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261436-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Parksituation in der Straße „Auf der Steinkaule“ in Bonn-Pützchen

Nummer
261436-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Auf der Steinkaule Straße· Limperich, Beuel Hauptort
  • Pützchen Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261436 Bürgerantrag - zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Parksituation in der Straße „Auf der Steinkaule“ in Bonn-Pützchen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261436-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag - zur Verbesserung der
Verkehrssicherheit und Parksituation in der Straße
„Auf der Steinkaule“ in Bonn-Pützchen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die beantragte Ausweisung der Straße „Auf der Steinkaule“ als Anliegerstraße
wird nicht befürwortet. Bei der Straße handelt es sich um eine ca. 100 m lange
Sackgasse, die keine Verbindungsfunktion zwischen anderen Straßen erfüllt.
Ein nennenswerter Durchgangsverkehr ist aufgrund der straßenräumlichen
Situation bereits faktisch ausgeschlossen. Die beantragte Beschränkung des
Durchgangsverkehrs wäre daher nicht geeignet, die geschilderte Situation zu
verbessern.
Soweit mit der beantragten Anliegerregelung eine Entlastung der Parksituation
erreicht werden soll, ist darauf hinzuweisen, dass verkehrsrechtliche
Anordnungen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht dazu dienen,
bestehende Parkraumengpässe zu beseitigen oder Stellplätze ausschließlich
bestimmten Nutzergruppen vorzubehalten. Sie dürfen vielmehr nur angeordnet
werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Da in der
Straße kein relevanter Durchgangsverkehr vorhanden ist, würde eine
Anliegerregelung weder den Parkdruck noch die Anzahl der dort abgestellten
Fahrzeuge in nennenswertem Umfang reduzieren. Die bestehenden
Verkehrsbewegungen sind überwiegend Ziel- und Quellverkehr, insbesondere
durch Anwohner, Besucher sowie den Schulbetrieb.
Auch die Einführung einer Bewohnerparkregelung kommt nicht in Betracht.
Bewohnerparkgebiete werden grundsätzlich nur für räumlich
zusammenhängende Bereiche mit erheblichem Parkdruck eingerichtet. Sie
dienen einer quartiersbezogenen Parkraumbewirtschaftung und sollen
Verdrängungseffekte innerhalb eines größeren Gebietes vermeiden. Die
Ausweisung einer einzelnen, etwa 100 m langen Sackgasse mit einer
vergleichsweise geringen Anzahl an Stellplätzen widerspricht diesem Konzept
und würde den Parkdruck lediglich auf die benachbarten Straßen verlagern.
Soweit im Bürgerantrag auf Behinderungen durch ordnungswidrig abgestellte
Fahrzeuge hingewiesen wird, handelt es sich in erster Linie um ein Vollzugs-
und Kontrollthema. Das geltende Verkehrsrecht enthält bereits ausreichende
Regelungen, um gegen Parkverstöße, das Blockieren von
Grundstückszufahrten sowie das unzulässige Einengen von Fahrbahnen oderSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Rettungswegen vorzugehen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird künftig
durch eine Intensivierung der Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch den
Ordnungsdienst – insbesondere zu Zeiten erhöhten Parkdrucks und während
des Pützchens Marktes – verstärkt überwacht.
Vor diesem Hintergrund sind die beantragten verkehrsrechtlichen Maßnahmen
weder erforderlich noch geeignet, die geschilderten Probleme nachhaltig zu
lösen. Eine verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs stellt das
angemessene und verhältnismäßige Mittel zur Verbesserung der Situation dar.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bürgerantrag abzulehnen und den Bürger über
die Zusicherung verstärkter ordnungsbehördlicher Kontrollen zu informieren.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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