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261460 · Beschlussvorlage

Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bau-Turbo)

Nummer
261460
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Hermann-Wandersleb-Ring Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Rochusstraße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Provinzialstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Erich-Hoffmann-Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Euskirchener Straße Straße· Endenich, Bonn
  • Meßdorfer Feldweg Straße· Endenich, Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn
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  3. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
261460
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss
gemäß § 36a BauGB über die Entwicklung der
Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ im
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf (Bau-
Turbo)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 22.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, die Fläche „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ (siehe
Anlage 1) im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wohnbaulich zu
entwickeln, wird zugestimmt. Das Vorhaben wird in die Kategorie 2
gemäß der „Bonner Leitlinien zur Anwendung des „Bau-Turbo“ und zur
Zustimmung nach § 36a Baugesetzbuch“ eingeordnet. Die Zustimmung
nach § 36a Baugesetzbuch ist unter der Bedingung erteilt, dass
insbesondere hinsichtlich der Lärmimmissionen und Freiflächenqualität
bei dem Vorhaben gesunde Wohnverhältnisse geschaffen bzw. in der
Nachbarschaft erhalten werden, keine im Immissionsschutzrecht
begründete Einschränkungen der bestehenden Nutzungen auf den
benachbarten Grundstücken hervorgerufen werden und die
verkehrlichen Auswirkungen verträglich sind.
2. Der in Kategorie 2 notwendigen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6320-3 „Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ wird zugestimmt. Als Maßnahme
der Innenentwicklung erfolgt das Bebauungsplanverfahren auf
Grundlage des § 13a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).
3. Der Antragsteller hat mind. drei städtebauliche Varianten zu erstellen.
Nach Vorberatung in der Verwaltung werden die Qualitäten durch die
Beratung im Städtebau- und Gestaltungsbeirat sichergestellt.
4. Für das Vorhaben „Rochusstraße/Kreuzer Höfe“ im Stadtbezirk
Hardtberg, Ortsteil Duisdorf wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung analog
zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGBSeite 1 von 16
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
durchgeführt.
Begründung
Hinweis zur Beschlussfassung
Die vorbehaltliche Beschlussfassung durch den Ausschuss für Planen, Bauen
und Wohnen vor der Beratung des Ausschusses für Umwelt, Klima und lokale
Agenda ist erforderlich, da auf dem Areal die Schaffung von rund 200 dringend
benötigten Wohneinheiten vorgesehen ist. Um die Entwicklung des Quartiers
im Sinne des Bauturbos voranzubringen, muss die Einleitung des Verfahrens
gemäß dem vorliegenden Beschluss zeitnah beschlossen werden. Andernfalls
ist von einer Verzögerung von mindestens acht Wochen auszugehen.
Anlass
Im Mai 2026 hat der Eigentümer des Areals „Rochusstraße/Kreuzer Höfe“
(siehe Anlage 1) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7421-19
gestellt. Ziel ist es, das Areal, wohnbaulich zu entwickeln.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung wurden Umfang und Zielsetzung des
geplanten Vorhabens aufgrund der vorliegenden Informationen positiv zur
Anwendung des Bauturbos beschieden, sodass den politischen Gremien
entsprechend den Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos (vgl. Ds-Nr.
260201) ein Ziel- und vorbehaltlicher Zustimmungsbeschluss gemäß § 36a
BauGB vorgelegt wird.
Beschreibung des Plangebiets
Das ca. 17.500 m² große Grundstück, Gemarkung Duisdorf, Flur 1, Flurstück
2728 befindet sich im Stadtbezirk Hardtberg im Ortsteil Duisdorf und grenzt im
Osten unmittelbar an die Ortsteilgrenze von Endenich (Stadtbezirk Bonn). Das
Plangebiet erstreckt sich nördlich und östlich entlang des
Landschaftsschutzgebiets Meßdorfer Feld und südlich entlang der
Rochusstraße. Im Osten wird das Plangebiet durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend begrenzt (siehe Anlage 2). Der
angrenzende Ministerienstandort ist geprägt durch eine 4–5-geschossige
Bebauung mit Walm-, Zelt- und Flachdächern. Auf der anderen Straßenseite
der Rochusstraße und somit vis-à-vis zum Plangebiet befindet sich ein weiterer
Ministerienstandort. Für diesen wird derzeit das Bebauungsplanverfahren Nr.
