261506-01 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD-Kooperation Beuel: Grüne-Bezirksfraktion-Antrag zur Nordbrückensperrung: Optimierung der verkehrlichen Maßnahmen in Schwarzrheindorf/Combahnviertel Antrag zur Vorlage 261506
Kerndaten
- Nummer
- 261506-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 06.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Niederkasseler Straße Hauptort
- Clemensstraße
- Dixstraße
- Professor-Neu-Allee
- Combahnstraße
- Kaiser-Konrad-Straße
- Königswinterer Straße
- Rheinaustraße
- Bröltalbahnweg
- Schwarzrheindorf
- Limperich
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261506-01 AA Antragsteller/in: CDU Bezirksfraktion Beuel Daniel Gerhards SPD Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann 06.10.2026, gez. BBm Rudolph CDU/SPD-Kooperation Beuel: Grüne- Bezirksfraktion-Antrag zur Nordbrückensperrung: Optimierung der verkehrlichen Maßnahmen in Schwarzrheindorf/Combahnviertel Antrag zur Vorlage 261506 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Nummern 1 und 2 des Antrags werden durch die folgende Formulierung ersetzt: „das Einfahrtverbot in die Clemensstraße von der Niederkasseler Straße (L16) Richtung Dixstraße wird durch fest verbaute Poller unterstützt. In der Dixstraße soll zudem das Verkehrszeichen 277.1 „Radfahrer überholen verboten“ angebracht werden.“ Dem Antrag wird eine neue Ziffer 5 hinzugefügt: „Die Verwaltung legt zur nächsten Sitzung Maßnahmen zur Beschlussfassung vor, die den MIV auf der Professor-Neu-Allee reduzieren.“ Dem Antrag wird eine neue Nummer 6 hinzugefügt: In der Combahnstraße wird aus Richtung St.-Augustiner-Straße das Verkehrszeichen 253 „Lkw-Verbot“ aufgestellt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Einführung eines praktikablen Ausnahmegenehmigungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nummer 11 StVO für ansässige Betriebe im Bereich Schwarzrheindorf/Combahnviertel durchzuführen. Weiterhin ist sicherzustellen, dass Fahrzeuge über 3,5t mit Ziel in Schwarzrheindorf oder dem Combahnviertel z.B. für Anlieferungen, An- &Seite 1 von 3 Seite 2 Abfahrt zu Baustellen (inkl. Handwerker) ebenfalls von dem Verbot ausgenommen werden. Dem Antrag wird eine neue Ziffer 7 hinzugefügt: „In der Professor-Neu-Allee wird ebenfalls zwischen Combahnstraße und Kaiser-Konrad-Straße der Radschutzstreifen farblich markiert.“ Begründung Entgegen der Auffassung der Antragsteller braucht es für das beschlossene und eingerichtete Einfahrtverbot von der Niederkasseler Straße in die Clemensstraße einer konsequenteren Durchsetzung und nicht einer Lockerung. Das Verkehrszeichen 1020-30 hätte zur Konsequenz, dass ausschließlich Anlieger der betreffenden Straße und Personen mit einem konkreten Anliegen in der Straße von diesem Verkehrszeichen profitieren würden. Die zu erwartende negative Konsequenz wäre jedoch, dass das Verkehrszeichen absichtlich missverstanden wird und schwer kontrolliert werden kann. Der Änderungsantrag richtet sich auf eine stärkere Durchsetzung des Einfahrtsverbots, so wie es auch durch die Schulpflegschaft der Arnold-von- Wied-Schule für Sinnvoll erachtet. Die medial zwischendurch bekanntgewordene Kritik an dem Einfahrtsverbot und der Umweg von 1-2 Minuten gegenüber der bisherigen Situation, steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen des Einfahrtverbots für ein ganzes Stadtviertel. Eine Installation von Pollern an der Zufahrt von der L16 kommend auf die Clemensstraße wird von der Polizei Bonn, auf Grundlage der nahezu täglich stattfindenden Kontrollen, an die Städtische Taskforce explizit empfohlen. Die neue Nummer 5 und 7 geht auf ein Routenoptimierungsproblem zurück, welches bislang wenig bedacht wurde. Die Bewohnerinnen und Bewohner aus Beuel Süd / Limperich mit Ziel Bonn-Innenstadt oder Bonn-Nord, die per MIV unterwegs sind, werden aufgrund des Zeitverlustes auf der B56 nicht über die Königswinterer Straße geleitet, sondern über die Rheinaustraße, Combahnstraße, Professor-Neu-Allee auf die Kennedybrücke. Gleichzeitig ist die Professor-Neu-Allee jedoch bereits durch den MIV aus den Bereichen Combahnviertel und Schwarzrheindorf sowie durch Radfahrende über den Rheindamm und den Bröltalbahnweg in Richtung Kennedybrücke eine hoch frequentierte Straße. Die neue Nummer 6 soll den Durchgangsverkehr auf der Combahnstraße als Ausweichroute zu B56 reduzieren, ist aber auf Fahrzeuge über 3,5 t reduziert, um Anwohnenden nicht die Einfahrt zu verwehren. Da mit dieser Maßnahme nun die dritte Einfahrt in den Bereich Schwarzrheindorf / Combahnviertel fürSeite 2 von 3 Seite 3 Fahrzeuge über 3,5 t gesperrt würde, braucht es zum Schutz des Gewerbes und notwendigen Zielverkehres zielgerichtete Ausnahmen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de