261460 · Beschlussvorlage
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bau-Turbo)
Kerndaten
- Nummer
- 261460
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Hermann-Wandersleb-Ring Hauptort
- Rochusstraße
- Provinzialstraße
- Erich-Hoffmann-Straße
- Euskirchener Straße
- Meßdorfer Feldweg
- Duisdorf
- Endenich
- Hardtberg
- Bonn
- Kottenforst
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 261460 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bau- Turbo) Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, die Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ (siehe Anlage 1) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wohnbaulich zu entwickeln, wird zugestimmt. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2 gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität bei dem Vorhaben gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der Nachbarschaft erhalten werden, keine im Immissionsschutzrecht begründete Einschränkungen der bestehenden Nutzungen auf den benachbarten Grundstücken hervorgerufen werden und die verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind. 2. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6320-3 „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ wird zugestimmt. Als Maßnahme der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren). 3. Der Antragsteller hat mind. drei städtebauliche Varianten zu erstellen. Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt. 4. Für das Vorhaben „Rochusstraße/Kreuzer Höfe“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGBSeite 1 von 16 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) durchgeführt. Begründung Hinweis zur Beschlussfassung Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planen, Bauen und Wohnen vor der Beratung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 200 dringend benötigten Wohneinheiten vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers im Sinne des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens gemäß dem vorliegenden Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls ist von einer Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen. Anlass Im Mai 2026 hat der Eigentümer des Areals „Rochusstraße/Kreuzer Höfe“ (siehe Anlage 1) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7421-19 gestellt. Ziel ist es, das Areal, wohnbaulich zu entwickeln. Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv zur Anwendung des Bauturbos beschieden, sodass den politischen Gremien entsprechend den Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos (vgl. Ds-Nr. 260201) ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB vorgelegt wird. Beschreibung des Plangebiets Das ca. 17.500 m² große Grundstück, Gemarkung Duisdorf, Flur 1, Flurstück 2728 befindet sich im Stadtbezirk Hardtberg im Ortsteil Duisdorf und grenzt im Osten unmittelbar an die Ortsteilgrenze von Endenich (Stadtbezirk Bonn). Das Plangebiet erstreckt sich nördlich und östlich entlang des Landschaftsschutzgebiets Meßdorfer Feld und südlich entlang der Rochusstraße. Im Osten wird das Plangebiet durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begrenzt (siehe Anlage 2). Der angrenzende Ministerienstandort ist geprägt durch eine 4–5-geschossige Bebauung mit Walm-, Zelt- und Flachdächern. Auf der anderen Straßenseite der Rochusstraße und somit vis-à-vis zum Plangebiet befindet sich ein weiterer Ministerienstandort. Für diesen wird derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr. 6320-2 „Bundesministerien Campus Rochusstraße“ (vgl. Ds-Nr. 210527) durchgeführt. Das Plangebiet ist derzeit bebaut und geprägt von großflächigen Gebäudekomplexen, die seit der Schließung der Firma Kreuzer, einem Produktionsbetrieb für Schreibwaren, nicht mehr gewerblich, sondern überwiegend als Büroflächen genutzt werden.Seite 2 von 16 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Planungsziel Der Eigentümer des Areals verfolgt das Ziel, die Fläche wohnbaulich zu entwickeln. Um der gewerblich geprägten Fläche eine geordnete städtebauliche Entwicklung zuzuführen, soll ein Teil der Bebauung entlang der Rochusstraße bestehen bleiben und in das städtebauliche Konzept integriert werden. Für den rückwärtigen Teilbereich ist nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude (Produktionsgebäude und Hochgarage) die Errichtung neuer Wohngebäude geplant. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs wird eine Quartiersgarage (ober- oder unterirdisch) mindestens für die Anwohner- und Besucherverkehre geplant. Vorgesehen ist die Schaffung eines Wohnquartiers mit mehr als 200 Wohneinheiten. In diesem Zuge findet das Bonner Baulandmodell Anwendung, sodass mind. 50% der BGF Wohnen als geförderter Wohnraum hergestellt werden. Zudem wird der Vorhabenträger gemäß des Bonner Baulandmodells zur Beteiligung an den Folgekosten zur Herstellung sozialer Infrastruktur verpflichtet. Durch die unmittelbare Lage am Meßdorfer Feld profitiert das zukünftige Wohngebiet in besonderem Maße von dem angrenzenden Freiraum und dessen positiven Wirkungen auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität. Innerhalb des Quartiers soll durch die Herstellung und qualitätvolle Gestaltung von Freiflächen eine hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen geschaffen werden. Zudem ist vorgesehen, Dachflächen zu begrünen und mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Eine zusätzliche Flächenversiegelung über den bestehenden Versiegelungsgrad hinaus ist nicht vorgesehen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben