261433 · Beschlussvorlage
Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck)
Kerndaten
- Nummer
- 261433
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 01.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Endenich Hauptort
- Ennemoserstraße
- Ringstraße
- Heinrich-Böll-Ring
- Hein-Moeller-Straße
- Am Dickobskreuz
- Viktoriaunterführung
- Hauptbahnhof
- Ellerstraße
- Thomastraße
- Am Alten Friedhof
- Berliner Platz
- Herwarthstraße
- Immenburgstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 261433 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Bau einer Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll- Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung Hauptausschuss 17.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss ist unaufschiebbar, da die Umsetzung an ein von der Deutschen Bahn vorgegebenes Sperrpausenfenster gebunden ist. Nach aktuellem Stand steht für die notwendigen Arbeiten über den Gleisbereich lediglich eine geeignete Sperrpause im April 2028 zur Verfügung. Weitere Sperrpausen werden derzeit nicht verbindlich in Aussicht gestellt; nach Auskunft der Deutschen Bahn wäre bei Verpassen dieses Zeitfensters mit einer Verschiebung des Vorhabens um mehrere Jahre zu rechnen. Die Rad- und Fußwegbrücke ist Bestandteil der verkehrlichen Erschließung des Innovationsdreiecks und soll in enger Abstimmung mit der QBW Quartier.BonnWest GmbH bzw. den Stadtwerken Bonn umgesetzt werden. Eine zeitliche Verschiebung würde die vorabgestimmten Projektabläufe beeinträchtigen und erhebliche Risiken für die Gesamtentwicklung des Innovationsdreiecks nach sich ziehen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der von der QBW zugesagte finanzielle Beitrag in Höhe von 1 Mio. € bei einer wesentlichen zeitlichen Verschiebung des Projektes nicht mehr in der vorgesehenen Form zur Verfügung steht. Dies würde zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung des städtischen Haushalts führen. Darüber hinaus liegen Förderaussichten sowohl der Bezirksregierung Köln als auch von Go.Rheinland vor. Die Maßnahme befindet sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungs- und Abstimmungsstadium. Eine zeitliche Verschiebung könnte zu Unsicherheiten hinsichtlich der Förderkulisse, des Projektzeitplans sowie der Kostenentwicklung führen und wäre daher wirtschaftlich nachteilig.Seite 1 von 26 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Beschlussvorschlag 1. Der Genehmigungsplanung für die Rad- und Fußwegbrücke über die Bahngleise zwischen Heinrich-Böll-Ring/Thomastraße und Immenburgstraße (Innovationsdreieck) gemäß den als Anlage beigefügten Planunterlagen des Büros Werner Sobek AG wird zugestimmt. 2. Die weitere Planung sowie die Durchführung der Maßnahme erfolgen durch die Stadtwerke Bonn bzw. die Quartier BonnWest GmbH (QBW) als Projektentwicklerin im Namen und auf Rechnung der Bundesstadt Bonn in enger Abstimmung mit der Verwaltung. 3. Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unabhängig vom Vorliegen endgültiger Förderbescheide. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sowohl die Bezirksregierung Köln als auch go.Rheinland die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt haben und Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahme in Aussicht gestellt wurden. Die endgültige Förderung bleibt den jeweiligen Bewilligungsbescheiden vorbehalten. Begründung Allgemein: Mit der Entwicklung des Innovationsdreiecks in Bonn-Endenich zwischen Immenburgstraße, Am Dickobskreuz und DB-Strecke werden neue Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsflächen geschaffen. Die Projektentwicklung erfolgt durch die Stadtwerke Bonn bzw. die von den Stadtwerken gegründete Entwicklungsgesellschaft Quartier.BonnWest GmbH (QBW). Die Projektentwicklung beinhaltet eine zusätzliche Verkehrserschließung des Plangebietes durch eine neue Rad- und Fußwegbrücke in Verlängerung der Immenburgstraße über die Bundesbahn- und Stadtbahngleise zur Thomastraße mit barrierefreiem Anschluss der Stadtbahnhaltestelle Bonn West. Mit dem Ausbau eines Radweges entlang der Immenburgstraße, der geplanten Brücke über die BAB 565 zur Anbindung des neuen Universitätscampus, dem Ausbau des Rad- und Fußwegtunnels (Viktoriaunterführung) am Alten Friedhof, wird perspektivisch eine sehr gute Erreichbarkeit des Entwicklungsgebietes Innovationsdreieck für Fußgänger*innen und Radfahrende gewährleistet werden. Außerdem wird durch das Brückenbauwerk die Haupterschließungsachse des Radnetzes geschlossen. Zusätzlich werden beide Fahrtrichtungen der Stadtbahnhaltestelle Bonn West direkt und barrierefrei mittels Aufzügen und Treppen an die Brücke angeschlossen. Die Planung wurde fortlaufend mit der Deutschen Bahn abgestimmt. