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261501 · Große Anfrage

SPD-Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
261501
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
12.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 261501-02 FDP - Große Anfrage: Abriss und Neubau der Stadthalle Bad Godesberg, Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg (DS-Nr. 261501)

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Große Anfrage
öffentlich
261501
Fragesteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
12.08.2026, gez. BBM Yildiz
SPD-Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen überschlägig zu
beantworten:
1. Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung Möglichkeiten, die Kosten für die
Sanierung substantiell zu reduzieren?
2. Welche Auswirkungen auf die Kosten hätte es, wenn die neuen Bauten im
jetzigen Wirtschaftshof auf das absolute Minimum reduziert würden (insb.
Verwaltungsgebäude, Anbau für die Restaurantküche, Anlieferung für die
Cateringküche, Unterkellerung der neuen Bauteile)?
3. Welche der bisher vorgesehenen Aufzüge sind gegebenenfalls verzichtbar?
Wären damit einhergehende funktionale Einschränkungen vertretbar?
4. Welche (Bau-)Kostenreduzierung ließe sich erzielen, wenn die energetischen
Standards in Teilbereichen – beispielsweise an denkmalgeschützten Bauteilen
– reduziert würden?
5. Wie kann am besten eine belastbare Entscheidungsgrundlage geschaffen
werden, um politisch zu bewerten, welche der – allesamt wünschenswerten –
Vorschläge der Vorentwurfsplanung unter Berücksichtigung der Kosten
umgesetzt werden können? Gibt es Vorgehensweisen, die die dadurch
eintretende Verzögerung gering halten?
Begründung
Die Stadthalle ist ein in vielerlei Hinsicht prägendes Gebäude für Bad
Godesberg. Nicht zuletzt wegen seiner architektonischen Qualität und seiner
vorbildlichen Funktionalität steht es unter Denkmalschutz. Die prognostizierte
Verdoppelung der Kosten für die Sanierung stellt die angespannten städtischen
Finanzen aber vor eine große Herausforderung. Deswegen muss nach
Möglichkeiten gesucht werden, wie die Sanierungskosten reduziert werden
können. Ziel sollte dabei sein, die Sanierung für weniger als 100 Mio. EUR zu
realisieren.Seite 1 von 2
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Dazu müssen alle Möglichkeiten geprüft und letztlich eine politische
Entscheidung über Wünschenswertes und Machbares getroffen werden. Dies
schließt auch Nutzeranforderungen ein, sofern sie die Funktionalität der Halle
nicht substantiell einschränken. In diesem Zusammenhang sind insbesondere
die großen Anbauten im Bereich des Wirtschaftshofs zu überprüfen.
Beispielsweise stellt sich die Frage, ob für die Verwaltung nicht auch
vorhandene Räume genutzt werden können (z.B. die bisherige
Pächterwohnung und das Veranstaltungsbüro), die Verwaltung an einem
anderen Ort (z.B. der Kurfürstlichen Zeile) oder durch eine schon bestehende
städtische Struktur erfolgen kann (z.B. BonnCC), sodass der
Verwaltungsneubau entbehrlich wird. Darüber hinaus fällt auf, dass für die
Cateringküche samt Anlieferung sehr große Flächen vorgesehen sind, obwohl
dort künftig nicht mehr gekocht wird. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob
der vorhandene Raum effizienter genutzt werden kann, ohne dass die
Möglichkeit zur Bewirtung größerer Veranstaltungen substantiell eingeschränkt
wird. Bei der Planung muss auch im Blick behalten werden, wie oft
Veranstaltungen stattfinden werden, die große Bewirtungen umfassen. Zugleich
sind sehr viele Aufzüge vorgesehen, um die barrierefreie Erschließung aller
Gebäudeteile zu ermöglichen. Zudem ist erläuterungsbedürftig, warum in
großem Umfang neue Gebäudeteile unterkellert werden sollen.
Sinnvoll erscheint auch, die energetischen Standards für die Sanierung zu
überprüfen. Die Stadt hat auch aus Sicht der SPD eine Vorbildfunktion bei der
energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Wenn die Sanierung
allerdings dadurch so teuer wird, dass sie nicht mehr umgesetzt werden kann,
ist letztlich lediglich der Gegenbeweis des eigentlich angestrebten Ziels
geglückt. Daher muss – gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden – mit
Augenmaß vorgegangen und die Wirtschaftlichkeit beachtet werden.
Möglicherweise können auch die Standards differenziert werden,
beispielsweise bei selten genutzten und/oder denkmalgeschützten Räumen wie
dem Großen Saal, bei denen die Betriebskosten geringere Bedeutung haben
als bei kleineren, permanent vermieteten Räumen wie den bisherigen
Parksälen. Wenn beispielsweise eine Zweifach- statt einer Dreifachverglasung
die Kosten spürbar senken könnte, sollte dies geprüft werden. Ähnliche Fragen
stellen sich auch im Hinblick auf die Wärme-/Kälteerzeugung.
Um die Verzögerungen durch eine Neubewertung der umsetzbaren
Maßnahmen gering zu halten, wird zugleich nach dem besten Vorgehen
gefragt, die erforderlichen Informationen zu erlangen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de