261497-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV-Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber
Kerndaten
- Nummer
- 261497-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Giersbergstraße Hauptort
- Holzlar
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261497-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Private Errichtung eines 3-er PV- Carport Mehrfamilienhaus in Bonn-Holzlar/Roleber Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der nun angesprochene Carport war bereits Gegenstand der Erörterungen im Rahmen der Bauvoranfrage sowie des Bauantrags zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Giersbergstraße 18. Eine Carportanlage für drei Stellplätze im Vorgarten unmittelbar an der Straße fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB ein. Die Vorgärten sind hier durchgängig gärtnerisch gestaltet. Der Carport hätte so nicht genehmigt werden können, so dass die Planung seinerzeit angepasst wurde. Nach Fertigstellung des Gebäudes fragte die Bauherrschaft im Januar 2026 erneut die Errichtung einer Carportanlage für 3 Fahrzeuge an, die mit einer PV- Anlage ausgestattet werden sollte. Die inoffizielle Anfrage (kein Bauantrag) wurde im Januar in der Ämterbesprechung nochmals erörtert. Es wurde festgehalten, dass die im Vorgarten genehmigten Stellplätze bereits im Baugenehmigungsverfahren eine Kompromisslösung darstellten, da – wie ausgeführt – Vorgärten regelmäßig gärtnerisch zu gestalten sind. Auch wenn es sich hier um ein Musterprojekt für klimafreundliches Wohnen handelt, rechtfertigt dies nicht, dass sämtliche planerischen oder städtebaulichen Belange außer Blick geraten dürfen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Baugenehmigungsverfahren um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt. Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Es handelt sich soweit um eine gebundene Entscheidung, welche nicht im Zuständigkeits- und Entscheidungsbereich politischer Gremien liegt. Beschlussvorschlag: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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