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderliche Kreuzungsvereinbarung befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess und soll nach Vorliegen der politischen Beschlussfassung abgeschlossen werden.Seite 2 von 26 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vergangene Beschlüsse: Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 (DS 222484) haben die Stadtwerke im Namen und auf Rechnung der Stadt Bonn ein Ingenieurbüro mit der Planung der Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße über die Trasse der Deutschen Bahn (DB) beauftragt. Die Planung basiert im Wesentlichen auf der bereits vorgestellten und genehmigten Vorplanung bzw. Machbarkeitsstudie des beauftragten Ingenieurbüros. Durch die Erschließung des Bahnsteiges in Fahrtrichtung Bonn mit einem Aufzug wird eine Bahnsteigerweiterung in Richtung Brücke (Norden) umgesetzt. Eine Verlängerung in Richtung des Bonner Hauptbahnhof, um die nach Planungs- und Entwurfsgrundlagen für Stadtbahnen in NRW vorgesehenen 90 m Länge zu erreichen, wurde planerisch zumindest mitgedacht und könnte zukünftig noch erfolgen. Vornehmliches Ziel der Studie war die Planung einer nutzerfreundlichen sowie wirtschaftlich, ökologisch sinnvollen und nicht zuletzt optisch attraktiven Querung der Bahntrasse. Daher verfolgte die Studie den Ansatz eines möglichst kurzen und niedrigen Bauwerkes. Die geringste Brückenhöhe orientiert sich somit am Regellichtraumprofil der DB, das als Mindestmaß einzuhalten ist. In den während der Vorentwurfsplanung geführten Gesprächen mit der Deutschen Bahn hat sich jedoch gezeigt, dass der nutzerfreundliche, ökologische Ansatz nicht ohne Kostensteigerung und erhebliches bauzeitliches Risiko umsetzbar ist. Hierfür ursächlich ist die im Bereich der ursprünglich geplanten Brücke existierende Oberleitung der Bahntrasse und die damit einhergehenden einzuhaltenden Abstände. Um den Konflikt mit der bestehenden Oberleitungsanlage der Deutschen Bahn zu lösen, wurden im Rahmen der Vorentwurfsplanung zwei Varianten hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit, ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Bestand, ihrer Kosten sowie ihrer Realisierungsrisiken untersucht. Die Ergebnisse wurden in einer Bewertungsmatrix gegenübergestellt. Auf Grundlage dieser Bewertung wurde die Variante 1 als Vorzugsvariante ausgewählt und durch den Ratsbeschluss vom 20.03.2025 (DS 252470) bestätigt. Zeitplan: Für die Herstellung der Brücke sind Sperrpausen im Bereich der DB- Infrastruktur erforderlich. Nach aktuellem Stand steht hierfür ein geeignetes Zeitfenster lediglich im April 2028 zur Verfügung. Da die Maßnahme auf städtischen Flächen bzw. auf Flächen der QBW umgesetzt wird und sämtliche betroffene Grundstückseigentümer in der Planung einbezogen sind, ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich, daher stellt die Verfügbarkeit der Sperrpause der Deutschen Bahn den maßgeblichen Terminpfad des Projektes dar. Um dieses Zeitfenster nutzen zu können, muss das VergabeverfahrenSeite 3 von 26 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bereits im Herbst 2026 eingeleitet werden. Eine spätere Ausschreibung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Verzögerungen des Gesamtprojektes führen, da weitere Sperrpausen derzeit nicht in Aussicht gestellt werden können (ausweislich der mündlichen Auskunft der Bahn 4-5 Jahre später). Gestaltung: Die Brücke erhält eine nutzbare Breite von rund 6,50 m und wird als gemeinsame Verbindung für den Fuß- und Radverkehr ausgebildet. Die Anlage wird vollständig barrierefrei gestaltet. Dazu haben bereits Gespräche mit der Behindertengemeinschaft