrage, dass die Bezirksvertretung Bonn die Verwaltung beauftragt,
1.die Ertüchtigung des bereits vorhandenen Weges entlang der Tennisplätze
einschließlich der dort bestehenden Brücke über den Katzenlochbach als Rad-
und Fußwegverbindung zwischen Bonn-Röttgen und Bonn-Ippendorf zu prüfen
und zu planen,
2.dabei insbesondere den Anstieg am Gegenhang zu untersuchen: Durch ein
Anfräsen bzw. teilweises Abgraben des Hanges ließe sich die derzeitige Ser-
pentinenführung durch eine deutlich flachere, durchgehend befahrbare Rampe
ersetzen. Ziel sollte eine Längsneigung sein, die sich an den Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen (ERA) orientiert und ein Befahren ohne Absteigen ermög-
licht,
3.im Ergebnis darzulegen, ob mit dieser Variante auf einen separaten Radweg
entlang der Katzenlochbrücke einschließlich der dafür erforderlichen Brücken-
verbreiterung verzichtet werden kann, und beide Varianten hinsichtlich Kosten,
Bauzeit, Eingriffsumfang und naturschutzfachlicher Genehmigungsfähigkeit zu
vergleichen,
4.das Ergebnis der Bezirksvertretung in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
Ergänzend rege ich einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Be-
zirksvertretung und der Fachverwaltung an, da sich die örtlichen Verhältnisse
vor Ort wesentlich besser beurteilen lassen als anhand von Plänen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 3
Betreff
Fehlender Radweg zwischen Röttgen-Ippendorf mit pragmatischem Lösungsvorschlag
Ihr Antrag
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Bonnie,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksvertretung Bonn,
hiermit stelle ich einen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW.
Ich beantrage, dass die Bezirksvertretung Bonn die Verwaltung beauftragt,
1.die Ertüchtigung des bereits vorhandenen Weges entlang der Tennisplätze einschließlich der dort bestehenden
Brücke über den Katzenlochbach als Rad- und Fußwegverbindung zwischen Bonn-Röttgen und Bonn-Ippendorf
zu prüfen und zu planen,
2.dabei insbesondere den Anstieg am Gegenhang zu untersuchen: Durch ein Anfräsen bzw. teilweises Abgraben
des Hanges ließe sich die derzeitige Serpentinenführung durch eine deutlich flachere, durchgehend befahrbare
Rampe ersetzen. Ziel sollte eine Längsneigung sein, die sich an den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)
orientiert und ein Befahren ohne Absteigen ermöglicht,
3.im Ergebnis darzulegen, ob mit dieser Variante auf einen separaten Radweg entlang der Katzenlochbrücke
einschließlich der dafür erforderlichen Brückenverbreiterung verzichtet werden kann, und beide Varianten
hinsichtlich Kosten, Bauzeit, Eingriffsumfang und naturschutzfachlicher Genehmigungsfähigkeit zu vergleichen,
4.das Ergebnis der Bezirksvertretung in öffentlicher Sitzung vorzustellen.
Ergänzend rege ich einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung und der
Fachverwaltung an, da sich die örtlichen Verhältnisse vor Ort wesentlich besser beurteilen lassen als anhand von
Plänen.
Begründung des Antrags
Begründung:
Die Röttgener Straße durch das Katzenlochbachtal ist die einzige direkte Verbindung zwischen Röttgen und
Ippendorf. Sie ist kurvig, teilweise steil und stark befahren, unter anderem durch Berufs- und Besucherverkehr
zur Uniklinik auf dem Venusberg. Eine sichere Führung für den Rad- und Fußverkehr existiert dort nicht; der
Mindestüberholabstand kann bei Begegnungsverkehr regelmäßig nicht eingehalten werden. Entsprechend
meiden viele Radfahrende die Strecke vollständig.
Die bisherigen Planungen sind daran gescheitert, dass entlang der Fahrbahn und auf der Brücke schlicht kein
Raum für eine zusätzliche Radverkehrsanlage vorhanden ist. Genau an diesem Punkt setzt mein Vorschlag an:
Eine von der Fahrbahn unabhängige Führung ist bereits vorhanden. Der Weg entlang der Tennisplätze und die
dortige Brücke bestehen und werden genutzt. Das einzige tatsächliche Hindernis ist der anschließende Anstieg
am Gegenhang: Die Serpentinenführung ist so steil, dass sie selbst mit einem E-Bike kaum befahrbar ist.
Dadurch bleibt eine im Übrigen funktionierende Verbindung praktisch ungenutzt.
Eine Abflachung dieses Anstiegs durch einen örtlich begrenzten Hangeinschnitt wäre gegenüber einem Neubau
entlang der Straße aus mehreren Gründen vorzugswürdig:
•Die Trasse existiert bereits; es entsteht keine neue Zerschneidung des Tals.
•Ein Eingriff in die Fahrbahn der Röttgener Straße sowie eine Verbreiterung der Katzenlochbrücke wären
entbehrlich.
•Der bauliche Aufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf Erdarbeiten und die Herstellung einer befestigten
Oberfläche; die Maßnahme dürfte deutlich kostengünstiger und schneller umsetzbar sein.
•Der naturschutzfachliche Eingriff bleibt räumlich eng begrenzt und betrifft im Wesentlichen den Bereich des
vorhandenen Weges.
•Radfahrende und zu Fuß Gehende wären vollständig vom Kfz-Verkehr getrennt, was sicherheitstechnisch
günstiger ist als jede Markierungslösung auf der Fahrbahn.
Nach über zwei Jahrzehnten ergebnisloser Diskussion halte ich es für geboten, diese naheliegende und
vergleichsweise einfache Variante zumindest ernsthaft zu prüfen, bevor das Vorhaben erneut als nicht
realisierbar eingestuft wird.
Ich bitte um Eingangsbestätigung sowie um Mitteilung, in welcher Sitzung mein Antrag beraten wird.
Leider funktioniert das Datei-auswählen Feld nicht auf dem Smartphone, weshalb ich meine Lages/Frässkizze
nicht anhängen konnte, kann diese jedoch nachreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de