zukünftig ein geringerer Versieglungsgrad der Liegenschaft einhergeht und dadurch die Freiraumqualitäten sowie die stadtklimatischen Begebenheiten gestärkt werden. Planungsrechtliche Vorgaben Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der überwiegende Teil des Plangebiets als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der nördliche bereits bebaute Zipfel des Plangebiets ist als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich in überlagernder Festlegung Regionaler Grünzug festgelegt. Aufgrund der Maßstäblichkeit des Regionalplans und der Tatsache, dass das geltende Planungsrecht bereits in den Freiraum reicht und das geplante Vorhaben den räumlichen Umfang des vorhandenen Planungsrechts nicht erweitert, wird hier kein Konflikt gesehen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Büro und Verwaltung dar. Unmittelbar angrenzend befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet. Sofern im Bedarfsfall ein vorhabenbezogener Bebauungsplan imSeite 3 von 16 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) beschleunigten Verfahren aufgestellt werden muss, ist der FNP entsprechend zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Bei der Genehmigung des Vorhabens auf Grundlage der §§ 31 (3) bzw. 246e BauGB stellen die Darstellungen des FNP einen öffentlicher Belang dar, welcher im Rahmen der Zustimmung nach § 36a BauGB zu prüfen ist. Maßstab dabei ist die Frage, ob das Vorhaben den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet entspricht. Im Regelfall dürften einem Vorhaben widersprechende Darstellungen im FNP nicht entgegenzuhalten sein. Im konkreten Fall wird das Vorhaben als vereinbar mit den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in Frage stellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7421-19 „Rochusstraße“ aus dem Jahr 1995, welcher für diesen Bereich zwei immissionsschutzrechtlich gegliederte Gewerbegebiete mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 1,2 in geschlossener Bauweise ausweist. Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen definiert. Die maximale Bauhöhe liegt bei 97,5 m ü. NN bzw. 94,0 m ü. NN in einem nördlichen Teilbereich. Verfahrensvorschlag Das Vorhaben “Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ wird gemäß den Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ (vgl. Ds-Nr. 260201) in Kategorie 2 eingeordnet. In Anlage 2 „Anwendungspraxis“, der zuvor genannten Beschlussvorlage, ist das Vorhaben „Kreuzer Höfe“ bereits als Fallbeispiel aufgeführt. In Kategorie 2 fallen all die Vorhaben, welche sich zu Beginn zwischen eingeschränkter Genehmigungsfähigkeit und echter Planungsbedürftigkeit bewegen. Da keine sichere Prognose über das Verfahren gegeben werden kann, soll dieses flexibel gestaltet werden. Optionen und Korrekturmöglichkeiten bleiben im weiteren Verlauf offen. Das heißt: In der Kategorie 2 soll der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowohl den hier vorliegenden Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans fassen, als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der Zustimmung definiert der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz zudem die Bedingungen, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im konkreten Einzelfall möglich wäre (siehe Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage). Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz des „BauTurbos“ fortgeführt. Erweist sich im Fortgang der Planung und der entsprechenden Beteiligungsverfahren analog zu § 3 (1) und § 4 (1) BauGB jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen und die Beeinträchtigung öffentlicher Belange überschaubar sind und somit eineSeite 4 von 16 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Verkürzung des Verfahrens über den „BauTurbo“ doch möglich und sinnvoll ist, so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt. Erfolgt eine Genehmigung des Vorhabens nicht gemäß § 246e BauGB, muss ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. In diesem Fall ist auch der Flächennutzungsplan im Rahmen der Berichtigung anzupassen. Unabhängig von der Verfahrensart wird in jedem Fall eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung analog zu § 3 (1) BauGB und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange analog zu § 4 (1) BauGB erfolgen. Das Plangebiet wird über die Rochusstraße erschlossen. Die Leistungsfähigkeit der verkehrlichen Erschließung ist auch mit Blick auf das angrenzende Bebauungsplanverfahren Nr. 6320-2 „Bundesministerien Campus Rochusstraße“ im weiteren Planungsverlauf gutachterlich zu ermitteln. Über ein Mobilitätskonzept sind Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehres und zur Stärkung des Umweltverbundes vorzusehen. Zudem sind die Entwicklungen bezüglich der geplanten Westbahn im weiteren Verfahren zu beachten, da der Streckenverlauf entlang des Hermann- Wandersleb-Rings, Provinzialstraße, und somit unmittelbar entlang des Plangebiets, verlaufen soll (vgl. Ds-Nr. 240089). Durch die Rochusstraße und die Kreuzung Rochusstraße/Hermann- Wandersleb-Ring/Provinzialstraße ist eine Vorbelastung des Plangebietes mit Verkehrslärm zu erwarten. Im weiteren Planungsverlauf ist daher die Vereinbarkeit der geplanten schutzbedürftigen Wohnbebauung mit den bestehenden Immissionsbelastungen gutachterlich zu untersuchen. Einschätzung des Vorhabens: Quantität Durch das Vorhaben können mehr als 200 Wohneinheiten (WE) geschaffen werden, wodurch die städtischen Dichtezielwerte des regionalen Siedlungsentwicklungskonzeptes von 60-100+ WE/ha Bruttobauland erfüllt werden (vgl. DS-Nr. 231202). Die Anzahl der Wohneinheiten wird durch das Ergebnis der Qualifizierung (Variantenbetrachtung) im weiteren Planungsverlauf konkretisiert.Seite 5 von 16 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen Nein. Bedeutung für die Gesamtstadt Aufgrund der Lage unmittelbar an der Bezirksgrenze der Stadtbezirke Hardtberg und Bonn sowie aufgrund der hohen Anzahl an realisierbaren Wohneinheiten handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben mit stadtweiter Bedeutung. Infrastruktur Die hohe Zahl an Wohneinheiten lässt Auswirkungen auf die soziale, kulturelle oder sonstige Infrastruktur erwarten. Im weiteren Verfahren ist dies zu prüfen und ggf. innerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen. Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches, eines Nahversorgungsstandortes oder einer Ergänzungsfläche des Standortgefüges des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (vgl. Ds-Nr. 252458). Zukünftige Bewohner*innen können über das Bezirkszentrum Duisdorf sowie das Quartierszentrum Endenich mit dem ergänzenden Nahversorgungsstandort Erich-Hoffmann-Straße versorgt werden. Darüber hinaus sind weitere kleinteilige Nahversorgungsstrukturen entlang der Rochusstraße fußläufig erreichbar. Eine ergänzende Nahversorgung innerhalb des Plangebietes ist entsprechend nicht notwendig und zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Nahversorgungsstrukturen in Bonn entsprechend des BEZK im Planverfahren nicht vorzusehen (gemäß den Leitsätzen I und II des BEZK). Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs in der Stadt Bonn besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung und Schaffung von Wohnraum, insbesondere auch von gefördertem Wohnraum. Kosten für die Stadt Bonn Über den Personalaufwand hinaus fallen der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten an. Umwelt, Natur- und Artenschutz Das Plangebiet ist derzeit bebaut und liegt im Innenbereich, außerhalb des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans, eines Natura-2000-, Natur- oder Landschaftsschutzgebietes. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.Seite 6 von 16 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der Freiraumplan ordnet das Plangebiet dem Schwerpunktraum „Hitzebelasteter Siedlungsraum (Wohnen/Mischnutzung)“ zu. Dieser ist mit dem Ziel „Freiraumqualitätsoffensive; Alltagswege; Mehrfachnutzung der Dachflächen; Einbindung von bestehenden Förderprogrammen; Verknüpfung Klimaanpassung und Klimaschutz; Aktivierungsoffensive PV; Standards der Klimaanpassung für Neubau“ zu entwickeln. Das Plangebiet befindet sich im unmittelbaren Übergang zur freien Landschaft, genauer unmittelbar angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet 2.3 Kappesland und Meßdorfer Feld des Landschaftsplans Kottenforst. Die Liegenschaft weist Gehölz- und Baumbestand auf, der satzungsgeschützt sein kann und daher im weiteren Verfahren gutachterlich zu erheben und zu bewerten ist. Im weiteren Verfahren ist der Baumbestand bestmöglich zu erhalten und die Planungen sind dahingehend zu optimieren. Insbesondere im Grenzbereich zum Landschaftsschutzgebiet ist der Gehölz- und Baumbestand soweit möglich als Pufferzone zu erhalten. Die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn ist zu berücksichtigen. Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird im weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Im Plangebiet ist ein Altstandort vorliegend, welcher im Altlastenkataster der Bundesstadt Bonn unter dem Zeichen AS 7420-400 geführt wird. Der Umgang mit den Altlasten muss im weiteren Verfahren abgestimmt werden. Das Gebiet grenzt im Norden an zwei vermutete Bodendenkmäler V88 (Villa rustica, Römisch, OVP 2021/0083, VBD 0088) und V77 (Wasserleitung, Römisch, NGP 2018/0029, VBD 0077); weitere Boden- und Baudenkmäler sind nicht betroffen. Das Plangebiet liegt nach vorliegenden Informationen nicht in einem Wasserschutzgebiet, einer bekannten Trinkwassergewinnungszone, einem gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder einem Hochwasserrisikogebiet. Für das Plangebiet ist eine topographische Gefährdungsanalyse sowie ein hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser im Plangebiet zu erstellen. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz undSeite 7 von 16 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Suffizienz-Strategien Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Verkehrswende) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS 222006). Die daraufhin am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau" (vgl. DS-Nr. 242211) werden berücksichtigt. Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Stadtklimatische Ersteinschätzung Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits versiegelte und mit Bestandsbebauung versehene Fläche. Der Planungsraum gehört nicht zu einer Kaltluftleitbahn. Laut Planungshinweiskarte ist das Areal nicht als Kaltluftentstehungsgebiet ausgewiesen, wird jedoch der Handlungspriorität 5 zugeordnet. Damit einher geht die Maßgabe, dass klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung bei allen baulichen Vorhaben einzuhalten sind, beispielsweise in Form von Baumpflanzungen, Dachbegrünungen und einer möglichst geringen Versiegelung. Priorität Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund der hohen Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten mit hoher Priorität eingestuft. Nachhaltigkeitscheckliste Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. DS-Nr. 1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.Seite 8 von 16 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (vgl. DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage 3) des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/n 1 Anlage 1_Übersicht (öffentlich) 2 Anlage 2_Luftbild (öffentlich) 3 Anlage 3_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 9 von 16 Seite 10 von 16 Seite 11 von 16 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Die Prognose des Verkehrsaufkommens zum Vorhaben wird im weiteren Verfahren durch ein Verkehrsgutachten ermittelt. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Es ist eine reine wohnbauliche Entwicklung geplant, daher ist keine Mischnutzung an dem Standort vorgesehen. Aufgrund der unmittelbar angrenzenden Ministerienstandorte befinden sich jedoch in direkter Nähe zahlreiche Arbeitsplätze. Im weiteren Verfahren wird gepürft, ob aufgrund der Höhe an geplanten Wohneinheiten Auswirkungen auf die soziale, kulturelle oder sonstige Infrastruktur zu erwarten sind. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ein Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept sind im weiteren Verfahren zu erstellen. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist grundsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle "Euskirchener Straße" mit den angebundenen Buslinienen 606, 607, 608 und 609 liegt im Osten des Plangebietes und ist fußläufig sehr gut erreichbar. Die ein Kilometer entfernte S- Bahnhaltestelle "Hemholtzstraße" ermöglicht die Anbindung an die Line S23. Zudem ist die Errichtung einer Haltestelle der geplanten Westbahn in unmittelbarer Nähe des Grundstückes vorgesehen. Erschließung durch den Fuß- und Radverkehr ist durch den Geh- und Radweg entlang der Rochusstraße und den Meßdorfer Feldweg gesichert. Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf Bebauungsplanverfahren Nr 6320-3 "Rochusstraße/ Kreuzer Höfe" Wohnbauliche Entwicklung # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 16 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja. Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). Ja. Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? Ja. Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Gemäß Planungshinweiskarte von 2023 liegt das Gebiet in Handlungspriorität 5, d.h. klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung sind bei allen baulichen Entwicklungen einzuhalten (Bäume, Dachbegrünung, geringe Versiegelung, etc.). Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn erfolgt. Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, im Norden und Süden des Plangebietes sind kleine Teilbereiche durch Strakregenergnisse betroffen Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Aufschluss Nein, aus den Gefahren- und Risikokarten geht dies nicht hervor. Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein. Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein. Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Keine. Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein. Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden? Ja. Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Der Vorhabenträger beabsichtigt einen Teil der Bestandsbebauung (Gebäude entlang der Rochusstraße) zu erhalten und in das städtebauliche Konzept zu integrieren. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 16 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Da eine zusätzliche Flächenversiegelung, die über den Versiegelungsgrad des Bestands hinaus geht, nicht vorgesehen ist, werden die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt als geringfügig eingeschätzt. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Nein. Es handelt sich um eine bereits bebaute Fläche und eine zusätzliche Flächenversiegelung, die über den Versiegelungsgrad des Bestands hinaus geht, ist nicht vorgesehen. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Nein. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein. Sind schützenswerte Böden vorhanden? Nein. Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja. Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein. Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Ja. Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Nein. Eine zusätzliche Flächenversiegelung, die über den Versiegelungsgrad des Bestands hinaus geht, ist nicht vorgesehen. Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt. Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja, Belange werden im Verfahren beachtet. Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Im Plangebiet sind Wohnungen geplant, das Umfeld ist von Ministerienstandorten umgeben, sodass die Wege kurz sein können. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Nein. Es handelt sich um eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Wird im weiteren Verfahren geprüft. Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Nein. Derzeit nicht vorgesehen. Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Nein. Derzeit nicht vorgesehen Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein. Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Wohnraumschaffung (50% geförderter Wohnraum) und Innenentwicklung Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Eine Aussage hierzu ist zum frühzeitigen Planungsstand noch nicht möglich. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 16 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 16 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 16
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