6320-2 „Bundesministerien Campus Rochusstraße“ (vgl. Ds-Nr. 210527)
durchgeführt.
Das Plangebiet ist derzeit bebaut und geprägt von großflächigen
Gebäudekomplexen, die seit der Schließung der Firma Kreuzer, einem
Produktionsbetrieb für Schreibwaren, nicht mehr gewerblich, sondern
überwiegend als Büroflächen genutzt werden.Seite 2 von 16
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Planungsziel
Der Eigentümer des Areals verfolgt das Ziel, die Fläche wohnbaulich zu
entwickeln. Um der gewerblich geprägten Fläche eine geordnete städtebauliche
Entwicklung zuzuführen, soll ein Teil der Bebauung entlang der Rochusstraße
bestehen bleiben und in das städtebauliche Konzept integriert werden. Für den
rückwärtigen Teilbereich ist nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude
(Produktionsgebäude und Hochgarage) die Errichtung neuer Wohngebäude
geplant. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs wird eine Quartiersgarage
(ober- oder unterirdisch) mindestens für die Anwohner- und Besucherverkehre
geplant.
Vorgesehen ist die Schaffung eines Wohnquartiers mit mehr als 200
Wohneinheiten. In diesem Zuge findet das Bonner Baulandmodell Anwendung,
sodass mind. 50% der BGF Wohnen als geförderter Wohnraum hergestellt
werden. Zudem wird der Vorhabenträger gemäß des Bonner Baulandmodells
zur Beteiligung an den Folgekosten zur Herstellung sozialer Infrastruktur
verpflichtet.
Durch die unmittelbare Lage am Meßdorfer Feld profitiert das zukünftige
Wohngebiet in besonderem Maße von dem angrenzenden Freiraum und
dessen positiven Wirkungen auf die Wohn- und Aufenthaltsqualität. Innerhalb
des Quartiers soll durch die Herstellung und qualitätvolle Gestaltung von
Freiflächen eine hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner*innen geschaffen
werden. Zudem ist vorgesehen, Dachflächen zu begrünen und mit
Photovoltaikanlagen auszustatten. Eine zusätzliche Flächenversiegelung über
den bestehenden Versiegelungsgrad hinaus ist nicht vorgesehen. Vielmehr ist
davon auszugehen, dass mit dem Vorhaben zukünftig ein geringerer
Versieglungsgrad der Liegenschaft einhergeht und dadurch die
Freiraumqualitäten sowie die stadtklimatischen Begebenheiten gestärkt
werden.
Planungsrechtliche Vorgaben
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der überwiegende Teil des
Plangebiets als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der nördliche
bereits bebaute Zipfel des Plangebiets ist als Allgemeiner Freiraum- und
Agrarbereich in überlagernder Festlegung Regionaler Grünzug festgelegt.
Aufgrund der Maßstäblichkeit des Regionalplans und der Tatsache, dass das
geltende Planungsrecht bereits in den Freiraum reicht und das geplante
Vorhaben den räumlichen Umfang des vorhandenen Planungsrechts nicht
erweitert, wird hier kein Konflikt gesehen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung Büro und Verwaltung dar. Unmittelbar angrenzend
befindet sich ein Landschaftsschutzgebiet.
