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261463 · Mitteilungsvorlage

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2025

Nummer
261463
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
21.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261463
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2025
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 06.10.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610)
wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die "zur
Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken"
abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Um die Politik und Bürgerschaft umfassend zu informieren, wurde der Bericht
seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und
Schuldenmanagement erweitert.
Anlage/n
1 Schuldenbericht 2025_final (öffentlich)Seite 1 von 30
Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
Bundesstadt Bonn
2025
Bundesstadt Bonn
Stadtkämmerei
Stand: August 2026Seite 2 von 30
Inhaltsverzeichnis
Kennzahlen im Überblick ....................................................................................................... 1
Einleitung .............................................................................................................................. 3
1. Aufgaben und Ziele............................................................................................................. 3
1.1 Strategien und Instrumente ...................................................................................................... 4
2. Schuldenentwicklung .......................................................................................................... 5
2.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) ................... 6
2.1.1 Investiver Schuldenbestand................................................................................................ 6
2.1.2 Investive Kreditgeschäfte .................................................................................................... 8
2.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................. 10
2.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios ..................................................... 10
2.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate.......................................................................................... 11
2.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite)........................................................................................... 13
3. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen ..................................................................................... 16
3.1 Bürgschaften.............................................................................................................................. 16
3.2 Konzernfinanzierung ................................................................................................................ 16
4. Liquiditätsbeschaffungswege..............................................................................................18
5. Marktrückblick .................................................................................................................19
6. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) ................................................................20
7. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ......................................................................21
7.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen ................................................................................ 21
7.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen .......................................................... 21
7.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn .............................................. 22
8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................23Seite 3 von 30
1
Kennzahlen im Überblick1
Gesamtverschuldung 2024 2025
Gesamtschulden 2.326 Mio. € 2.615 Mio. €
Anteil am Haushaltsvolumen
(Ordentlicher Aufwand + Finanzergebnis) 124,00% 134,80%
Pro-Kopf*-Verschuldung2 7.192 8.080
Liquidität 2024 2025
Liquiditätskredite 828,0 Mio. € 995,3 Mio. €
Anteil am Haushaltsvolumen 44,1% 51,3%
Investitionen 2024 2025
Investitionskredite 1.498 Mio. € 1.619 Mio. €
Anteil am Haushaltsvolumen 79,8% 83,5%
Zinsen gesamt 2024 2025
Zinszahlungen/Jahr 45,6 Mio. € 54,4 Mio. €
Anteil am Haushaltsvolumen 2,4% 2,8%
Zinszahlungen/Tag 124.800 € 149.000 €
Tilgungen 2024 2025
Tilgungen 71,4 Mio. € 79,5 Mio. €
Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) 116,9 Mio. € 133,9 Mio. €
Anteil am Haushaltsvolumen 6,2% 6,9%
1 Zahlen sind teilweise gerundet, sodass sich kleinere Rundungsdifferenzen ergeben.
2.326
828
1.498
45,6
71,4
117
2.615
995
1.619
54,4
79,5
134
- 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000
Gesamtschulden (Mio. €)
Liquiditätskredite (Mio. €)
Investitionskredite (Mio. €)
Zinszahlungen/Jahr (Mio. €)
Tilgungen (Mio. €)
Schuldendienst (Mio. €)
Kennzahlen 2024/2025
2025 2024
Haushaltsvolumen 2025
(Ordentlicher Aufwand + Finanzergebnis)
1.940 Mio. €Seite 4 von 30
2
Quelle Zahlen: IT.NRW Ergebnisse zu den kommunalen Kernhaushalten für Städte und Gemeinden und ausgeglieder-
ten Einheiten, an denen eine Kommune unmittelbar zu 100 % beteiligt ist.
*In der Statistik des Landes (IT.NRW: Entwicklung der Schulden in kommunalen Kernhaushalten 2024/2025) sind für
Bonn die Schulden der Seniorenzentren im Kernhaushalt nicht berücksichtigt. Würden diese Schulden berücksichtigt,
wäre die Verschuldung Pro-Kopf für die Investitionskredite knapp über 5.000 EUR. Im Schuldenbericht wurden die
Seniorenzentren als städtischer Eigenbetrieb im Kernhaushalt berücksichtigt.Seite 5 von 30
3
Einleitung
Seit dem Beschluss des Hauptausschusses vom
11.10.2007 berichtet die Verwaltung jährlich über
Maßnahmen zur Steuerung der Darlehen und zur
Begrenzung von Zinsrisiken. Im Jahr 2013 wurde
diese Berichtspflicht erweitert. Seitdem umfasst
der Bericht das gesamte städtische Zins- und
Schuldenmanagement. Ziel ist es, Politik und Öf-
fentlichkeit transparent über die finanzielle Ent-
wicklung zu informieren.
Der Schuldenbericht 2025 zeigt die Schulden für:
 den Kernhaushalt
 das Städtische Gebäudemanagement
 die Städtischen Seniorenzentren
Die Stadt Bonn nutzt im Zeitraum 2020 bis 2028
eine externe Beratung im Schuldenmanagement
durch die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
in Kooperation mit der Sparkasse KölnBonn.
Die Auswertungen des Schuldenberichtes sind
budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der
Finanzrechnung herangezogen. Der aktuelle
Schuldenbericht wurde im Vergleich zu den
Schuldenberichten der vergangenen Jahre zur
besseren Lesbarkeit umgestellt und um zusätzli-
che Kennzahlen erweitert. Im Bericht erfolgen, so-
weit es sinnvoll erscheint, auch Hinweise auf das
Jahr 2026.
1. Aufgaben und Ziele
Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe,
den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu
steuern.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die
im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite-
ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins-
und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin-
blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin-
dernd zu steuern.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die
Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe-
stand zu steuern.
Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi-
ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die
Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass
keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts-
beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren
entstehen. Durch die bedarfsgerechte und zeitlich
gestaffelte Kreditaufnahme werden Zinsrisiken
über verschiedene Marktzeitpunkte verteilt und
die Zinsbelastung langfristig verstetigt. Die Liqui-
dität der Bundesstadt Bonn muss durchgehend si-
chergestellt sein.
Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von
Tilgungsstrukturen. Auch hier sind überdurch-
schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög-
lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen
Geldgebenden und deren Konditionen abhängig
zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei-
ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende
an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets
auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in
Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan-
gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange-
bot ausgewählt werden.
Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist
häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von
Zinsaufwand, sodass stetig an der besten Mi-
schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden
muss. Da sich mit der Ausgestaltung und derSeite 6 von 30
4
Durchführung des Zins- und Schuldenmanage-
ments in Abhängigkeit der Marktgegebenheiten
Zinsänderungsrisiken und Zinsänderungschancen
laufend verändern und sich damit auch das Risiko
einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur
Zinsreduzierung verändert, kommt der systemati-
schen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu.
Aufgabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht
die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandha-
bung. Aus den Aufgaben des Zins- und Schulden-
managements ergeben sich folgende Ziele:
 Sicherstellung der Liquidität,
 Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi-
tätsrisiken,
 über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas-
tungen im städtischen Haushalt,
 Senkung der Durchschnittsverzinsung des In-
vestitionskredit- und des Liquiditätskredit-
portfolios im Rahmen festgelegter Strategien.
1.1 Strategien und Instrumente
Die in Kapitel 1 dargestellten Ziele des Zins- und
Schuldenmanagements werden durch den Einsatz
unterschiedlicher Finanzierungs- und Absiche-
rungsstrategien verfolgt. Die konkrete Ausgestal-
tung orientiert sich an der jeweiligen Marktsitua-
tion, den Liquiditätsanforderungen sowie den fi-
nanziellen Rahmenbedingungen der Stadt.
Zur Umsetzung können insbesondere folgende
Strategien verfolgt werden:
 Kürzere Zinsbindungen ermöglichen
häufig günstigere Finanzierungskonditio-
nen. Die damit verbundenen Zinsände-
rungsrisiken können durch geeignete Si-
cherungsinstrumente begrenzt oder im
Rahmen der festgelegten Risikostrategie
bewusst übernommen werden.
 Variabel verzinsliche Finanzierungen
auf Basis von Referenzzinssätzen können
gegenüber langfristigen Festzinsfinanzie-
rungen Kostenvorteile bieten. Mögliche
Zinsschwankungen werden im Rahmen
der Finanzplanung berücksichtigt.
