261463 · Mitteilungsvorlage
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2025
Kerndaten
- Nummer
- 261463
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
- Markt
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 261463 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2025 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 06.10.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik und Bürgerschaft umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Anlage/n 1 Schuldenbericht 2025_final (öffentlich)Seite 1 von 30 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement Bundesstadt Bonn 2025 Bundesstadt Bonn Stadtkämmerei Stand: August 2026Seite 2 von 30 Inhaltsverzeichnis Kennzahlen im Überblick ....................................................................................................... 1 Einleitung .............................................................................................................................. 3 1. Aufgaben und Ziele............................................................................................................. 3 1.1 Strategien und Instrumente ...................................................................................................... 4 2. Schuldenentwicklung .......................................................................................................... 5 2.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) ................... 6 2.1.1 Investiver Schuldenbestand................................................................................................ 6 2.1.2 Investive Kreditgeschäfte .................................................................................................... 8 2.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................. 10 2.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios ..................................................... 10 2.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate.......................................................................................... 11 2.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite)........................................................................................... 13 3. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen ..................................................................................... 16 3.1 Bürgschaften.............................................................................................................................. 16 3.2 Konzernfinanzierung ................................................................................................................ 16 4. Liquiditätsbeschaffungswege..............................................................................................18 5. Marktrückblick .................................................................................................................19 6. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) ................................................................20 7. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ......................................................................21 7.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen ................................................................................ 21 7.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen .......................................................... 21 7.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn .............................................. 22 8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................23Seite 3 von 30 1 Kennzahlen im Überblick1 Gesamtverschuldung 2024 2025 Gesamtschulden 2.326 Mio. € 2.615 Mio. € Anteil am Haushaltsvolumen (Ordentlicher Aufwand + Finanzergebnis) 124,00% 134,80% Pro-Kopf*-Verschuldung2 7.192 8.080 Liquidität 2024 2025 Liquiditätskredite 828,0 Mio. € 995,3 Mio. € Anteil am Haushaltsvolumen 44,1% 51,3% Investitionen 2024 2025 Investitionskredite 1.498 Mio. € 1.619 Mio. € Anteil am Haushaltsvolumen 79,8% 83,5% Zinsen gesamt 2024 2025 Zinszahlungen/Jahr 45,6 Mio. € 54,4 Mio. € Anteil am Haushaltsvolumen 2,4% 2,8% Zinszahlungen/Tag 124.800 € 149.000 € Tilgungen 2024 2025 Tilgungen 71,4 Mio. € 79,5 Mio. € Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) 116,9 Mio. € 133,9 Mio. € Anteil am Haushaltsvolumen 6,2% 6,9% 1 Zahlen sind teilweise gerundet, sodass sich kleinere Rundungsdifferenzen ergeben. 2.326 828 1.498 45,6 71,4 117 2.615 995 1.619 54,4 79,5 134 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Gesamtschulden (Mio. €) Liquiditätskredite (Mio. €) Investitionskredite (Mio. €) Zinszahlungen/Jahr (Mio. €) Tilgungen (Mio. €) Schuldendienst (Mio. €) Kennzahlen 2024/2025 2025 2024 Haushaltsvolumen 2025 (Ordentlicher Aufwand + Finanzergebnis) 1.940 Mio. €Seite 4 von 30 2 Quelle Zahlen: IT.NRW Ergebnisse zu den kommunalen Kernhaushalten für Städte und Gemeinden und ausgeglieder- ten Einheiten, an denen eine Kommune unmittelbar zu 100 % beteiligt ist. *In der Statistik des Landes (IT.NRW: Entwicklung der Schulden in kommunalen Kernhaushalten 2024/2025) sind für Bonn die Schulden der Seniorenzentren im Kernhaushalt nicht berücksichtigt. Würden diese Schulden berücksichtigt, wäre die Verschuldung Pro-Kopf für die Investitionskredite knapp über 5.000 EUR. Im Schuldenbericht wurden die Seniorenzentren als städtischer Eigenbetrieb im Kernhaushalt berücksichtigt.Seite 5 von 30 3 Einleitung Seit dem Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 berichtet die Verwaltung jährlich über Maßnahmen zur Steuerung der Darlehen und zur Begrenzung von Zinsrisiken. Im Jahr 2013 wurde diese Berichtspflicht erweitert. Seitdem umfasst der Bericht das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement. Ziel ist es, Politik und Öf- fentlichkeit transparent über die finanzielle Ent- wicklung zu informieren. Der Schuldenbericht 2025 zeigt die Schulden für: den Kernhaushalt das Städtische Gebäudemanagement die Städtischen Seniorenzentren Die Stadt Bonn nutzt im Zeitraum 2020 bis 2028 eine externe Beratung im Schuldenmanagement durch die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse KölnBonn. Die Auswertungen des Schuldenberichtes sind budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der Finanzrechnung herangezogen. Der aktuelle Schuldenbericht wurde im Vergleich zu den Schuldenberichten der vergangenen Jahre zur besseren Lesbarkeit umgestellt und um zusätzli- che Kennzahlen erweitert. Im Bericht erfolgen, so- weit es sinnvoll erscheint, auch Hinweise auf das Jahr 2026. 1. Aufgaben und Ziele Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite- ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin- blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin- dernd zu steuern. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe- stand zu steuern. Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi- ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts- beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren entstehen. Durch die bedarfsgerechte und zeitlich gestaffelte Kreditaufnahme werden Zinsrisiken über verschiedene Marktzeitpunkte verteilt und die Zinsbelastung langfristig verstetigt. Die Liqui- dität der Bundesstadt Bonn muss durchgehend si- chergestellt sein. Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Tilgungsstrukturen. Auch hier sind überdurch- schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög- lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen Geldgebenden und deren Konditionen abhängig zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei- ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan- gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange- bot ausgewählt werden. Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, sodass stetig an der besten Mi- schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden muss. Da sich mit der Ausgestaltung und derSeite 6 von 30 4 Durchführung des Zins- und Schuldenmanage- ments in Abhängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsänderungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsreduzierung verändert, kommt der systemati- schen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Aufgabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandha- bung. Aus den Aufgaben des Zins- und Schulden- managements ergeben sich folgende Ziele: Sicherstellung der Liquidität, Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi- tätsrisiken, über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas- tungen im städtischen Haushalt, Senkung der Durchschnittsverzinsung des In- vestitionskredit- und des Liquiditätskredit- portfolios im Rahmen festgelegter Strategien. 1.1 Strategien und Instrumente Die in Kapitel 1 dargestellten Ziele des Zins- und Schuldenmanagements werden durch den Einsatz unterschiedlicher Finanzierungs- und Absiche- rungsstrategien verfolgt. Die konkrete Ausgestal- tung orientiert sich an der jeweiligen Marktsitua- tion, den Liquiditätsanforderungen sowie den fi- nanziellen Rahmenbedingungen der Stadt. Zur Umsetzung können insbesondere folgende Strategien verfolgt werden: Kürzere Zinsbindungen ermöglichen häufig günstigere Finanzierungskonditio- nen. Die damit verbundenen Zinsände- rungsrisiken können durch geeignete Si- cherungsinstrumente begrenzt oder im Rahmen der festgelegten Risikostrategie bewusst übernommen werden. Variabel verzinsliche Finanzierungen auf Basis von Referenzzinssätzen können gegenüber langfristigen Festzinsfinanzie- rungen Kostenvorteile bieten. Mögliche Zinsschwankungen werden im Rahmen der Finanzplanung berücksichtigt. Zinssicherungsinstrumente, beispiels- weise Forward-Swaps, ermöglichen die frühzeitige Sicherung zukünftiger Zinss- ätze. Dadurch können günstige Marktkon- ditionen genutzt und Konzentrations- und Fälligkeitsrisiken reduziert werden. Langfristige Finanzierungen dienen ins- besondere der Sicherstellung einer hohen Planbarkeit des Schuldendienstes. In Niedrigzinsphasen können sie zudem zur langfristigen Sicherung günstiger Finan- zierungskonditionen eingesetzt werden. Alternative Finanzierungen wie Schuld- scheindarlehen oder Kommunalanleihen können den Kreis potenzieller Kapitalge- bender erweitern, die Finanzierungsquel- len diversifizieren und die Finanzierungs- möglichkeiten der Stadt stärken. Zur Umsetzung dieser Strategien stehen insbe- sondere folgende Finanzierungs- und Sicherungs- instrumente zur Verfügung: Investitionskredite Liquiditätskredite Schuldscheindarlehen Kommunalanleihen (bislang nicht einge- setzt) Strukturierte Kredite Derivate zur ZinssicherungSeite 7 von 30 5 2. Schuldenentwicklung Schuldenentwicklung in Mio. EUR Zum 31.12.2025 betrug die Gesamtverschuldung der Stadt Bonn einschließlich ihrer eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtungen Städtisches Gebäudema- nagement Bonn (SGB) und Städtische Seniorenzen- tren Bonn (SZB) rund 2.615 Mio. €. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 289 Mio. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 8.081 € (Einwohnerzahl: 323.587; IT.NRW, Stand 31.12.2025), womit Bonn zu den am höchsten verschuldeten Städten Deutschlands zählt. Bonn weist unter allen kreisfreien Städten Nord- rhein-Westfalens die höchste Pro-Kopf-Ver- schuldung bei den Investitionskrediten auf. Bei den Liquiditätskrediten rangiert die Bundesstadt auf Platz 8. In der Gesamtbetrachtung der Ver- schuldung liegt Bonn damit auf Platz 3 der am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (siehe Seite 2). Die hohe Gesamtverschuldung führt zu einer erheb- lichen Belastung durch Zins- und Tilgungszahlun- gen. Die Netto-Zinszahlungen beliefen sich im Jahr 2025 auf 54,4 Mio. € und lagen damit um 8,8 Mio. € über dem Vorjahreswert von 45,6 Mio. €. Die Zins- zahlungen im Jahr 2025 entsprechen damit durch- schnittlichen Zinskosten von rund 149.000 € pro Tag gegenüber 124.800 € pro Tag im Jahr 2024. Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr: Portfolio 2025 2024 2023 2022 Liquiditätskredite 2,29% 2,61% 1,89% 0,50% Investitionskredite Kernhaushalt 2,05% 1,89% 1,55% 1,45% Investitionskredite SGB 2,88% 2,94% 2,82% 2,43% Investitionskredite SZB 2,11% 0,85% 0,85% 0,85% Gesamtportfolio: 2,17% 2,18% 1,71% 1,17% (Berechnung: abgegrenzter Zinsaufwand/ abgegrenztes Nominal (bzw. Restbetrag der Periode)) Betrachtet man den durchschnittlichen Zinssatz über das Gesamtjahr, zeigen sich Unterschiede in der Entwicklung der einzelnen Kreditportfolios. Im Portfolio der Liquiditätskredite sank der Durch- schnittszins im Jahr 2025 auf 2,29 % p.a. (Vorjahr: 2,61 % p.a.). Dies ist insbesondere auf das verän- derte Zinsumfeld aufgrund der rückläufigen Leit- zinsen der Europäischen Zentralbank zurückzu- führen. Aufgrund des hohen Anteils kurzfristiger Finanzierungen reagieren Liquiditätskredite zeit- nah auf Änderungen der Geldmarktzinsen. Bei den Investitionskrediten des Kernhaushalts stieg hingegen der durchschnittliche Zinssatz im Jahr 2025 auf 2,05 % p.a. (Vorjahr: 1,89 % p.a.). Aufgrund des hohen Kreditvolumens und derSeite 8 von 30 6 breiten Laufzeitstruktur wirken sich Zinsänderun- gen bei den Investitionskrediten grundsätzlich im Gegensatz zu den Liquiditätskrediten zeitverzö- gert aus. Die Investitionskredite im Bereich SGB weisen mit 2,88 % p.a. das höchste Zinsniveau auf, liegen je- doch leicht unter dem Vorjahreswert von 2,94 % p.a. Die Ursache für den hohen Zinssatz liegt da- rin, dass das SGB keine Darlehen aufnimmt und die bei Gründung zugeordneten „teuren“ Altdar- lehen abgewickelt werden. Bei den Investitions- krediten der Seniorenzentren erhöhte sich der Durchschnittszins deutlich auf 2,11 % p.a. gegen- über 0,85 % p.a. in den Vorjahren. Dieser Anstieg ist auf die Aufnahme eines neuen Darlehens zu aktuellen Marktzinsen zurückzuführen, mit einem dadurch bedingten starken Anstieg des Darle- hensvolumens. Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2025 (Be- rechnungszeitraum 01.01.–31.12.) beträgt der Durchschnittszins des Gesamtportfolios 2,17 % p.a. und liegt damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2024: 2,18 % p.a.). Der Durchschnitts- zins wäre höher gewesen, wenn nicht rund 150 Mio. EUR investiver Darlehen über günstigere Ta- gesgeldaufnahmen vorfinanziert worden wären. Nach dem deutlichen Anstieg in den Jahren 2023 und 2024 hat sich das durchschnittliche Zinsni- veau des Gesamtportfolios im Jahr 2025 damit stabil gehalten. 2.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) 2.1.1 Investiver Schuldenbestand Das investive Schuldenportfolio umfasst zum 31.12.2025 ein Volumen von insgesamt 1.619.430.001,65 EUR 2 (+121,9 Mio. EUR ggü. dem Vorjahr). Hierbei ist zu beachten, dass im Jah- resabschluss 2025 die Korrekturbuchung gem. § 89 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vorgenommen wurde, da aufgrund des 3. NKF-Weiterentwicklungsge- setzes (3. NKFWG NRW) vom 05.03.2024 seit dem Jahresabschluss 2023 die Zwischenfinanzie- rung investiver Kredite über Liquiditätskredite zum Jahreswechsel ausgewiesen werden muss. Aus diesem Grund erfolgte eine Umbuchung i.H.v. 155.489.075,24 EUR von der Bilanzposition „Ver- bindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche- rung“ zur Bilanzposition „Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen“. Für das Vorjahr 2024 belief sich der Umbuchungsbetrag auf 42.767.992,25 EUR. Der Vorfinanzierungsbetrag im Jahr 2025 fiel deswegen so hoch aus, weil für 2 Wert nicht bereinigt (erhöht) um die Zwischenfinanzierung von in- vestiven Schulden über konsumtive Schulden (155,5 Mio. EUR). die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsschuldscheins im Jahr 2026 (in Höhe von 150 Mio. EUR) ein ent- sprechend hohes Investitionssaldo angesammelt werden musste, da Investitionskredite erst aufge- nommen werden, wenn entsprechende Auszah- lungen vorliegen. Das investive Schuldenportfolio setzt sich zusam- men aus - Kernhaushalt: 1.523.279.765,83 EUR - SGB: 75.292.474,51 EUR - SZB: 20.857.761,31EUR. In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten sind knapp 228,5 Mio. EUR (Vorjahr 142,8 Mio.) EUR Refinanzierungskredite im Rahmen der Kon- zernfinanzierung Stadtwerke. Insgesamt wurden die Kredite bei 24 verschiede- nen Kontrahenten aufgenommen. NachfolgendesSeite 9 von 30 7 Diagramm zeigt die Investorenstreuung über das gesamte Kreditportfolio. Dargestellt sind alle Kre- ditgebenden ab einem Kreditvolumen von min- destens 1 Mio. EUR zum 31.12.2025: Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR Rund 42 % (684 Mio. EUR) der investiven Kredit- verbindlichkeiten bestehen gegenüber demsel- ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite vergibt. So entfallen von den 684 Mio. EUR etwa 225,3 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem wei- teren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn För- derkredite i.H.v. 61,56 Mio. EUR aufgenommen, sodass das investive Schuldenportfolio insgesamt zu etwa 18 % aus Förderkrediten besteht. Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas- sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren werden die Investitionskredite i.d.R. nicht direkt aufgenommen, sondern es handelt sich hier um Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten, welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an die entsprechenden Versicherungsunternehmen abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun- ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver- bindlichkeiten auf insg. 117,7 Mio. EUR, was etwa 7 % des investiven Schuldenportfolios ausmacht. Schulden je Bankengruppe (Inv.kredite), in Mio. EUR 40 11 54 9 17 110 95 62 11 116 68 2462 5 27 684 16 17 14 29 22 104 221 Förderbanken, Landesbanken. 46% Sparkassen Finanzgruppe. 7% Versicherungrn . 7% Privatbanken. 39% Bund, Anstalten. 1%Seite 10 von 30 8 2.1.2 Investive Kreditgeschäfte Aus den beiden Tabellen nachfolgenden Tabellen sind die 2025 getätigten investiven Kreditge- schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun- gen/Prolongationen) zu entnehmen. Neuaufnahmen 2025: Insgesamt wurden 20 investive Darlehen mit ei- nem Gesamtvolumen von rund 203,62 Mio. EUR im Jahr 2025 aufgenommen. Davon wurden 14 Darlehen (Neuaufnahmen, 06 – 19) mit einem kleinteiligen Volumen von insg. rund 31,62 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge- nommen – durch die Kombination von Förderpro- grammen zu Festzinssätzen von 1,78%, 2,63 % und 3,24% p.a. Außerdem wurden 2 Kommunalkredite i.H.v. ins- gesamt 60 Mio. EUR zur Finanzierung des Kern- haushalts neu aufgenommen, ein Kredit i.H.v. 17,5 Mio. EUR für die Seniorenzentren Bonn sowie drei Kredite im Rahmen von Refinanzierungsdarlehen für die Stadtwerke Bonn i.H.v. 94,5 Mio. EUR. Die- sen Verbindlichkeiten stehen auf der Aktivseite der Bilanz entsprechende „Ausleihungen an ver- bundene Unternehmen“ gegenüber. Der niedrigste Zinssatz (ohne Förderung) konnte für den Abschluss im Mai i.H.v. 17,5 Mio. EUR zu 2,629 % p.a. für 5 Jahre gesichert werden. Der niedrigste Zinssatz für eine 10 jährige Zinsbin- dung wurde für ein Volumen von 34,5 Mio. EUR zu 3,0% abgeschlossen. Produktart Ausgangsnominal in EUR Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbindung in Jahren 1 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 3,08% Mrz. 35 10,08 2 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 3,49% Apr. 35 10,00 3 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 2,67% Apr. 30 5,00 4 Kommunaldarlehen 30.000.000,00 € 3,02% Jun. 35 10,00 5 Kommunaldarlehen 34.500.000,00 € 3,00% Okt. 35 10,25 6 Förderdarlehen 1.620.000,00 € 1,78% Mrz. 32 7,17 7 Förderdarlehen 2.984.000,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 8 Förderdarlehen 2.525.700,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 9 Förderdarlehen 2.984.000,00 € 3,24% Dez. 35 10,00 10 Förderdarlehen 2.525.700,00 € 3,24% Dez. 35 10,00 11 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 12 Förderdarlehen 3.431.300,00 € 3,24% Dez. 35 10,00 13 Förderdarlehen 1.506.500,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 14 Förderdarlehen 1.872.600,00 € 3,24% Dez. 35 10,00 15 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 16 Förderdarlehen 1.458.000,00 € 3,24% Dez. 35 10,00 17 Förderdarlehen 1.408.300,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 18 Förderdarlehen 3.431.300,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 19 Förderdarlehen 1.872.600,00 € 2,63% Dez. 35 10,00 20 Kommunaldarlehen SZ 17.500.000,00 € 2,63% Mai. 30 5,00 Summe 203.620.000 €Seite 11 von 30 9 Umschuldungen/Prolongationen 2025: Mit einem Volumen von rund 120,3 Mio. EUR wur- den 19 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden prolongiert bzw. umgeschuldet. Die Umschuldung (Nr. 11) erfolgte für ein halbes Jahr zu einem Festsatzzins. Der Grund für den Ge- schäftsabschluss für lediglich 6 Monate liegt darin, dass die Grundgeschäfte mit Derivaten verknüpft sind, sodass die Grundgeschäfte aufgrund der Bil- dung einer Bewertungseinheit variabel abge- schlossen werden müssen. Ein Festzins für 6 Mo- nate wird als variabel betrachtet. Der Aufschlag für den langlaufenden variablen Abschluss war zum Zeitpunkt des Abschlusses allerdings zu teuer und wurde deshalb aus wirtschaftlichen Gründen nicht abgeschlossen. Für die Geschäfte (Nr. 02, 12, 13, 14, 15 und 19) konnte allerdings ein Abschluss mit einem variablen Zins und einem günstigen Auf- schlag für kurzlaufende Kredite abgeschlossen werden. Die vorgenannten umgeschuldeten Kre- dite sind allesamt mit Zinstauschgeschäften (Payerswaps) verknüpft und müssen daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 2.2). Die Umschuldung Nr. 16 wurde mit einer Laufzeit von 8 Jahren zu einem Festzins abgeschlossen. Bei den Umschuldungen 01, 03 – 10 und 17-18 han- delt es sich um Förderkredite, die prolongiert und mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossen wurden. umgeschuldeter/ prolongierter Betrag in EUR Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbindung in Jahren 1 651.000,00 € 2,69% Feb. 35 10,00 2 9.476.385,74 € 6-Monats-Euribor + 0,18% Apr. 27 1,92 3 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 4 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 5 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 6 1.580.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 7 3.160.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 8 3.160.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 9 3.950.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 10 3.950.000,00 € 2,97% Mai. 35 10,00 11 15.357.142,78 € 2,13% Dez. 25 0,50 12 9.541.783,24 € 6-Monats-Euribor + 0,15% Dez. 25 0,42 13 14.350.392,52 € 6-Monats-Euribor +0,3% Sep. 28 3,00 14 14.999.999,92 € 6-Monats-Euribor +0,52% Dez. 33 8,00 15 9.341.783,24 € 6-Monats-Euribor +0,52% Dez. 33 7,92 16 10.145.768,23 € 3,08% Dez. 33 7,92 17 2.580.780,00 € 0,000% Feb. 35 19,50 18 3.064.622,00 € 3,060% Nov. 35 19,50 19 10.280.218,59 € 6Monats-Euribor + 0,59% Dez. 37 19,50 Summe 120.329.876,26Seite 12 von 30 10 2.1.3 Investiver Schuldendienst Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti- onskredite im Jahr 2025 ist gegenüber dem Vor- jahr um insgesamt 17 Mio. EUR angestiegen. Das Tilgungsvolumen 2025 hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 8,1 Mio. EUR und die Zins- zahlungen um 5,2 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzuwachs sowie der gestiegenen Zinssätze nachvollziehbar. Die Tilgungszahlungen belaufen sich auf rund 79,5 Mio. € (Vorjahr: 71,3 Mio. EUR) und bean- spruchen damit mehr als 4,1 % (Vorjahr 3,8 %) des Haushaltsvolumens. Zusammen mit den Zinszah- lungen werden inzwischen etwa 6,9 % (Vorjahr 6,2%) des gesamten Haushaltsvolumens für den Schuldendienst verwendet. Die steigenden Auf- wendungen für Zinsen und Tilgung schränken da- mit den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt zunehmend ein und verdeutlichen die Her- ausforderungen der angespannten Finanzlage. Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR 2.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 06.07.2026 22,31 20,60 20,19 22,60 27,97 33,21 52,76 55,72 62,97 66,40 71,36 79,54 0,00 20,00 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Tilgungszahlungen Investitionskredite Zinszahlungen Investitonskredite saldiert 0 Mio. € 20 Mio. € 40 Mio. € 60 Mio. € 80 Mio. € 100 Mio. € 120 Mio. € 140 Mio. € Stadt Refinanzierung Konzernfinanzierung SGB Stadt nur Förderdarlehen Stadt ohne FörderdarlehenSeite 13 von 30 11 Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang- fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver- schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un- bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um- schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo- lumen auf mehrere Jahre gestreut werden, sodass die Fälligkeiten gut verteilt sind. In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts- bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul- dungen. Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsys- tem eingesetzt, in dem die Obergrenzen bzw. Bandbreiten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig erkannt werden kann. Auch ist die Ana- lyse des Limitsystems stets Kernthema bei den halbjährlichen Portfoliobeiratssitzungen mit der beratenden Bank. Im Rahmen der Konsolidierung des Haushalts wurde eine Anpassung der Zins- und Schul- denstrategie beschlossen. Ab dem Frühjahr 2026 soll die durchschnittliche Duration des investiven Kreditportfolios reduziert werden. Hierzu werden künftig Finanzierungen mit kürzeren Zinsbin- dungsfristen abgeschlossen. Dadurch kann von einem niedrigeren Zinsniveau profitiert und somit eine Verringerung der Zinsaufwendungen erreicht werden, da kürzere Zinsbindungen in einem nor- malen Markt günstiger sind. Die durchschnittliche Zinsbindung zum 31.12.2025 beläuft sich auf rund 10,6 Jahre im in- vestiven Bereich. Diese soll in den kommenden Jahren um 2 Jahre reduziert werden. 2.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate Zum Stichtag 31.12.2025 bestehen insgesamt 12 Zinssicherungsgeschäfte, 10 davon in Form von Payerswaps und zwei als Floor. Bei den Floor-Ge- schäften fallen keine Zahlungen an, diese wurden auf Basis der Einigung mit der Sparkasse zu Guns- ten der Stadt bezüglich der Problematik negativer Zinssätze abgeschlossen (DS-Nr. 222505) und die- nen lediglich der Sparkasse, um die entsprechen- den Zinstauschgeschäfte nach deren aufsichts- rechtlichen Vorgaben korrekt darzustellen. Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und acht dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei eins der Ge- schäfte erst im Jahr 2031 startet (Forward Payers- wap). Neue derivative Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr ab- geschlossen, mit Ausnahme der vorgenannten zwei Floor-Geschäften. Art des Derivats Laufzeit Bezugsbetrag 31.12.2025 in EUR Marktwert 31.12.2025 in EUR bis Jahre Payerswap mit Bankkündigungsrecht Dez. 31 19 14.350.393 -899.810 Forward Payerswap Mrz. 52 20 11.050.393 1.250.523 Forward Payerswap Apr. 38 14 9.111.909 -492.679 Payerswap Jul. 50 36 16.042.222 -189.116 Payerswap Jun. 49 31 9.341.783 -623.458 Payerswap Jul. 41 29 10.666.667 -344.238 Payerswap Dez. 46 35 15.000.000 104.468 Floor Dez. 46 24 3.750.000 -3.972 Floor Dez. 46 24 11.250.000 -27.250 Payerswap Dez. 41 30 11.146.667 54.586 Payerswap Dez. 37 26 10.280.219 -449.831 Payerswap Jan. 37 25 9.032.096 -467.653 Summe 131.022.348 -2.088.430Seite 14 von 30 12 -1,0% -0,5% 0,0% 0,5% 1,0% 1,5% 2,0% 2,5% 3,0% 3,5% 4,0% 4,5% Aug 19 Okt 19 Dez 19 Feb 20 Apr 20 Jun 20 Aug 20 Okt 20 Dez 20 Feb 21 Apr 21 Jun 21 Aug 21 Okt 21 Dez 21 Feb 22 Apr 22 Jun 22 Aug 22 Okt 22 Dez 22 Feb 23 Apr 23 Jun 23 Aug 23 Okt 23 Dez 23 Feb 24 Apr 24 Jun 24 Aug 24 Okt 24 Dez 24 Feb 25 Apr 25 Jun 25 Aug 25 Okt 25 Dez 25 Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse- nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um Payerswap. Diese bestehen aus einer Zahlerseite und einer Empfängerseite. Ein Payerswap ist ein Zinssicherungsgeschäft (Zinsderivat). Die Stadt zahlt der Bank einen ver- einbarten Festzins und erhält dafür den variablen Zinssatz (6-Monats-EURIBOR) von der Bank. Es werden lediglich Zahlungsströme getauscht. Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundgeschäft (= echtes Investitionsdarlehen) verknüpft, in dem die Stadt an den Darlehensge- benden den variablen 6-Monats-EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugsbeträge zu Grunde. Die Sicherungsfunk- tion dieser Konstellationen besteht dann darin, dass sich die variablen Zahlungsströme ausglei- chen, d.h. dass die Stadt im Grundgeschäft den 6- Monats-EURIBOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Während der Negativzinsphase bis Juni 2022 hatte sich die Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EURIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder positiven Referenzzinssätze besteht diese Problematik nicht mehr. Die Verwaltung be- richtete hierzu seit dem Jahr 2014 regelmäßig im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und Vergabe (zuletzt in der DS-Nr. 240124 im Jahr 2024)3. Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2019 3 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be- richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr. 1311807ST2 (2013), 1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017), 191 1256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019), 1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021), 211401 (2021), 1811996 (2022), 222505 (2023), 231657 (2023), 240124 (2024) Am 06.06.2022 übersteigt der 6- Monats-Euribor mit 0,009% erst- mals wieder die 0%-Marke.Seite 15 von 30 13 2.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite) Liquiditätskredite gelten als wichtiger Indikator für die angespannte Haushaltslage. Sie dienen der Finanzierung laufender Ausgaben. Vermögens- werte stehen ihnen keine gegenüber. Die Liquiditätskredite beliefen sich zum Stichtag 31.12.2025 auf insgesamt 995,3 Mio. EUR (Vorjahr: 827,9 Mio. EUR). Darin enthalten sind vorfinan- zierte Investitionskredite in Höhe von 155,5 Mio. EUR. Gegenüber dem Vorjahr liegt somit eine Steigerung von 167 Mio. € vor. Das Volumen der Liquiditätskredite entspricht rund 51,3 % des Haushaltsvolumens von etwa 1,94 Mrd. €. Bereinigt um diesen Vorfinanzierungsbetrag ergibt sich ein Bestand an Liquiditätskrediten von 839,8 Mio. EUR (Vorjahr: 785,3 Mio. EUR). Gegen- über dem Vorjahresstichtag entspricht dies einem Anstieg um 54,6 Mio. EUR. Die Laufzeitenzusam- mensetzung des Liquiditätskreditportfolios wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:Seite 16 von 30 14 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Li- quiditätskreditbestand zum 31.12.2025 25,0 Mio. EUR aus der Konzernfinanzierung der Stadtwerke Bonn enthalten sind. Im Vorjahr beliefen sich diese konzerninternen Liquiditätsdarlehen noch auf 75,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung die- ses Rückgangs der Konzernfinanzierung ergibt sich für den originären Liquiditätskreditbe- stand der Stadt ein Anstieg von 104,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr. Die Tagesgelder im Jahr 2025 wurden täglich zu Zinssätzen zwischen 1,98 % und 2,98 % p.a. auf- genommen. Das Haushaltsjahr 2025 wurde mit ei- nem Tagesgeldbedarf i.H.v. 323,2 Mio. EUR eröff- net und bewegte sich während des kompletten Haushaltsjahres in der Bandbreite zwischen 255 Mio. EUR und 483,7 Mio. EUR. Im Mai 2025 lief ein günstiger Kassenkredit in Höhe von 50 Mio. EUR bei der NRW.Bank mit ei- nem Zinssatz von 1,24% aus. Dafür wurde ein Kas- senkredit in Höhe von 50 Mio. EUR zu einem Zins- satz von 2,90% aufgenommen. Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum 31.12.2025 bei rund 1,61 Jahren (Vorjahr: 2,62 Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh- ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei- gende Zinsen, wird durch die Strategie 50 % kurz- fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei- nem vertretbaren Rahmen gehalten. Vor dem Hin- tergrund der Haushaltskonsolidierung wurde im Jahr 2026 die Strategie dahingehend geändert, dass zukünftig maximal nur noch 25% langfristig aufgenommen werden soll. Auslaufende langfris- tige Kassenkredite werden somit nicht erneut aus- geschrieben, sondern als kurzfristiges Tagesgeld aufgenommen. Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt, dass rund 154 Mio. EUR für einen Restlaufzeit- raum von >= 5 Jahren gesichert sind und weitere 300 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlauf- zeitraum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 541,5 Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit bzw. werden als Tagesgeld aufgenommen: Liquiditätsbindungsstruktur der Liquiditätskredite, in Mio. EUR (Stand 31.12.2025) Zum Stand 31.12.2025 sind – bezogen auf die Restlaufzeit – ca. 54 % der Liquidität kurzfristig bis zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Rest- laufzeiten zwischen 1 und 9 Jahren (Anteil: ca. 46 %) geben dem Portfolio entsprechende Planungs- sicherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil (rd. 1 %) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von 13 – 15 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. So- mit ist die Liquidität zu rund 46 % längerfristig ge- bunden. Wie ausgeführt, werden auslaufende langfristige Liquiditätskredite in Tagesgelder um- gewandelt. Im Jahr 2026 laufen 50 Mio. EUR und in 2027 95 Mio. EUR an langfristigen Liquiditäts- krediten aus. Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum- penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden- struktur zu vermeiden. Vor dem Hintergrund, dass aktuell keine Liquiditätsprobleme am Markt beo- bachtet werden können, wird im Tagesgeld immer zum günstigsten Zinssatz aufgenommen. Zum Stichtag 31.12.2025 hat die Bundesstadt Bonn bei 8 verschiedenen Darlehensgebenden Liquiditäts- kredite aufgenommen: 541,50 95,00100,0080,00 80,00 50,00 25,00 25,00 0,63 1,24 1,93 0 100 200 300 400 500 600 26 27 28 29 30 31 32 34 38 39 40Seite 17 von 30 15 Schulden je Darlehensgebende (Liquiditätskredite), in Mio. EUR Die im Jahr 2025 geleisteten Zinsauszahlungen sind gegenüber dem Vorjahr weiter gestiegen, was auf das steigende Liquiditätsvolumen im Jahr 2025 zurückzuführen ist. Ohne die sinkenden Ta- gesgeldzinsen (siehe Seite 19) wäre der Anstieg deutlich höher gewesen. Die Zinseinnahmen ergeben sich aus Zinseinnah- men für einen mit negativem Zins (-0,12 %) abge- schlossenen langfristigen Kassenkredit (12.03.2020 – 13.03.2028) in Höhe von 63.029,50 EUR p.a. und aus den durch die Stadtwerke ge- zahlten Zinszahlungen in Höhe von 1.281.768,07 EUR inkl. marktgerechten Entgelt im Jahr 2025 für die Konzernfinanzierung (siehe nachfolgend Punkt 3.2). Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo- lios lag am Stichtag 31.12.2025 bei 2,29 % p.a. (Vorjahr 2,61 %). Die Ursache, dass der Durch- schnittszins niedriger ist, ist auf die Senkungen der Leitzinsen im Jahresverlauf 2025 zurückzufüh- ren. Die Zinszahlungen sind gegenüber dem Vor- jahr aufgrund des höheren Volumens an Liquidi- tätskrediten gestiegen. Ein Anstieg des Zinssatzes um 1 % würde sich so- fort auf das kurzfristige Tagesgeld auswirken. Beim o.g. Volumen von über 430 Mio. EUR wäre dies ad hoc eine zusätzliche Zinsbelastung von 4,3 Mio. EUR. Altschuldenübernahme durch das Land Am 09.07.2025 wurde das Altschuldenentlas- tungsgesetz NRW (ASEG NRW) verabschiedet, wonach die Altschulden (Liquiditätskredite) antei- lig vom Land übernommen werden. Nachdem die Bundesstadt Bonn den Antrag auf Teilnahme am Altschuldenentlastungsprogramm fristgerecht gestellt hatte, wurde der Umfang der vom Land zu übernehmenden übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31.12.2023 von der Bezirksregierung auf 225.247.749,48 EUR festgesetzt. Zum Stichtag 23.02.2026 erfolgte die Übernahme von drei längerfristigen Kassenkredit- verträgen in Höhe von insgesamt 130 Mio. EUR sowie einem Termingeldvertrag in Höhe von 95.247.749,82 EUR (DS: 253180-02). 434,8 70,045,0 233,8 106,7 50,0 50,0 5,00 4,45 3,21 3,19 3,77 12,31 19,99 22,51 -1,40 -1,40 -1,39 -1,09 -0,95 -2,39 -1,34 -5,00 0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Zinseinnahmen Liquiditätskredite Zinsausgaben LiquiditätskrediteSeite 18 von 30 16 3. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen 3.1 Bürgschaften Zum Stichtag 31.12.2025 bürgt die Bundesstadt Bonn für Darlehen von verschiedenen Institutio- nen i.H.v. insg. 16.364.932,76 EUR, d.h. sie über- nimmt gegenüber den jeweiligen Banken die Aus- fallbürgschaft für sämtliche Forderungen, die der Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darle- hensnehmer*in zustehen. Bei diesen Institutionen handelt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn. 1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt- werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei- ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit- fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si- cherheit einforderten, war es erforderlich, die be- reits bestehenden Darlehen durch Ausfallbürg- schaften abzusichern. Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu deckender Ausfall würde dann entstehen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Dar- lehensnehmer*in durch Zahlungseinstellung, Er- öffnung des Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenz- verfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit des rückständigen Betrages. 3.2 Konzernfinanzierung Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie- ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Um auch Aufwandsminderungs- potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge- bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020). Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich eine Win-Win-Situation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern Kommune“, welche sich durch nachste- hend genannte Aspekte ausdrückt: Entlastung der Kreditlinien der Stadt- werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten und damit Aufrechterhaltung der Bonität, verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti- onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke- töchter, Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi- tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter, Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt der Stadt in Form eines markgerechten Zins- aufschlages im Gesellschafterdarlehen. Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon- zernfinanzierung hat die Bundesstadt Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Ge- sellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kredit- nehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nachdem bereits in 2020 eine erste Finanzierung i.H.v. 19 Mio. EUR erfolgt war. Zur Refinanzierung dieser Kreditaus- gaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entspre- chender Höhe Kredite bei Banken auf. Die „Wei- terreichung“ an die Stadtwerke erfolgt aus beihil- ferechtlichen Gründen mit einem Aufschlag, so- dass die Gesellschafterdarlehen zu einem markt- gerechten Zinssatz verzinst sind. Der Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zu Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung resultiert. ImSeite 19 von 30 17 Jahr 2025 wurden 94,5 Mio. EUR investive Kon- zernkredite vergeben. Damit wurden seit dem Jahr 2020 insgesamt 249,9 Mio. EUR ausgereicht (Abzüglich Tilgung beläuft sich der aktuelle Stand zum 31.12.2025 auf 228,5 Mio. EUR). Das durch die Stadtwerke an die Stadt Bonn zu zahlende marktgerechte Entgelt beläuft sich im Jahr 2025 auf rund 1,2 Mio. EUR. Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2023 (DS-Nr. 222393-02) reicht die Bundesstadt Bonn ebenfalls Liquiditätskredite an den SWB-Konzern innerhalb eines Rahmens von 100 Mio. EUR aus, die über die Tagesliquidität refinanziert werden. Auch hierbei wird ein Aufschlag erhoben. Im Jahr 2025 wurden über die ausgereichten Liquiditätskredite markt- gerechte Entgelte in Höhe von rund 261.200 EUR erwirtschaftet. Betrag Restschuld € Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Zinssatz inkl. markt. Entgelt Zinsen inkl. marktgerechtem Entgelt € davon marktgerechtes Entgelt € 19.000.000 € 16.720.000 € Mrz. 20 Feb. 40 Nov. 47 0,91% 156.475 142.719 23.300.000 € 18.348.750 € Okt. 21 Aug. 41 Aug. 41 0,64% 121.901 32.431 23.300.000 € 18.348.750 € Okt. 21 Aug. 36 Aug. 41 0,88% 166.923 81.077 22.900.000 € 22.900.000 € Jun. 22 Mrz. 51 Mrz. 51 3,09% 707.610 229.000 20.000.000 € 16.750.000 € Okt. 22 Sep. 42 Sep. 42 3,76% 653.300 20.850 25.000.000 € 22.500.000 € Mrz. 24 Mrz. 39 Dez. 43 4,31% 1.003.422 232.813 21.900.000 € 21.024.000 € Mrz. 24 Mrz. 34 Dez. 49 4,16% 897.374 215.715 30.000.000 € 28.500.000 € Feb. 25 Mrz. 35 Dez. 44 3,24% 826.742 40.700 30.000.000 € 29.250.000 € Jun. 25 Jun. 35 Jun. 45 3,51% 579.193 81.207 34.500.000 € 34.155.000 € Jun. 25 Okt. 35 Sep. 50 3,60% 686.550 114.425 Summe 228.496.500 € 5.799.489 1.190.936 Gesel ls cha fterdarl ehen investi v (Sta dt an Sta dtwerke) 2025 Betrag € Monat Zinssatz inkl. markt. Entgelt Zinsen inkl. markt- gerechtem Entgelt € davon markt- gerechtes Entgelt € 75.000.000- 100.000.000 Januar 3,58% 259.550 43.500 70.000.00 - 100.000.000 Februar 3,58% 234.028 41.667 75.000.000 - 85.000.000 März 3,21% 217.388 41.083 80.000.000 April 2,96% 200.889 40.000 80.000.000 - 90.000.000 Mai 2,83% 202.031 42.833 30.000.000 - 90.000.000 Juni 2,71% 113.750 25.000 10.000.000 - 30.000.000 Juli 2,58% 30.717 12.117 25.000.000 € November 2,58% 8.958 2.083 25.000.000 Dezember 2,58% 55.542 12.917 Summe 1.322.851 261.200 Ges el l s chafterdarl ehen kons umti v (Sta dt a n Sta dtwerke) 2025Seite 20 von 30 18 4. Liquiditätsbeschaffungswege Die Stadt Bonn nutzt verschiedene Möglichkeiten, um ihren Finanzbedarf zu decken und die notwen- dige Liquidität sicherzustellen. Eine wichtige Rolle spielen dabei Förderdarlehen, die insbesondere bei öffentlichen Banken wie der KfW oder der NRW.Bank aufgenommen werden können. Diese Kredite sind an bestimmte Verwendungszwecke gebunden, das heißt, sie dürfen nur für konkrete Projekte eingesetzt werden. Die Stadt muss daher nachweisen, wofür die Mittel verwendet werden. Da diese Darlehen durch Bund, Länder oder die Europäische Union unterstützt werden, sind sie in der Regel günstiger verzinst als gewöhnliche Kre- dite und werden daher bevorzugt genutzt. Neben diesen Förderdarlehen beschafft sich die Stadt Bonn weitere Mittel über Ausschreibungen. Dabei werden Banken und Finanzdienstleister ein- geladen, Angebote abzugeben. Auch Maklerhäu- ser sowie digitale Plattformen werden genutzt, um eine möglichst große Zahl an potenziellen Kreditgebenden zu erreichen. Durch diesen Wett- bewerb resultieren mehrere Angebote, aus denen die Stadt das günstigste auswählt. In der Regel er- folgt die Kreditaufnahme anschließend direkt zwi- schen der Stadt Bonn als Kreditnehmerin und dem ausgewählten Finanzinstitut. Eine weitere Finanzierungsform stellen Schuld- scheindarlehen dar. Der Schuldschein ist recht- lich ein Darlehen und kein Wertpapier. Hierbei wird das benötigte Kapital nicht nur von einem einzelnen Kreditgeber bereitgestellt, sondern von mehreren Investierenden. Ein Finanzdienstleister übernimmt dabei die Organisation und Vermark- tung und stellt den Kontakt zu potenziellen Geld- gebenden her. Darüber hinaus kann dieser auch während der gesamten Laufzeit die Zahlungsab- wicklung sowie die Kommunikation zwischen al- len Beteiligten übernehmen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn sich eine große Anzahl von Investierenden beteiligt. Der Abschluss bilateraler Schuldscheine ist ebenfalls möglich. Für das Jahr 2026 wurde ein erster Nachhaltig- keitsschuldschein durch die Stadt Bonn ausgege- ben. Dabei handelt es sich um ein Schuldschein- darlehen, bei dem die aufgenommenen Mittel ge- zielt für umweltfreundliche und nachhaltige Pro- jekte eingesetzt werden. Weitere Informationen hierzu können auf den städtischen Internetseiten abgerufen werden. Als weiteres Instrument kommen grundsätzlich auch Anleihen in Betracht. Dabei nimmt die Stadt Kapital direkt über den Finanzmarkt auf, indem sie ein Wertpapier begibt. Die Anleihe kann anschlie- ßend gehandelt werden. Vor der Ausgabe erfolgt eine mehrwöchige Vermarktungsphase, in der In- vestierende angesprochen werden. Diese Form der Finanzierung wurde bislang jedoch nicht ge- nutzt, bietet aber die Möglichkeit, den Kreis der Geldgebenden zu erweitern und die Finanzierung breiter aufzustellen. Dies stellt aber ein sehr auf- wendiges und kostenintensives Instrument dar.Seite 21 von 30 19 5. Marktrückblick4 Die Weltwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2025 insgesamt weiterhin robust und erreichte in etwa das Wachstum des Vorjahres. Der internationale Warenhandel nahm um mehr als 4 % zu, wodurch 2025 zu den stärkeren Jahren des Welthandels in der jüngeren Vergangenheit zählt. Wesentlichen Anteil daran hatte die chinesische Wirtschaft, die nach offiziellen Angaben erneut ein Wachstum von rund 5 % verzeichnete. Die US-Wirtschaft verlor dagegen etwas an Dyna- mik. Trotz einer weiterhin expansiven Fiskalpolitik verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum auf gut 2 % und blieb damit hinter den Wachstums- raten der Vorjahre von jeweils rund 3 % zurück. Als bedeutendster Unsicherheitsfaktor für die Weltwirtschaft erwies sich die Handelspolitik der US-Regierung unter Präsident Donald Trump. Die deutsche Wirtschaft konnte sich im Jahr 2025 nach zwei Rezessionsjahren stabilisieren. Wäh- rend sich die Binnenwirtschaft positiv entwickelte, wurde die wirtschaftliche Dynamik durch einen rückläufigen Außenbeitrag – insbesondere infolge höherer US-Importzölle – gebremst. Insgesamt ergab sich ein kalenderbereinigtes Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,4 %. Wesentlicher Wachstumstreiber war der private Konsum, der von steigenden Realeinkommen profitierte und somit die Binnennachfrage stärkte. Die Inflationsrate blieb mit 2,2 % weitgehend stabil und bewegte sich damit nahe am Inflations- ziel der Europäischen Zentralbank. Die Kerninfla- tion ging zwar zurück, lag mit durchschnittlich 2,7 % jedoch weiterhin über dem Gesamtwert. In der Eurozone beschleunigte sich das Wirt- schaftswachstum auf 1,5 %. Wachstumsmotor war Spanien mit einem Anstieg des Bruttoinlandspro- dukts um 2,8 %. Frankreich und Italien entwickel- ten sich mit Wachstumsraten von 0,9 % bezie- hungsweise 0,7 % zwar unterdurchschnittlich, er- zielten jedoch eine stärkere wirtschaftliche Dyna- mik als Deutschland. Die Verbraucherpreise im Euroraum erhöhten sich im Jahresdurchschnitt um 2,1 %. Die wirtschaftlichen und handelspolitischen Ent- wicklungen wirkten sich auch auf die Geldpolitik aus. Die US-Notenbank Federal Reserve senkte ab September 2025 ihre Leitzinsen in drei aufeinan- derfolgenden Schritten um jeweils 0,25 Prozent- punkte. Die Europäische Zentralbank setzte dage- gen ihren bereits 2024 begonnenen Zinssen- kungszyklus im ersten Halbjahr 2025 fort. Nach Erreichen eines Einlagensatzes von 2,0 % im Juni wechselte sie in eine abwartende Haltung. Die Zinssenkungen der EZB führten insbesondere bei den kurzfristigen Laufzeiten zu rückläufigen Ren- diten, während langfristige Anleihen weiterhin un- ter Druck standen. Belastend wirkte dabei insbe- sondere die im März 2025 beschlossene Locke- rung der deutschen Schuldenbremse, die zu hö- heren Risikoaufschlägen am Kapitalmarkt beitrug. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen be- wegte sich im weiteren Jahresverlauf in einer Bandbreite von 2,4 % bis 2,9 %. In den USA ver- zeichneten langfristige Staatsanleihen hingegen rückläufige Renditen. Insgesamt bildeten sich so- wohl in den USA als auch in Europa steilere Zins- strukturkurven aus. 4 Helaba | Research | 10. April 2026Seite 22 von 30 20 6. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) In der Eurozone steuert die Europäische Zentral- bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h. sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban- ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank anlegen oder aber Kapital beschaffen können. Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs- tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla- tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2 %) und das Preisniveau stabil zu halten.5 Die drei verschiede- nen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein fi- nanzpolitisches Steuerungsinstrument zu verste- hen. Zinsänderungen beeinflussen Wirtschafts- wachstum und Inflation. Die drei EZB-Leitzins- sätze6 werden wie folgt definiert: Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge- schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der EZB und wird häufig als "der" Leitzins bezeich- net. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsban- ken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Si- cherheiten ab einer Woche Laufzeit zur Verfügung gestellt. Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili- tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz- fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si- cherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar. Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins- satz können Banken überschüssiges Zentralbank- guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu- rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt. Zinsschritte der EZB in 2025 5 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser- vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e- a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189- 67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38 6 ebenda.Seite 23 von 30 21 7. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun- desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 7.1 Gesetze, Verordnungen und Sat- zungen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus- haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for- melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit- aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi- nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge- setze und Verordnungen des Bankwesens betref- fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage- ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru- ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt und durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio- nales Recht umgesetzt wurde. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege- lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha- ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde- rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss- endlich minimiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde, die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund- sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da- von auszugehen, dass dieses Thema in den kom- menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen eine stärkere Bedeutung entfaltet. Auch wenn Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und so- zial investieren (Daseinsfürsorge), werden ent- sprechende Regelungen zukünftig zu beachten und deren Einhaltung im Rahmen der Taxonomie (u.a. Kriterien für klimaverträgliche Investments) zu berichten sein. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma- nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus- haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun- desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung. 7.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe- rechtigter Stellen Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all- gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln durch interne Dienst- und Handlungsanweisun- gen konkretisiert. So haben Richtlinien und ErlasseSeite 24 von 30 22 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und der Be- zirksregierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Weisung an nach- geordnete Stellen (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin- gungen werden insbesondere durch den Runder- lass des Ministeriums für Inneres und Kommuna- les „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt (34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geändert am 10.11.2023). 7.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei- sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah- rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor- tungsbereiche festlegen, womit Prozesse und Zu- ständigkeiten klar definiert und geregelt sind. Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten i.d.R. die Musterdienstanweisungen des Städteta- ges als Grundlage und wurden mit dem Rech- nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti- schen Verfahrensabläufe abgestimmt und durch die Stadtkämmerin/ den Stadtkämmerer in Kraft gesetzt. Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu- ell in der Fassung v. Nov. 2019), die „Dienstanord- nung für die Aufnahme, Abwicklung und Um- schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas- sung v. März 2021), die „Dienstanordnung für die Vergabe von investiven Krediten und Liquiditäts- krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung“ (Fassung v. Juli 2026), die „Dienstanordnung für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssiche- rung sowie die Anlage von vorübergehend nicht benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus abge- leitete „Handlungsanweisung für die Kassenliqui- dität“ (Fassungen vom Januar 2025) legen in ers- ter Linie das Verfahren, die Zuständigkeiten und die Entscheidungskompetenzen für die Aufnahme von Krediten fest. Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva- tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas- sung v. Mai 2015) definiert darüber hinaus Anfor- derungen an den Einsatz von Finanzderivaten und trifft Aussagen über das Risikomanagement und die Risikosteuerung. Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt: Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch- führung von Zinssicherungs- und Zinsopti- mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be- schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) abgeändert und zwischenzeitlich mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr. 1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach kann die Verwaltung maximal 30% des Ge- samtschuldenstandes aus der Investitionstä- tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf- nehmen. Die politischen Gremien werden im Nachgang über die Aufnahme von Investitionskrediten als Geschäft der laufenden Verwaltung infor- miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt Bonn).Seite 25 von 30 23 8. Fazit und Ausblick Die Schuldenentwicklung der Bundesstadt Bonn war im Jahr 2025 erneut von einem deutlichen An- stieg der Gesamtverschuldung geprägt. Zum 31.12.2025 belief sich der Schuldenstand ein- schließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen auf rund 2.615 Mio. EUR und erhöhte sich da- mit gegenüber dem Vorjahr um rund 289 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung stieg auf rund 8.081 EUR je Einwohnerin bzw. Einwohner. Bonn belegt Platz 3 der am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte in NRW und Platz 5 aller Städte und Gemeinden in NRW. Trotz der im Jahresverlauf rückläufigen Leitzinsen der Europäischen Zentralbank stieg die Belastung des städtischen Haushalts durch Zinsen und Til- gungen. Die Netto-Zinsauszahlungen stiegen auf 54,4 Mio. EUR, während die Tilgungsleistungen mit 79,5 Mio. EUR ebenfalls weiter angestiegen sind. Insgesamt mussten im Jahr 2025 rund 133,9 Mio. EUR für den Schuldendienst aufgewendet werden. Damit flossen bereits etwa 6,9 % des Haushaltsvolumens in Zins- und Tilgungsleistun- gen. Die Finanzierungskosten binden damit einen zunehmenden Anteil der verfügbaren Haushalts- mittel und schränken die finanziellen Handlungs- spielräume der Stadt weiter ein. Das durchschnittliche Zinsniveau des Gesamt- portfolios konnte mit 2,17 % p. a. gegenüber dem Vorjahr stabil gehalten werden. Gleichzeitig konn- ten durch die Konzernfinanzierung der Stadt- werke Bonn zusätzliche Erträge für den städti- schen Haushalt in Höhe von 1,45 Mio. EUR verein- nahmt werden. Für das Jahr 2026 ergeben sich weitere Herausfor- derungen. Mit der Übernahme von Liquiditätskre- diten in Höhe von rund 225 Mio. EUR durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Alt- schuldenentlastungsgesetzes wird die Stadt Bonn zwar spürbar entlastet werden. Gleichwohl bleibt die strukturelle konsumtive Verschuldung auf ei- nem sehr hohen Niveau, da die Stadt beträchtli- che Defizite in der Haushaltsplanung bzw. mittel- fristigen Finanzplanung eingeplant hat. Die wei- terhin hohen Investitionsbedarfe insbesondere in den Bereichen Bildung, Mobilität, Klimaschutz und kommunale Infrastruktur werden auch künf- tig erhebliche investive Finanzierungsbedarfe aus- lösen. Vor diesem Hintergrund wird das Zins- und Schul- denmanagement seine Strategie fortführen, Risi- ken konsequent zu begrenzen, die Liquidität je- derzeit sicherzustellen und Finanzierungskosten