261501 · Große Anfrage
SPD-Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 261501
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 12.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Stadthalle Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 261501 Fragesteller/in: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth 12.08.2026, gez. BBM Yildiz SPD-Große Anfrage: Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Fragestellung Die Stadtverwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen überschlägig zu beantworten: 1. Gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung Möglichkeiten, die Kosten für die Sanierung substantiell zu reduzieren? 2. Welche Auswirkungen auf die Kosten hätte es, wenn die neuen Bauten im jetzigen Wirtschaftshof auf das absolute Minimum reduziert würden (insb. Verwaltungsgebäude, Anbau für die Restaurantküche, Anlieferung für die Cateringküche, Unterkellerung der neuen Bauteile)? 3. Welche der bisher vorgesehenen Aufzüge sind gegebenenfalls verzichtbar? Wären damit einhergehende funktionale Einschränkungen vertretbar? 4. Welche (Bau-)Kostenreduzierung ließe sich erzielen, wenn die energetischen Standards in Teilbereichen – beispielsweise an denkmalgeschützten Bauteilen – reduziert würden? 5. Wie kann am besten eine belastbare Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, um politisch zu bewerten, welche der – allesamt wünschenswerten – Vorschläge der Vorentwurfsplanung unter Berücksichtigung der Kosten umgesetzt werden können? Gibt es Vorgehensweisen, die die dadurch eintretende Verzögerung gering halten? Begründung Die Stadthalle ist ein in vielerlei Hinsicht prägendes Gebäude für Bad Godesberg. Nicht zuletzt wegen seiner architektonischen Qualität und seiner vorbildlichen Funktionalität steht es unter Denkmalschutz. Die prognostizierte Verdoppelung der Kosten für die Sanierung stellt die angespannten städtischen Finanzen aber vor eine große Herausforderung. Deswegen muss nach Möglichkeiten gesucht werden, wie die Sanierungskosten reduziert werden können. Ziel sollte dabei sein, die Sanierung für weniger als 100 Mio. EUR zu realisieren.Seite 1 von 2 Seite 2 Dazu müssen alle Möglichkeiten geprüft und letztlich eine politische Entscheidung über Wünschenswertes und Machbares getroffen werden. Dies schließt auch Nutzeranforderungen ein, sofern sie die Funktionalität der Halle nicht substantiell einschränken. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die großen Anbauten im Bereich des Wirtschaftshofs zu überprüfen. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob für die Verwaltung nicht auch vorhandene Räume genutzt werden können (z.B. die bisherige Pächterwohnung und das Veranstaltungsbüro), die Verwaltung an einem anderen Ort (z.B. der Kurfürstlichen Zeile) oder durch eine schon bestehende städtische Struktur erfolgen kann (z.B. BonnCC), sodass der Verwaltungsneubau entbehrlich wird. Darüber hinaus fällt auf, dass für die Cateringküche samt Anlieferung sehr große Flächen vorgesehen sind, obwohl dort künftig nicht mehr gekocht wird. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob der vorhandene Raum effizienter genutzt werden kann, ohne dass die Möglichkeit zur Bewirtung größerer Veranstaltungen substantiell eingeschränkt wird. Bei der Planung muss auch im Blick behalten werden, wie oft Veranstaltungen stattfinden werden, die große Bewirtungen umfassen. Zugleich sind sehr viele Aufzüge vorgesehen, um die barrierefreie Erschließung aller Gebäudeteile zu ermöglichen. Zudem ist erläuterungsbedürftig, warum in großem Umfang neue Gebäudeteile unterkellert werden sollen. Sinnvoll erscheint auch, die energetischen Standards für die Sanierung zu überprüfen. Die Stadt hat auch aus Sicht der SPD eine Vorbildfunktion bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Wenn die Sanierung allerdings dadurch so teuer wird, dass sie nicht mehr umgesetzt werden kann, ist letztlich lediglich der Gegenbeweis des eigentlich angestrebten Ziels geglückt. Daher muss – gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden – mit Augenmaß vorgegangen und die Wirtschaftlichkeit beachtet werden. Möglicherweise können auch die Standards differenziert werden, beispielsweise bei selten genutzten und/oder denkmalgeschützten Räumen wie dem Großen Saal, bei denen die Betriebskosten geringere Bedeutung haben als bei kleineren, permanent vermieteten Räumen wie den bisherigen Parksälen. Wenn beispielsweise eine Zweifach- statt einer Dreifachverglasung die Kosten spürbar senken könnte, sollte dies geprüft werden. Ähnliche Fragen stellen sich auch im Hinblick auf die Wärme-/Kälteerzeugung. Um die Verzögerungen durch eine Neubewertung der umsetzbaren Maßnahmen gering zu halten, wird zugleich nach dem besten Vorgehen gefragt, die erforderlichen Informationen zu erlangen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:59 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de