261509 · Antrag
CDU-Antrag: Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 261509
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
Dateien
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Antrag öffentlich 261509 Antragsteller/in: Feyza Yildiz CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg 12.08.2026, gez. BBM Yildiz CDU-Antrag: Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anregung Inhalt des Antrags 1. Die Verwaltung der Stadt Bonn wird beauftragt, die Ladenlokale in der Innenstadt von Bad Godesberg sowie die Außengastronomieflächen regelmäßig auf die Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der Vorschriften jeweils die entsprechenden ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. 2. Bei der Anwendung der Satzung durch den Konsultationskreis, der auf Veranlassung der Verwaltung in regelmäßigen Abständen tagt, wird die Einhaltung der Satzungsvorschriften mit den Interessenvertretern des Einzelhandels, des Gaststättengewerbes, der Werbetechnikerinnung sowie Vertretern der Straßengemeinschaften immer wieder thematisiert, um alle Gewerbetreibenden zu erreichen. Begründung Ein gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild der Innenstadt ist ein wichtiger Baustein, um ihre Attraktivität für Bürgerinnen und Bürger, Besucherinnen und Besucher sowie den Einzelhandel zu stärken. Die Gestaltungs- und Werbesatzung schafft hierfür einen verbindlichen Rahmen. Allerdings werden die in der Satzung vorgeschriebenen Regelungen für die Gestaltung und Größe von Werbeanlagen sowie für die Gestaltung und Umfang von Sondernutzungen des öffentlichen Raumes von einzelnen Ladenlokalen und Gastronomiebetrieben nicht eingehalten. Eine konsequente Überprüfung und Durchsetzung der Satzung trägt zur Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden bei, verhindert Wettbewerbsverzerrungen und unterstützt die städtebaulichen Ziele für die Bad Godesberger Innenstadt. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung daher, die Einhaltung der geltenden Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren und festgestellte Verstöße im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ahnden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de