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261440-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026

Nummer
261440-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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  1. 261440 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261440-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Dezernat II
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 2. Quartal 2026
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Kenntnisnahme
Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2026 wird
hiermit nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 2. Quartal 2026 (öffentlich)Seite 1 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 2. Quartal 2026
Zentrales Controlling und Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2026...................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 8
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für
laufende Zwecke .................................................................... 11
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 14
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 15
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16
2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 17
3 Schuldenstand .................................................................................................. 18Seite 3 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung bis 2029 in der Ratssitzung am 20.03.2025 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2025 bis 2029 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2025
Plan
2026
Plan
2027
Plan
2028
Plan
2029
-96,5 -123,5 -128,0 -111,3 -109,8
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2025/2026 mit Schreiben vom
15.05.2025 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Diese Genehmigung konnte unter
Anwendung der folgenden Punkte erreicht werden:
• Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2% der ordentlichen
Aufwendungen in allen Planjahren (2025 i.H.v. 35,8 Mio. EUR, 2026 i.H.v. 37,5
Mio. EUR, 2027 i.H.v. 38,5 Mio. EUR, 2028 i.H.v. 38,7 Mio. EUR und 2029 i.H.v.
39,6 Mio. EUR).
• Die noch bestehende Ausgleichsrücklage in Höhe von ca. 105 Mio. EUR wird durch
das Jahresergebnis 2025 um 96,5 mio. EUR auf dann 8,5 Mio. EUR abgesenkt.
Dieser Anteil wird mit dem zu erwartendem Ergebnis 2026 aufgelöst und beträgt
dann 0,00 EUR.
Danach folgende Defizite werden ausschließlich gegen die Allgemeine Rücklage
und ggf. gegen die Verlustvortragskonten ausgebucht.
2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2026
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2026 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz
(nachrichtlich)
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern und ähnliche Abgaben 862,1 Mio. EUR 862,1 Mio. EUR - 10,8 Mio. EUR  851,3 Mio. EUR
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 403,3 Mio. EUR 408,7 Mio. EUR + 9,1 Mio. EUR ☺ 412,4 Mio. EUR
Sonstige Transfererträge 8,7 Mio. EUR 8,7 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR 8,7 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 257,9 Mio. EUR 257,9 Mio. EUR + 12,0 Mio. EUR ☺ 269,9 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 35,0 Mio. EUR 35,9 Mio. EUR + 0,3 Mio. EUR ☺ 35,3 Mio. EUR
Kostenerstattungen und -umlagen 141,7 Mio. EUR 142,2 Mio. EUR - 4,3 Mio. EUR  137,4 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Erträge 64,9 Mio. EUR 65,3 Mio. EUR +16,5 Mio. EUR ☺ 81,4 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  1,0 Mio. EUR
Summe ordentliche Erträge 1.776,1 Mio. EUR 1.783,3 Mio. EUR + 21,3 Mio. EUR ☺ 1.797,4 Mio. EUR
Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 489,8 Mio. EUR - 489,9 Mio. EUR - 31,9 Mio. EUR  - 521,7 Mio. EUR
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 304,4 Mio. EUR - 347,6 Mio. EUR - 14,7 Mio. EUR  - 319,1 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen - 77,2 Mio. EUR - 77,3 Mio. EUR - 6,8 Mio. EUR  - 84,0 Mio. EUR
Transferaufwendungen - 819,1 Mio. EUR - 883,3 Mio. EUR - 56,7 Mio. EUR  - 875,8 Mio. EUR
Sonstige ordentliche Aufwendungen - 193,6 Mio. EUR - 182,7 Mio. EUR + 10,9 Mio. EUR ☺ - 182,7 Mio. EUR
Summe ordentliche Aufwendungen - 1.884,1 Mio. EUR - 1.980,8 Mio. EUR - 99,2 Mio. EUR  - 1.983,3 Mio. EUR
Haushaltsreste (nicht ertragswirksam in 2026) 0,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR + 70,0 Mio. EUR + 70,0 Mio. EUR
Zwischensumme ordentliche Aufwendungen - 1.884,1 Mio. EUR - 1.980,8 Mio. EUR - 29,2 Mio. EUR - 1.913,3 Mio. EUR
Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 108,0 Mio. EUR - 197,5 Mio. EUR - 7,9 Mio. EUR - 115,9 Mio. EUR
Finanzergebnis - 52,9 Mio. EUR - 53,2 Mio. EUR + 1,3 Mio. EUR - 51,6 Mio. EUR
Zwischenergebnis - 160,9 Mio. EUR - 250,7 Mio. EUR - 6,6 Mio. EUR - 167,5 Mio. EUR
Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 37,5 Mio. EUR + 37,5 Mio. EUR - 37,5 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 123,4 Mio. EUR - 213,2 Mio. EUR - 44,1 Mio. EUR  - 167,5 Mio. EURSeite 5 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 5
Bei der Summe aller ordentlichen Erträgen wird aktuell mit Mehrerträgen von rd. 21,3 Mio.
