261440-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026
Kerndaten
- Nummer
- 261440-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261440-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat II Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026 wird hiermit nachgereicht. Anlage/n 1 Quartalsbericht 2. Quartal 2026 (öffentlich)Seite 1 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 1 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026 Zentrales Controlling und Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2026...................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 8 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke .................................................................... 11 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16 2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17 3 Schuldenstand .................................................................................................. 18Seite 3 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2029 in der Ratssitzung am 20.03.2025 beschlossen. Die Ergebnis- planung für die Jahre 2025 bis 2029 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 -96,5 -123,5 -128,0 -111,3 -109,8 Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2025/2026 mit Schreiben vom 15.05.2025 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Diese Genehmigung konnte unter Anwendung der folgenden Punkte erreicht werden: • Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2% der ordentlichen Aufwendungen in allen Planjahren (2025 i.H.v. 35,8 Mio. EUR, 2026 i.H.v. 37,5 Mio. EUR, 2027 i.H.v. 38,5 Mio. EUR, 2028 i.H.v. 38,7 Mio. EUR und 2029 i.H.v. 39,6 Mio. EUR). • Die noch bestehende Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 105 Mio. EUR wird durch das Jahresergebnis 2025 um 96,5 mio. EUR auf dann 8,5 Mio. EUR abgesenkt. Dieser Anteil wird mit dem zu erwartendem Ergebnis 2026 aufgelöst und beträgt dann 0,00 EUR. Danach folgende Defizite werden ausschließlich gegen die Allgemeine Rücklage und ggf. gegen die Verlustvortragskonten ausgebucht. 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2026 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2026 folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 4 Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener Planansatz (nachrichtlich) Abweichung +/- zum Planansatz Prognose Steuern und ähnliche Abgaben 862,1 Mio. EUR 862,1 Mio. EUR - 10,8 Mio. EUR 851,3 Mio. EUR Zuwendungen und allgemeine Umlagen 403,3 Mio. EUR 408,7 Mio. EUR + 9,1 Mio. EUR ☺ 412,4 Mio. EUR Sonstige Transfererträge 8,7 Mio. EUR 8,7 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 8,7 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 257,9 Mio. EUR 257,9 Mio. EUR + 12,0 Mio. EUR ☺ 269,9 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 35,0 Mio. EUR 35,9 Mio. EUR + 0,3 Mio. EUR ☺ 35,3 Mio. EUR Kostenerstattungen und -umlagen 141,7 Mio. EUR 142,2 Mio. EUR - 4,3 Mio. EUR 137,4 Mio. EUR Sonstige ordentliche Erträge 64,9 Mio. EUR 65,3 Mio. EUR +16,5 Mio. EUR ☺ 81,4 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR Summe ordentliche Erträge 1.776,1 Mio. EUR 1.783,3 Mio. EUR + 21,3 Mio. EUR ☺ 1.797,4 Mio. EUR Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 489,8 Mio. EUR - 489,9 Mio. EUR - 31,9 Mio. EUR - 521,7 Mio. EUR Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 304,4 Mio. EUR - 347,6 Mio. EUR - 14,7 Mio. EUR - 319,1 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen - 77,2 Mio. EUR - 77,3 Mio. EUR - 6,8 Mio. EUR - 84,0 Mio. EUR Transferaufwendungen - 819,1 Mio. EUR - 883,3 Mio. EUR - 56,7 Mio. EUR - 875,8 Mio. EUR Sonstige ordentliche Aufwendungen - 193,6 Mio. EUR - 182,7 Mio. EUR + 10,9 Mio. EUR ☺ - 182,7 Mio. EUR Summe ordentliche Aufwendungen - 1.884,1 Mio. EUR - 1.980,8 Mio. EUR - 99,2 Mio. EUR - 1.983,3 Mio. EUR Haushaltsreste (nicht ertragswirksam in 2026) 0,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR + 70,0 Mio. EUR + 70,0 Mio. EUR Zwischensumme ordentliche Aufwendungen - 1.884,1 Mio. EUR - 1.980,8 Mio. EUR - 29,2 Mio. EUR - 1.913,3 Mio. EUR Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 108,0 Mio. EUR - 197,5 Mio. EUR - 7,9 Mio. EUR - 115,9 Mio. EUR Finanzergebnis - 52,9 Mio. EUR - 53,2 Mio. EUR + 1,3 Mio. EUR - 51,6 Mio. EUR Zwischenergebnis - 160,9 Mio. EUR - 250,7 Mio. EUR - 6,6 Mio. EUR - 167,5 Mio. EUR Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 37,5 Mio. EUR + 37,5 Mio. EUR - 37,5 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR Gesamtergebnis - 123,4 Mio. EUR - 213,2 Mio. EUR - 44,1 Mio. EUR - 167,5 Mio. EURSeite 5 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 5 Bei der Summe aller ordentlichen Erträgen