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261491-01 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag zu Drs. 261491 - Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention - 100% Förderung für Jugendverbände beibehalten

Nummer
261491-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.10.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 261491 Fortschreibung der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

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Änderungsantrag
öffentlich
261491-01 AA
Antragsteller/in:
Dr. Anne Segbers, Christian Dieckmann, Dr. Manuel Esser (alle KJRB e.V.), Jean
Pierre Schneider (Caritasverband Bonn), Katja Weich (Kl. Muck e.V.), Ellen Heimes
(Kinderschutzbund), Jasmina Weinmann (A
02.10.2026
Änderungsantrag zu Drs. 261491 - Fortschreibung
der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
- 100% Förderung für Jugendverbände beibehalten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 14.10.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Den geänderten Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention in Bonn (An-
lage 1) wird mit den folgenden weiteren Änderungen zugestimmt. Die Ziffer 2.2
wird wie folgt geändert:
Verwaltungsvorlage Änderung
[…] Um besondere Anreize zu schaf-
fen entsprechende Maßnahmen für
junge Menschen möglichst nieder-
schwellig anzubieten, werden bei
Maßnahmen, die sich direkt an junge
Menschen richten, bis zu 90 Prozent
der nachgewiesenen, förderfähigen
Kosten bezuschusst. Maßnahmen für
Erziehungsberechtige werden als
Bestandteil einer Maßnahme für junge
Menschen gefördert.
Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der
Richtlinien zur Förderung der
Jugendverbandsarbeit, erhalten einen
Zuschuss von 100 Prozent.
Bei Maßnahmen für Multiplika-
tor*innen und Fachkräftefortbildungen
werden bis zu 75 Prozent der nach-
gewiesenen, förderfähigen Kosten
bezuschusst.
Die Entwicklung einer
einrichtungsspezifischen Konzeption
zur Prävention von Gewalt wird bis zu
75 Prozent der nachgewiesenen,
[…] Um besondere Anreize zu schaf-
fen entsprechende Maßnahmen für
junge Menschen möglichst nieder-
schwellig anzubieten, werden bei
Maßnahmen, die sich direkt an junge
Menschen richten, bis zu 90 Prozent
der nachgewiesenen, förderfähigen
Kosten bezuschusst. Maßnahmen für
Erziehungsberechtige werden als
Bestandteil einer Maßnahme für junge
Menschen gefördert.
Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der
Richtlinien zur Förderung der
Jugendverbandsarbeit, erhalten einen
Zuschuss von 100 Prozent.
Bei Maßnahmen für Multiplika-
tor*innen und Fachkräftefortbildungen
werden bis zu 75 Prozent der nach-
gewiesenen, förderfähigen Kosten
bezuschusst.
Die Entwicklung einer
einrichtungsspezifischen Konzeption
zur Prävention von Gewalt wird bis zu
75 Prozent der nachgewiesenen,Seite 1 von 3
Seite 2
förderfähigen Kosten bezuschusst.
Hierbei kann folgendes gefördert […]
werden
förderfähigen Kosten bezuschusst.
Jugendverbände, gemäß Ziffer 1.1 der
Richtlinien zur Förderung der
Jugendverbandsarbeit, erhalten bei
allen obigen Förderungen einen
Zuschuss von 100 Prozent.
Hierbei kann folgendes gefördert […]
Begründung
Die AG 78 Jugendförderung hat nach intensiver Befassung durch eine Arbeits-
gruppe gemeinsam mit der Verwaltung den neuen Richtlinien Entwurf erarbeitet
und diesem zugestimmt.
Unterschiedlicher Auffassung waren aber bis zuletzt Verwaltung und Jugend-
verbände über die Höhe der zukünftigen Förderung. Da Maßnahmen der Ge-
waltprävention kostenintensiv sind, kann auch ein prozentual geringer Träge-
ranteil insgesamt eine enorme Kostenhöhe darstellen.
Können sich Schulen und gerade größere freie Träger einen solchen Eigenan-
teil leisten, kann dieser bei einer jugendverbandlichen Gruppe darüber ent-
scheiden, ob die Maßnahme überhaupt finanzierbar und durchführbar ist.
Aus diesem Grund wurde bereits eine Sonderreglung vorgeschlagen, nachdem
Jugendverbände für Maßnahmen, die sich direkt an junge Menschen wenden,
statt 90 % weiterhin eine 100 % Förderung erhalten. Aus Sicht der Verbände
greift diese Regelung aber zu kurz, weil sie gerade die kostenintensiven Fort-
bildungen und Konzeptionsentwicklungen nicht berücksichtigt.
Als Ergebnis der Diskussion in der AG 78 Jugendförderung wurde vorgeschla-
gen, die 100 % Förderung auch auf die beiden anderen Fördertatbestände
(Maßnahmen für Multiplikator:innen und Fachkräftefortbildung, Entwicklung
einer einrichtungsspezifischen Konzeption) auszuweiten bzw. sie auch dort
beizubehalten. Der vorliegende Änderungsantrag greift diesen Kompromissvor-
schlag auf.
Zudem weisen wir darauf hin, dass der Ausschuss für Kinder, Jugend und Fa-
milie bei der ersten Beschlussfassung über die Gewaltpräventionsrichtlinie am
29.09.2022 (Drs. 221802) gerade auch im Hinblick auf die Finanzsituation der
Jugendverbände sich für eine 100% Förderung aller Maßnahmen der Gewalt-
prävention durch eine Änderung des Verwaltungsvorschlages ausgesprochen
hat (vgl. Drs. 221802-02 AA & Drs. 221802-05 AA).
Die Beibehaltung der 100 % Förderung für Jugendverbände führt nicht zu einer
erheblichen Beanspruchung des Fördertopfes, da die Anzahl der geförderten
Maßnahmen aus den Bereichen Fortbildungen und Konzeptionsentwicklungen
insgesamt überschaubar ist.Seite 2 von 3
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Maßnahme Jahr
Höhe Förder-
topf beantragte Mittel Anzahl Anträge
Junge Menschen 257.966,60 € 66
Fachkräfte 15.283,50 € 10
Konzeption 180,00 € 1
Material
2024 200.000 €
0,00 € 0
Junge Menschen 217.965,90 € 62
Fachkräfte 23.280,00 € 13
Konzeption 0,00 € 0
Material
2025 250.000 €
0,00 € 0
Junge Menschen 274.487,56 € 70
Fachkräfte 10.650,28 € 13
Konzeption 13.780,00 € 2
Material
2026 300.000 €
0,00 € 0
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de