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261503-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brenigs Ziegelei/Friesdorfer Straße

Nummer
261503-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • An Brenigs Ziegelei Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Bernkasteler Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Friesdorfer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
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  1. 261503 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Brenigs Ziegelei/Friesdorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261503-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einrichtung
eines Zebrastreifens im Bereich Brenigs
Ziegelei/Friesdorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.11.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Möglichkeit, einen Fußgängerüberweg (FGÜ) im Bereich der Einmündung
An Brenigs Ziegelei in die Friesdorfer Straße einzurichten wurde abschließend
unter der DS 231127-02 ST geprüft. Aufgrund der vorhandenen
Fahrbahnbreite, der Sichtbeziehungen im Kurvenbereich und der
angrenzenden Bushaltestelle, den Straßeneinmündungen sowie etlichen
Zufahrten lässt sich eine Mittelinsel nicht ausbilden. Diese wäre wegen der Kfz-
Verkehrsstärken jedoch notwendig, um einen FGÜ verkehrssicher herstellen zu
können. Die Einrichtung eines FGÜ ist daher aus straßenverkehrsrechtlicher
Sicht unzulässig.
Eine andere gesicherte Querungsstelle mittels Bedarfsampel wurde seinerzeit
von der Bezirksvertretung Bad Godesberg abgelehnt.
In relativer Nähe der Einmündung An Brenigs Ziegelei in die Friesdorfer Straße
liegt der Knotenpunkt Friesdorfer Straße/Bernkasteler Straße. Hier befindet sich
eine ungesicherte Querungsstelle, welche unsicheren Fußgängern die
Überquerung der Friesdorfer Straße/Bernkasteler Straße vereinfachen kann.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird im Sinne der Stellungnahme als erledigt betrachtet. Der
Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der
Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad Godesberg ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene
Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 2 von 2

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