stattgefunden, woraus sich auch die Notwendigkeit eines dritten Aufzuges auf der Seite des Innovationsdreiecks ergeben hat. Die Rampen werden mit den zulässigen Längsneigungen gemäß DIN 18040-1 vorgesehen. Die Innenstadtseite wird über Rampen, Treppen und Aufzugsanlagen an den Heinrich-Böll-Ring, die Thomastraße, sowie die Stadtbahnhaltestelle Bonn West angebunden. Auf der Seite des Innovationsdreiecks erfolgt die Anbindung ebenfalls über eine Rampe, eine Treppenanlage und einen Aufzug an die Immenburgstraße und die in Planung befindliche „Ringstraße“ sowie die bestehenden und geplanten Fuß- und Radverkehrsverbindungen. Der südliche Bahnsteig am Haltepunkt Bonn West in Fahrtrichtung Bonn wird über eine zusätzliche Treppe sowie einen Aufzug unmittelbar an die Brücke angebunden. Damit werden beide Fahrtrichtungen der Stadtbahn direkt und barrierefrei erschlossen. Sämtliche Bereiche der Brücke und ihrer Anschlusspunkte sind für mobilitätseingeschränkte Personen ohne Umwege erreichbar. Für die Anordnung der Rampen und Nebenanlagen wurde besonderer Wert auf den Erhalt des vorhandenen Baumbestandes gelegt. Die entlang des Heinrich- Böll-Rings bestehende, im Landesregister geführte Baumallee kann durch die gewählte Vorzugsvariante fast vollständig erhalten werden. Eingriffe erfolgen zusätzlich in den vorhandenen Baum- und Strauchbewuchs außerhalb der Allee. Die Maßnahme wird durch die Untere Naturschutzbehörde begleitet. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Planungsverlauf konkretisiert. Derzeit wird hierzu der landschaftspflegerische Begleitplan erarbeitet. Kosten Die Gesamtkosten der Maßnahme inkl. Planungskosten betragen gemäß der fortgeschriebenen Kostenberechnung des Büros Werner Sobek AG 18.333.984,90 € brutto. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung in Höhe von ca. 16.480.000 € erhöhen sich die Projektkosten (Baukosten inkl. Planungskosten) um 1.853.985 € auf 18.333.984,90 € brutto. Ursächlich hierfür sind Anpassungen an dieSeite 4 von 26 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) barrierefreie Erschließung, die allgemeine Baupreisentwicklung sowie Anpassungen an der Bauwerksgeometrie. Finanzierung Das gesamte Bauprojekt „Fuß- und Radwegbrücke Immenburgstraße über die DB“ lässt sich auf die zwei Baulastträger (Stadt Bonn und Stadtwerke/QBW) aufteilen. Die künftige Zuordnung von Eigentum, Unterhaltung und Betrieb der Teilbauwerke wird zwischen der Bundesstadt Bonn und den Stadtwerken Bonn in einem gesonderten Projektvertrag geregelt. Für den Individualverkehr wurden Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln angemeldet. Eine Anmeldung von Fördermitteln für den öffentlichen Nahverkehr erfolgte zudem bei go.Rheinland. Beide Fördermittelgeber haben zwischenzeitlich die Förderfähigkeit der Maßnahme bestätigt. Die Flächenaufteilung auf die Fördermittelgeber ist abgeschlossen. Die Aufteilung ist grundsätzlich baulastträgerunabhängig und beläuft sich auf 70% bei der Bezirksregierung Köln und auf 30% bei go.Rheinland. Die Förderquoten belaufen sich auf bis zu 90% bei go.Rheinland und auf bis zu 75% bei der Bezirksregierung Köln. Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich eine Förderung der Maßnahme in Aussicht gestellt. Auch go.Rheinland hat die Förderfähigkeit der Maßnahme mit einem Einplanungsantrag bestätigt. Vor diesem Hintergrund kann nun der Antrag auf vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginn bei der Bezirksregierung Köln gestellt werden. Zudem kann der Antrag auf vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginn sowie der Finanzierungsantrag bei go.Rheinland eingereicht werden. Die endgültige Höhe der jeweiligen Förderungen steht derzeit noch unter Vorbehalt entsprechender Bewilligungsbescheide. Nach aktuellem Stand ist jedoch davon auszugehen, dass ein wesentlicher Teil der zuwendungsfähigen Kosten durch Fördermittel gedeckt werden kann. Hierdurch reduziert sich das finanzielle Risiko der Bundesstadt Bonn erheblich. Um das von der Deutschen Bahn vorgegebene Zeitfenster für die Baudurchführung im Jahr 2028 nutzen zu können, ist eine frühzeitige Ausschreibung der Bauleistungen zwingend erforderlich. Eine Entscheidung über die Einleitung des Vergabeverfahrens kann deshalb nicht bis zum Vorliegen endgültiger Förderbescheide zurückgestellt werden. Aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung besteht jedoch eine belastbare Perspektive für eine überwiegende Finanzierung der Maßnahme durch Fördermittel. Das verbleibende finanzielle Risiko für die Bundesstadt Bonn beschränkt sich im Wesentlichen auf mögliche Abweichungen zwischen der beantragten und der tatsächlich bewilligten Förderhöhe. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine leistungsfähige und barrierefreie Verbindung für den Fuß- und Radverkehr geschaffen, die das Innovationsdreieck, die Stadtbahnhaltestelle Bonn West sowie dieSeite 5 von 26 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) angrenzenden Stadtteile (Campus Endenich / Universität; Innenstadt) miteinander verknüpft und einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Umweltverbundes leistet. Zur besseren Einordnung der finanziellen Auswirkungen ist nachfolgend eine Darstellung der Finanzierung auf Grundlage der derzeit in Aussicht gestellten Förderkulisse dargestellt. Die Berechnung erfolgt unter Annahme der maximalen Förderquoten. Position Betrag Gesamtkosten der Maßnahme 18.333.984,90 € Beantragte Zuwendung Bezirksregierung Köln 8.181.543,00 € Beantragte Zuwendung go.Rheinland 4.537.617,00 € Voraussichtliche Gesamtförderung 12.719.160,00 € Eigenanteil der QBW zur Baumaßnahme 1.000.000,00 € Verbleibender Eigenanteil Bundesstadt Bonn 4.614.825,00 € Bei Bewilligung der beantragten Fördermittel in voller Höhe würde sich der von der Bundesstadt Bonn zu tragende Eigenanteil von 18.333.985 € auf rund 4,6 Mio. € reduzieren. Die endgültige Höhe des Eigenanteils hängt von den jeweiligen Förderbescheiden sowie der Anerkennung der zuwendungsfähigen Kosten ab. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfs 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und Anlagen 1.12.01.02 Verkehrsanlagen, Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 18.333.985 € 5660612010300/ 785200 2027: 3.500.000 EUR 2028: 12.000.000 EUR 2029: 2.334.000 EUR 2030: 500.000 EURSeite 6 von 26 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einzahlungen Unter Vorbehalt der Bewilligungsbescheide: 12.719.160 € 1.000.000 € Folgt nach möglicher Bewilligung Investiver Finanzsaldo 4.614.825 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Unterhaltung kalk. Abschreibung kalk. Zinsen 91.670 € 261.914 € 208.310 € Unterhalt nach Brückenfertigstellung: 166001201 / 72.1000 Innenauftrag: 6601510 Einzahlungen / Erträge Auflösung Sopo 181.702 € Haushaltsbelastung jährlich 380.192 € Anlage/n 1 Erläuterungsbericht (öffentlich) 2 Lageplan (öffentlich)Seite 7 von 26 1 Brücke Immenburgstraße Bonn Erläuterungsbericht Entwurfsplanung Abbildung 1 Perspektive Wendelrampe Bauherr: Bundesstadt Bonn Tiefbauamt Berliner Platz 2 53111 Bonn Ersteller: Werner Sobek AG Albstraße 14 70597 Stuttgart Datum: 16 03 2026Seite 8 von 26 2 Inhalt 1 Allgemeines ......................................................................................................................................................... 4 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, Randbedingungen ...................................................4 1.1.1 Lage ...................................................................................................................................................... 4 1.1.2 Notwendigkeit der Maßnahme .......................................................................................................... 4 1.1.3 Verkehrswege ...................................................................................................................................... 4 1.1.4 Natur und Umwelt ............................................................................................................................... 5 1.2 Lastannahmen ........................................................................................................................................... 5 1.3 Bauwerksgestaltung.................................................................................................................................. 