zu optimieren. Geplant wurde im Jahr 2025 auch die Emission eines nachhaltigen Schuldscheindar- lehens, um neue Investorengruppen zu erschlie- ßen und die Finanzierungsbasis weiter zu diversi- fizieren. Die Umsetzung erfolgte hierzu im Mai 2026. Gleichzeitig wurde zu Beginn des Jahres 2026 festgelegt, dass die Zinsbindung reduziert werden soll, um Zinsaufwendungen zu reduzieren. Die Verringerung der Zinsbindung reduziert den erwarteten Zinsaufwand, erhöht jedoch gleichzei- tig die Sensitivität des Portfolios gegenüber künf- tigen Zinsanstiegen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass im Verlauf des Jahres 2026 die Zinssätze auf den Märkten sich im kurzfristigen und langfristigen Bereich deutlich nach oben bewegt haben. Umso wichti- ger bleibt ein vorausschauendes, risikobewusstes und wirtschaftliches Zins- und Schuldenmanage- ment als wesentlicher Baustein zur Sicherung der langfristigen finanziellen Handlungsfähigkeit der Stadt.Seite 26 von 30 24 Anhang Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement 1. Investitionskredite Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom- men werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä- ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul- dung aufgenommen werden. Die daraus über- nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau- ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein- klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er- mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Liquiditätskredite Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu- stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah- lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts- sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat- zung. 3. Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate- ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie- rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein- zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei- chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra- ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsenzulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs- instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahentenkreis für Kreditge- schäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgebende - wenn gewollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungswirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) gewonnen werden. 4. Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An- leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer- den hauptsächlich von institutionellen Investoren gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anlei- hen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anlei- hen müssen im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Ein- haltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfällige Til- gung) und ggf. die Erstellung eines Prospektes, in dem sich die Schuldnerin (Bundesstadt Bonn) dar- stellt (nebst unter Umständen erforderlicher ex- terner Prüfung des Prospektes und Haftung für dessen Inhalte). Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie- rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestor*in- nen sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von den Marktteilnehmenden als ausreichend liquide und entsprechend gut platzierbar akzeptiert. AuchSeite 27 von 30 25 lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die hö- heren Platzierungskosten. Das spricht derzeit ge- gen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolu- mina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläubigern und Zinsbin- dungen gestreut werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie- rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei- tung durch einen ausgewählten Arrangeur um- fangreicher und dauert daher länger als das Ver- fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu- nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan- leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein- satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer- den sollten. Nach der 1. NRW-Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg- ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg- reich am Markt platziert wurden. 5. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne- ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs- spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger*innenkündigungs- recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh- rend eines bestimmten Zeitraumes hat die Gläu- biger*in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode. Damit geht dann das Risiko einher, dass die Gläu- biger*in von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen An- schlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die Schuldner*in dann einen hö- heren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger*innenkündi- gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. 6. Derivate Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we- sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real existierendes Grundgeschäft abge- schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma- ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön- nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen generieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen- ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa- chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden im Folgenden dargestellt:Seite 28 von 30 26 Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner*innen für einen bestimmen Zeit- raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe- trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes- ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver- tragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bonn): Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest- zins und erhält einen variablen Zins Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va- riablen Zins und erhält einen Festzins Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je- doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren). Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter- teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit) zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be- steht also darin, dass zu einem bestimmten zu- künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner*in gewählt werden kann, ob sie den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss die Rechteinha- ber*in/Käufer*in bei Vertragsabschluss eine Prä- mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit des Swaps zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit) (Options-)Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müs- sen) Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi- schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der Cap-Verkäufer*in die Erbringung von Ausgleichs- zahlungen, falls der festgelegte (Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober- grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die Cap-Käufer*in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absi- chern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein- barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie- gelbild zum Cap und verpflichtet die Floor-Ver- käufer*in die Differenz zwischen der vereinbartenSeite 29 von 30 27 Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefix- ten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenz- zinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festge- stellt wird. Die Floor-Verkäufer*in (bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Ri- siko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz Prämie Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver- einnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin- kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah- lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah- menden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz PrämieSeite 30 von 30
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