261511 · Antrag
BBB-Antrag: Bad Godesberger Innenstadt Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone unterbinden
Kerndaten
- Nummer
- 261511
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 13.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 261511 Antragsteller/in: BBB Bezirksfraktion Bad Godesberg Marcel Schmitt 12.08.2026, gez. BBM Yildiz BBB-Antrag: Bad Godesberger Innenstadt Nutzung von E-Scootern in der Fußgängerzone unterbinden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Bezirksvertretung Bad Godesberg fordert den Oberbürgermeister auf, mit geeigneten Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Nutzung von sogenannten E-Scooter in der Bad Godesberger Fußgängerzone unterbunden wird. Begründung Immer wieder ist festzustellen, dass Nutzer von E-Scootern rücksichtslos durch die Fußgängerzone fahren und die Passanten dabei offenbar nur noch als Slalomstangen wahrnehmen. Die Belästigung und Gefährdung der Fußgänger in der eigens für sie eingerichteten Zone durch E-Roller sollte schnellst möglich abgestellt werden. Die Verwendung von Fahrzeugen gewerblicher Anbieter sollte dabei durch technische Maßnahmen verhindert werden. Überdies soll der Ordnungsdienst gegen die in Rede stehende Nutzung der Fußgängerzone vorgehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de