6 1.3.1 Bauwerksdaten..................................................................................................................................... 6 1.3.2 Gestaltungsparameter ......................................................................................................................... 7 1.3.3 Entwurf .................................................................................................................................................. 8 2 Bodenverhältnisse, Gründung ............................................................................................................................ 8 2.1 Bodenverhältnisse ..................................................................................................................................... 8 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung ................................................................................................................. 9 2.3 Gründung .................................................................................................................................................. 9 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung ...................................................................................................... 10 3 Unterbauten ...................................................................................................................................................... 11 3.1 Widerlager, Flügel................................................................................................................................. 11 3.2 Pfeiler ...................................................................................................................................................... 11 3.3 Sichtflächen ............................................................................................................................................ 11 3.4 Technikraum ........................................................................................................................................... 11 4 Überbau............................................................................................................................................................ 11 4.1 Tragkonstruktion..................................................................................................................................... 11 4.2 Lager, Gelenke ...................................................................................................................................... 12 4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen ...................................................................................................... 12 4.4 Abdichtung, Belag ................................................................................................................................. 12 4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse ............................................................................... 12 4.6 Sichtflächen ............................................................................................................................................ 12 5 Entwässerung.................................................................................................................................................... 12 5.1 Überbauten ............................................................................................................................................ 12 5.2 Widerlager ............................................................................................................................................. 12 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen ......................................................................................................... 13 6.1 Geländer ................................................................................................................................................ 13 6.2 Berührungsschutz ................................................................................................................................... 