261523-03 AA · Änderungsantrag
Grüne/Volt-Änderungsantrag - Bornheimer Straße als verkehrsberuhigte Wohnstraße erhalten
Kerndaten
- Nummer
- 261523-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Heinrich-Böll-Ring Hauptort
- Bornheimer Straße
- Hochstadenring
- Oxfordstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261523-03 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Barbara Krausz Dr. Ursula Bach Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. med. Vincent Groth 15.9.2026 Grüne/Volt-Änderungsantrag - Bornheimer Straße als verkehrsberuhigte Wohnstraße erhalten Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Die bestehende Verkehrsführung auf der Bornheimer Straße wird beibehalten. Das Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr am Knotenpunkt Bornheimer Straße/Hochstadenring wird auch während der Sperrung der Nordbrücke nicht aufgehoben. 2. Angesichts der gestiegenen Verkehrsbelastung sowie entsprechender Hinweise und Bürgeranträge aus der Anwohnerschaft wird auf der Bornheimer Straße eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet. Eine lediglich temporäre oder mobile Geschwindigkeitskontrolle ist nicht ausreichend. 3. Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung Bonn, wie die für die Städtebauförderung zuständige Bezirksregierung eine Aufhebung des Durchfahrtsverbots vor dem Hintergrund der mit Städtebaufördermitteln finanzierten Verkehrsberuhigung der Bornheimer Straße bewertet und ob sich daraus förderrechtliche Auswirkungen ergeben könnten. Begründung Die Bornheimer Straße wurde mit erheblichem finanziellem Aufwand und unter Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln gezielt umgestaltet, um den Durchgangsverkehr aus der Wohnstraße herauszunehmen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es nicht vermittelbar, gleichzeitig ein wesentliches Element der mit viel Geld geschaffenen Verkehrsberuhigung wieder aufzuheben und zusätzlichen Durchgangsverkehr in die Bornheimer Straße zu lenken. Eine Öffnung ist zudem verkehrlich nicht erforderlich. Mit Thomasstraße/Heinrich-Böll-Ring steht laut Verwaltung eine alternative Verkehrsachse ohne wesentliche Verkehrsbeschränkungen zur Verfügung. Stadtauswärts hat der Busverkehr auf der Bornheimer Straße bislang keineSeite 1 von 2 Seite 2 vergleichbaren Fahrzeitverluste. Nachdem der Busverkehr durch den Rückbau der Umweltspur auf der Oxfordstraße bereits geschwächt wurde, sollte nicht auch auf der Bornheimer Straße eine weitere Behinderung durch zusätzlichen Kfz-Verkehr geschaffen werden. Statt die Verkehrsberuhigung zurückzunehmen, sollte sie angesichts der Beschwerden aus der Anwohnerschaft durch eine dauerhafte stationäre Geschwindigkeitsüberwachung gesichert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de