261525 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Schutz der Bevölkerung vor Waldbränden
Kerndaten
- Nummer
- 261525
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Beuel
- Bonn
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261525Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Bezirksfraktion Bad Godesberg BBB-Bezirksfraktion Hardtberg Robert Viebahn Britta von der Lippe 13.08.2026 BBB-Anfrage: Schutz der Bevölkerung vor Waldbränden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 10.09.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz 15.10.2026 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Was unternehmen welche zuständigen Ämter der Stadtverwaltung zur Vorbeugung gegen Waldbrände auf Bonner Stadtgebiet mit Blick auf den Schutz waldnaher Siedlungsbereiche? 2. Wo können die in Waldrandgebieten wohnenden Bonner Bürger in einer Karte, ähnlich dem nur Behörden zugänglichen digitalen Waldbrandkataster des Bundes, besonders gefährdete Bonner Bereiche auffinden? 3. Wird am Waldboden befindliches Totholz in bestimmten gefährdeten Regionen, zum Beispiel überall an Waldrändern mit nahe gelegener Wohnbebauung, zur Vorbeugung gegen Brände entfernt? 4. Werden zum vorbeugenden Brandschutz Baumfällungen zwecks Abstandsvergrößerung zur Wohnbebauung vorgenommen? 5. Stehen an den Bonner Waldrandgebieten mit Wohnbebauung ausreichend Löschwasserstellen zur Brandbekämpfung zur Verfügung? 6. Sind an allen Eingängen zu Waldgebieten Hinweisschilder aufgestellt, die vor Waldbrandgefahr warnen und offenes Feuer und Rauchen verbieten? 7. Ist beabsichtigt, an allen einschlägig bekannten Stellen in den Bonner Waldrandgebieten, die trotz bestehenden Verbots für Grillparties genutzt werden, zusätzliche Kontrollen durchzuführen?Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Begründung Die Waldbrandgefahr nimmt wegen vermehrter Trockenheitsphasen erkennbar zu. Für Bonn weist der Deutsche Wetterdienst in Bezug auf Waldbrandgefahr zum 12. August beispielsweise Gefahrenstufe 3 (von 5) aus. Da in Bonn der Abstand zwischen Wohnbebauung und Waldrand in manchen Bereichen nur circa 10 m ausmacht, sind aus Sicht der Fragesteller entsprechende Vorsorge- sowie Informationsmaßnahmen sinnvoll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de