13Seite 9 von 26 3 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile ............................................................................................................. 13 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtung ............................................................................................................. 13 8.1 Blitzschutz und Erdung .......................................................................................................................... 13 8.2 Sonstiges ................................................................................................................................................ 14 8.2.1 Schwingungstilger ............................................................................................................................. 14 8.2.2 Beleuchtung ....................................................................................................................................... 14 9 Herstellung, Bauzeit ......................................................................................................................................... 15 9.1 Bauablauf, Bauzeit ................................................................................................................................ 16 9.2 Inbetriebnahme ...................................................................................................................................... 17 9.3 Schutzmaßnahmen ................................................................................................................................ 17 10 Kosten .......................................................................................................................................................... 17 11 Baurechtsverfahren..................................................................................................................................... 17 12 Résumé ........................................................................................................................................................ 17Seite 10 von 26 4 1 Allgemeines 1.1 Notwendigkeit der Maßnahme, Verkehrswege, Randbedingungen 1.1.1 Lage Die geplante Fußgänger- und Radfahrerbrücke wird von der Thomastraße über die Stadtbahn- und Bundesbahngleise zur Immenburgstraße führen und verbindet die Stadtbahnhaltestelle Bonn West über die Bahngleise barrierefrei mit dem neu zu entwickelnden Baugebiet auf dem ehemaligen Schlachthofgelände, dem ehemaligen Gewerbegebiet Bonn West (Bauprojekt „Innovationsdreieck“). Abbildung 2 Orthofotoausschnitt mit Lage des Bauwerks (Quelle: Google Earth) 1.1.2 Notwendigkeit der Maßnahme Mit dem Ausbau des Radwegenetzes mit den Teilbausteinen Radpendlerroute Bornheim- Bonn erfolgt ein Anschluss von der Ennemoser Str. über die Thomastraße zum Kreisverkehr Alter Friedhof. Von dort wird es eine weitere Radwegverbindung unter den DB Gleisen mit Anbindung an die Herwarthstraße sowie eine Verbindung parallel zur DB, unter der Viktoriabrücke zur Hein-Möller-Straße/ Immenburgstraße geben. Die Immenburgstraße erhält ebenfalls einen neuen Radweg, der über eine weitere Brücke über die BAB 565 den neu geplanten Campusbereich der Universität Bonn im Stadtteil Endenich erschließt. Die jetzt zu planende Brücke in Höhe der Stadtbahnhaltestelle schließt eine Lücke zwischen den Radwegteilprojekten zwischen Ellerstraße und Immenburgstraße und wird zusätzlich das neu entstehende Einzugsgebiet am Innovationsdreieck barrierefrei an die Stadtbahnhaltestelle anbinden. Sie verbindet damit einerseits die Stadtbahnhaltestelle Bonn West über die DB-Gleise barrierefrei mit dem neu zu entwickelnde Baugebiet auf dem ehemaligen Schlachthofgelände, dem ehemaligen Gewerbegebiet Bonn West (Bauprojekt „Innovationsdreieck“). 