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261523-03 AA · Änderungsantrag

Grüne/Volt-Änderungsantrag - Bornheimer Straße als verkehrsberuhigte Wohnstraße erhalten

Nummer
261523-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
15.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Heinrich-Böll-Ring Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Bornheimer Straße Straße· Weststadt, Bonn
  • Hochstadenring Straße· Weststadt, Bonn
  • Oxfordstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261523 Öffnung der Bornheimer Straße für Kfz-Verkehr am Knoten Hochstadenring/Bornheimer Straße/ Guido-Westerwelle-Brücke

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Änderungsantrag
öffentlich
261523-03 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Dr. Barbara Krausz
Dr. Ursula Bach
Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Dr. med. Vincent Groth
15.9.2026
Grüne/Volt-Änderungsantrag - Bornheimer Straße
als verkehrsberuhigte Wohnstraße erhalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
1. Die bestehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße wird
beibehalten. Das Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr am Knotenpunkt
Bornheimer Straße/Hochstadenring wird auch während der Sperrung der
Nordbrücke nicht aufgehoben.
2. Angesichts der gestiegenen Verkehrsbelastung sowie entsprechender
Hinweise und Bürgeranträge aus der Anwohnerschaft wird auf der Bornheimer
Straße eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet. Eine
lediglich temporäre oder mobile Geschwindigkeitskontrolle ist nicht
ausreichend.
3. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Bonn, wie die für die
Städtebauförderung zuständige Bezirksregierung eine Aufhebung des
Durchfahrtsverbots vor dem Hintergrund der mit Städtebaufördermitteln
finanzierten Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße bewertet und ob sich
daraus förderrechtliche Auswirkungen ergeben könnten.
Begründung
Die Bornheimer Straße wurde mit erheblichem finanziellem Aufwand und unter
Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln gezielt umgestaltet, um den
Durchgangsverkehr aus der Wohnstraße herauszunehmen. Gerade vor diesem
Hintergrund ist es nicht vermittelbar, gleichzeitig ein wesentliches Element der
mit viel Geld geschaffenen Verkehrsberuhigung wieder aufzuheben und
zusätzlichen Durchgangsverkehr in die Bornheimer Straße zu lenken.
Eine Öffnung ist zudem verkehrlich nicht erforderlich. Mit
Thomasstraße/Heinrich-Böll-Ring steht laut Verwaltung eine alternative
Verkehrsachse ohne wesentliche Verkehrsbeschränkungen zur Verfügung.
Stadtauswärts hat der Busverkehr auf der Bornheimer Straße bislang keineSeite 1 von 2
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vergleichbaren Fahrzeitverluste. Nachdem der Busverkehr durch den Rückbau
der Umweltspur auf der Oxfordstraße bereits geschwächt wurde, sollte nicht
auch auf der Bornheimer Straße eine weitere Behinderung durch zusätzlichen
Kfz-Verkehr geschaffen werden.
Statt die Verkehrsberuhigung zurückzunehmen, sollte sie angesichts der
Beschwerden aus der Anwohnerschaft durch eine dauerhafte stationäre
Geschwindigkeitsüberwachung gesichert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 06:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de