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261446-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einfache Nutzung des ÖPNV für Kinder und ältere Menschen

Nummer
261446-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Cassius-Bastei Straße· Bonn-Zentrum, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261446 Bürgerantrag: Einfache Nutzung des ÖPNV für Kinder und ältere Menschen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261446-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Einfache
Nutzung des ÖPNV für Kinder und ältere
Menschen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zum Punkt 1:
Die Stadt Bonn ist Mitgliedkommune des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS),
der für die Tarifgestaltung in der Region zuständig ist. Eine kostenfreie Nutzung
des ÖPNV für bestimmte Altersgruppen ist im VRS-Gebiet nicht bekannt.
Eine Bonn-interne Freifahrt wäre mit massiven Zuschüssen seitens der Stadt
verbunden. Angesichts der aktuellen, äußerst angespannten Haushaltslage der
Stadt sind im Bereich des ÖPNV keine neuen Ausgaben dieser Art vorgesehen.
Zu Punkten 2 bis 4:
Aus Sicht der Verwaltung bringt die Umstellung von Ticketkauf mit Barzahlung
auf bargeldlose Zahlung betriebliche und finanzielle Vorteile mit sich, von de-
nen die Fahrgäste langfristig profitieren können.
Für die Fahrgäste, die nicht über eigene digitale Zahlungsmittel verfügen, be-
stehen momentan alternative Erwerbmöglichkeiten wie z.B. im ServiceCenter
oder in anderen Verkaufsstellen. Jedoch ist der damit verbundene Mehrauf-
wand, wie von der Antragsstellerin geschildert, durchaus nachvollziehbar. Künf-
tig stellt hier eine aufladbare Guthabenkarte eine praktische und nutzerfreundli-
che Lösung dar.
Ergänzend verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme der Stadtwerke
Bonn Bus und Bahn (SWBV) in der Anlage.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in §
24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Ver-
fahren abgeschlossen.Seite 1 von 4
Seite 2
Anlage/n
1 Stellungnahme der SWB (öffentlich)Seite 2 von 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zum Bürgerantrag nimmt die SWB Bus und Bahn (SWBV) folgende Stellung:
Zu 1. Kostenfreie Nutzung für Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene ab 70 Jahre
Eine generelle Freifahrt für diese Altersgruppen ist im geltenden Tarif nicht vorgesehen.
Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren fahren bereits zum vergünstigten Kindertarif,
Kinder unter 6 Jahren können in Begleitung kostenlos mitgenommen werden. Für Senioren
bieten wir keine altersbezogene Freifahrt, jedoch verschiedene Zeitkarten sowie, für Inhaber
eines Bonn-Ausweises bzw. MobilPasses, sozial gestaffelte Ermäßigungen. Eine Ausweitung
auf eine generelle Alters-Freifahrt wäre eine tarifpolitische Grundsatzentscheidung, die
außerhalb unseres Einflussbereichs liegt und beim Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) bzw.
den zuständigen politischen Gremien anzusiedeln wäre.
Zu 2. Wiedereinführung des Ticketverkaufs durch den Busfahrer
Wir haben den Ticketverkauf im Bus bewusst modernisiert: Fahrgäste erwerben ihr Ticket
heute komfortabel am neuen Automaten an der Haltestange hinter dem Fahrersitz. Diese
Umstellung dient der Verbesserung der Pünktlichkeit durch kürzere Standzeiten, einem
besseren Infektionsschutz sowie der Sicherheit unseres Fahrpersonals, da kein
Bargeldbestand mehr im Fahrzeug mitgeführt wird. Eine Rückkehr zum Verkauf durch den
Fahrer würde diese Vorteile aufgeben und ist daher nicht vorgesehen.
Zu 3. Errichtung von Ticketautomaten mit Bargeldannahme in jedem Fahrzeug
Ein Verkehrsunternehmen ist rechtlich nicht verpflichtet, an der Haltestelle oder im
Fahrzeug einen Fahrausweiserwerb mit Bargeld zu ermöglichen, sofern der Erwerb auf
andere Weise angeboten wird. Diese Rechtslage wurde zuletzt im Juli 2024 durch das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in
einem Schreiben an den VRS ausdrücklich bestätigt.
SWB Bus und Bahn erfüllt diese Voraussetzung bereits vollumfänglich:
Fahrausweisautomaten stehen an zahlreichen Haltestellen sowie in den Stadtbahnen zur
Verfügung, hinzu kommen das ServiceCenter in der Cassius-Bastei, zahlreiche private
Vorverkaufsstellen in den Stadtteilen sowie künftig eine aufladbare Guthabenkarte als
weitere niederschwellige Option. Der Ticketerwerb mit Bargeld bleibt damit weiterhin gut
erreichbar, nur eben nicht direkt im Bus. Vor diesem Hintergrund sehen wir keine
betriebliche Notwendigkeit, in jedem Bus eine Bargeldannahme einzurichten.Seite 3 von 4
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zu 4. Errichtung weiterer Ticketautomaten (inkl. Bargeld) an zentralen Stellen in jedem
Stadtteil
Ein entsprechendes Netz existiert bereits: Neben den stationären Automaten an vielen
Haltestellen bieten wir in nahezu allen Bonner Stadtteilen private Vorverkaufsstellen an, an
denen Tickets auch bar erworben werden können. Eine vollständige Übersicht finden Sie
auf unserer Website unter „Verkaufsstellen".Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 03:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de