 Zinssicherungsinstrumente, beispiels-
weise Forward-Swaps, ermöglichen die
frühzeitige Sicherung zukünftiger Zinss-
ätze. Dadurch können günstige Marktkon-
ditionen genutzt und Konzentrations- und
Fälligkeitsrisiken reduziert werden.
 Langfristige Finanzierungen dienen ins-
besondere der Sicherstellung einer hohen
Planbarkeit des Schuldendienstes. In
Niedrigzinsphasen können sie zudem zur
langfristigen Sicherung günstiger Finan-
zierungskonditionen eingesetzt werden.
 Alternative Finanzierungen wie Schuld-
scheindarlehen oder Kommunalanleihen
können den Kreis potenzieller Kapitalge-
bender erweitern, die Finanzierungsquel-
len diversifizieren und die Finanzierungs-
möglichkeiten der Stadt stärken.
Zur Umsetzung dieser Strategien stehen insbe-
sondere folgende Finanzierungs- und Sicherungs-
instrumente zur Verfügung:
 Investitionskredite
 Liquiditätskredite
 Schuldscheindarlehen
 Kommunalanleihen (bislang nicht einge-
setzt)
 Strukturierte Kredite
 Derivate zur ZinssicherungSeite 7 von 30
5
2. Schuldenentwicklung
Schuldenentwicklung in Mio. EUR
Zum 31.12.2025 betrug die Gesamtverschuldung
der Stadt Bonn einschließlich ihrer eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen Städtisches Gebäudema-
nagement Bonn (SGB) und Städtische Seniorenzen-
tren Bonn (SZB) rund 2.615 Mio. €. Gegenüber dem
Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 289 Mio.
€. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 8.081 €
(Einwohnerzahl: 323.587; IT.NRW, Stand 31.12.2025),
womit Bonn zu den am höchsten verschuldeten
Städten Deutschlands zählt.
Bonn weist unter allen kreisfreien Städten Nord-
rhein-Westfalens die höchste Pro-Kopf-Ver-
schuldung bei den Investitionskrediten auf. Bei
den Liquiditätskrediten rangiert die Bundesstadt
auf Platz 8. In der Gesamtbetrachtung der Ver-
schuldung liegt Bonn damit auf Platz 3 der am
höchsten verschuldeten kreisfreien Städte in
Nordrhein-Westfalen (siehe Seite 2).
Die hohe Gesamtverschuldung führt zu einer erheb-
lichen Belastung durch Zins- und Tilgungszahlun-
gen. Die Netto-Zinszahlungen beliefen sich im Jahr
2025 auf 54,4 Mio. € und lagen damit um 8,8 Mio.
€ über dem Vorjahreswert von 45,6 Mio. €. Die Zins-
zahlungen im Jahr 2025 entsprechen damit durch-
schnittlichen Zinskosten von rund 149.000 € pro
Tag gegenüber 124.800 € pro Tag im Jahr 2024.
Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr:
Portfolio 2025 2024 2023 2022
Liquiditätskredite 2,29% 2,61% 1,89% 0,50%
Investitionskredite
Kernhaushalt
2,05% 1,89% 1,55% 1,45%
Investitionskredite
SGB
2,88% 2,94% 2,82% 2,43%
Investitionskredite
SZB
2,11% 0,85% 0,85% 0,85%
Gesamtportfolio: 2,17% 2,18% 1,71% 1,17%
(Berechnung: abgegrenzter Zinsaufwand/ abgegrenztes Nominal
(bzw. Restbetrag der Periode))
Betrachtet man den durchschnittlichen Zinssatz
über das Gesamtjahr, zeigen sich Unterschiede in
der Entwicklung der einzelnen Kreditportfolios. Im
Portfolio der Liquiditätskredite sank der Durch-
schnittszins im Jahr 2025 auf 2,29 % p.a. (Vorjahr:
2,61 % p.a.). Dies ist insbesondere auf das verän-
derte Zinsumfeld aufgrund der rückläufigen Leit-
zinsen der Europäischen Zentralbank zurückzu-
führen. Aufgrund des hohen Anteils kurzfristiger
Finanzierungen reagieren Liquiditätskredite zeit-
nah auf Änderungen der Geldmarktzinsen.
Bei den Investitionskrediten des Kernhaushalts
stieg hingegen der durchschnittliche Zinssatz im
Jahr 2025 auf 2,05 % p.a. (Vorjahr: 1,89 % p.a.).
Aufgrund des hohen Kreditvolumens und derSeite 8 von 30
6
breiten Laufzeitstruktur wirken sich Zinsänderun-
gen bei den Investitionskrediten grundsätzlich im
Gegensatz zu den Liquiditätskrediten zeitverzö-
gert aus.
Die Investitionskredite im Bereich SGB weisen mit
2,88 % p.a. das höchste Zinsniveau auf, liegen je-
doch leicht unter dem Vorjahreswert von 2,94 %
p.a. Die Ursache für den hohen Zinssatz liegt da-
rin, dass das SGB keine Darlehen aufnimmt und
die bei Gründung zugeordneten „teuren“ Altdar-
lehen abgewickelt werden. Bei den Investitions-
krediten der Seniorenzentren erhöhte sich der
Durchschnittszins deutlich auf 2,11 % p.a. gegen-
über 0,85 % p.a. in den Vorjahren. Dieser Anstieg
ist auf die Aufnahme eines neuen Darlehens zu
aktuellen Marktzinsen zurückzuführen, mit einem
dadurch bedingten starken Anstieg des Darle-
hensvolumens.
Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2025 (Be-
rechnungszeitraum 01.01.–31.12.) beträgt der
Durchschnittszins des Gesamtportfolios 2,17 %
p.a. und liegt damit nahezu auf dem Niveau des
Vorjahres (2024: 2,18 % p.a.). Der Durchschnitts-
zins wäre höher gewesen, wenn nicht rund 150
Mio. EUR investiver Darlehen über günstigere Ta-
gesgeldaufnahmen vorfinanziert worden wären.
Nach dem deutlichen Anstieg in den Jahren 2023
und 2024 hat sich das durchschnittliche Zinsni-
veau des Gesamtportfolios im Jahr 2025 damit
stabil gehalten.
2.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen)
2.1.1 Investiver Schuldenbestand
Das investive Schuldenportfolio umfasst zum
31.12.2025 ein Volumen von insgesamt
1.619.430.001,65 EUR 2 (+121,9 Mio. EUR ggü.
dem Vorjahr). Hierbei ist zu beachten, dass im Jah-
resabschluss 2025 die Korrekturbuchung gem. §
89 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vorgenommen wurde,
da aufgrund des 3. NKF-Weiterentwicklungsge-
setzes (3. NKFWG NRW) vom 05.03.2024 seit
dem Jahresabschluss 2023 die Zwischenfinanzie-
rung investiver Kredite über Liquiditätskredite
zum Jahreswechsel ausgewiesen werden muss.
Aus diesem Grund erfolgte eine Umbuchung i.H.v.
155.489.075,24 EUR von der Bilanzposition „Ver-
bindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche-
rung“ zur Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen“. Für das Vorjahr 2024
belief sich der Umbuchungsbetrag auf
42.767.992,25 EUR. Der Vorfinanzierungsbetrag
im Jahr 2025 fiel deswegen so hoch aus, weil für
2 Wert nicht bereinigt (erhöht) um die Zwischenfinanzierung von in-
vestiven Schulden über konsumtive Schulden (155,5 Mio. EUR).
die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsschuldscheins
im Jahr 2026 (in Höhe von 150 Mio. EUR) ein ent-
sprechend hohes Investitionssaldo angesammelt
werden musste, da Investitionskredite erst aufge-
nommen werden, wenn entsprechende Auszah-
lungen vorliegen.
Das investive Schuldenportfolio setzt sich zusam-
men aus
- Kernhaushalt: 1.523.279.765,83 EUR
- SGB: 75.292.474,51 EUR
- SZB: 20.857.761,31EUR.
In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten
sind knapp 228,5 Mio. EUR (Vorjahr 142,8 Mio.)
EUR Refinanzierungskredite im Rahmen der Kon-
zernfinanzierung Stadtwerke.