wird aktuell mit Mehrerträgen von rd. 21,3 Mio. EUR gerechnet. Die höchsten Mindererträge (-10,8 Mio. EUR) werden bei den Steuern und ähnlichen Abgaben erwartet. Hier steht u.a. den niedriger prognostizierten Grund- (-5,5 Mio. EUR) und Gewerbesteuererträgen (-10,9 Mio. EUR) ein höher Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (8,9 Mio. EUR) entgegen. Die größten Mehrerträge werden zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (12,0 Mio. EUR) vor allem aufgrund von prognostizierte Gebühreneinnahmen im Bereich Entwässerung und Abwasserbeseitigung erwartet. Zum anderen werden bei den sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge von 16,5 Mio. EUR prognostiziert. Dies hängt vor allem mit einer geänderten Buchungssystematik bei den Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zusammen. Entgegen der bislang verfolgten Praxis, am Jahresende nur die Differenz zwischen dem Ertrag aus der Auflösung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden aus dem Vorjahr und dem Aufwand durch die Zuführung zu Rückstellungen für Überstunden und Urlaub im aktuellen Jahr im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu buchen, wird ab diesem Haushaltsjahr sowohl der gesamte Ertrag als auch der gesamte Aufwand der durch die Auflösung bzw. Zuführung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zustande kommt, in voller Höhe getrennt voneinander abgebildet. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fallen um voraussichtlich 9,1 Mio. EUR höher aus. Dies liegt in erster Linie an höheren Schlüsselzuweisungen des Landes. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehraufwand von rd. 99,2 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt u.a. an gestiegenen Personal- und Versorgungsaufwendungen (31,9 Mio. EUR). Hauptursache für diese deutliche Überschreitung sind die Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub und Überstunden. Da die Ergebnisse für Auflösung und Bildung dieser Rückstellungen nicht mehr saldiert, sondern gesondert abgebildet werden, werden die bisherigen Planansätze deutlich überschritten. Diesem deutlichen Mehraufwand steht ein Mehrertrag bei den sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüber (s.o.). Zudem werden voraussichtlich die Pensionszahlungen und Witwen-/ Waisenrenten etwas über dem Planansatz liegen. Dies ist auf nicht planbare Veränderungen (Versorgungseintritte) zurückzuführen. Auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen höher aus, da viele der nicht verausgabten Mittel aus 2025 mit dem Ziel in das Folgejahr übertragen wurden, diese Mittel in 2026 ihrem Zweck entsprechend zu verausgaben (vgl. auch Spalte fortgeschriebener Planansatz in der Tabelle auf Seite 4). Gleichzeitig werden die Transferaufwendungen laut Prognose um knapp 57 Mio. EUR gegenüber dem Planwert steigen. Dies liegt vor allem daran, dass bei den Sozialtransferaufwendungen nach derzeitigem Stand wesentlich mehr Mittel (ca. 31,9 Mio. EUR) benötigt werden als zunächst geplant. Gründe hierfür sind u.a. Fall- bzw. Kostensteigerungen in den Bereichen Eingliederungshilfe, Integrationsassistenz und stationäre Hilfen. Zudem steigen auch die Transferaufwendungen an das SGB um rund 30 Mio. EUR. Dies liegt zum einen daran, dass der Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan des SGB um ca. 19 Mio. EUR höher ist als im Haushaltsplan der Stadt Bonn. Zum anderen wird esSeite 6 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 6 entgegen der Planung (ca. 11 Mio. EUR) keine Kostenerstattung für die Unterbringung von Geflüchteten durch Land oder Bund geben. Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2027 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf: Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 Übertragung in das Folgejahr 83.450.431,49 81.839.269,68 91.563.340,24 79.452.204,04 86.147.191,29 Durch eine strengere Anwendung der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln ins Folgejahr, geht die Kämmerei von Ermächtigungsübertragungen i.H.v. 70 Mio. EUR in das Folgejahr 2027 aus, die damit nicht ergebnisrelevant das Jahr 2026 belasten werden. Ob und in welcher Höhe sich im Jahresverlauf weitere Haushaltsverbesserungen durch die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden, zumal sich aktuell weitere Risiken abzeichnen - wie etwa durch Maßnahmen infolge der Sperrung der Nordbrücke, bei den Rettungsdienstgebühren oder durch weitere Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen. Wichtiger Hinweis: Die Kämmerei und die Stabsstelle Zentrales Controlling weisen darauf hin, dass eine belastbare Prognose auf Basis des 2. Quartalsberichts für das gesamte Haushaltsjahr 2026 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für 2026 mit Buchungsstand 30.06.2026 vorgenommen. Aktuelle Erkenntnisse wurden berücksichtigt. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 7 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar: JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 1.843,0 862,9 46,8 % 1.776,1 817,3 46,0 % Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.06.2026 auf rd. 817,3 Mio. EUR, was 46,0 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2026 auf rd. 341,2 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 862,1 Mio. EUR einen Anteil von 39,6 % aus. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 883,9 424,2 48,0 % 862,1 341,2* 39,6 % * Spitzabrechung für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Ab dem Jahr 2025 wurde ein Hebesatz von 657 Punkten für Wohn- und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten festgelegt. Der einheitliche Hebesatz lag bis dahin bei 680 Punkte. Mit diesen differenzierten Hebesätzen ging die Stadt für 2026 von Gesamteinnahmen bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in Höhe von rund 100,5 Millionen Euro aus. Bei der Grundsteuer A von 70.000 EUR. Die Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke wurde in Höhe von jeweils 67,9 Mio. EUR und die Grundsteuer B2 für Nicht- Wohngrundstücke wurde mit Erträgen in Höhe von 32,6 Mio. EUR geplant. Vor dem Hintergrund der bis Juni geführten Diskussion im Rat über einen einheitlichen Hebesatz der Stadt Bonn wurde im ersten Halbjahr 2026 keine Festsetzung der Grundsteuer vorgenommen. Grundsteuern wurden somit nicht vereinnahmt. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 100,3 46,3 46,2 % 100,5 0,1 0,0 % Zwischenzeitlich wurde ein Ratsbeschluss bezüglich der Grundsteuer gefasst, der einen einheitlichen Hebesatz von 680 Punkten festlegt. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass der Planwert um 5,5 Mio. EUR unterschritten wird.Seite 8 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 8 2.1.1.2 Gewerbesteuer Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde gem. der Haushaltssatzung zum 01.01.2024 von 490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2026 beläuft sich auf 352,9 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr 2026 wurden Gewerbesteuern in Höhe von 153,5 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von 21,7 % gegenüber dem Planansatz vor. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 380,6 181,0 47,6 % 352,9 153,5 43,5% Für das gesamte Jahr 2026 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 342,3 Mio. EUR prognostiziert, womit insgesamt 10,6 Mio. EUR an Mindererträgen erwartet werden. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 250,1 124,7 49,9 % 257,3 125,5 48,8 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Steuerschätzung Mai war davon auszugehen, dass im Jahr 2026 rd. 256,4 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingehen werden. Aktuell auf Basis der beiden Abschlagszahlungen April und Juli und der Hochrechnung auf Grundlage der Entwicklung des Vorjahres ist aktuell von einer Prognose in Höhe von 253,3 Mio. EUR auszugehen. Das wären 4 Mio. EUR weniger als eingeplant. 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält, beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 15,1 Mio. EUR, womit 29,8 % des Planansatzes erreicht sind. Die Umsatzsteuer (nicht der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) wächst in den kommenden Jahren beständig mit Wachstumsraten zwischen 2,8 % und 3,6 %. Grundsätzlich entwickelt sich der Umsatzsteueranteil der Gemeinden mit niedrigeren Wachstumsraten als das Umsatzsteueraufkommen insgesamt, da der Gemeindeanteil teilweise als Festbetrag bestimmt wird. Dies wirdSeite 9 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 9 jedoch aktuell aufgrund der Kompensationsleistungen überformt, die vom Bund geleistet werden, um steuerrechtsbedingte Einbußen bei der Gewerbesteuer auszugleichen. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 50,7 24,6 48,5 % 50,6 29,7* 58,7% * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Aktuell ist davon auszugehen, dass der Planansatz um rd. 8,9 Mio. EUR überschritten wird. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2026 rd. 9,4 Mio. EUR. Das sind 64,8 % des Haushaltsansatzes von 14,5 Mio. EUR. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 14,6 5,1 34,9 % 14,5 9,4 64,8 % Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 24,8 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 6,2 Mio. EUR. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 23,7 11,7 49,4 % 24,8 12,0* 48,4 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang 6,2 ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 09.04.2026 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2026 insgesamt rd. 24,3 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus- haltsansatz um 0,5 Mio. EUR unterschritten. 