Sofern im Bedarfsfall ein vorhabenbezogener Bebauungsplan imSeite 3 von 16
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden muss, ist der FNP entsprechend
zu berichtigen (§ 13a (2) Nr. 2 BauGB). Bei der Genehmigung des Vorhabens
auf Grundlage der §§ 31 (3) bzw. 246e BauGB stellen die Darstellungen des
FNP einen öffentlicher Belang dar, welcher im Rahmen der Zustimmung nach §
36a BauGB zu prüfen ist. Maßstab dabei ist die Frage, ob das Vorhaben den
städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet entspricht. Im Regelfall
dürften einem Vorhaben widersprechende Darstellungen im FNP nicht
entgegenzuhalten sein. Im konkreten Fall wird das Vorhaben als vereinbar mit
den städtebaulichen Vorstellungen für das Gemeindegebiet angesehen, da nur
sehr untergeordnet eine von den Darstellungen des FNP abweichende Nutzung
realisiert werden soll und dies die Zielvorstellungen des FNP nicht in Frage
stellt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 7421-19 „Rochusstraße“ aus dem Jahr 1995, welcher für diesen Bereich
zwei immissionsschutzrechtlich gegliederte Gewerbegebiete mit einer GRZ von
0,6 und einer GFZ von 1,2 in geschlossener Bauweise ausweist. Die
überbaubare Grundstücksfläche ist durch Baugrenzen definiert. Die maximale
Bauhöhe liegt bei 97,5 m ü. NN bzw. 94,0 m ü. NN in einem nördlichen
Teilbereich.
Verfahrensvorschlag
Das Vorhaben “Rochusstraße/ Kreuzer Höfe“ wird gemäß den Bonner Leitlinien
zur Anwendung des „Bau-Turbo“ (vgl. Ds-Nr. 260201) in Kategorie 2
eingeordnet. In Anlage 2 „Anwendungspraxis“, der zuvor genannten
Beschlussvorlage, ist das Vorhaben „Kreuzer Höfe“ bereits als Fallbeispiel
aufgeführt.
In Kategorie 2 fallen all die Vorhaben, welche sich zu Beginn zwischen
eingeschränkter Genehmigungsfähigkeit und echter Planungsbedürftigkeit
bewegen. Da keine sichere Prognose über das Verfahren gegeben werden
kann, soll dieses flexibel gestaltet werden. Optionen und
Korrekturmöglichkeiten bleiben im weiteren Verlauf offen. Das heißt: In der
Kategorie 2 soll der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz sowohl
den hier vorliegenden Zielbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans
fassen, als auch die Ermächtigung zu einer späteren, dann möglicherweise
doch sachgerechten Anwendung des „Bau-Turbo-Verfahrens“. Im Rahmen der
Zustimmung definiert der Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz
zudem die Bedingungen, unter denen die „Abkürzung“ zum „Bau-Turbo“ im
konkreten Einzelfall möglich wäre (siehe Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage).
Zeigt sich das Vorhaben im Laufe des eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens
als planungsbedürftig, so wird dieses Verfahren wie gewohnt und ohne Einsatz
des „BauTurbos“ fortgeführt. Erweist sich im Fortgang der Planung und der
entsprechenden Beteiligungsverfahren analog zu § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
jedoch, dass die durch das Projekt ausgelösten städtebaulichen Folgen und die
Beeinträchtigung öffentlicher Belange überschaubar sind und somit eineSeite 4 von 16
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Verkürzung des Verfahrens über den „BauTurbo“ doch möglich und sinnvoll ist,
so wird das Bebauungsplanverfahren nicht fortgeführt und die
Baugenehmigung auf Basis der bis dato erarbeiteten Grundlagen und
gewonnenen Erkenntnisse nach Sicherstellung aller öffentlichen und privaten
Belange sowie der städtischen Interessen ohne weitere Einbindung des
Stadtrats wie in Kategorie 1 auf der Grundlage des § 246e BauGB erteilt.
Erfolgt eine Genehmigung des Vorhabens nicht gemäß § 246e BauGB, muss
ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit
§ 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren aufgestellt werden. In diesem Fall ist auch der Flächennutzungsplan
im Rahmen der Berichtigung anzupassen.
Unabhängig von der Verfahrensart wird in jedem Fall eine Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Planung analog zu § 3 (1) BauGB und eine frühzeitige
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange analog zu § 4 (1) BauGB erfolgen.
Das Plangebiet wird über die Rochusstraße erschlossen. Die Leistungsfähigkeit
der verkehrlichen Erschließung ist auch mit Blick auf das angrenzende
Bebauungsplanverfahren Nr. 6320-2 „Bundesministerien Campus
Rochusstraße“ im weiteren Planungsverlauf gutachterlich zu ermitteln.
