261518-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SBI-Große Anfrage: Analyse der ACI-Wahl 2025 und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Teilhabe
Kerndaten
- Nummer
- 261518-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261518-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I SBI-Große Anfrage: Analyse der ACI-Wahl 2025 und Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Teilhabe Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 03.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Welche verwaltungsinternen Erkenntnisse liegen zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungen vor - insbesondere zu unzustellbaren, verspätet zugestellten oder wegen fehlerhafter Adressdaten zurückgesandten Sendungen - und welche strukturellen Ursachen wurden festgestellt? Aus Sicht des Wahlamtes haben sich bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen keine über das übliche Maß hinausgehenden Besonderheiten ergeben. Unzustellbare Wahlbenachrichtigungen sind im Rahmen der Durchführung einer Wahl nicht ungewöhnlich und können insbesondere auf Umzüge, nicht aktualisierte Meldedaten oder auch fehlende Beschriftung von Briefkästen zurückzuführen sein. Hinweise auf strukturelle Probleme bei der Zustellung liegen dem Wahlamt nicht vor. 2. Welche Beschwerden, Hinweise oder Unterstützungsanfragen zur ACI- Wahl 2025 gingen bei der Verwaltung, den Wahlstellen oder anderen städtischen Anlaufstellen ein, wie wurden sie thematisch eingeordnet und welche wiederkehrenden Problemlagen zeigen sich? Beim Wahlamt sind im Zusammenhang mit der ACI-Wahl vereinzelte Anfragen eingegangen. Diese wurden im Rahmen der üblichen Sachbearbeitung bearbeitet. Eine Häufung solcher Beschwerden oder ein wiederkehrendes strukturelles Problem - insbesondere im Hinblick auf die gleichzeitig durchgeführten Kommunalwahlen - wurde dabei nicht festgestellt. 3. Welche konkreten Schwierigkeiten traten bei Eintragung, Berichtigung oder Auskunft zum Wählerverzeichnis auf, insbesondere bei Einbürgerungen, Mehrstaatigkeit, Zuzug, abweichenden Meldedaten oder fehlender automatischer Erfassung? Bei der Führung und Bearbeitung des Wählerverzeichnisses wurden die imSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Rahmen einer durchzuführenden Wahl üblichen Einzelfälle bearbeitet. Besondere oder systematische Schwierigkeiten im Hinblick auf die ACI-Wahl sind dem Wahlamt nicht bekannt geworden. Soweit Korrekturen oder Nachträge erforderlich waren, erfolgten diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. 4. Hat die Verwaltung das Wahlverfahren, die interne Zusammenarbeit und die Erreichbarkeit der Zielgruppen systematisch evaluiert? Falls ja: Welche nicht veröffentlichten Ergebnisse, Schwachstellen und Handlungsempfehlungen wurden festgehalten? Falls nein: Ist eine Evaluation vorgesehen? Eine Evaluation der ACI-Wahl wurde durch das Wahlamt nicht durchgeführt. Die Erfahrungen aus der Durchführung werden im Rahmen der üblichen Nachbearbeitung und internen Abstimmung berücksichtigt. Über konkrete, aus der Wahl 2025 abzuleitende strukturelle Schwachstellen liegen dem Wahlamt keine Erkenntnisse vor. 5. Welche empirischen oder dokumentierten Erkenntnisse bestehen zum Bekanntheitsgrad der ACI-Wahl und zu den Informationswegen, über die Wahlberechtigte tatsächlich erreicht wurden? Welche Zielgruppen oder Stadtteile konnten nur unzureichend angesprochen werden? Soweit keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen: Welche Erhebung ist vorgesehen? Empirische Erkenntnisse darüber, über welche konkreten Informationswege die Wahlberechtigten von der ACI-Wahl erfahren haben, liegen dem Wahlamt nicht vor. Eine entsprechende Befragung wurde nicht durchgeführt. Die vorliegenden Erkenntnisse geben jedoch keinen Anlass zu der Annahme, dass die Wahlberechtigten nur unzureichend erreicht wurden. Die Wahlbeteiligung in der Bundesstadt Bonn lag bei über 23 Prozent und damit deutlich über der landesweiten Wahlbeteiligung von etwa 15,5 Prozent. Dies kann als Indiz dafür gewertet werden, dass die ACI-Wahl in der Bundesstadt Bonn bei einem vergleichsweisen großen Anteil der Wahlberechtigten bekannt war und die Möglichkeit zur Wahlteilnahme wahrgenommen wurde. Ferner wurden von der Geschäftsstelle des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration verschiedene Maßnahmen zur Bewerbung der ACI-Wahl umgesetzt. Das Hauptziel all dieser Maßnahmen war es, die Wahlbeteiligung zu steigern und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte über ihre politischen Rechte zu informieren. Diesbezüglich hat die Geschäftsstelle vor und während der Wahlphase gezielte Maßnahmen in folgenden Bereichen umgesetzt: Erstellung und Verteilung von mehrsprachigen Informationsmaterialien, digitale Aufklärung über Social-Media- Plattformen, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, direkte Ansprache vor Ort durch die Organisation von Infoständen in den Stadteilen sowie digitale Außenwerbung an hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkten, Fußgängerzonen und Haltestellen. 6. Welche Erkenntnisse liegen dazu vor, wie Wahlberechtigte Aufgaben, Einflussmöglichkeiten und Abgrenzung des ACI gegenüber Rat,Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bezirksvertretungen und Verwaltung verstehen? Wo bestehen Vermittlungsdefizite? Soweit dies bislang nicht untersucht wurde: Hält die Verwaltung eine niedrigschwellige Befragung für umsetzbar? Dem Wahlamt liegen keine Erkenntnisse zum Verständnis der Aufgaben, Einflussmöglichkeiten und Abgrenzungen des ACI gegenüber Rat, Bezirksvertretungen und Verwaltung durch die Wahlberechtigten vor. Entsprechende Erhebungen gehören nicht zum Aufgabenbereich des Wahlamtes und sind nicht vorgesehen. 7. Welche Verbesserungsmaßnahmen für Wahlbenachrichtigung, Wählerverzeichnis, Beratung, Mehrsprachigkeit, digitale Information und niedrigschwellige Ansprache hält die Verwaltung fachlich für vorrangig, und welche davon sind mit welchem Zeit- und Ressourcenbedarf umsetzbar? Aus Sicht des Wahlamtes haben sich aus der Durchführung der ACI-Wahl keine besonderen Defizite ergeben, die eine grundlegende Änderung der etablierten Abläufe erforderlich machen. 8. Welche verbindlichen Schritte schlägt die Verwaltung vor, um die Erkenntnisse gemeinsam mit ACI, Migrantenorganisationen und weiteren relevanten Akteuren auszuwerten, Verantwortlichkeiten festzulegen und die Wirkung der Maßnahmen vor der nächsten Wahl messbar zu überprüfen? Das Wahlamt wird die Erfahrungen aus der Durchführung der ACI-Wahl – wie bei allen anderen Wahlen auch – im Rahmen der regulären Nachbereitung berücksichtigen. Eine darüberhinausgehende Evaluation kann nicht geleistet werden. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de