EUR gerechnet.
Die höchsten Mindererträge (-10,8 Mio. EUR) werden bei den Steuern und ähnlichen
Abgaben erwartet. Hier steht u.a. den niedriger prognostizierten Grund- (-5,5 Mio. EUR)
und Gewerbesteuererträgen (-10,9 Mio. EUR) ein höher Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer (8,9 Mio. EUR) entgegen.
Die größten Mehrerträge werden zum einen bei den öffentlich-rechtlichen
Leistungsentgelten (12,0 Mio. EUR) vor allem aufgrund von prognostizierte
Gebühreneinnahmen im Bereich Entwässerung und Abwasserbeseitigung erwartet.
Zum anderen werden bei den sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge von 16,5 Mio.
EUR prognostiziert. Dies hängt vor allem mit einer geänderten Buchungssystematik bei
den Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zusammen. Entgegen der bislang
verfolgten Praxis, am Jahresende nur die Differenz zwischen dem Ertrag aus der
Auflösung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden aus dem Vorjahr und dem
Aufwand durch die Zuführung zu Rückstellungen für Überstunden und Urlaub im aktuellen
Jahr im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu buchen, wird ab diesem Haushaltsjahr
sowohl der gesamte Ertrag als auch der gesamte Aufwand der durch die Auflösung bzw.
Zuführung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zustande kommt, in voller
Höhe getrennt voneinander abgebildet.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen fallen um voraussichtlich 9,1 Mio. EUR
höher aus. Dies liegt in erster Linie an höheren Schlüsselzuweisungen des Landes.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem
Mehraufwand von rd. 99,2 Mio. EUR gerechnet.
Dies liegt u.a. an gestiegenen Personal- und Versorgungsaufwendungen (31,9 Mio.
EUR). Hauptursache für diese deutliche Überschreitung sind die Rückstellungen für nicht
genommenen Urlaub und Überstunden. Da die Ergebnisse für Auflösung und Bildung
dieser Rückstellungen nicht mehr saldiert, sondern gesondert abgebildet werden, werden
die bisherigen Planansätze deutlich überschritten. Diesem deutlichen Mehraufwand steht
ein Mehrertrag bei den sonstigen ordentlichen Erträgen gegenüber (s.o.).
Zudem werden voraussichtlich die Pensionszahlungen und Witwen-/ Waisenrenten etwas
über dem Planansatz liegen. Dies ist auf nicht planbare Veränderungen
(Versorgungseintritte) zurückzuführen.
Auch die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen fallen höher aus, da viele der
nicht verausgabten Mittel aus 2025 mit dem Ziel in das Folgejahr übertragen wurden,
diese Mittel in 2026 ihrem Zweck entsprechend zu verausgaben (vgl. auch Spalte
fortgeschriebener Planansatz in der Tabelle auf Seite 4).
Gleichzeitig werden die Transferaufwendungen laut Prognose um knapp 57 Mio. EUR
gegenüber dem Planwert steigen.
Dies liegt vor allem daran, dass bei den Sozialtransferaufwendungen nach derzeitigem
Stand wesentlich mehr Mittel (ca. 31,9 Mio. EUR) benötigt werden als zunächst geplant.
Gründe hierfür sind u.a. Fall- bzw. Kostensteigerungen in den Bereichen
Eingliederungshilfe, Integrationsassistenz und stationäre Hilfen.
Zudem steigen auch die Transferaufwendungen an das SGB um rund 30 Mio. EUR. Dies
liegt zum einen daran, dass der Betriebskostenzuschuss im Wirtschaftsplan des SGB um
ca. 19 Mio. EUR höher ist als im Haushaltsplan der Stadt Bonn. Zum anderen wird esSeite 6 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 6
entgegen der Planung (ca. 11 Mio. EUR) keine Kostenerstattung für die Unterbringung
von Geflüchteten durch Land oder Bund geben.
Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden
Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis
ist jedoch davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe
aus dem Jahr 2026 in das Jahr 2027 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet
die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf:
Jahr 2021 2022 2023 2024 2025
Übertragung
in das Folgejahr
83.450.431,49 81.839.269,68 91.563.340,24 79.452.204,04 86.147.191,29
Durch eine strengere Anwendung der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln ins Folgejahr,
geht die Kämmerei von Ermächtigungsübertragungen i.H.v. 70 Mio. EUR in das Folgejahr
2027 aus, die damit nicht ergebnisrelevant das Jahr 2026 belasten werden.
Ob und in welcher Höhe sich im Jahresverlauf weitere Haushaltsverbesserungen durch
die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht prognostiziert werden, zumal sich aktuell weitere Risiken abzeichnen - wie etwa
durch Maßnahmen infolge der Sperrung der Nordbrücke, bei den
Rettungsdienstgebühren oder durch weitere Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen.
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei und die Stabsstelle Zentrales Controlling weisen darauf hin, dass
eine belastbare Prognose auf Basis des 2. Quartalsberichts für das gesamte
Haushaltsjahr 2026 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2026 mit Buchungsstand 30.06.2026 vorgenommen. Aktuelle Erkenntnisse wurden
berücksichtigt. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 7
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
1.843,0 862,9 46,8 % 1.776,1 817,3 46,0 %
Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.06.2026 auf rd. 817,3 Mio.
EUR, was 46,0 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen
Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2026 auf rd. 341,2 Mio.
EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 862,1 Mio. EUR einen Anteil
von 39,6 % aus.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
883,9 424,2 48,0 % 862,1 341,2* 39,6 %
* Spitzabrechung für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt.
2.1.1.1 Grundsteuer
Ab dem Jahr 2025 wurde ein Hebesatz von 657 Punkten für Wohn- und für
Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten festgelegt. Der einheitliche
Hebesatz lag bis dahin bei 680 Punkte. Mit diesen differenzierten Hebesätzen ging die
Stadt für 2026 von Gesamteinnahmen bei der Grundsteuer B für Wohn- und
Nichtwohngrundstücke in Höhe von rund 100,5 Millionen Euro aus. Bei der Grundsteuer
A von 70.000 EUR.
Die Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke wurde in Höhe von jeweils 67,9 Mio. EUR und
die Grundsteuer B2 für Nicht- Wohngrundstücke wurde mit Erträgen in Höhe von 32,6
Mio. EUR geplant.
Vor dem Hintergrund der bis Juni geführten Diskussion im Rat über einen einheitlichen
Hebesatz der Stadt Bonn wurde im ersten Halbjahr 2026 keine Festsetzung der
Grundsteuer vorgenommen. Grundsteuern wurden somit nicht vereinnahmt.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
100,3 46,3 46,2 % 100,5 0,1 0,0 %
Zwischenzeitlich wurde ein Ratsbeschluss bezüglich der Grundsteuer gefasst, der einen
einheitlichen Hebesatz von 680 Punkten festlegt. Es wird aktuell davon ausgegangen,
dass der Planwert um 5,5 Mio. EUR unterschritten wird.Seite 8 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 8
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wurde gem. der Haushaltssatzung zum 01.01.2024 von
490 v.H. auf 537 v.H. erhöht. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre
Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch
konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der
Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die
Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle
dar.
Der Planwert für 2026 beläuft sich auf 352,9 Mio. EUR. Im ersten Halbjahr 2026 wurden
Gewerbesteuern in Höhe von 153,5 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von
21,7 % gegenüber dem Planansatz vor.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
380,6 181,0 47,6 % 352,9 153,5 43,5%
Für das gesamte Jahr 2026 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 342,3 Mio. EUR
prognostiziert, womit insgesamt 10,6 Mio. EUR an Mindererträgen erwartet werden.
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
250,1 124,7 49,9 % 257,3 125,5 48,8 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der Steuerschätzung Mai war davon auszugehen, dass im Jahr
2026 rd. 256,4 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingehen werden.