Über ein Mobilitätskonzept sind Maßnahmen zur Reduzierung des
motorisierten Individualverkehres und zur Stärkung des Umweltverbundes
vorzusehen.
Zudem sind die Entwicklungen bezüglich der geplanten Westbahn im weiteren
Verfahren zu beachten, da der Streckenverlauf entlang des Hermann-
Wandersleb-Rings, Provinzialstraße, und somit unmittelbar entlang des
Plangebiets, verlaufen soll (vgl. Ds-Nr. 240089).
Durch die Rochusstraße und die Kreuzung Rochusstraße/Hermann-
Wandersleb-Ring/Provinzialstraße ist eine Vorbelastung des Plangebietes mit
Verkehrslärm zu erwarten. Im weiteren Planungsverlauf ist daher die
Vereinbarkeit der geplanten schutzbedürftigen Wohnbebauung mit den
bestehenden Immissionsbelastungen gutachterlich zu untersuchen.
Einschätzung des Vorhabens:
Quantität
Durch das Vorhaben können mehr als 200 Wohneinheiten (WE) geschaffen
werden, wodurch die städtischen Dichtezielwerte des regionalen
Siedlungsentwicklungskonzeptes von 60-100+ WE/ha Bruttobauland erfüllt
werden (vgl. DS-Nr. 231202). Die Anzahl der Wohneinheiten wird durch das
Ergebnis der Qualifizierung (Variantenbetrachtung) im weiteren
Planungsverlauf konkretisiert.Seite 5 von 16
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Modellcharakter oder Fördermittel und Befristungen
Nein.
Bedeutung für die Gesamtstadt
Aufgrund der Lage unmittelbar an der Bezirksgrenze der Stadtbezirke
Hardtberg und Bonn sowie aufgrund der hohen Anzahl an realisierbaren
Wohneinheiten handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Vorhaben mit
stadtweiter Bedeutung.
Infrastruktur
Die hohe Zahl an Wohneinheiten lässt Auswirkungen auf die soziale, kulturelle
oder sonstige Infrastruktur erwarten. Im weiteren Verfahren ist dies zu prüfen
und ggf. innerhalb des Plangebietes zu berücksichtigen.
Das Vorhaben liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches,
eines Nahversorgungsstandortes oder einer Ergänzungsfläche des
Standortgefüges des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (vgl. Ds-Nr.
252458). Zukünftige Bewohner*innen können über das Bezirkszentrum
Duisdorf sowie das Quartierszentrum Endenich mit dem ergänzenden
Nahversorgungsstandort Erich-Hoffmann-Straße versorgt werden. Darüber
hinaus sind weitere kleinteilige Nahversorgungsstrukturen entlang der
Rochusstraße fußläufig erreichbar. Eine ergänzende Nahversorgung innerhalb
des Plangebietes ist entsprechend nicht notwendig und zum Schutz der
zentralen Versorgungsbereiche sowie der Nahversorgungsstrukturen in Bonn
entsprechend des BEZK im Planverfahren nicht vorzusehen (gemäß den
Leitsätzen I und II des BEZK).
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfs in der Stadt Bonn besteht ein hohes
städtisches Interesse an der Planung und Schaffung von Wohnraum,
insbesondere auch von gefördertem Wohnraum.
Kosten für die Stadt Bonn
Über den Personalaufwand hinaus fallen der Verwaltung keine zusätzlichen
Kosten an.
Umwelt, Natur- und Artenschutz
Das Plangebiet ist derzeit bebaut und liegt im Innenbereich, außerhalb des
Geltungsbereichs eines Landschaftsplans, eines Natura-2000-, Natur- oder
Landschaftsschutzgebietes. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope
sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der
Aufstellung des Bebauungsplans nicht betroffen.Seite 6 von 16
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der Freiraumplan ordnet das Plangebiet dem Schwerpunktraum
„Hitzebelasteter Siedlungsraum (Wohnen/Mischnutzung)“ zu. Dieser ist mit dem
Ziel „Freiraumqualitätsoffensive; Alltagswege; Mehrfachnutzung der
Dachflächen; Einbindung von bestehenden Förderprogrammen; Verknüpfung
Klimaanpassung und Klimaschutz; Aktivierungsoffensive PV; Standards der
Klimaanpassung für Neubau“ zu entwickeln.
