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261517 · Große Anfrage

Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Auswirkungen des privilegierten Elternnachzug nach §36 Abs. 3 AufenthG.

Nummer
261517
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
13.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration 03.09.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261517-01 ST Stellungnahme zur Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Auswirkungen des privilegierten Elternnachzug nach §36 Abs. 3 AufenthG.

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Große Anfrage
öffentlich
261517
Fragesteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Radosawa Stomporowski
Dr. Marta Salazar Sanchez
13.08.2026
Grüne-Fraktion-Große Anfrage: Auswirkungen des
privilegierten Elternnachzug nach §36 Abs. 3
AufenthG.
Beratungsfolge
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und
Integration
03.09.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten zu folgenden Fragen Auskunft zu geben:
1. Wie haben sich die Zahlen des Elternnachzugs in Bonn für Fachkräfte im Zuge
des §36 Abs. 3 AufenthG. seit dem 1. März 2024 verändert?
2. Ist der Verwaltung bekannt, ob der privilegierte Elternnachzug nach §36 einen
positiven Effekt auf die Zahl der eingewanderten Arbeitsfachkräfte hat?
3. Welche Auswirkungen im Bezug auf den Elternnachzug sind der Verwaltung für
Fachkräfte bekannt, die vor dem 1. März 2024 einen Aufenthaltstitel als
Fachkraft erhalten haben?
4. Welche Möglichkeiten für einen Elternnachzug haben Fachkräfte, die vor dem
1. März 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten haben?
Begründung
Mit der Novellierung des Aufenthaltsgesetzes und dem damit
vereinfachten Elternnachzug sollte der Standort Deutschland für
qualifizierte internationale Fachkräfte attraktiver werden. Personen, die
nach oder am 1. März 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft erhalten
haben, profitieren davon Eltern bzw. Schwiegereltern vereinfacht nach
holen zu können, um so den bisher häufig stattfindenden Pendelverkehr
zu minimieren und gleichzeitig die Integration der Fachkräfte in
Deutschland langfristig erhöhen zu können.
Diese Erleichterung des Elternnachzugs sorgt gleichzeitig dafür, dass
Fachkräfte, die schon Jahrelang in Deutschland arbeiten und hier gut integriert
sind, weiter nur mit hohen Hürden einen Elternnachzug umsetzen können.Seite 1 von 2
Seite 2
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sieht zunächst eine Befristung des
privilegierten Elternnachzugs bis Ende 2028 vor, bei einer zeitgleichen
Evaluierung im Jahr 2027.
Im Zuge der Evaluierung ist es von Interesse die Auswirkungen für die Stadt
Bonn frühzeitig zu erfahren.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de