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261495 · Antrag

Volt-Prüfauftrag: Sichere Querung an der Kreuzung Burgstraße / Winterstraße

Nummer
261495
Art
Antrag
Veröffentlicht
12.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Winterstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Einreichung erledigt · 12.08.2026
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.09.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung federführend
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Antrag
öffentlich
261495
Antragsteller/in:
Peter Schmidt
11.08.2026, gez. BBM Yildiz
Volt-Prüfauftrag: Sichere Querung an der Kreuzung
Burgstraße / Winterstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung mit der zuständigen
Verkehrsbehörde zu prüfen, mit welchen kurzfristigen Maßnahmen die
Sicherheit des Rad- und Fußverkehrs an der Querung der
Burgstraße/Winterstraße erhöht werden kann - ggf. im Rahmen eines
Verkehrsversuchs. Insbesondere soll geprüft werden:
1. Ergänzung einer bisher fehlenden Haltelinie für den Radverkehr an der Furt
über die Winterstraße;
2. Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit der roten Radverkehrsführung für
den aus der Burgstraße rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr (z. B. ergänzende
Beschilderung bzw. Piktogramme "Achtung Radverkehr");
3. Entschärfung der beengten Verhältnisse für Rad- und Fußverkehr im
Kreuzungsbereich, die durch Mauern und Metallpfosten entstehen, bspw. durch
Trennung des gemeinsamen Geh-/Radwegs ab der Hausnummer Burgstr. 58;
4. Prüfung, inwieweit die räumliche und optische Trennung zwischen der
Radfurt und dem versetzt und schräg über die Winterstraße geführten
Fußgängerüberweg dazu beiträgt, dass rechtsabbiegender Kfz-Verkehr seine
Aufmerksamkeit vorrangig auf den Fußgängerüberweg statt auf den
kreuzenden Radverkehr richtet, und ob eine Anpassung von Führung,
Reihenfolge oder Blickführung dieses Risiko verringern kann.
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Bad Godesberg innerhalb
von drei Monaten über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Begründung
Auf der Burgstraße ist stadtauswärts lediglich ein gemeinsam genutzter Fuß-
und Radweg vorhanden; im Kreuzungsbereich Burgstraße/Winterstraße wirdSeite 1 von 2
Seite 2
dieser durch Mauern und Metallpfosten zusätzlich verengt. Eine Haltelinie für
den Radverkehr fehlt bislang vollständig.
Die vorhandenen Mauern und Metallpfosten könnten dabei durchaus auch als
Ansatzpunkt für eine Lösung dienen: Rechts davon (in Richtung Gebäude)
steht ausreichend Fläche für den Fußverkehr zur Verfügung, links davon (zur
Fahrbahn hin) ausreichend Fläche für den Radverkehr. Statt eines
ungeordneten Mischverkehrs auf beengtem Raum könnte bereits eine klare,
bspw. rein optische Trennung entlang dieser vorhandenen Aufteilung beiden
Verkehrsarten eine eigene, klar erkennbare Spur geben - ohne dass es hierfür
einer baulichen Verbreiterung bedarf.
In der Praxis achten von der Burgstraße in die Winterstraße abbiegende Kfz
häufig zu spät auf den Radverkehr: Fahrzeuge befahren die - auf der Fahrbahn
deutlich rot markierte - Radspur teils bereits, bevor der erforderliche
Schulterblick erfolgt. Ein möglicher Grund
dafür ist, dass sich die Aufmerksamkeit der Abbiegenden stärker auf den weiter
versetzt und schräg über die Winterstraße geführten Fußgängerüberweg richtet
als auf die unmittelbar zu querende Radfurt.
Diese Defizite lassen sich mit vergleichsweise einfachen, kurzfristig
umsetzbaren Maßnahmen adressieren – Markierung, Beschilderung, punktuelle
Entschärfung der räumlichen Enge - bevor über weitergehende bauliche
Optionen nachgedacht wird.
Eine sichere Querung für den Radverkehr an dieser Kreuzung entspricht den
Zielen des Bonner Radentscheids (2021 vom Stadtrat beschlossen) und ordnet
sich in die europaweiten Vision-Zero-Bestrebungen zur Reduzierung von
Verkehrsunfällen ein.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de