Das Plangebiet befindet sich im unmittelbaren Übergang zur freien Landschaft,
genauer unmittelbar angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet 2.3
Kappesland und Meßdorfer Feld des Landschaftsplans Kottenforst.
Die Liegenschaft weist Gehölz- und Baumbestand auf, der satzungsgeschützt
sein kann und daher im weiteren Verfahren gutachterlich zu erheben und zu
bewerten ist. Im weiteren Verfahren ist der Baumbestand bestmöglich zu
erhalten und die Planungen sind dahingehend zu optimieren. Insbesondere im
Grenzbereich zum Landschaftsschutzgebiet ist der Gehölz- und Baumbestand
soweit möglich als Pufferzone zu erhalten. Die Baumschutzsatzung der Stadt
Bonn ist zu berücksichtigen.
Grundsätzlich müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen
Genehmigungsverfahren Artenschutzbelange beachtet werden. Dazu wird im
weiteren Verfahren eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
Im Plangebiet ist ein Altstandort vorliegend, welcher im Altlastenkataster der
Bundesstadt Bonn unter dem Zeichen AS 7420-400 geführt wird. Der Umgang
mit den Altlasten muss im weiteren Verfahren abgestimmt werden.
Das Gebiet grenzt im Norden an zwei vermutete Bodendenkmäler V88 (Villa
rustica, Römisch, OVP 2021/0083, VBD 0088) und V77 (Wasserleitung,
Römisch, NGP 2018/0029, VBD 0077); weitere Boden- und Baudenkmäler sind
nicht betroffen.
Das Plangebiet liegt nach vorliegenden Informationen nicht in einem
Wasserschutzgebiet, einer bekannten Trinkwassergewinnungszone, einem
gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder einem
Hochwasserrisikogebiet.
Für das Plangebiet ist eine topographische Gefährdungsanalyse sowie ein
hydrogeologisches Gutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit von
Niederschlagswasser im Plangebiet zu erstellen.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz undSeite 7 von 16
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Ökobilanzierung, Suffizienz-Strategien Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Verkehrswende) und
Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung,
Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu
berücksichtigen sind.
Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum
Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS
222006). Die daraufhin am 13.02.2025 beschlossenen Energieleitlinien „Bonner
Standards für klimafreundlichen Neubau" (vgl. DS-Nr. 242211) werden
berücksichtigt.
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Bei der Fläche handelt es sich um eine bereits versiegelte und mit
Bestandsbebauung versehene Fläche. Der Planungsraum gehört nicht zu einer
Kaltluftleitbahn. Laut Planungshinweiskarte ist das Areal nicht als
Kaltluftentstehungsgebiet ausgewiesen, wird jedoch der Handlungspriorität 5
zugeordnet. Damit einher geht die Maßgabe, dass klimaökologische Standards
zur baulichen Entwicklung bei allen baulichen Vorhaben einzuhalten sind,
beispielsweise in Form von Baumpflanzungen, Dachbegrünungen und einer
möglichst geringen Versiegelung.
Priorität
Die erhebliche Anzahl von parallellaufenden Verfahren und Projekten mit einer
unterschiedlichen Bedeutung für die Gesamtstadt erfordern eine
Prioritätensetzung. Das beabsichtigte Vorhaben wird aufgrund der hohen
Anzahl von neu entstehenden Wohneinheiten mit hoher Priorität eingestuft.
Nachhaltigkeitscheckliste
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (vgl. DS-Nr.
1812770) sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel
hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung
bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten
abgewogen werden.Seite 8 von 16
Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (vgl. DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (vgl. DS-Nr. 220501) wurde für diesen
Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht (siehe Anlage 3) des
Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar,
sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/n
1 Anlage 1_Übersicht (öffentlich)
2 Anlage 2_Luftbild (öffentlich)
3 Anlage 3_NaPla_Checkliste (öffentlich)Seite 9 von 16
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Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es
geben?
