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261441-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Joseph-Schumpeter-Allee und Konrad-Zuse-Platz

Nummer
261441-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Joseph-Schumpeter-Allee Straße· Küdinghoven, Beuel Hauptort
  • Konrad-Zuse-Platz Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Heinrich-Konen-Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261441 Bürgerantrag: Einrichtung von Tempo 30 im Bereich Joseph-Schumpeter-Allee und Konrad-Zuse-Platz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261441-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung von Tempo 30 im
Bereich Joseph-Schumpeter-Allee und Konrad-
Zuse-Platz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Dem Antrag auf Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
Tempo 30 auf der Joseph-Schumpeter-Allee kann seitens der Verwaltung nicht
gefolgt werden.
Bei der verkehrlichen Bewertung ist zunächst zwischen der Joseph-
Schumpeter-Allee einerseits sowie dem Bereich Konrad-Zuse-Platz / Heinrich-
Konen-Straße einschließlich der Unterführung andererseits zu unterscheiden.
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Verkehrs- und Nutzungsstrukturen sind diese
Bereiche getrennt zu betrachten.
Die Joseph-Schumpeter-Allee ist entgegen der Darstellung in der Eingabe
keine schmale Straße. Die Fahrbahn weist eine Breite von mehr als sechs
Metern auf und ermöglicht auch die Begegnung von Bussen problemlos. Dies
findet im täglichen Linienverkehr regelmäßig statt. Die Straße hat zudem nicht
den Charakter einer klassischen Wohnstraße, sondern erfüllt eine wichtige
Erschließungs- und Verbindungsfunktion für das Quartier. Sie dient unter
anderem der Anbindung der dortigen Büro-, Hotel- und sonstigen gewerblichen
Nutzungen sowie der verschiedenen Parkhäuser.
Aus Sicht der Verwaltung liegen derzeit keine hinreichenden verkehrlichen
Gründe für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auf der Joseph-Schumpeter-Allee vor. Insbesondere ist dort auch keine
entsprechende Unfallhäufung bekannt, aus der sich die Notwendigkeit einer
Geschwindigkeitsreduzierung ableiten ließe.
Anders stellt sich die Situation im Bereich des Konrad-Zuse-Platzes, der
Heinrich-Konen-Straße und insbesondere der Unterführung dar. Dieser Bereich
weist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der dort in größerer Zahl
auftretenden bzw. querenden Fußgängerinnen und Fußgänger eine andere
Verkehrssituation auf.
Die Verwaltung wird daher prüfen, ob und gegebenenfalls in welchen
Teilbereichen dort eine Reduzierung der zulässigen HöchstgeschwindigkeitSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
verkehrsrechtlich in Betracht kommt. Hierzu sollen gemeinsam mit der Polizei
die örtliche Situation sowie mögliche Varianten bewertet werden.
Da es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, erfolgt
die weitere Prüfung unabhängig von einer Beschlussfassung der
Bezirksvertretung. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis der Prüfung im
Nachgang informiert.
Dem Antrag auf Einführung von Tempo 30 auf der Josef-Schumpeter-Allee wird
somit nicht gefolgt. Hinsichtlich des Bereichs Konrad-Zuse-Platz / Heinrich-
Konen-Straße / Unterführung erfolgt eine gesonderte Prüfung durch die
Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei.
Es wird gebeten, die Antragstellerin im Sinne der Stellungnahme der
Verwaltung zu informieren.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme
der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem
Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO
NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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