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei denSeite 10 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 10 KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 63,7 30,8 48,4 % 61,5 20,7 33,7 % Von dem geplanten Betrag in Höhe von 61,6 Mio. EUR sind in den ersten sechs Monaten rund 20,7 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 33,7 % des Planwertes. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2026 mit einem Ertrag in Höhe von 403,3 Mio. EUR geplant. Derzeit sind insgesamt rd. 227,4 Mio. EUR (56,4 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 187,7 117,3 62,5 % 198,3 127,0 64,0 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2026 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2024 bis 30.06.2025. Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 23.01.2026 ist bekannt, dass die Stadt im Jahr 2026 rd. 203,3 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird und damit 5 Mio. EUR mehr als eingeplant.Seite 11 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 11 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2026 mit 177,3 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 112,9 Mio. EUR. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 180,3 88,5 49,1 % 177,3 93,8 52,9 % Insgesamt sind bis zum 30.06.2026 rd. 93,8 Mio. EUR und damit 52,9 % des Planansatzes eingegangen. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,7 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 31,8 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für das zweite Quartal 2026 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 6,6 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 23,8 % entspricht. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 8,7 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 30.06.2026 sind hiervon rund 4,3 Mio. EUR bzw. 49,4 % ertragswirksam eingegangen. 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Der Planansatz für das Jahr 2026 beträgt rd. 257,9 Mio. EUR. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 200,4 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 261,9 137,4 52,5 % 257,9 144,0* 55,8 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.Seite 12 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 12 Für die ersten sechs Monate sind rd. 144,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 55,8 % entspricht. 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2026 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 35,0 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2025 rd. 35,5 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2026 Ist 2026 (Jan. – Juni) Erträge aus Mieten und Pachten 10,2 4,5 Erträge aus Verkauf 1,7 1,8 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (u.a. Veranstaltungserlöse WorldCCBonn) 23,1 12,3 Damit sind bis Juni 2026 insgesamt 18,6 Mio. EUR bzw. 53,1 % des Ansatzes vereinnahmt. 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2026 sind hierfür Erträge in Höhe von 141,7 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 149,4 25,0 16,7 % 141,7 31,9 22,5 % Im zweiten Quartal 2026 sind rd. 31,9 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 22,5 % des Planansatzes entspricht. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2026 in Höhe von 64,9 Mio. EUR geplant wurden, sind alle Positionen zusammengefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:Seite 13 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 13 Bezeichnung Plan 2026 Ist 2026 (Jan. – Juni) Erträge aus Konzessionen 19,3 2,1 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 16,0 5,3 Nebenforderungen und Säumniszuschläge 4,3 3,4 Im Ist sind für das zweite Quartal insgesamt Erträge in Höhe von 49,7 Mio. EUR zu verzeichnen, was einen Anteil von 84,0 % am geplanten Jahreswert ausmacht. Das zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 80% der geplanten sonstigen ordentlichen Erträge vorliegen, liegt an einer veränderten Buchungssystematik bei den Rückstellungen für Urlaub und Überstunden. Entgegen der bislang verfolgten Praxis, am Jahresende nur die Differenz zwischen dem Ertrag aus der Auflösung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden aus dem Vorjahr und dem Aufwand durch die Zuführung zu Rückstellungen für Überstunden und Urlaub im aktuellen Jahr im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu buchen, wird ab diesem Haushaltsjahr sowohl der gesamte Ertrag als auch der gesamte Aufwand der durch die Auflösung bzw. Zuführung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zustande kommt, in voller Höhe getrennt voneinander abgebildet. Die gebildeten Rückstellungen werden im Folgejahr in Summe aufgelöst (Ertrag) und zum Bilanzstichtag 31.12. des Folgejahres die neu entstandenen Resturlaubstage und Gleitzeitguthaben des abgelaufenen Jahres gebildet. Die besagten Rückstellungen werden somit am Ende des Jahres in den Personalaufwendungen in voller Höhe abgebildet. 