Aktuell auf Basis der beiden Abschlagszahlungen April und Juli und der Hochrechnung
auf Grundlage der Entwicklung des Vorjahres ist aktuell von einer Prognose in Höhe von
253,3 Mio. EUR auszugehen. Das wären 4 Mio. EUR weniger als eingeplant.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel
(Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält,
beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 15,1 Mio. EUR, womit 29,8 % des
Planansatzes erreicht sind. Die Umsatzsteuer (nicht der Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer) wächst in den kommenden Jahren beständig mit Wachstumsraten
zwischen 2,8 % und 3,6 %. Grundsätzlich entwickelt sich der Umsatzsteueranteil der
Gemeinden mit niedrigeren Wachstumsraten als das Umsatzsteueraufkommen
insgesamt, da der Gemeindeanteil teilweise als Festbetrag bestimmt wird. Dies wirdSeite 9 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 9
jedoch aktuell aufgrund der Kompensationsleistungen überformt, die vom Bund geleistet
werden, um steuerrechtsbedingte Einbußen bei der Gewerbesteuer auszugleichen.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
50,7 24,6 48,5 % 50,6 29,7* 58,7%
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt.
Aktuell ist davon auszugehen, dass der Planansatz um rd. 8,9 Mio. EUR überschritten
wird.
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2026 rd. 9,4 Mio. EUR.
Das sind 64,8 % des Haushaltsansatzes von 14,5 Mio. EUR.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
14,6 5,1 34,9 % 14,5 9,4 64,8 %
Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz
erreicht wird.
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 24,8 Mio. EUR eingeplant. Die zweite Abschlagszahlung
erfolgt Ende Juli in Höhe von rund 6,2 Mio. EUR.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
23,7 11,7 49,4 % 24,8 12,0* 48,4 %
* anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang 6,2 ist berücksichtigt.
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 09.04.2026 ist bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2026 insgesamt rd. 24,3 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus-
haltsansatz um 0,5 Mio. EUR unterschritten.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei denSeite 10 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 10
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
63,7 30,8 48,4 % 61,5 20,7 33,7 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 61,6 Mio. EUR sind in den ersten sechs Monaten
rund 20,7 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 33,7 % des
Planwertes.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2026 mit einem Ertrag in
Höhe von 403,3 Mio. EUR geplant.
Derzeit sind insgesamt rd. 227,4 Mio. EUR (56,4 %) ertragswirksam zugeflossen.
Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt
eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
187,7 117,3 62,5 % 198,3 127,0 64,0 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2026 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2024 bis 30.06.2025.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 23.01.2026 ist bekannt, dass die Stadt im
Jahr 2026 rd. 203,3 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird und damit 5 Mio.
EUR mehr als eingeplant.Seite 11 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 11
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2026 mit 177,3 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 112,9 Mio. EUR.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
180,3 88,5 49,1 % 177,3 93,8 52,9 %
Insgesamt sind bis zum 30.06.2026 rd. 93,8 Mio. EUR und damit 52,9 % des Planansatzes
eingegangen.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 27,7 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 31,8 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.
Für das zweite Quartal 2026 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd.
6,6 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 23,8 % entspricht.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 8,7 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz von
sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu
verstehen. Bis zum 30.06.2026 sind hiervon rund 4,3 Mio. EUR bzw. 49,4 %
ertragswirksam eingegangen.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Der Planansatz für das Jahr 2026 beträgt rd. 257,9 Mio. EUR.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 200,4 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
261,9 137,4 52,5 % 257,9 144,0* 55,8 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.Seite 12 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 12
Für die ersten sechs Monate sind rd. 144,0 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen,
was einem Anteil von 55,8 % entspricht.
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2026 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 35,0 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2025 rd. 35,5 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2026 Ist 2026
(Jan. – Juni)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,2 4,5
Erträge aus Verkauf 1,7 1,8
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte
(u.a. Veranstaltungserlöse WorldCCBonn)
23,1 12,3
Damit sind bis Juni 2026 insgesamt 18,6 Mio. EUR bzw. 53,1 % des Ansatzes
vereinnahmt.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2026 sind
hierfür Erträge in Höhe von 141,7 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
149,4 25,0 16,7 % 141,7 31,9 22,5 %
Im zweiten Quartal 2026 sind rd. 31,9 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 22,5
% des Planansatzes entspricht.
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2026 in Höhe von 64,9 Mio. EUR geplant
wurden, sind alle Positionen zusammengefasst, die nicht den vorgenannten
Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:Seite 13 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 13
Bezeichnung Plan 2026 Ist 2026
(Jan. – Juni)
Erträge aus Konzessionen 19,3 2,1
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
16,0 5,3
Nebenforderungen und
Säumniszuschläge
4,3 3,4
Im Ist sind für das zweite Quartal insgesamt Erträge in Höhe von 49,7 Mio. EUR zu
verzeichnen, was einen Anteil von 84,0 % am geplanten Jahreswert ausmacht.
