261488-02 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Antrag zur Vorlage 261488
Kerndaten
- Nummer
- 261488-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Obere Wilhelmstraße
- Siegburger Straße
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 261488-02 AA Antragsteller/in: Daniel Gerhards CDU Bezirksfraktion Beuel Benedikt Stratmann SPD Bezirksfraktion Beuel 07.10.2026 gez. BBm Rudolph Änderungsantrag CDU/SPD: Erstellung von provisorischen Rampen für den barrierefreien Zugang zur Personenunterführung Königswinterer Straße / Obere Wilhelmstraße Antrag zur Vorlage 261488 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 14.10.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah mit der DB InfraGO Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, die Rampen für den barrierefreien Durchgang durch die neue Personenunterführung in der aktuellen Zeit der Korridorsanierung zu erstellen. 2. sollte Punkt 1 nicht machbar sein, legt die Verwaltung unverzüglich eine verbindliche Zeitplanung für die Errichtung der arenenförmigen Treppen und der Rampen vor. Fertigstellung soll im Jahr 2027 in jedem Fall gewährleistet sein. personelle und finanzielle Ressourcen sind dafür zu priorisieren. 3. Vorübergehend wird der zur DB- zugewandte Gehweg an der Königswinterer Straße von der Ampel Siegburger Straße bis zur neuen Personenunterführung Friedrich-Breuer-Straße zu einem gemeinsamen Geh- und Radweg gewidmet und beschildert. Begründung Für die Bezirksvertretung Beuel hat das barrierefreie Passieren der Personenunterführung ab der Freigabe höchste Priorität. Dazu erwartet die Politik Flexibilität und Willen seitens der DB InfraGO und der Verwaltung, dies auch zu ermöglichen. Auf beiden Seiten der Eisenbahntrasse sind viele Lokalitäten (Handel, Gastro, Kulturbetriebe) zu finden, sodass ein Passieren des Personenunterführung auch für Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren sowie Menschen im Rollstuhl unabdingbar ist. Zudem sind die Behindertenwerkstätten an der Siegburger Straße ansässig. Daher kann eine Personenunterführung, die nicht barrierefrei gestaltet ist, nicht akzeptiert werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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