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2026 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant. Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,2 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre, wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass der Planwert um 1,5 Mio. EUR unterschritten wird. 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich im zweiten Quartal 2026 auf rd. 876,7 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 46,5 % an der Jahresplanung aus. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 1.895,3 846,7 44,7 % 1.884,1 876,7 46,5 % Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen:Seite 14 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 14 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 496,1 209,7 42,3 % 489,8 247,6* 50,6 % * inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in den erst sechs Monaten auf rd. 247,6 Mio. EUR und liegen damit bei einer Quote von 50,6 % gegenüber dem Planansatz von 489,8 Mio. EUR. Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass ½ der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 286,3 119,1 41,6 % 304,4 107,5 35,3 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 304,4 Mio. EUR ist im zweiten Quartal 2026 mit rd. 107,5 Mio. EUR ausgeschöpft. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 35,3 %. 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 77,2 Mio. EUR geplant. Für das zweite Quartal 2026 sind Aufwendungen von rd. 17,4 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 22,5 % entspricht. Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Anteil stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,9 bzw. 19,1 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2026 sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 5,5 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 4,8 Mio. EUR abgeschrieben. Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt- schaftsplan des SGB enthalten sind.Seite 15 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 15 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 819,1 Mio. EUR in 2026 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten sechs Monaten rd. 432,0 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 52,7 %. Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – Juni %-Anteil Ist/Plan Landschaftsumlage 138,4 69,9 50,5 % Gewerbesteuerumlage 23,0 10,0* 43,5 % Städtisches Gebäudemanagement 23,8 18,5 77,7 % Theater 35,8 21,9 61,2 % Soziale Leistungen 161,2 76,2 47,3 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 263,4 145,6 55,3 % * inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli. Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2026 in Höhe von 69,9 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 50,5 % abgeflossen. Aufgrund der Festsetzung der Landschaftsumlage im Februar 2026 wird die Landschaftsumlage mit 139,7 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR höher als geplant abfließen. Der Umlagesatz wurde für 2026 auf 16,4 % festgelegt. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich in den ersten sechs Monaten auf rd. 10,0 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent- wicklung. Da hier mit geringeren Einnahmen gerechnet wird, werden sich die Aufwendungen für die Umlage um rd. 0,7 Mio. EUR auf 22,3 Mio. EUR reduzieren. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 23,8 Mio. EUR geplant. Für das zweite Quartal 2026 sind rd. 18,5 Mio. EUR zu verzeichnen. Dies entspricht einer Quote von 77,7 %. Da sich der Betriebskostenzuschuss des SGB nicht nur aus den Transferaufwendungen, sondern auch aus Auszahlungen für die Gebäudebewirtschaftung und Mietzahlungen zusammensetzt, muss in diesem Fall eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Insgesamt sind für den Betriebskostenzuschuss des SGB (Plan: 114,7 Mio. EUR) zum Zeitpunkt 30.06.2026 51,2 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 44,6% entspricht. