261515 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitungsbeschluss Beschaffung einer Dokumentenausgabebox für das Dienstleistungszentrum (DLZ)
Kerndaten
- Nummer
- 261515
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Windeckstraße Hauptort
- Poststraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 261515 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Einleitungsbeschluss Beschaffung einer Dokumentenausgabebox für das Dienstleistungszentrum (DLZ) Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 22.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 08.10.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: „Beschaffung einer Dokumentenausgabebox für das Dienstleistungszentrum (DLZ)“ Begründung Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und zur Verbesserung des Bürgerservices soll im Zuge des Umzuges des DLZ in das Gebäude Poststraße 23 eine Dokumentenausgabebox mit einer Bedienungseinheit (Master Unit) und vier Ausgabemodulen mit jeweils 152 Fächern beschafft werden. Die Dokumentenausgabebox ermöglicht sowohl innerhalb als auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Dienstleistungszentrums die sichere und automatisierte Ausgabe von bereits produzierten Dokumenten an Bürgerinnen und Bürger. Durch die automatisierte Ausgabe wird die Erreichbarkeit der Verwaltung deutlich verbessert und ein moderner, kundenorientierter Service geschaffen. Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs sind neben der Bedienungseinheit und den Modulen eine physische Zutrittskontrolle für den Aufstellungsraum sowie eine Netzwerkkontrolle zur Absicherung der IT-Anbindung erforderlich. Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Haupteingang Windeckstraße. Da über diesen Eingang zum Foyer auch der Zugang zur öffentlichen Tiefgarage erfolgt, ist der Zugang auch außerhalb der Öffnungszeiten gewährleistet. Der Zugang zum Raum der Dokumentenbox (im Foyer) erfolgt dann über eine PIN-Eingabe. Die Durchführung einer Vor-Ort-Besichtigung dient der technischenSeite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Abstimmung der baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen sowie der Vermeidung von Planungs- und Installationsrisiken. Ergänzend sind eine Präsenzschulung vor Ort sowie eine Online-Schulung vorgesehen, um sowohl die Administratorinnen und Administratoren als auch die operativen Anwenderinnen und Anwender auf einen sicheren und effizienten Systembetrieb vorzubereiten. Seitens der Architektin der Projektgruppe „Umzug27“ ist die Dokumentenausgabebox in die Gesamtpläne eingezeichnet und der Vermieterseite bekannt. Ebenso wurde im Rahmen der Zugangsregelung im EG Eingang Windeckstraße die Thematik „Ausgabebox“ mit der Vermieterseite besprochen. Derzeitiger Sachstand: Die Einführung einer Dokumentenausgabebox wird seit 2019 verfolgt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde im Februar 2020 ein bestehendes System besichtigt. Dabei zeigte sich grundsätzlich der hohe Nutzen von Servicequalität, Flexibilität und Bürgerfreundlichkeit. Allerdings wurden Nachteile hinsichtlich der großen Fachgrößen und der fehlenden Anbindung an das Fachverfahren VOIS|MESO festgestellt, die zu einem erhöhten Lagerflächenbedarf und zusätzlichen manuellen Arbeitsschritten führen würden. Bei VOIS|MESO handelt es sich um eine Software für Meldebehörden zur Bearbeitung melderechtlicher Angelegenheiten der Herstellerfirma HSH. VOIS|MESO ist bei der Stadt Bonn bereits seit 2004 im Einsatz. Im Zuge der anschließenden Markterkundung wurde die Lösung der Firma Biometric Solutions identifiziert. Diese bietet eine direkte Anbindung an VOIS|MESO sowie eine deutlich höhere Fachkapazität durch kleinere Dokumentenfächer und erfüllt damit die fachlichen Anforderungen besser. Parallel dazu wurden gemeinsam mit Amt 10 sowie dem SGB verschiedene Aufstellorte geprüft. Aufgrund einer zwischenzeitlichen Änderung der rechtlichen Vorgaben, wonach die Dokumentenausgabebox nicht außerhalb von Gebäuden aufgestellt werden darf, musste ein ursprünglich favorisierter Standort verworfen werden. Da zudem ein Umzug des DLZ absehbar war, wurde die endgültige Standortentscheidung zunächst zurückgestellt. Nachdem inzwischen der künftige Standort (Poststraße 23) feststeht, sind die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen. Die Beschaffung der Dokumentenausgabebox soll nun eingeleitet werden. Beschreibung des Nutzens: Nutzen für Bürgerinnen und Bürger • Abholung von Dokumenten unabhängig von den regulären Öffnungszeiten (höhere Flexibilität insbesondere für Berufstätige) • Reduzierung von Wartezeiten und zusätzlichen Vorsprachen • Moderner und digital unterstützter BürgerserviceSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Zeitnahe Bereitstellung von Dokumenten nach deren Fertigstellung Nutzen für die Verwaltung • Reduzierung von Publikumsverkehr und Schalterkontakten für reine Dokumentenabholungen • Verkürzung von Bearbeitungs- und Ausgabeprozessen • Möglichkeit zur Ausweitung des Leistungsangebots ohne zusätzliche Öffnungszeiten oder zusätzliches Personal • Unterstützung der Digitalisierungsstrategie und der Weiterentwicklung zu medienbrucharmen Verwaltungsprozessen Sicherheits- und Qualitätsnutzen • Sichere und nachvollziehbare Dokumentenausgabe • Dokumentation und Protokollierung der Ausgabevorgänge • Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen • Schutz vor unbefugtem Zugriff durch physische und IT-seitige Zutrittskontrollen • Hohe Verfügbarkeit und standardisierte Abläufe Kosten Die investiven Kosten setzen sich aus den Erwerbskosten für die Dokumentenausgabebox in Höhe von insgesamt 92.002,00 € netto zusammen. Diese umfassen eine Bedieneinheit (Master Unit), vier Module mit jeweils 152 Fächern, eine Zutrittskontrolle sowie ein Eck-Verbindungsmodul. Hinzu kommen einmalige Einrichtungs- und Dienstleistungskosten in Höhe von 13.464,00 € netto. Damit ergeben sich einmalige Gesamtkosten von 105.466,00 € netto bzw. 125.504,54 € brutto. Bei den konsumtiven Kosten handelt es sich um jährlich anfallende Wartungs- und Pflegekosten in Höhe von 25.903,92 € brutto bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von vier Jahren. Vergabeart öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe x Verhandlungsverfahren (EU) x Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten bruttoSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) VOB UVgO x VgV I. Q.2027 bis ff. 230.000 € (4 Jahre) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.26 IT-Betrieb 527130 (104.000 €) / investiv 78.3100 (126.000€) 1029990 / 5102001260200 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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