Insgesamt wurden die Kredite bei 24 verschiede-
nen Kontrahenten aufgenommen. NachfolgendesSeite 9 von 30
7
Diagramm zeigt die Investorenstreuung über das
gesamte Kreditportfolio. Dargestellt sind alle Kre-
ditgebenden ab einem Kreditvolumen von min-
destens 1 Mio. EUR zum 31.12.2025:
Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR
Rund 42 % (684 Mio. EUR) der investiven Kredit-
verbindlichkeiten bestehen gegenüber demsel-
ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um
ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite
vergibt. So entfallen von den 684 Mio. EUR etwa
225,3 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem wei-
teren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn För-
derkredite i.H.v. 61,56 Mio. EUR aufgenommen,
sodass das investive Schuldenportfolio insgesamt
zu etwa 18 % aus Förderkrediten besteht.
Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es
sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas-
sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch
um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren
werden die Investitionskredite i.d.R. nicht direkt
aufgenommen, sondern es handelt sich hier um
Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten
bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten,
welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an
die entsprechenden Versicherungsunternehmen
abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun-
ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver-
bindlichkeiten auf insg. 117,7 Mio. EUR, was etwa
7 % des investiven Schuldenportfolios ausmacht.
Schulden je Bankengruppe (Inv.kredite), in Mio. EUR
40
11
54 9 17
110
95
62
11
116
68
2462
5
27
684
16
17
14
29
22 104 221
Förderbanken,
Landesbanken.
46%
Sparkassen
Finanzgruppe.
7%
Versicherungrn . 7%
Privatbanken.
39%
Bund,
Anstalten.
1%Seite 10 von 30
8
2.1.2 Investive Kreditgeschäfte
Aus den beiden Tabellen nachfolgenden Tabellen
sind die 2025 getätigten investiven Kreditge-
schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun-
gen/Prolongationen) zu entnehmen.
Neuaufnahmen 2025:
Insgesamt wurden 20 investive Darlehen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund 203,62 Mio. EUR
im Jahr 2025 aufgenommen.
Davon wurden 14 Darlehen (Neuaufnahmen, 06 –
19) mit einem kleinteiligen Volumen von insg.
rund 31,62 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge-
nommen – durch die Kombination von Förderpro-
grammen zu Festzinssätzen von 1,78%, 2,63 %
und 3,24% p.a.
Außerdem wurden 2 Kommunalkredite i.H.v. ins-
gesamt 60 Mio. EUR zur Finanzierung des Kern-
haushalts neu aufgenommen, ein Kredit i.H.v. 17,5
Mio. EUR für die Seniorenzentren Bonn sowie drei
Kredite im Rahmen von Refinanzierungsdarlehen
für die Stadtwerke Bonn i.H.v. 94,5 Mio. EUR. Die-
sen Verbindlichkeiten stehen auf der Aktivseite
der Bilanz entsprechende „Ausleihungen an ver-
bundene Unternehmen“ gegenüber.
Der niedrigste Zinssatz (ohne Förderung) konnte
für den Abschluss im Mai i.H.v. 17,5 Mio. EUR zu
2,629 % p.a. für 5 Jahre gesichert werden. Der
niedrigste Zinssatz für eine 10 jährige Zinsbin-
dung wurde für ein Volumen von 34,5 Mio. EUR
zu 3,0% abgeschlossen.
Produktart Ausgangsnominal
in EUR
Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
1 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 3,08% Mrz. 35 10,08
2 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 3,49% Apr. 35 10,00
3 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 2,67% Apr. 30 5,00
4 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 3,02% Jun. 35 10,00
5 Kommunaldarlehen 34.500.000,00 € 3,00% Okt. 35 10,25
6 Förderdarlehen 1.620.000,00 € 1,78% Mrz. 32 7,17
7 Förderdarlehen 2.984.000,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
8 Förderdarlehen 2.525.700,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
9 Förderdarlehen 2.984.000,00 € 3,24% Dez. 35 10,00
10 Förderdarlehen 2.525.700,00 € 3,24% Dez. 35 10,00
11 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
12 Förderdarlehen 3.431.300,00 € 3,24% Dez. 35 10,00
13 Förderdarlehen 1.506.500,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
14 Förderdarlehen 1.872.600,00 € 3,24% Dez. 35 10,00
15 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
16 Förderdarlehen 1.458.000,00 € 3,24% Dez. 35 10,00
17 Förderdarlehen 1.408.300,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
18 Förderdarlehen 3.431.300,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
19 Förderdarlehen 1.872.600,00 € 2,63% Dez. 35 10,00
20 Kommunaldarlehen SZ 17.500.000,00 € 2,63% Mai. 30 5,00
Summe 203.620.000 €Seite 11 von 30
9
Umschuldungen/Prolongationen 2025:
Mit einem Volumen von rund 120,3 Mio. EUR wur-
den 19 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden
prolongiert bzw. umgeschuldet.
Die Umschuldung (Nr. 11) erfolgte für ein halbes
Jahr zu einem Festsatzzins. Der Grund für den Ge-
schäftsabschluss für lediglich 6 Monate liegt darin,
dass die Grundgeschäfte mit Derivaten verknüpft
sind, sodass die Grundgeschäfte aufgrund der Bil-
dung einer Bewertungseinheit variabel abge-
schlossen werden müssen. Ein Festzins für 6 Mo-
nate wird als variabel betrachtet. Der Aufschlag für
den langlaufenden variablen Abschluss war zum
Zeitpunkt des Abschlusses allerdings zu teuer und
wurde deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht
abgeschlossen. Für die Geschäfte (Nr. 02, 12, 13,
14, 15 und 19) konnte allerdings ein Abschluss mit
einem variablen Zins und einem günstigen Auf-
schlag für kurzlaufende Kredite abgeschlossen
werden. Die vorgenannten umgeschuldeten Kre-
dite sind allesamt mit Zinstauschgeschäften
(Payerswaps) verknüpft und müssen daher konnex
zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 2.2).
Die Umschuldung Nr. 16 wurde mit einer Laufzeit
von 8 Jahren zu einem Festzins abgeschlossen. Bei
den Umschuldungen 01, 03 – 10 und 17-18 han-
delt es sich um Förderkredite, die prolongiert und
mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen
wurden.
umgeschuldeter/ prolongierter
Betrag in EUR
Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
1 651.000,00 € 2,69% Feb. 35 10,00
2 9.476.385,74 € 6-Monats-Euribor + 0,18% Apr. 27 1,92
3 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
4 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
5 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
6 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
7 3.160.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
8 3.160.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
9 3.950.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
10 3.950.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00
11 15.357.142,78 € 2,13% Dez. 25 0,50
12 9.541.783,24 € 6-Monats-Euribor + 0,15% Dez. 25 0,42
13 14.350.392,52 € 6-Monats-Euribor +0,3% Sep. 28 3,00
14 14.999.999,92 € 6-Monats-Euribor +0,52% Dez. 33 8,00
15 9.341.783,24 € 6-Monats-Euribor +0,52% Dez. 33 7,92
16 10.145.768,23 € 3,08% Dez. 33 7,92
17 2.580.780,00 € 0,000% Feb. 35 19,50
18 3.064.622,00 € 3,060% Nov. 35 19,50
19 10.280.218,59 € 6Monats-Euribor + 0,59% Dez. 37 19,50
Summe 120.329.876,26Seite 12 von 30
10
2.1.3 Investiver Schuldendienst
Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti-
onskredite im Jahr 2025 ist gegenüber dem Vor-
jahr um insgesamt 17 Mio. EUR angestiegen.
Das Tilgungsvolumen 2025 hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rund 8,1 Mio. EUR und die Zins-
zahlungen um 5,2 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg
ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs sowie
der gestiegenen Zinssätze nachvollziehbar.
Die Tilgungszahlungen belaufen sich auf rund
79,5 Mio. € (Vorjahr: 71,3 Mio. EUR) und bean-
spruchen damit mehr als 4,1 % (Vorjahr 3,8 %) des
Haushaltsvolumens. Zusammen mit den Zinszah-
lungen werden inzwischen etwa 6,9 % (Vorjahr
6,2%) des gesamten Haushaltsvolumens für den
Schuldendienst verwendet. Die steigenden Auf-
wendungen für Zinsen und Tilgung schränken da-
mit den finanziellen Handlungsspielraum der
Stadt zunehmend ein und verdeutlichen die Her-
ausforderungen der angespannten Finanzlage.
Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR
2.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios
Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 06.07.2026
22,31 20,60 20,19 22,60 27,97 33,21
52,76 55,72 62,97 66,40
71,36
79,54
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Tilgungszahlungen Investitionskredite
Zinszahlungen Investitonskredite saldiert
0 Mio. €
20 Mio. €
40 Mio. €
60 Mio. €
80 Mio. €
100 Mio. €
120 Mio. €
140 Mio. €
Stadt
Refinanzierung Konzernfinanzierung
SGB
Stadt
nur Förderdarlehen
Stadt
ohne FörderdarlehenSeite 13 von 30
11
Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt
Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang-
fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver-
schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un-
bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um-
schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo-
lumen auf mehrere Jahre gestreut werden, sodass
die Fälligkeiten gut verteilt sind.
In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts-
bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der
Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul-
dungen. Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsys-
tem eingesetzt, in dem die Obergrenzen bzw.
Bandbreiten für verschiedene Finanzkennzahlen
definiert sind. Die Limitgrenzen werden stetig
überwacht, sodass eventueller Handelsbedarf
rechtzeitig erkannt werden kann. Auch ist die Ana-
lyse des Limitsystems stets Kernthema bei den
halbjährlichen Portfoliobeiratssitzungen mit der
beratenden Bank.
Im Rahmen der Konsolidierung des Haushalts
wurde eine Anpassung der Zins- und Schul-
denstrategie beschlossen. Ab dem Frühjahr 2026
soll die durchschnittliche Duration des investiven
Kreditportfolios reduziert werden. Hierzu werden
künftig Finanzierungen mit kürzeren Zinsbin-
dungsfristen abgeschlossen. Dadurch kann von
einem niedrigeren Zinsniveau profitiert und somit
eine Verringerung der Zinsaufwendungen erreicht
werden, da kürzere Zinsbindungen in einem nor-
malen Markt günstiger sind.
Die durchschnittliche Zinsbindung zum
31.12.2025 beläuft sich auf rund 10,6 Jahre im in-
vestiven Bereich. Diese soll in den kommenden
Jahren um 2 Jahre reduziert werden.
2.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate
Zum Stichtag 31.12.2025 bestehen insgesamt 12
Zinssicherungsgeschäfte, 10 davon in Form von
Payerswaps und zwei als Floor. Bei den Floor-Ge-
schäften fallen keine Zahlungen an, diese wurden
auf Basis der Einigung mit der Sparkasse zu Guns-
ten der Stadt bezüglich der Problematik negativer
Zinssätze abgeschlossen (DS-Nr. 222505) und die-
nen lediglich der Sparkasse, um die entsprechen-
den Zinstauschgeschäfte nach deren aufsichts-
rechtlichen Vorgaben korrekt darzustellen. Von
den Payerswaps sind zwei dem SGB und acht dem
Kernhaushalt zugeordnet, wobei eins der Ge-
schäfte erst im Jahr 2031 startet (Forward Payers-
wap). Neue derivative Geschäfte wurden aufgrund
der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr ab-
geschlossen, mit Ausnahme der vorgenannten
zwei Floor-Geschäften.
Art des Derivats Laufzeit Bezugsbetrag
31.12.2025
in EUR
Marktwert 31.12.2025
in EUR
bis Jahre
Payerswap mit Bankkündigungsrecht Dez. 31 19 14.350.393 -899.810
Forward Payerswap Mrz. 52 20 11.050.393 1.250.523
Forward Payerswap Apr. 38 14 9.111.909 -492.679
Payerswap Jul. 50 36 16.042.222 -189.116
Payerswap Jun. 49 31 9.341.783 -623.458
Payerswap Jul. 41 29 10.666.667 -344.238
Payerswap Dez. 46 35 15.000.000 104.468
Floor Dez. 46 24 3.750.000 -3.972
Floor Dez. 46 24 11.250.000 -27.250
Payerswap Dez. 41 30 11.146.667 54.586
Payerswap Dez. 37 26 10.280.219 -449.831
Payerswap Jan. 37 25 9.032.096 -467.653
Summe 131.022.348 -2.088.430Seite 14 von 30
12
-1,0%
-0,5%
0,0%
0,5%
1,0%
1,5%
2,0%
2,5%
3,0%
3,5%
4,0%
4,5%
Aug 19
Okt 19
Dez 19
Feb 20
Apr 20
Jun 20
Aug 20
Okt 20
Dez 20
Feb 21
Apr 21
Jun 21
Aug 21
Okt 21
Dez 21
Feb 22
Apr 22
Jun 22
Aug 22
Okt 22
Dez 22
Feb 23
Apr 23
Jun 23
Aug 23
Okt 23
Dez 23
Feb 24
Apr 24
Jun 24
Aug 24
Okt 24
Dez 24
Feb 25
Apr 25
Jun 25
Aug 25
Okt 25
Dez 25
Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse-
nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um
Payerswap. Diese bestehen aus einer Zahlerseite
und einer Empfängerseite.
Ein Payerswap ist ein Zinssicherungsgeschäft
(Zinsderivat). Die Stadt zahlt der Bank einen ver-
einbarten Festzins und erhält dafür den variablen
Zinssatz (6-Monats-EURIBOR) von der Bank. Es
werden lediglich Zahlungsströme getauscht. Die
Payerswaps sind jeweils mit einem
Grundgeschäft (= echtes Investitionsdarlehen)
verknüpft, in dem die Stadt an den Darlehensge-
benden den variablen 6-Monats-EURIBOR (zzgl.
Marge) zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen
liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben
Bezugsbeträge zu Grunde. Die Sicherungsfunk-
tion dieser Konstellationen besteht dann darin,
dass sich die variablen Zahlungsströme ausglei-
chen, d.h. dass die Stadt im Grundgeschäft den 6-
Monats-EURIBOR zahlt, ihn aber im zugehörigen
Payerswap in selber Höhe zurückerhält.
Während der Negativzinsphase bis Juni 2022
hatte sich die Problematik ergeben, dass sich der
6 Monats-EURIBOR im Grundgeschäft und Derivat
nicht mehr ausgeglichen haben. Aufgrund der
nun wieder positiven Referenzzinssätze besteht
diese Problematik nicht mehr. Die Verwaltung be-
richtete hierzu seit dem Jahr 2014 regelmäßig im
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und
Vergabe (zuletzt in der DS-Nr. 240124 im Jahr
2024)3.
Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2019
3 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be-
richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie in
separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr.
1311807ST2 (2013), 1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016),
1811607 (2017), 191
1256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019),
1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021),
211401 (2021), 1811996 (2022), 222505 (2023), 231657 (2023),
240124 (2024)
Am 06.06.2022 übersteigt der 6-
Monats-Euribor mit 0,009% erst-
mals wieder die 0%-Marke.Seite 15 von 30
13
2.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite)
Liquiditätskredite gelten als wichtiger Indikator
für die angespannte Haushaltslage. Sie dienen der
Finanzierung laufender Ausgaben. Vermögens-
werte stehen ihnen keine gegenüber.
Die Liquiditätskredite beliefen sich zum Stichtag
31.12.2025 auf insgesamt 995,3 Mio. EUR (Vorjahr:
827,9 Mio. EUR). Darin enthalten sind vorfinan-
zierte Investitionskredite in Höhe von 155,5 Mio.
EUR. Gegenüber dem Vorjahr liegt somit eine
Steigerung von 167 Mio. € vor. Das Volumen der
Liquiditätskredite entspricht rund 51,3 % des
Haushaltsvolumens von etwa 1,94 Mrd. €.
Bereinigt um diesen Vorfinanzierungsbetrag
ergibt sich ein Bestand an Liquiditätskrediten von
839,8 Mio. EUR (Vorjahr: 785,3 Mio. EUR). Gegen-
über dem Vorjahresstichtag entspricht dies einem
Anstieg um 54,6 Mio. EUR. Die Laufzeitenzusam-
mensetzung des Liquiditätskreditportfolios wird
in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:Seite 16 von 30
14
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Li-
quiditätskreditbestand zum 31.12.2025 25,0 Mio.
EUR aus der Konzernfinanzierung der Stadtwerke
Bonn enthalten sind. Im Vorjahr beliefen sich
diese konzerninternen Liquiditätsdarlehen noch
auf 75,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung die-
ses Rückgangs der Konzernfinanzierung ergibt
sich für den originären Liquiditätskreditbe-
stand der Stadt ein Anstieg von 104,6 Mio. EUR
gegenüber dem Vorjahr.
