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261445-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum Bürgerantrag: Altersgerechte Ausstattung des Spielplatzes an der Karl-Legien-Straße in Graurheindorf

Nummer
261445-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Karl-Legien-Straße Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
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  1. 261445 Bürgerantrag: Altersgerechte Ausstattung des Spielplatzes an der Karl-Legien-Straße in Graurheindorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261445-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zum Bürgerantrag: Altersgerechte
Ausstattung des Spielplatzes an der Karl-Legien-
Straße in Graurheindorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die aktuelle Gestaltung des Spielplatzes an der Karl-Legien-Straße geht im
Wesentlichen auf einen politischen Beschluss aus den Jahren 2012/2013 zurück.
Dieser wurde auf Grundlage der seinerzeit bestehenden Rahmenbedingungen und
unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen gefasst. Die nun
umgesetzte Planung entspricht diesem politischen Auftrag und wurde lediglich in
einzelnen Punkten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Ein erneutes Beteiligungsverfahren mit Anwohnerinnen und Anwohnern oder
Kindern war im Rahmen der Umsetzung dieses bereits beschlossenen Vorhabens
nicht vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anregungen aus dem Stadtteil
grundsätzlich unberücksichtigt bleiben. Hinweise und Wünsche der Nutzenden
können insbesondere bei zukünftigen Umgestaltungen oder beim Austausch
bestehender Spielgeräte in die weiteren Planungen einbezogen und im Rahmen
der dann bestehenden Möglichkeiten geprüft werden.
Die durch den Abriss der ehemaligen Feuerwehrgarage entstandene Fläche
vermittelt derzeit möglicherweise noch den Eindruck einer vergleichsweise offenen
und wenig gestalteten Fläche. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehenen
Bäume und Sträucher erst im Herbst gepflanzt werden. Die Pflanzungen sind
Bestandteil der Gesamtplanung und sollen sowohl zur gestalterischen Einbindung
in das Umfeld des angrenzenden Dorfplatzes als auch zur ökologischen und
klimatischen Aufwertung des Bereichs beitragen. Mit Abschluss der Pflanzarbeiten
wird sich das Erscheinungsbild der Fläche daher noch deutlich verändern.
Zur Verdeutlichung der Entwicklung ist dieser Vorlage der aktuelle Lageplan sowie
der ursprüngliche Entwurf aus dem Jahr 2014 beigefügt.
Hinsichtlich des Wunsches nach einem zusätzlichen Spielgerät wurde die
Möglichkeit einer Ergänzung der vorhandenen Ausstattung geprüft. Der Spielplatz
verfügt bereits über eine für seine Größe angemessene Ausstattung, unter
anderem mit einer Vogelnestschaukel, einer Wippe, einem Spielhaus und
Sandspielbereich mit zwei Klettermöglichkeiten besonders für jüngere Kinder. Mit
der neu hinzugekommenen Slackline wurde zudem bewusst ein weiteres
Bewegungsangebot geschaffen, das insbesondere für ältere Kinder eine
ergänzende Nutzungsmöglichkeit bietet.Seite 1 von 4
Seite 2
Darüber hinaus ist das Spielplatzangebot im unmittelbaren Wohnumfeld nicht auf
den Standort an der Karl-Legien-Straße beschränkt. In einer Entfernung von etwa
200 Metern befindet sich ein weiterer Spielplatz mit Rutsch- und Kletterangebot.
Ein weiterer Spielplatz in etwa 300 Metern Entfernung verfügt ebenfalls über eine
Rutsche und ein Klettergerüst. Damit stehen im fußläufigen Umfeld zusätzliche
Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zur Verfügung, die insbesondere auch
Angebote für ältere Kinder umfassen.
Die Möglichkeit, auf dem Spielplatz ein weiteres Gerät, beispielsweise eine
Rutsche, ein Bodentrampolin oder eine Spielkombination, unterzubringen, wurde
ebenfalls geprüft. Bei dieser Prüfung ist neben der eigentlichen Größe des
Spielgerätes insbesondere der erforderliche Sicherheits- und Fallschutzbereich zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendige Abstände zu bestehenden
Spielangeboten, Wegen, Bepflanzungen und sonstigen Einbauten einzuhalten.
Auch bei einer möglichen Verlagerung der Slackline auf die angrenzende
Dorfwiese würde die vorhandene Fläche nach der erfolgten Prüfung nicht
ausreichen, um ein zusätzliches Spielgerät einschließlich der hierfür erforderlichen
Sicherheitsbereiche sinnvoll und regelkonform unterzubringen.