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 35,8 Mio. EUR handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2025/2026 und die ersten Monate der Spielzeit 2026/2027. Im zweiten Quartal 2026 sind Mittel in Höhe von 21,9 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 61,2 % entspricht. JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 813,0 405,1 49,8 % 819,1 432,0 52,7 %Seite 16 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 16 Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 161,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 149,1 Mio. EUR), davon sind im zweiten Quartal 2026 rd. 76,2 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans- feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 263,4 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 267,0 Mio. EUR) wurden rd. 145,6 Mio. EUR in den ersten sechs Monaten des Jahres 2026 verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" im ersten Quartal bei 52,2%. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil 2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan 212,6 78,0 36,7 % 193,6 72,2 37,3 % Zum Stichtag 30.06.2026 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 72,2 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 37,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 193,6 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 90,0 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten sechs Monaten 2026 rd. 35,0 Mio. EUR abgeflossen sind. 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2026 wurde mit rund -52,9 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -44,3 Mio. EUR). Nach den ersten sechs Monaten beläuft sich das Ergebnis auf -17,4 Mio. EUR. Aktuell wird davon ausgegangen, dass sich das Finanzergebnis um ca. 2,1 Mio. EUR verbessern wird. Grund hierfür ist ein geringerer Zinsaufwand von 6,1 Mio. EUR bei den investiven und konsumtiven Krediten. Ursache dafür sind insbesondere niedrige Kreditaufnahmen gegenüber der Planung sowie die Übernahme von rund 225 Mio. EUR Liquiditätskrediten durch das Land. Demgegenüber stehen ca. 2 Mio. EUR höhere Verzinsung von Steuernachzahlungen sowie 2 Mio. EUR niedrigere Finanzerträge als ursprünglich geplant, aufgrund von geringeren Aufnahmen von Konzernkrediten bei den Stadtwerken.Seite 17 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 17 2.4 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 368,5 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 369,4 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus 2025 in Höhe von rd. 345,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf: Bezeichnung Plan 2026 Ist 2026 (Jan. – Juni) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5,1 0,1 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 23,5 4,4 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,2 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 5,0 1,2 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 130,5 17,2 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 26,8 25,5 Auszahlung für sonst. Investitionen 0,1 0,0 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 177,0 80,0 Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 368,5 Mio. EUR im 2. Quartal 2025 bisher rd. 128,6 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von 34,9 % gegenüber dem Planansatz.Seite 18 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 18 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 30.06.2026 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.676,7 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 72,0 Mio. EUR und die Schulden der Seniorenzentren von 20,6 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf rund 910,2 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.679,5 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2026 beträgt damit 8.289 EUR, wobei die Einwohner- zahl von 323.245 zum 30.06.2025 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Bevölkerungsstandes auf Basis des letzten Zensus vom 15. Mai 2022) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden: In den Zahlen der Liquiditätskredite ist bereits die zum Stichtag 23.02.2026 erfolgt Übernahme eines Teilbetrags der Liquiditätskredite durch das Land im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes in Höhe von 225,2 Mio. EUR berücksichtig (siehe DS: 253180-02). Ohne diese Übernahme wäre der Bestand der Liquiditätskredite bei grob 1,35 Milliarden EUR. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Seite Mitte 2026 wird im Rahmen der Konsolidierung eine Verkürzung der Zinsbindung angestrebt, so dass zukünftig lediglich noch 25% der Liquiditätskredite > 1 Jahr finanziert werden.Seite 19 von 20 Quartalsbericht II/2026 Seite 19 Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter- zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi- tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 30.06.2026 wurden - 60 Mio. EUR Liquiditätskredite - 280 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 20 von 20
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