Die Tagesgelder im Jahr 2025 wurden täglich zu
Zinssätzen zwischen 1,98 % und 2,98 % p.a. auf-
genommen. Das Haushaltsjahr 2025 wurde mit ei-
nem Tagesgeldbedarf i.H.v. 323,2 Mio. EUR eröff-
net und bewegte sich während des kompletten
Haushaltsjahres in der Bandbreite zwischen 255
Mio. EUR und 483,7 Mio. EUR.
Im Mai 2025 lief ein günstiger Kassenkredit in
Höhe von 50 Mio. EUR bei der NRW.Bank mit ei-
nem Zinssatz von 1,24% aus. Dafür wurde ein Kas-
senkredit in Höhe von 50 Mio. EUR zu einem Zins-
satz von 2,90% aufgenommen.
Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum
31.12.2025 bei rund 1,61 Jahren (Vorjahr: 2,62
Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh-
ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei-
gende Zinsen, wird durch die Strategie 50 % kurz-
fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei-
nem vertretbaren Rahmen gehalten. Vor dem Hin-
tergrund der Haushaltskonsolidierung wurde im
Jahr 2026 die Strategie dahingehend geändert,
dass zukünftig maximal nur noch 25% langfristig
aufgenommen werden soll. Auslaufende langfris-
tige Kassenkredite werden somit nicht erneut aus-
geschrieben, sondern als kurzfristiges Tagesgeld
aufgenommen.
Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt,
dass rund 154 Mio. EUR für einen Restlaufzeit-
raum von >= 5 Jahren gesichert sind und weitere
300 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlauf-
zeitraum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 541,5
Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit
bzw. werden als Tagesgeld aufgenommen:
Liquiditätsbindungsstruktur der Liquiditätskredite,
in Mio. EUR (Stand 31.12.2025)
Zum Stand 31.12.2025 sind – bezogen auf die
Restlaufzeit – ca. 54 % der Liquidität kurzfristig bis
zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Rest-
laufzeiten zwischen 1 und 9 Jahren (Anteil: ca. 46
%) geben dem Portfolio entsprechende Planungs-
sicherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil
(rd. 1 %) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von
13 – 15 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite
aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. So-
mit ist die Liquidität zu rund 46 % längerfristig ge-
bunden. Wie ausgeführt, werden auslaufende
langfristige Liquiditätskredite in Tagesgelder um-
gewandelt. Im Jahr 2026 laufen 50 Mio. EUR und
in 2027 95 Mio. EUR an langfristigen Liquiditäts-
krediten aus.
Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum-
penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden-
struktur zu vermeiden. Vor dem Hintergrund, dass
aktuell keine Liquiditätsprobleme am Markt beo-
bachtet werden können, wird im Tagesgeld immer
zum günstigsten Zinssatz aufgenommen. Zum
Stichtag 31.12.2025 hat die Bundesstadt Bonn bei
8 verschiedenen Darlehensgebenden Liquiditäts-
kredite aufgenommen:
541,50
95,00100,0080,00 80,00
50,00 25,00 25,00 0,63 1,24 1,93
0
100
200
300
400
500
600
26 27 28 29 30 31 32 34 38 39 40Seite 17 von 30
15
Schulden je Darlehensgebende (Liquiditätskredite),
in Mio. EUR
Die im Jahr 2025 geleisteten Zinsauszahlungen
sind gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen,
was auf das steigende Liquiditätsvolumen im Jahr
2025 zurückzuführen ist. Ohne die sinkenden Ta-
gesgeldzinsen (siehe Seite 19) wäre der Anstieg
deutlich höher gewesen.
Die Zinseinnahmen ergeben sich aus Zinseinnah-
men für einen mit negativem Zins (-0,12 %) abge-
schlossenen langfristigen Kassenkredit
(12.03.2020 – 13.03.2028) in Höhe von 63.029,50
EUR p.a. und aus den durch die Stadtwerke ge-
zahlten Zinszahlungen in Höhe von 1.281.768,07
EUR inkl. marktgerechten Entgelt im Jahr 2025 für
die Konzernfinanzierung (siehe nachfolgend
Punkt 3.2).
Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR
Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo-
lios lag am Stichtag 31.12.2025 bei 2,29 % p.a.
(Vorjahr 2,61 %). Die Ursache, dass der Durch-
schnittszins niedriger ist, ist auf die Senkungen
der Leitzinsen im Jahresverlauf 2025 zurückzufüh-
ren. Die Zinszahlungen sind gegenüber dem Vor-
jahr aufgrund des höheren Volumens an Liquidi-
tätskrediten gestiegen.
Ein Anstieg des Zinssatzes um 1 % würde sich so-
fort auf das kurzfristige Tagesgeld auswirken.
Beim o.g. Volumen von über 430 Mio. EUR wäre
dies ad hoc eine zusätzliche Zinsbelastung von 4,3
Mio. EUR.
Altschuldenübernahme durch das Land
Am 09.07.2025 wurde das Altschuldenentlas-
tungsgesetz NRW (ASEG NRW) verabschiedet,
wonach die Altschulden (Liquiditätskredite) antei-
lig vom Land übernommen werden. Nachdem die
Bundesstadt Bonn den Antrag auf Teilnahme am
Altschuldenentlastungsprogramm fristgerecht
gestellt hatte, wurde der Umfang der vom Land zu
übernehmenden übermäßigen Verbindlichkeiten
zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31.12.2023
von der Bezirksregierung auf 225.247.749,48 EUR
festgesetzt. Zum Stichtag 23.02.2026 erfolgte die
Übernahme von drei längerfristigen Kassenkredit-
verträgen in Höhe von insgesamt 130 Mio. EUR
sowie einem Termingeldvertrag in Höhe von
95.247.749,82 EUR (DS: 253180-02).
434,8
70,045,0
233,8
106,7
50,0 50,0 5,00
4,45 3,21 3,19 3,77
12,31
19,99
22,51
-1,40 -1,40 -1,39 -1,09 -0,95 -2,39 -1,34
-5,00
0,00
5,00
10,00
15,00
20,00
25,00
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Zinseinnahmen Liquiditätskredite
Zinsausgaben LiquiditätskrediteSeite 18 von 30
16
3. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen
3.1 Bürgschaften
Zum Stichtag 31.12.2025 bürgt die Bundesstadt
Bonn für Darlehen von verschiedenen Institutio-
nen i.H.v. insg. 16.364.932,76 EUR, d.h. sie über-
nimmt gegenüber den jeweiligen Banken die Aus-
fallbürgschaft für sämtliche Forderungen, die der
Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darle-
hensnehmer*in zustehen. Bei diesen Institutionen
handelt es sich überwiegend um die Stadtwerke
Bonn. 1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn
beschlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt-
werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei-
ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die
SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit-
fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si-
cherheit einforderten, war es erforderlich, die be-
reits bestehenden Darlehen durch Ausfallbürg-
schaften abzusichern. Ein von der Bundesstadt
Bonn als Bürge zu deckender Ausfall würde dann
entstehen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Dar-
lehensnehmer*in durch Zahlungseinstellung, Er-
öffnung des Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenz-
verfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist,
spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten
nach Fälligkeit des rückständigen Betrages.
3.2 Konzernfinanzierung
Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde
die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit
den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie-
ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet
werden können. Um auch Aufwandsminderungs-
potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine
Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge-
bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020).
Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem
die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern
ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses bei
einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich eine
Win-Win-Situation für Stadt und Stadtwerke als
„Konzern Kommune“, welche sich durch nachste-
hend genannte Aspekte ausdrückt:
 Entlastung der Kreditlinien der Stadt-
werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten
und damit Aufrechterhaltung der Bonität,
 verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti-
onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke-
töchter,
 Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi-
tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter,
 Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt
der Stadt in Form eines markgerechten Zins-
aufschlages im Gesellschafterdarlehen.
Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon-
zernfinanzierung hat die Bundesstadt Bonn per
Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Ge-
sellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kredit-
nehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit
insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsvereinbarung
in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den
Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nachdem bereits
in 2020 eine erste Finanzierung i.H.v. 19 Mio. EUR
erfolgt war. Zur Refinanzierung dieser Kreditaus-
gaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entspre-
chender Höhe Kredite bei Banken auf. Die „Wei-
terreichung“ an die Stadtwerke erfolgt aus beihil-
ferechtlichen Gründen mit einem Aufschlag, so-
dass die Gesellschafterdarlehen zu einem markt-
gerechten Zinssatz verzinst sind. Der Aufschlag
entspricht somit dem Ertrag, der zu Gunsten der
Stadt aus der Konzernfinanzierung resultiert. ImSeite 19 von 30
17
Jahr 2025 wurden 94,5 Mio. EUR investive Kon-
zernkredite vergeben. Damit wurden seit dem
Jahr 2020 insgesamt 249,9 Mio. EUR ausgereicht
(Abzüglich Tilgung beläuft sich der aktuelle Stand
zum 31.12.2025 auf 228,5 Mio. EUR). Das durch
die Stadtwerke an die Stadt Bonn zu zahlende
marktgerechte Entgelt beläuft sich im Jahr 2025
auf rund 1,2 Mio. EUR.
Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2023 (DS-Nr.
222393-02) reicht die Bundesstadt Bonn ebenfalls
Liquiditätskredite an den SWB-Konzern innerhalb
eines Rahmens von 100 Mio. EUR aus, die über die
Tagesliquidität refinanziert werden. Auch hierbei
wird ein Aufschlag erhoben. Im Jahr 2025 wurden
über die ausgereichten Liquiditätskredite markt-
gerechte Entgelte in Höhe von rund 261.200 EUR
erwirtschaftet.
Betrag Restschuld € Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Zinssatz inkl.
markt. Entgelt
Zinsen inkl.
marktgerechtem
Entgelt €
davon
marktgerechtes
Entgelt €
19.000.000 € 16.720.000 € Mrz. 20 Feb. 40 Nov. 47 0,91% 156.475 142.719
23.300.000 € 18.348.750 € Okt. 21 Aug. 41 Aug. 41 0,64% 121.901 32.431
23.300.000 € 18.348.750 € Okt. 21 Aug. 36 Aug. 41 0,88% 166.923 81.077
22.900.000 € 22.900.000 € Jun. 22 Mrz. 51 Mrz. 51 3,09% 707.610 229.000
20.000.000 € 16.750.000 € Okt. 22 Sep. 42 Sep. 42 3,76% 653.300 20.850
25.000.000 € 22.500.000 € Mrz. 24 Mrz. 39 Dez. 43 4,31% 1.003.422 232.813
21.900.000 € 21.024.000 € Mrz. 24 Mrz. 34 Dez. 49 4,16% 897.374 215.715
30.000.000 € 28.500.000 € Feb. 25 Mrz. 35 Dez. 44 3,24% 826.742 40.700
30.000.000 € 29.250.000 € Jun. 25 Jun. 35 Jun. 45 3,51% 579.193 81.207
34.500.000 € 34.155.000 € Jun. 25 Okt. 35 Sep. 50 3,60% 686.550 114.425
Summe 228.496.500 € 5.799.489 1.190.936
Gesel ls cha fterdarl ehen investi v (Sta dt an Sta dtwerke) 2025
Betrag € Monat Zinssatz inkl.
markt. Entgelt
Zinsen inkl.
markt-
gerechtem
Entgelt €
davon markt-
gerechtes Entgelt €
75.000.000- 100.000.000 Januar 3,58% 259.550 43.500
70.000.00 - 100.000.000 Februar 3,58% 234.028 41.667
75.000.000 - 85.000.000 März 3,21% 217.388 41.083
80.000.000 April 2,96% 200.889 40.000
80.000.000 - 90.000.000 Mai 2,83% 202.031 42.833
30.000.000 - 90.000.000 Juni 2,71% 113.750 25.000
10.000.000 - 30.000.000 Juli 2,58% 30.717 12.117
25.000.000 € November 2,58% 8.958 2.083
25.000.000 Dezember 2,58% 55.542 12.917
Summe 1.322.851 261.200
Ges el l s chafterdarl ehen kons umti v (Sta dt a n Sta dtwerke) 2025Seite 20 von 30
18
4. Liquiditätsbeschaffungswege
Die Stadt Bonn nutzt verschiedene Möglichkeiten,
um ihren Finanzbedarf zu decken und die notwen-
dige Liquidität sicherzustellen. Eine wichtige Rolle
spielen dabei Förderdarlehen, die insbesondere
bei öffentlichen Banken wie der KfW oder der
NRW.Bank aufgenommen werden können. Diese
Kredite sind an bestimmte Verwendungszwecke
gebunden, das heißt, sie dürfen nur für konkrete
Projekte eingesetzt werden. Die Stadt muss daher
nachweisen, wofür die Mittel verwendet werden.
Da diese Darlehen durch Bund, Länder oder die
Europäische Union unterstützt werden, sind sie in
der Regel günstiger verzinst als gewöhnliche Kre-
dite und werden daher bevorzugt genutzt.
Neben diesen Förderdarlehen beschafft sich die
Stadt Bonn weitere Mittel über Ausschreibungen.
Dabei werden Banken und Finanzdienstleister ein-
geladen, Angebote abzugeben. Auch Maklerhäu-
ser sowie digitale Plattformen werden genutzt,
um eine möglichst große Zahl an potenziellen
Kreditgebenden zu erreichen. Durch diesen Wett-
bewerb resultieren mehrere Angebote, aus denen
die Stadt das günstigste auswählt. In der Regel er-
folgt die Kreditaufnahme anschließend direkt zwi-
schen der Stadt Bonn als Kreditnehmerin und dem
ausgewählten Finanzinstitut.
Eine weitere Finanzierungsform stellen Schuld-
scheindarlehen dar. Der Schuldschein ist recht-
lich ein Darlehen und kein Wertpapier. Hierbei
wird das benötigte Kapital nicht nur von einem
einzelnen Kreditgeber bereitgestellt, sondern von
mehreren Investierenden. Ein Finanzdienstleister
übernimmt dabei die Organisation und Vermark-
tung und stellt den Kontakt zu potenziellen Geld-
gebenden her. Darüber hinaus kann dieser auch
während der gesamten Laufzeit die Zahlungsab-
wicklung sowie die Kommunikation zwischen al-
len Beteiligten übernehmen. Dies ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn sich eine große Anzahl von
Investierenden beteiligt. Der Abschluss bilateraler
Schuldscheine ist ebenfalls möglich.
Für das Jahr 2026 wurde ein erster Nachhaltig-
keitsschuldschein durch die Stadt Bonn ausgege-
ben. Dabei handelt es sich um ein Schuldschein-
darlehen, bei dem die aufgenommenen Mittel ge-
zielt für umweltfreundliche und nachhaltige Pro-
jekte eingesetzt werden. Weitere Informationen
hierzu können auf den städtischen Internetseiten
abgerufen werden.
Als weiteres Instrument kommen grundsätzlich
auch Anleihen in Betracht. Dabei nimmt die Stadt
Kapital direkt über den Finanzmarkt auf, indem sie
ein Wertpapier begibt. Die Anleihe kann anschlie-
ßend gehandelt werden. Vor der Ausgabe erfolgt
eine mehrwöchige Vermarktungsphase, in der In-
vestierende angesprochen werden. Diese Form
der Finanzierung wurde bislang jedoch nicht ge-
nutzt, bietet aber die Möglichkeit, den Kreis der
Geldgebenden zu erweitern und die Finanzierung
breiter aufzustellen. Dies stellt aber ein sehr auf-
wendiges und kostenintensives Instrument dar.Seite 21 von 30
19
5. Marktrückblick4
Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2025
insgesamt weiterhin robust und erreichte in etwa
das Wachstum des Vorjahres. Der internationale
Warenhandel nahm um mehr als 4 % zu, wodurch
2025 zu den stärkeren Jahren des Welthandels in
der jüngeren Vergangenheit zählt. Wesentlichen
Anteil daran hatte die chinesische Wirtschaft, die
nach offiziellen Angaben erneut ein Wachstum
von rund 5 % verzeichnete.
Die US-Wirtschaft verlor dagegen etwas an Dyna-
mik. Trotz einer weiterhin expansiven Fiskalpolitik
verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum auf
gut 2 % und blieb damit hinter den Wachstums-
raten der Vorjahre von jeweils rund 3 % zurück.
Als bedeutendster Unsicherheitsfaktor für die
Weltwirtschaft erwies sich die Handelspolitik der
US-Regierung unter Präsident Donald Trump.
