261517 · Große Anfrage
Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Auswirkungen des privilegierten Elternnachzug nach §36 Abs. 3 AufenthG.
Kerndaten
- Nummer
- 261517
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261517 Fragesteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Radosawa Stomporowski Dr. Marta Salazar Sanchez 13.08.2026 Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Auswirkungen des privilegierten Elternnachzug nach §36 Abs. 3 AufenthG. Beratungsfolge Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 03.09.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten zu folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Wie haben sich die Zahlen des Elternnachzugs in Bonn für Fachkräfte im Zuge des §36 Abs. 3 AufenthG. seit dem 1. März 2024 verändert? 2. Ist der Verwaltung bekannt, ob der privilegierte Elternnachzug nach §36 einen positiven Effekt auf die Zahl der eingewanderten Arbeitsfachkräfte hat? 3. Welche Auswirkungen im Bezug auf den Elternnachzug sind der Verwaltung für Fachkräfte bekannt, die vor dem 1. März 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten haben? 4. Welche Möglichkeiten für einen Elternnachzug haben Fachkräfte, die vor dem 1. März 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten haben? Begründung Mit der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes und dem damit vereinfachten Elternnachzug sollte der Standort Deutschland für qualifizierte internationale Fachkräfte attraktiver werden. Personen, die nach oder am 1. März 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten haben, profitieren davon Eltern bzw. Schwiegereltern vereinfacht nach holen zu können, um so den bisher häufig stattfindenden Pendelverkehr zu minimieren und gleichzeitig die Integration der Fachkräfte in Deutschland langfristig erhöhen zu können. Diese Erleichterung des Elternnachzugs sorgt gleichzeitig dafür, dass Fachkräfte, die schon Jahrelang in Deutschland arbeiten und hier gut integriert sind, weiter nur mit hohen Hürden einen Elternnachzug umsetzen können.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sieht zunächst eine Befristung des privilegierten Elternnachzugs bis Ende 2028 vor, bei einer zeitgleichen Evaluierung im Jahr 2027. Im Zuge der Evaluierung ist es von Interesse die Auswirkungen für die Stadt Bonn frühzeitig zu erfahren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de