261473 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf eine dauerhafte Verkehrsberuhigung im Bereich Am Kurpark 5
Kerndaten
- Nummer
- 261473
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Am Kurpark Hauptort
- Bad Godesberg
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261473
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
28.07.2026
Bürgerantrag: Antrag auf eine dauerhafte
Verkehrsberuhigung im Bereich Am Kurpark 5
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Beantragte Maßnahmen zur dauerhaften Bereinigung:
Um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und den Rechtsraum
wiederherzustellen, beantrage ich:
1. Sofortige Abschlepp-Anordnung: Eine klare Anweisung an den
Stadtordnungsdienst, in diesem Bereich bei Blockaden der
Feuerwehrzufahrt und der Garagen nicht nur Knöllchen zu schreiben,
sondern die Fahrzeuge konsequent abschleppen zu lassen.
2. Bauliche Sicherung: Die Installation von Pollern, Absperrbügeln oder
schweren Pflanzkübeln direkt vor den betroffenen Haustüren und neben
den Garagenbereichen, um ein physisches Parken unmöglich zu
machen.
3. Zufahrtsbeschränkung: Die Prüfung eines versenkbaren Pollersystems
am Beginn der Fußgängerzone, um unberechtigten Verkehr von
vornherein auszusperren.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 3
Von:
Gesendet: Montag, 27. Juli 2026 19:32
An: Stvo <stvo@Bonn.de>
Betreff: Antrag auf dauerhafte Verkehrsberuhigung / Behebung von Parkverstößen
Dringlicher Antrag nach § 24 GO NRW / Beschwerde wegen akuter Gefährdung
der öffentlichen Sicherheit durch illegales Parken in der Fußgängerzone Am
Kurpark 5
Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
hiermit stelle ich einen dringlichen Antrag auf sofortige Prüfung und Umsetzung
dauerhafter baulicher sowie kontrollierender Maßnahmen in der Fußgängerzone am
Kurpark.
Die aktuelle Situation stellt eine dauerhafte Missachtung geltenden Rechts und eine
akute Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar.
Problembeschreibung und Gefahrenlage:
In dem genannten Bereich der Fußgängerzone gilt ein absolutes Halteverbot. Zudem
ist dieser Abschnitt explizit als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen. Dennoch wird die
Zone rund um die Uhr als illegaler Dauerparkplatz genutzt.
Die Verstöße haben ein Ausmaß erreicht, das für die Anwohner nicht mehr
hinnehmbar ist:
• Blockade der Feuerwehrzufahrt: Kraftfahrzeuge parken permanent in der
ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt. Im Falle eines Brandes oder medizinischen
Notfalles ist die Durchfahrt für Rettungs- und Löschfahrzeuge blockiert. Hier wird
vorsätzlich die Sicherheit von Menschenleben aufs Spiel gesetzt.
• Blockade von Garagen und Haustüren: Die Fahrzeuge stehen regelmäßig direkt
vor den privaten Garagenzufahrten und Hauseingängen. Anwohnern wird dadurch
die rechtmäßige Nutzung ihres Eigentums (Aus- und Einfahrt aus den Garagen)
massiv erschwert oder unmöglich gemacht. Auch Fluchtwege aus den Gebäuden
werden komplett verstellt.
• Versagen des Kontrolldrucks: Das bloße Ausstellen von Verwarnungsgeldern
durch den Stadtordnungsdienst zeigt keinerlei Wirkung mehr. Die Halter ignorieren
die Beschilderung ("Absolutes Halteverbot", „Feuerwehrzufahrt“ und
"Fußgängerzone") konsequent, da sie keine Abschleppmaßnahmen befürchten
müssen.
Beantragte Maßnahmen zur dauerhaften Bereinigung:
Um die Sicherheit der Anwohner zu gewährleisten und den Rechtsraum
wiederherzustellen, beantrage ich:
1. Sofortige Abschlepp-Anordnung: Eine klare Anweisung an den
Stadtordnungsdienst, in diesem Bereich bei Blockaden der Feuerwehrzufahrt und der
Garagen nicht nur Knöllchen zu schreiben, sondern die Fahrzeuge konsequent
abschleppen zu lassen.
2. Bauliche Sicherung: Die Installation von Pollern, Absperrbügeln oder schweren
Pflanzkübeln direkt vor den betroffenen Haustüren und neben den
Garagenbereichen, um ein physisches Parken unmöglich zu machen.Seite 2 von 3
3. Zufahrtsbeschränkung: Die Prüfung eines versenkbaren Pollersystems am Beginn
der Fußgängerzone, um unberechtigten Verkehr von vornherein auszusperren.
Ich erwarte aufgrund der akuten Gefährdung des Brandschutzes eine zeitnahe
Rückmeldung über die veranlassten Schritte sowie die Vergabe eines
Aktenzeichens.
Mit freundlichen GrüßeSeite 3 von 3 Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de