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261509 · Antrag

CDU-Antrag: Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg

Nummer
261509
Art
Antrag
Veröffentlicht
14.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 14.08.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anregung
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Untergeordnet

  1. 261509-01 ST CDU-Antrag: Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung Bad Godesberg

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Antrag
öffentlich
261509
Antragsteller/in:
Feyza Yildiz
CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
12.08.2026, gez. BBM Yildiz
CDU-Antrag: Einhaltung der Gestaltungs- und
Werbesatzung Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Anregung
Inhalt des Antrags
1. Die Verwaltung der Stadt Bonn wird beauftragt, die Ladenlokale in der
Innenstadt von Bad Godesberg sowie die Außengastronomieflächen
regelmäßig auf die Einhaltung der Gestaltungs- und Werbesatzung zu
überprüfen und bei Nichteinhaltung der Vorschriften jeweils die entsprechenden
ordnungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen.
2. Bei der Anwendung der Satzung durch den Konsultationskreis, der auf
Veranlassung der Verwaltung in regelmäßigen Abständen tagt, wird die
Einhaltung der Satzungsvorschriften mit den Interessenvertretern des
Einzelhandels, des Gaststättengewerbes, der Werbetechnikerinnung sowie
Vertretern der Straßengemeinschaften immer wieder thematisiert, um alle
Gewerbetreibenden zu erreichen.
Begründung
Ein gepflegtes und einheitliches Erscheinungsbild der Innenstadt ist ein
wichtiger Baustein, um ihre Attraktivität für Bürgerinnen und Bürger,
Besucherinnen und Besucher sowie den Einzelhandel zu stärken. Die
Gestaltungs- und Werbesatzung schafft hierfür einen verbindlichen Rahmen.
Allerdings werden die in der Satzung vorgeschriebenen Regelungen für die
Gestaltung und Größe von Werbeanlagen sowie für die Gestaltung und Umfang
von Sondernutzungen des öffentlichen Raumes von einzelnen Ladenlokalen
und Gastronomiebetrieben nicht eingehalten.
Eine konsequente Überprüfung und Durchsetzung der Satzung trägt zur
Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden bei, verhindert
Wettbewerbsverzerrungen und unterstützt die städtebaulichen Ziele für die Bad
Godesberger Innenstadt.
Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung daher, die Einhaltung der geltenden
Vorschriften regelmäßig zu kontrollieren und festgestellte Verstöße im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten zu ahnden.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de