Das zum jetzigen Zeitpunkt bereits mehr als 80% der geplanten sonstigen ordentlichen
Erträge vorliegen, liegt an einer veränderten Buchungssystematik bei den Rückstellungen
für Urlaub und Überstunden.
Entgegen der bislang verfolgten Praxis, am Jahresende nur die Differenz zwischen dem
Ertrag aus der Auflösung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden aus dem
Vorjahr und dem Aufwand durch die Zuführung zu Rückstellungen für Überstunden und
Urlaub im aktuellen Jahr im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu buchen, wird ab diesem
Haushaltsjahr sowohl der gesamte Ertrag als auch der gesamte Aufwand der durch die
Auflösung bzw. Zuführung der Rückstellungen für Urlaub und Überstunden zustande
kommt, in voller Höhe getrennt voneinander abgebildet. Die gebildeten Rückstellungen
werden im Folgejahr in Summe aufgelöst (Ertrag) und zum Bilanzstichtag 31.12. des
Folgejahres die neu entstandenen Resturlaubstage und Gleitzeitguthaben des
abgelaufenen Jahres gebildet. Die besagten Rückstellungen werden somit am Ende des
Jahres in den Personalaufwendungen in voller Höhe abgebildet.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2026 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant.
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,2 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren
Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses
gebucht werden.
Aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre, wird zum jetzigen Zeitpunkt davon
ausgegangen, dass der Planwert um 1,5 Mio. EUR unterschritten wird.
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich im zweiten Quartal 2026 auf rd. 876,7 Mio.
EUR und machen damit einen Anteil von 46,5 % an der Jahresplanung aus.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
1.895,3 846,7 44,7 % 1.884,1 876,7 46,5 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen-
den Positionen:Seite 14 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 14
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
496,1 209,7 42,3 % 489,8 247,6* 50,6 %
* inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden.
Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in den erst sechs Monaten auf
rd. 247,6 Mio. EUR und liegen damit bei einer Quote von 50,6 % gegenüber dem
Planansatz von 489,8 Mio. EUR.
Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt
ermittelt, so dass ½ der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist
hinzugerechnet werden.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
286,3 119,1 41,6 % 304,4 107,5 35,3 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 304,4 Mio.
EUR ist im zweiten Quartal 2026 mit rd. 107,5 Mio. EUR ausgeschöpft. Damit liegt die
Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan
derzeit bei 35,3 %.
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 77,2 Mio. EUR geplant. Für das zweite Quartal 2026 sind
Aufwendungen von rd. 17,4 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 22,5 %
entspricht.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Anteil stellen die Abschreibungen
für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und
Plätze (Planwert 20,9 bzw. 19,1 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2026 sind für
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 5,5 Mio. EUR und für Straßen,
Wege und Plätze rd. 4,8 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.Seite 15 von 20
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2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 819,1 Mio. EUR in 2026 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den
ersten sechs Monaten rd. 432,0 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich
damit auf 52,7 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Juni
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 138,4 69,9 50,5 %
Gewerbesteuerumlage 23,0 10,0* 43,5 %
Städtisches Gebäudemanagement 23,8 18,5 77,7 %
Theater 35,8 21,9 61,2 %
Soziale Leistungen 161,2 76,2 47,3 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 263,4 145,6 55,3 %
* inkl. Gewerbesteuerumlage für das 2. Quartal mit Zahlung im Juli.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2026 in Höhe von 69,9 Mio. EUR
zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 50,5 % abgeflossen. Aufgrund der
Festsetzung der Landschaftsumlage im Februar 2026 wird die Landschaftsumlage mit
139,7 Mio. EUR um 1,3 Mio. EUR höher als geplant abfließen. Der Umlagesatz wurde für
2026 auf 16,4 % festgelegt.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich in den ersten sechs Monaten auf rd. 10,0 Mio.
EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem
35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent-
wicklung. Da hier mit geringeren Einnahmen gerechnet wird, werden sich die
Aufwendungen für die Umlage um rd. 0,7 Mio. EUR auf 22,3 Mio. EUR reduzieren.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 23,8 Mio. EUR geplant. Für das zweite Quartal 2026 sind rd. 18,5 Mio. EUR zu
verzeichnen. Dies entspricht einer Quote von 77,7 %. Da sich der
Betriebskostenzuschuss des SGB nicht nur aus den Transferaufwendungen, sondern
auch aus Auszahlungen für die Gebäudebewirtschaftung und Mietzahlungen
zusammensetzt, muss in diesem Fall eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Insgesamt
sind für den Betriebskostenzuschuss des SGB (Plan: 114,7 Mio. EUR) zum Zeitpunkt
30.06.2026 51,2 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 44,6% entspricht.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 35,8 Mio. EUR handelt
es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2025/2026 und die ersten
Monate der Spielzeit 2026/2027. Im zweiten Quartal 2026 sind Mittel in Höhe von 21,9
Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 61,2 % entspricht.
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
813,0 405,1 49,8 % 819,1 432,0 52,7 %Seite 16 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 16
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 161,2 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 149,1 Mio. EUR), davon
sind im zweiten Quartal 2026 rd. 76,2 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans-
feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 263,4 Mio. EUR
(Rechnungsergebnis Vorjahr 267,0 Mio. EUR) wurden rd. 145,6 Mio. EUR in den ersten
sechs Monaten des Jahres 2026 verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für
den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" im
ersten Quartal bei 52,2%.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
JA Ist 2025 %-Anteil Plan Ist 2026 %-Anteil
2025 Jan. – Juni Ist/JA 2026 Jan. – Juni Ist/Plan
212,6 78,0 36,7 % 193,6 72,2 37,3 %
Zum Stichtag 30.06.2026 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 72,2 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 37,3 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen
in Höhe von 193,6 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 89,0 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 90,0 Mio. EUR) für die Grund-
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten
sechs Monaten 2026 rd. 35,0 Mio. EUR abgeflossen sind.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2026 wurde mit rund -52,9 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -44,3 Mio. EUR).
Nach den ersten sechs Monaten beläuft sich das Ergebnis auf -17,4 Mio. EUR. Aktuell
wird davon ausgegangen, dass sich das Finanzergebnis um ca. 2,1 Mio. EUR verbessern
wird. Grund hierfür ist ein geringerer Zinsaufwand von 6,1 Mio. EUR bei den investiven
und konsumtiven Krediten. Ursache dafür sind insbesondere niedrige Kreditaufnahmen
gegenüber der Planung sowie die Übernahme von rund 225 Mio. EUR Liquiditätskrediten
durch das Land.
Demgegenüber stehen ca. 2 Mio. EUR höhere Verzinsung von Steuernachzahlungen
sowie 2 Mio. EUR niedrigere Finanzerträge als ursprünglich geplant, aufgrund von
geringeren Aufnahmen von Konzernkrediten bei den Stadtwerken.Seite 17 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 17
2.4 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 368,5 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 369,4 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2025 in Höhe von rd. 345,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2026 Ist 2026
(Jan. – Juni)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 0,1
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
23,5 4,4
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,2
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 5,0 1,2
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 130,5 17,2
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 26,8 25,5
Auszahlung für sonst. Investitionen 0,1 0,0
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 177,0 80,0
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 368,5 Mio. EUR im 2.
Quartal 2025 bisher rd. 128,6 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von
34,9 % gegenüber dem Planansatz.Seite 18 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 18
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 30.06.2026 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.676,7 Mio. EUR
(inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 72,0 Mio. EUR
und die Schulden der Seniorenzentren von 20,6 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf rund 910,2 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.679,5 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2026 beträgt damit 8.289 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 323.245 zum 30.06.2025 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung
Bevölkerungsstandes auf Basis des letzten Zensus vom 15. Mai 2022) zugrunde gelegt
wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
In den Zahlen der Liquiditätskredite ist bereits die zum Stichtag 23.02.2026 erfolgt
Übernahme eines Teilbetrags der Liquiditätskredite durch das Land im Rahmen des
Altschuldenentlastungsgesetzes in Höhe von 225,2 Mio. EUR berücksichtig (siehe DS:
253180-02). Ohne diese Übernahme wäre der Bestand der Liquiditätskredite bei grob
1,35 Milliarden EUR.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Seite Mitte 2026 wird im Rahmen der Konsolidierung
eine Verkürzung der Zinsbindung angestrebt, so dass zukünftig lediglich noch 25% der
Liquiditätskredite > 1 Jahr finanziert werden.Seite 19 von 20
Quartalsbericht II/2026 Seite 19
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung
von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter-
zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi-
tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 30.06.2026
wurden
- 60 Mio. EUR Liquiditätskredite
- 280 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 20 von 20

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Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de