261464 · Antrag
Grüne Antrag: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende rund um den Brückenkopf Kennedybrücke
Kerndaten
- Nummer
- 261464
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Friedrich-Breuer-Straße Hauptort
- Hermannstraße
- Rheinaustraße
- Beuel
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Antrag öffentlich 261464 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Lea Groneweg Gerhard Baumgärtel 05.08.2026, gez. BBm Rudolph Grüne Antrag: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende rund um den Brückenkopf Kennedybrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wird mit der Umsetzung folgender Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende beauftragt: 1. Die Treppe auf dem Verbindungsstück parallel zur Brücke zwischen Rheinaustr. und Prof.-Neu-Allee wird durch eine Rampe auf gesamter Breite ersetzt. 2. Der Pfosten des Schildes am Eingang von der Prof.-Neu-Allee wird an den Rand des Weges versetzt. Die Beschilderung wird durch das Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) ersetzt. 3. BonnOrange wird beauftragt, den Bereich vor den Glascontainern täglich außer sonntags von Scherben zu befreien oder eine andere Lösung zu erarbeiten, die dafür sorgt, dass der Radweg nicht voller Glasscherben und Splitter liegt. 4. An der Kreuzung Hermannstr. / Friedrich-Breuer-Straße wird von der Brücke aus kommend das Verkehrszeichen 721 (Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr („Rechtsabbieger für Radfahrende“)) angebracht. 5. Die Aufstellfläche für von der Brücke kommende linksabbiegende Radfahrende zwischen "Rheinbrücke" und "Brückenforum" wird (temporär) vergrößert. Dazu kann beispielsweise die Variante in Anlage 2 oder eine ähnliche Lösung verwendet werden. Begründung Durch die gestiegene Zahl an Radfahrenden über die Kennedybrücke und der Einbahnrichtungsregelung für Radfahrende auf der Kennedybrücke sind neben dem grundsätzlichen Ausbau der Radinfrastruktur entlang der B56 kurzfristig Maßnahmen amSeite 1 von 4 Seite 2 Brückenkopf nötig, um denVerkehrsfluss und die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen. Da die Aufstellflächen an der Ampel zwischen Prof.-Neu-Allee und Hermannstr. sehr klein ist, sollen Radfahrende möglichst unkompliziert unter der Brücke hindurch und diese umfahren können, um die Seite zu wechseln. Zu den einzelnen Maßnahmen: 1. Für Fahrräder mit Anhänger, Lastenräder oder auch Rollstühle ist die genannte Treppe ein Hindernis. Eine breite Rampe ist für alle Personen dort die geeignetste und flexibelste Variante. Bei der Umsetzung muss darauf geachtet werden, dass kein MIV diesen Weg als Abkürzung zur Brücke verwenden kann. 2. Der Pfosten des Schildes ist an der aktuellen Position ein Hindernis für Radfahrende, die dort in der scharfen, ansteigenden Kurve auf die Brücke fahren wollen. 3. Glasscherben auf (Rad-)Wegen sollten immer entfernt werden. An dieser Stelle ist es jedoch besonders wichtig, da der Weg seit Einrichtung des Einrichtungsverkehrs auf der Kennedybrücke sehr stark frequentiert wird. 4. Für die Radfahrenden, die von der Brücke aus Richtung Norden wollen, soll es attraktiver werden, die Umfahrung der Brücke in Kauf zu nehmen, um die zu kleine Aufstellfläche an der Hermannstraße weiter zu entlasten. Der Rechtsabbieger für Radfahrende an der o.g. Stelle würde diese Alternative attraktiver machen. 5. Die Aufstellfläche an der Hermannstraße ist schon vor dem Einrichtungsverkehr auf der Kennedybrücke zu klein für den dort wartenden Rad- und Fußverkehr gewesen. Seit der Einbahnregelung für Radfahrende ist der Querungsverkehr an den Brückenköpfen enorm gestiegen. Zusätzlich zu Maßnahme 4 muss die Aufstellfläche dort vergrößert werden. Dies kann zunächst auch temporär mit Baken und einfachem Baustellenzubehör oder durch Gelbmarkierung realisiert werden und sorgt für eine Gefahrenreduzierung. Durch diese Maßnahme wird die Zweispurigkeit für den MIV um etwa 50 Meter verkürzt. Anlage/n 1 Ueberblick_Maßnahmen (öffentlich) 2 Anlage_2 (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de