Die deutsche Wirtschaft konnte sich im Jahr 2025
nach zwei Rezessionsjahren stabilisieren. Wäh-
rend sich die Binnenwirtschaft positiv entwickelte,
wurde die wirtschaftliche Dynamik durch einen
rückläufigen Außenbeitrag – insbesondere infolge
höherer US-Importzölle – gebremst. Insgesamt
ergab sich ein kalenderbereinigtes Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts von 0,4 %. Wesentlicher
Wachstumstreiber war der private Konsum, der
von steigenden Realeinkommen profitierte und
somit die Binnennachfrage stärkte.
Die Inflationsrate blieb mit 2,2 % weitgehend
stabil und bewegte sich damit nahe am Inflations-
ziel der Europäischen Zentralbank. Die Kerninfla-
tion ging zwar zurück, lag mit durchschnittlich 2,7
% jedoch weiterhin über dem Gesamtwert.
In der Eurozone beschleunigte sich das Wirt-
schaftswachstum auf 1,5 %. Wachstumsmotor war
Spanien mit einem Anstieg des Bruttoinlandspro-
dukts um 2,8 %. Frankreich und Italien entwickel-
ten sich mit Wachstumsraten von 0,9 % bezie-
hungsweise 0,7 % zwar unterdurchschnittlich, er-
zielten jedoch eine stärkere wirtschaftliche Dyna-
mik als Deutschland. Die Verbraucherpreise im
Euroraum erhöhten sich im Jahresdurchschnitt um
2,1 %.
Die wirtschaftlichen und handelspolitischen Ent-
wicklungen wirkten sich auch auf die Geldpolitik
aus. Die US-Notenbank Federal Reserve senkte ab
September 2025 ihre Leitzinsen in drei aufeinan-
derfolgenden Schritten um jeweils 0,25 Prozent-
punkte. Die Europäische Zentralbank setzte dage-
gen ihren bereits 2024 begonnenen Zinssen-
kungszyklus im ersten Halbjahr 2025 fort. Nach
Erreichen eines Einlagensatzes von 2,0 % im Juni
wechselte sie in eine abwartende Haltung. Die
Zinssenkungen der EZB führten insbesondere bei
den kurzfristigen Laufzeiten zu rückläufigen Ren-
diten, während langfristige Anleihen weiterhin un-
ter Druck standen. Belastend wirkte dabei insbe-
sondere die im März 2025 beschlossene Locke-
rung der deutschen Schuldenbremse, die zu hö-
heren Risikoaufschlägen am Kapitalmarkt beitrug.
Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen be-
wegte sich im weiteren Jahresverlauf in einer
Bandbreite von 2,4 % bis 2,9 %. In den USA ver-
zeichneten langfristige Staatsanleihen hingegen
rückläufige Renditen. Insgesamt bildeten sich so-
wohl in den USA als auch in Europa steilere Zins-
strukturkurven aus.
4 Helaba | Research | 10. April 2026Seite 22 von 30
20
6. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB)
In der Eurozone steuert die Europäische Zentral-
bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h.
sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban-
ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank
anlegen oder aber Kapital beschaffen können.
Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs-
tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu
beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla-
tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2 %) und das
Preisniveau stabil zu halten.5 Die drei verschiede-
nen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein fi-
nanzpolitisches Steuerungsinstrument zu verste-
hen. Zinsänderungen beeinflussen Wirtschafts-
wachstum und Inflation. Die drei EZB-Leitzins-
sätze6 werden wie folgt definiert:
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge-
schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins
der EZB und wird häufig als "der" Leitzins bezeich-
net. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsban-
ken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Si-
cherheiten ab einer Woche Laufzeit zur Verfügung
gestellt.
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili-
tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz-
fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si-
cherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine
Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt
dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das
Tagesgeld dar.
Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins-
satz können Banken überschüssiges Zentralbank-
guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu-
rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine
Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird,
ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des
Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt.
Zinsschritte der EZB in 2025
5 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser-
vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e-
a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-
67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38
6 ebenda.Seite 23 von 30
21
7. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun-
desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund-
lagen und Rahmenbedingungen.
7.1 Gesetze, Verordnungen und Sat-
zungen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus-
haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls
Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und
Schuldenmanagement.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for-
melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§
75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO
NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit-
aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die
Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und
Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi-
nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge-
setze und Verordnungen des Bankwesens betref-
fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage-
ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die
EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru-
ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente), welche die Beratungs-
und Informationspflichten sowie Haftungsfragen
zwischen Bank und Kunde regelt und durch das
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio-
nales Recht umgesetzt wurde.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege-
lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
(Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf
Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha-
ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde-
rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft
mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements reagiert werden; daraus erwachsende
Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss-
endlich minimiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als
auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde,
die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund-
sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da-
von auszugehen, dass dieses Thema in den kom-
menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen
eine stärkere Bedeutung entfaltet. Auch wenn
Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und so-
zial investieren (Daseinsfürsorge), werden ent-
sprechende Regelungen zukünftig zu beachten
und deren Einhaltung im Rahmen der Taxonomie
(u.a. Kriterien für klimaverträgliche Investments)
zu berichten sein.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der
Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die
Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma-
nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus-
haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen,
sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme
von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten
erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun-
desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung.
7.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe-
rechtigter Stellen
Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all-
gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen,
Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln
durch interne Dienst- und Handlungsanweisun-
gen konkretisiert. So haben Richtlinien und ErlasseSeite 24 von 30
22
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes NRW und der Be-
zirksregierung Köln einen Weisungscharakter im
Sinne einer aufsichtsrechtlichen Weisung an nach-
geordnete Stellen (Gemeinden und Kreise). Solche
Weisungen sind zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen werden insbesondere durch den Runder-
lass des Ministeriums für Inneres und Kommuna-
les „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt
(34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt
geändert am 10.11.2023).
7.3 Dienstanordnungen und Richtlinien
der Bundesstadt Bonn
Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich
nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei-
sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah-
rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor-
tungsbereiche festlegen, womit Prozesse und Zu-
ständigkeiten klar definiert und geregelt sind.
Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten
i.d.R. die Musterdienstanweisungen des Städteta-
ges als Grundlage und wurden mit dem Rech-
nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden
Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti-
schen Verfahrensabläufe abgestimmt und durch
die Stadtkämmerin/ den Stadtkämmerer in Kraft
gesetzt.
Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und
die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu-
ell in der Fassung v. Nov. 2019), die „Dienstanord-
nung für die Aufnahme, Abwicklung und Um-
schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas-
sung v. März 2021), die „Dienstanordnung für die
Vergabe von investiven Krediten und Liquiditäts-
krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung“
(Fassung v. Juli 2026), die „Dienstanordnung für
die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssiche-
rung sowie die Anlage von vorübergehend nicht
benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus abge-
leitete „Handlungsanweisung für die Kassenliqui-
dität“ (Fassungen vom Januar 2025) legen in ers-
ter Linie das Verfahren, die Zuständigkeiten und
die Entscheidungskompetenzen für die Aufnahme
von Krediten fest.
Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva-
tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins-
und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas-
sung v. Mai 2015) definiert darüber hinaus Anfor-
derungen an den Einsatz von Finanzderivaten und
trifft Aussagen über das Risikomanagement und
die Risikosteuerung.
Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über
Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt:
 Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss
vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch-
führung von Zinssicherungs- und Zinsopti-
mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be-
schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) abgeändert und zwischenzeitlich
mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr.
1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach
kann die Verwaltung maximal 30% des Ge-
samtschuldenstandes aus der Investitionstä-
tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf-
nehmen.
 Die politischen Gremien werden im Nachgang
über die Aufnahme von Investitionskrediten
als Geschäft der laufenden Verwaltung infor-
miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt
Bonn).Seite 25 von 30
23
8. Fazit und Ausblick
Die Schuldenentwicklung der Bundesstadt Bonn
war im Jahr 2025 erneut von einem deutlichen An-
stieg der Gesamtverschuldung geprägt. Zum
31.12.2025 belief sich der Schuldenstand ein-
schließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen auf rund 2.615 Mio. EUR und erhöhte sich da-
mit gegenüber dem Vorjahr um rund 289 Mio.
EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg auf rund
8.081 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner. Bonn
belegt Platz 3 der am höchsten verschuldeten
kreisfreien Städte in NRW und Platz 5 aller
Städte und Gemeinden in NRW.
