261436-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Parksituation in der Straße „Auf der Steinkaule“ in Bonn-Pützchen
Kerndaten
- Nummer
- 261436-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Auf der Steinkaule Hauptort
- Pützchen
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261436-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Parksituation in der Straße „Auf der Steinkaule“ in Bonn-Pützchen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die beantragte Ausweisung der Straße „Auf der Steinkaule“ als Anliegerstraße wird nicht befürwortet. Bei der Straße handelt es sich um eine ca. 100 m lange Sackgasse, die keine Verbindungsfunktion zwischen anderen Straßen erfüllt. Ein nennenswerter Durchgangsverkehr ist aufgrund der straßenräumlichen Situation bereits faktisch ausgeschlossen. Die beantragte Beschränkung des Durchgangsverkehrs wäre daher nicht geeignet, die geschilderte Situation zu verbessern. Soweit mit der beantragten Anliegerregelung eine Entlastung der Parksituation erreicht werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht dazu dienen, bestehende Parkraumengpässe zu beseitigen oder Stellplätze ausschließlich bestimmten Nutzergruppen vorzubehalten. Sie dürfen vielmehr nur angeordnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Da in der Straße kein relevanter Durchgangsverkehr vorhanden ist, würde eine Anliegerregelung weder den Parkdruck noch die Anzahl der dort abgestellten Fahrzeuge in nennenswertem Umfang reduzieren. Die bestehenden Verkehrsbewegungen sind überwiegend Ziel- und Quellverkehr, insbesondere durch Anwohner, Besucher sowie den Schulbetrieb. Auch die Einführung einer Bewohnerparkregelung kommt nicht in Betracht. Bewohnerparkgebiete werden grundsätzlich nur für räumlich zusammenhängende Bereiche mit erheblichem Parkdruck eingerichtet. Sie dienen einer quartiersbezogenen Parkraumbewirtschaftung und sollen Verdrängungseffekte innerhalb eines größeren Gebietes vermeiden. Die Ausweisung einer einzelnen, etwa 100 m langen Sackgasse mit einer vergleichsweise geringen Anzahl an Stellplätzen widerspricht diesem Konzept und würde den Parkdruck lediglich auf die benachbarten Straßen verlagern. Soweit im Bürgerantrag auf Behinderungen durch ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge hingewiesen wird, handelt es sich in erster Linie um ein Vollzugs- und Kontrollthema. Das geltende Verkehrsrecht enthält bereits ausreichende Regelungen, um gegen Parkverstöße, das Blockieren von Grundstückszufahrten sowie das unzulässige Einengen von Fahrbahnen oderSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Rettungswegen vorzugehen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird künftig durch eine Intensivierung der Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch den Ordnungsdienst – insbesondere zu Zeiten erhöhten Parkdrucks und während des Pützchens Marktes – verstärkt überwacht. Vor diesem Hintergrund sind die beantragten verkehrsrechtlichen Maßnahmen weder erforderlich noch geeignet, die geschilderten Probleme nachhaltig zu lösen. Eine verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs stellt das angemessene und verhältnismäßige Mittel zur Verbesserung der Situation dar. Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und den Bürger über die Zusicherung verstärkter ordnungsbehördlicher Kontrollen zu informieren. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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