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261525 · Große Anfrage

BBB-Anfrage: Schutz der Bevölkerung vor Waldbränden

Nummer
261525
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
17.08.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261525-02 ST Vertagungsbitte zur BBB-Anfrage: Schutz der Bevölkerung vor Waldbränden

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Große Anfrage
öffentlich
261525Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Bezirksfraktion Bad Godesberg
BBB-Bezirksfraktion Hardtberg
Robert Viebahn
Britta von der Lippe
13.08.2026
BBB-Anfrage: Schutz der Bevölkerung vor
Waldbränden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 10.09.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und
Bevölkerungsschutz
15.10.2026 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Was unternehmen welche zuständigen Ämter der Stadtverwaltung zur
Vorbeugung gegen Waldbrände auf Bonner Stadtgebiet mit Blick auf den
Schutz waldnaher Siedlungsbereiche?
2. Wo können die in Waldrandgebieten wohnenden Bonner Bürger in einer
Karte, ähnlich dem nur Behörden zugänglichen digitalen Waldbrandkataster
des Bundes, besonders gefährdete Bonner Bereiche auffinden?
3. Wird am Waldboden befindliches Totholz in bestimmten gefährdeten
Regionen, zum Beispiel überall an Waldrändern mit nahe gelegener
Wohnbebauung, zur Vorbeugung gegen Brände entfernt?
4. Werden zum vorbeugenden Brandschutz Baumfällungen zwecks
Abstandsvergrößerung zur Wohnbebauung vorgenommen?
5. Stehen an den Bonner Waldrandgebieten mit Wohnbebauung ausreichend
Löschwasserstellen zur Brandbekämpfung zur Verfügung?
6. Sind an allen Eingängen zu Waldgebieten Hinweisschilder aufgestellt, die vor
Waldbrandgefahr warnen und offenes Feuer und Rauchen verbieten?
7. Ist beabsichtigt, an allen einschlägig bekannten Stellen in den Bonner
Waldrandgebieten, die trotz bestehenden Verbots für Grillparties genutzt
werden, zusätzliche Kontrollen durchzuführen?Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Begründung
Die Waldbrandgefahr nimmt wegen vermehrter Trockenheitsphasen
erkennbar zu. Für Bonn weist der Deutsche Wetterdienst in Bezug auf
Waldbrandgefahr zum 12. August beispielsweise Gefahrenstufe 3 (von 5) aus.
Da in Bonn der Abstand zwischen Wohnbebauung und Waldrand in manchen
Bereichen nur circa 10 m ausmacht, sind aus Sicht der Fragesteller
entsprechende Vorsorge- sowie Informationsmaßnahmen sinnvoll.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de