Die Prognose des Verkehrsaufkommens zum Vorhaben wird im weiteren
Verfahren durch ein Verkehrsgutachten ermittelt.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Es ist eine reine wohnbauliche Entwicklung geplant, daher ist keine
Mischnutzung an dem Standort vorgesehen. Aufgrund der unmittelbar
angrenzenden Ministerienstandorte befinden sich jedoch in direkter Nähe
zahlreiche Arbeitsplätze. Im weiteren Verfahren wird gepürft, ob aufgrund der
Höhe an geplanten Wohneinheiten Auswirkungen auf die soziale, kulturelle oder
sonstige Infrastruktur zu erwarten sind.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ein Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept sind im weiteren Verfahren zu
erstellen.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, eine Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund ist
grundsätzlich gegeben. Die Bushaltestelle "Euskirchener Straße" mit den
angebundenen Buslinienen 606, 607, 608 und 609 liegt im Osten des
Plangebietes und ist fußläufig sehr gut erreichbar. Die ein Kilometer entfernte S-
Bahnhaltestelle "Hemholtzstraße" ermöglicht die Anbindung an die Line S23.
Zudem ist die Errichtung einer Haltestelle der geplanten Westbahn in
unmittelbarer Nähe des Grundstückes vorgesehen. Erschließung durch den Fuß-
und Radverkehr ist durch den Geh- und Radweg entlang der Rochusstraße und
den Meßdorfer Feldweg gesichert.
Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Duisdorf
Bebauungsplanverfahren Nr 6320-3 "Rochusstraße/ Kreuzer Höfe"
Wohnbauliche Entwicklung
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 16
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? Ja.
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung
(sobald vorliegend). Ja.
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
Ja.
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn
erfolgt. Gemäß Planungshinweiskarte von 2023 liegt das Gebiet in
Handlungspriorität 5, d.h. klimaökologische Standards zur baulichen Entwicklung
sind bei allen baulichen Entwicklungen einzuhalten (Bäume, Dachbegrünung,
geringe Versiegelung, etc.).
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Ja.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Ja, eine Betrachtung ist auf Grundlage der vorliegenden Daten der Stadt Bonn
erfolgt.
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja, im Norden und Süden des Plangebietes sind kleine Teilbereiche durch
Strakregenergnisse betroffen
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Aufschluss Nein, aus den Gefahren- und Risikokarten geht dies nicht hervor.
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein.
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein.
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Keine.
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Nein.
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2,
DS 252928, DS 242211) kommuniziert worden?
Ja.
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Der Vorhabenträger beabsichtigt einen Teil der Bestandsbebauung (Gebäude
entlang der Rochusstraße) zu erhalten und in das städtebauliche Konzept zu
integrieren.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 16
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Da eine zusätzliche Flächenversiegelung, die über den Versiegelungsgrad des
Bestands hinaus geht, nicht vorgesehen ist, werden die Auswirkungen auf die
Natur und Umwelt als geringfügig eingeschätzt.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Nein. Es handelt sich um eine bereits bebaute Fläche und eine zusätzliche
Flächenversiegelung, die über den Versiegelungsgrad des Bestands hinaus geht,
ist nicht vorgesehen.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Nein.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Nein.
Sind schützenswerte Böden vorhanden? Nein.
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja.
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein.
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
Ja.
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Nein. Eine zusätzliche Flächenversiegelung, die über den Versiegelungsgrad des
Bestands hinaus geht, ist nicht vorgesehen.
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden,
der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja. Im Rahmen des Verfahrens wird ein Baumgutachten erstellt.
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen?
Ja, Belange werden im Verfahren beachtet.
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Im Plangebiet sind Wohnungen geplant, das Umfeld ist von
Ministerienstandorten umgeben, sodass die Wege kurz sein können.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Nein. Es handelt sich um eine wohnbauliche Entwicklung der Fläche
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Wird im weiteren Verfahren geprüft.
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Nein. Derzeit nicht vorgesehen.
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Nein. Derzeit nicht vorgesehen
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein.
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Wohnraumschaffung (50% geförderter Wohnraum) und Innenentwicklung
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Eine Aussage hierzu ist zum frühzeitigen Planungsstand noch nicht möglich.
# Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 16
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja.
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Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
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Datenstand: 02.11.2026, 22:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de