Ein Verzicht auf einzelne der vorgesehenen Bäume würde daher nicht automatisch
die für ein zusätzliches Spielgerät erforderliche Fläche schaffen. Zudem sind die
Bäume und weiteren Pflanzungen ein wesentlicher Bestandteil der vorgesehenen
Gesamtgestaltung.
Die Verwaltung nimmt zugleich zur Kenntnis, dass aus Sicht des Ortsausschusses
und der Anwohnerinnen und Anwohner ein Bedarf an zusätzlichen Spielangeboten
gesehen wird. Dieser Wunsch wird nicht grundsätzlich zurückgewiesen. Vielmehr
kann er bei einer künftig anstehenden Erneuerung bzw. einem Austausch eines
vorhandenen Spielgerätes erneut aufgegriffen und unter den dann geltenden
räumlichen, technischen und finanziellen Rahmenbedingungen geprüft werden.
Eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen einer zukünftigen Maßnahme ist
damit ausdrücklich möglich.
Die Verwaltung bittet um Verständnis dafür, dass eine Erweiterung der
Spielgeräteausstattung im Rahmen der derzeitigen Maßnahme aufgrund der
bestehenden räumlichen und sicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen nicht
umgesetzt werden kann. Gleichzeitig wird das Anliegen nach zusätzlichen
Spielangeboten für zukünftige Planungen mitgenommen.
Beschlussvorschlag für BV Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
1 2014_05_20 Entwurf Ausschuß Dorfplatz Graurheindorf (öffentlich)
2 IJ 2026 Ausführung (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Rasen
Rasen
(Fahrradstraße)
Karl-Legien-Straße
SROS
7.60
18.35
6.66
22.45
V V V V V V V V V V V V V V V V V V V V
11.16 4.00 3.71 3.08
4.73
8.86
3.78
2.45
8.30
V V V V
8.14
4.00
Zaun ergänzen, Höhe 1,00m
mit Plattenstreifen 50/15/5 als
Mähkante
Betonsteinpflaster
12,30x16,50cm, 16,50x16,50cm, 16,50x24,70cm
3-5cm Splittbett 0/5
20cm Schottertragschicht 0/45
Bestanspflaster
Slackline
BUDBUDBUDBUDBUD
Bank
Prunus x yedoensis
Rasen
Rasen
Untersaat
Saatgut durch AG bereitgestellt
Betonsteinpflaster als Läufer
20cm Beton C 20/25
20cm Schottertragschicht 0/45
Prunus x yedoensis
Prunus x yedoensis
Prunus x yedoensis
vorh.
Vogelnestschaukel
wiedereinbauen
25m² Holzhackschnitzelfläche
40cm Holzhackschnitzel 5/30
20cm gerüttelter Schotter 16/32
Sicker-
packung
Natursteinblöcke 40/65/60-80 (BxHxL)
auf 25cm Beton C 20/25, Schotter 0/45
15cm
LEGENDE
Mähkante Betonplatten 50x15x5cm, 20cm Beton C 20/25
Stabgitterzaun H 1,00m, verzinkt
Fallschutz Holzschnitzel; H 40cm, Körnung 5-30 mm
Rasen, RSM 2.4, Gebrauchs- und Kräuterrasen 10g/m²
Vorh. Pflaster
Vorh. Asphalt
V V V V V V
Baum Neupflanzung, Prunus x yedoensis, H.w.St. 4 x.v m.Db., StU 20-25
Betonsteinpflaster, 20cm Schottertragschicht 0/45,
Maße 12,3x16,5cm, 16,5x16,5cm, 16,5x24,7cm
BUD Vorh. Sträucher, Buddleja 5Stck.
Plan:
bearb.:
Datum: Datum:Name: Name:
gezeich.:
geprüft:
geprüft:
Datenpfad:
geprüft:
geprüft:
Maßstab:
Plan Grösse:
Plan Nr.:
Projekt:
STADT.
CITY.
VILLE.
BONN.
Der Bauherr
IJ_2026_Ausführungf.dwg
BUNDESSTADT BONN
AMT FÜR STADTGRÜN
Spielplatz Erweiterung
Karl-Legien-Straße
Ausführung
Bonn, den
12.2025
12.2025
A.C.
I.J.
1: 100Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 21:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de