Trotz der im Jahresverlauf rückläufigen Leitzinsen
der Europäischen Zentralbank stieg die Belastung
des städtischen Haushalts durch Zinsen und Til-
gungen. Die Netto-Zinsauszahlungen stiegen auf
54,4 Mio. EUR, während die Tilgungsleistungen
mit 79,5 Mio. EUR ebenfalls weiter angestiegen
sind. Insgesamt mussten im Jahr 2025 rund 133,9
Mio. EUR für den Schuldendienst aufgewendet
werden. Damit flossen bereits etwa 6,9 % des
Haushaltsvolumens in Zins- und Tilgungsleistun-
gen. Die Finanzierungskosten binden damit einen
zunehmenden Anteil der verfügbaren Haushalts-
mittel und schränken die finanziellen Handlungs-
spielräume der Stadt weiter ein.
Das durchschnittliche Zinsniveau des Gesamt-
portfolios konnte mit 2,17 % p. a. gegenüber dem
Vorjahr stabil gehalten werden. Gleichzeitig konn-
ten durch die Konzernfinanzierung der Stadt-
werke Bonn zusätzliche Erträge für den städti-
schen Haushalt in Höhe von 1,45 Mio. EUR verein-
nahmt werden.
Für das Jahr 2026 ergeben sich weitere Herausfor-
derungen. Mit der Übernahme von Liquiditätskre-
diten in Höhe von rund 225 Mio. EUR durch das
Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Alt-
schuldenentlastungsgesetzes wird die Stadt Bonn
zwar spürbar entlastet werden. Gleichwohl bleibt
die strukturelle konsumtive Verschuldung auf ei-
nem sehr hohen Niveau, da die Stadt beträchtli-
che Defizite in der Haushaltsplanung bzw. mittel-
fristigen Finanzplanung eingeplant hat. Die wei-
terhin hohen Investitionsbedarfe insbesondere in
den Bereichen Bildung, Mobilität, Klimaschutz
und kommunale Infrastruktur werden auch künf-
tig erhebliche investive Finanzierungsbedarfe aus-
lösen.
Vor diesem Hintergrund wird das Zins- und Schul-
denmanagement seine Strategie fortführen, Risi-
ken konsequent zu begrenzen, die Liquidität je-
derzeit sicherzustellen und Finanzierungskosten
zu optimieren. Geplant wurde im Jahr 2025 auch
die Emission eines nachhaltigen Schuldscheindar-
lehens, um neue Investorengruppen zu erschlie-
ßen und die Finanzierungsbasis weiter zu diversi-
fizieren. Die Umsetzung erfolgte hierzu im Mai
2026. Gleichzeitig wurde zu Beginn des Jahres
2026 festgelegt, dass die Zinsbindung reduziert
werden soll, um Zinsaufwendungen zu reduzieren.
Die Verringerung der Zinsbindung reduziert den
erwarteten Zinsaufwand, erhöht jedoch gleichzei-
tig die Sensitivität des Portfolios gegenüber künf-
tigen Zinsanstiegen.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass im Verlauf
des Jahres 2026 die Zinssätze auf den Märkten
sich im kurzfristigen und langfristigen Bereich
deutlich nach oben bewegt haben. Umso wichti-
ger bleibt ein vorausschauendes, risikobewusstes
und wirtschaftliches Zins- und Schuldenmanage-
ment als wesentlicher Baustein zur Sicherung der
langfristigen finanziellen Handlungsfähigkeit der
Stadt.Seite 26 von 30
24
Anhang
Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement
1. Investitionskredite
Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom-
men werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä-
ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul-
dung aufgenommen werden. Die daraus über-
nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau-
ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein-
klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu
dem in der Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er-
mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis
zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2. Liquiditätskredite
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu-
stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah-
lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit
dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr
hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat-
zung.
3. Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate-
ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie-
rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein-
zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei-
chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra-
ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer
Börsenzulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem
verhältnismäßig einfach strukturierten und für
Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs-
instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und
einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500
TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt
werden.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie
nicht im üblichen Kontrahentenkreis für Kreditge-
schäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise
können neue Kapitalgebende - wenn gewollt - in
neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirtschaft
und andere Kapitalsammelstellen) gewonnen
werden.
4. Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An-
leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer-
den hauptsächlich von institutionellen Investoren
gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anlei-
hen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anlei-
hen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht werden, erfordern die Ein-
haltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Til-
gung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in
dem sich die Schuldnerin (Bundesstadt Bonn) dar-
stellt (nebst unter Umständen erforderlicher ex-
terner Prüfung des Prospektes und Haftung für
dessen Inhalte).
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie-
rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber
500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestor*in-
nen sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die
Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den
Marktteilnehmenden als ausreichend liquide und
entsprechend gut platzierbar akzeptiert. AuchSeite 27 von 30
25
lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der
umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die hö-
heren Platzierungskosten. Das spricht derzeit ge-
gen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so
Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung
entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolu-
mina des betreffenden Jahres nicht ausreichend
zwischen verschiedenen Gläubigern und Zinsbin-
dungen gestreut werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie-
rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei-
tung durch einen ausgewählten Arrangeur um-
fangreicher und dauert daher länger als das Ver-
fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und
kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses
Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz
von Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument
des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu-
nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte
am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan-
leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein-
satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn
Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig
schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer-
den sollten.
Nach der 1. NRW-Städteanleihe aus dem Jahr
2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg-
ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg-
reich am Markt platziert wurden.
5. Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen
Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne-
ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten
Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs-
spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite
sind Kredite mit Gläubiger*innenkündigungs-
recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh-
rend eines bestimmten Zeitraumes hat die Gläu-
biger*in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür
verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode.
Damit geht dann das Risiko einher, dass die Gläu-
biger*in von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch
macht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt am Markt
einen höheren Zins erzielen kann. Für einen An-
schlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des
Kredites müsste die Schuldner*in dann einen hö-
heren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten
fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins
gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger*innenkündi-
gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit
einer Option.
6. Derivate
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we-
sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites
von diesem abspalten und damit getrennt vom
Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich
vom Kredit unabhängige Verträge und können
daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden;
auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in
Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur
auf ein real existierendes Grundgeschäft abge-
schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma-
ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön-
nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch
Zinsreduzierungen generieren. Derivate können
jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten
führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und
Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten
Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine
besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung
für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen-
ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen
Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa-
chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden
im Folgenden dargestellt:Seite 28 von 30
26
Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung
zweier Partner*innen für einen bestimmen Zeit-
raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe-
trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme
zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur
auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht
auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise
den Tausch von einem variablen gegen einen fes-
ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver-
tragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende
Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt
Bonn):
 Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest-
zins und erhält einen variablen Zins
 Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va-
riablen Zins und erhält einen Festzins
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche
Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je-
doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap
beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren).
Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter-
teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“
ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h.
sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen
Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be-
steht also darin, dass zu einem bestimmten zu-
künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten
zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten
Vertragspartner*in gewählt werden kann, ob sie
den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder
nicht. Für dieses Recht muss die Rechteinha-
ber*in/Käufer*in bei Vertragsabschluss eine Prä-
mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit des Swaps
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
 Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum
(Optionslaufzeit)
 (Options-)Prämie (als Ausgleich für das
Recht, den Swap nicht eingehen zu müs-
sen)
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi-
schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze.
Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der
Cap-Verkäufer*in die Erbringung von Ausgleichs-
zahlungen, falls der festgelegte
(Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober-
grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die
Cap-Käufer*in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile
niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich
zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absi-
chern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein-
barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-
gelbild zum Cap und verpflichtet die Floor-Ver-
käufer*in die Differenz zwischen der vereinbartenSeite 29 von 30
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Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefix-
ten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenz-
zinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festge-
stellt wird. Die Floor-Verkäufer*in (bspw. die Stadt
Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine
Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Ri-
siko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten
Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu
partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 Prämie
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und
Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den
Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver-
einnahmende Prämie für den Floor gemindert.
Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen
steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin-
kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis
zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der
durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite
kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah-
lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah-
menden Prämie für den Floor übereinstimmt,
muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht
dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche
Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag / Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 PrämieSeite 30 von 30

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Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de