261503-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brenigs Ziegelei/Friesdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 261503-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- An Brenigs Ziegelei Hauptort
- Bernkasteler Straße
- Friesdorfer Straße
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261503-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brenigs Ziegelei/Friesdorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Möglichkeit, einen Fußgängerüberweg (FGÜ) im Bereich der Einmündung An Brenigs Ziegelei in die Friesdorfer Straße einzurichten wurde abschließend unter der DS 231127-02 ST geprüft. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite, der Sichtbeziehungen im Kurvenbereich und der angrenzenden Bushaltestelle, den Straßeneinmündungen sowie etlichen Zufahrten lässt sich eine Mittelinsel nicht ausbilden. Diese wäre wegen der Kfz- Verkehrsstärken jedoch notwendig, um einen FGÜ verkehrssicher herstellen zu können. Die Einrichtung eines FGÜ ist daher aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht unzulässig. Eine andere gesicherte Querungsstelle mittels Bedarfsampel wurde seinerzeit von der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgelehnt. In relativer Nähe der Einmündung An Brenigs Ziegelei in die Friesdorfer Straße liegt der Knotenpunkt Friesdorfer Straße/Bernkasteler Straße. Hier befindet sich eine ungesicherte Querungsstelle, welche unsicheren Fußgängern die Überquerung der Friesdorfer Straße/Bernkasteler Straße vereinfachen kann. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme als erledigt betrachtet. Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de