1.1.3 Verkehrswege Der Rad- und Fußweg verläuft in einem gemeinsam genutzten Querschnitt und erhält deswegen ca. 6,5 Meter Fahrbahnbreite gemäß den Vorgaben der Bauherrin. Im Norden steigt die Gradiente durch den Wechsel ausSeite 11 von 26 5 Rampen (max. 6m Länge) und Podesten (1,5m Länge) mit 6% bzw. 2,5% Längsneigung bis zum Überbau an, um den Anforderungen der DIN 18040-1 zu entsprechen. Auf dem Überbau selbst variiert das Gefälle aufgrund der Bogenform der Gradiente. Eine Längsneigung von 3% wird nicht überschritten, sodass keine Podeste integriert werden müssen. Die Südrampe weist bis zum Widerlager mit 4,75% und 2,5% eine geringere Neigung als die Nordrampe auf, um den Übergangspunkt in das Widerlager auf eine mit dem Landschaftsarchitekten abgestimmte Position setzen zu können und dort gleichzeitig eine nutzungsgerechte Durchgangshöhe zu garantieren. Ab diesem Übergangspunkt wird die Rampenneigung auf 6% angepasst, um die Rampenlänge weitestmöglich zu reduzieren. Für mobilitätseingeschränkte Personen sind alle Bereiche der Brücke und des Brückenumfelds leicht und ohne größere Umwege über Rampen und Aufzüge zu erreichen. Mobilitätseingeschränkte Personen bekommen genug Raum. 1.1.4 Natur und Umwelt Durch die geplante Verwendung von recyceltem und CO2-reduziertem Stahl wie XCarb von Arcellor Mittal und Betonen mit CO2-Modul Level 2/3 lassen sich klimaschädliche Emissionen vermeiden. Durch die Verwendung eines maximal möglichen Hochofenschlackeanteils (88%) im verwendeten Zement für die Betonbauteile (CEMIII/B) können für die ca. 680 m3 Beton gegenüber dem deutschen Durchschnitt insgesamt 66 t CO2-Äq. eingespart werden. Eine CO2-Menge, die ansonsten von 5.150 Bäumen innerhalb eines Jahres gebunden werden müsste. Für nahezu alle Stahlelemente des Überbaus sollte ein recycelter Stahl aus der Elektroofenroute verwendet werden. Dadurch können den Lebenszyklusphasen A1-A3 insgesamt 388 t CO2e eingespart werden. Eine Menge, die von 30.200 Bäumen innerhalb eines Jahres gebunden werden müsste. Die resultierende Brückenkonstruktion ist leicht, ressourcenschonend und damit wirtschaftlich. 1.2 Lastannahmen Lastannahmen: Das Brückenbauwerk wird für die Verkehrslasten nach DIN EN 1991-2 (12/2010), Kapitel 5 in Verbindung mit DIN EN 1991-2/NA (08/2012) sowie dem ARS 22/2012 bemessen. Die Fußgängerlasten werden in Abhängigkeit der Stützweite gemäß DIN EN 1991-2, 5.3.2.1, Anmerkung zu (2) angesetzt. Gemäß DIN EN 1991-2, 4.3.1, werden die Lasten aus Menschenansammlungen nach Lastmodell 4 (LM4) für die globale Nachweise berücksichtigt. Nach 4.3.1- (4) Das Lastmodell 4 gilt für gewisse vorübergehende Bemessungssituationen. Das Dienstfahrzeug wird gemäß DIN EN 1991-2, 5.3.2.3, Anmerkung 1 zu (1) als Fahrzeug mit einer 4 t und einer 8 t Achse gemäß DIN EN 1991-2, 5.6.3 berücksichtigt. Das Bauwerk wird nach DIN EN 1998, NA von 2021 auf Erdbeben bemessen.Seite 12 von 26 6 1.3 Bauwerksgestaltung 1.3.1 Bauwerksdaten Trassierung: Die Trassierung verbindet die Thomastraße mit dem Innovationsdreieck über eine Abfolge von klar definierten Bögen und einer geraden Strecke des Überbaus. Im Norden wird die Rampe auf die Grundstücksgrenze zum Bahngelände ausgerichtet. Dort wird sie an den anzupassenden Rad- und Fußweg angebunden. Die Gleise der Deutschen Bahn werden vom Überbau in einem Winkel von 100,0 gon überquert. Da die Stadtbahngleise nicht parallel zu den Gleisen der DB liegen, gilt hier ein anderer Kreuzungswinkel. Auf der Südrampe wird die Trasse am Ende in einer Spiralenform mit einem Radius von 15m (Mittelachse) nach unten geführt, um möglichst viel Rampenlänge auf einem möglichst geringen Raum abbilden zu können. Nach der Betrachtung von mehreren Optionen, erfolgt die Anbindung im Süden über zwei Zuwegungen, die als sogenannter „Schwalbenschwanz“ umgesetzt werden sollen. Dies erfolgt nicht mehr als Teil des Brückenbauwerks, sondern als Element der Landschaftsgestaltung, was die Baukosten senkt. Nordbereich: Die Platzverhältnisse am nördlichen Brückenkopf sind sehr beengt. Die Anordnung der Brückenrampe wurde deshalb in westliche Richtung, parallel zum Heinrich-Böll-Ring gewählt. Die Rampe sinkt hier stetig ab und endet vor dem Parkplatz an der Einmündung der Ennemoserstraße. Hier können die verschiedenen Verkehrsströme gut gefasst und neu geordnet werden. Fahrradfahrer, welche aus west- oder nordwestlicher Richtung kommen, fahren direkt auf die Brückenrampe. Fahrradfahrer aus der Nordrichtung fahren parallel zur Rampe und biegen dann auf die Rampe ein. Die Fußgänger erreichen die Brücke von der Thomasstraße und dem nördlichen Bahnsteig der SWB- Haltestelle gut über den südlichen Treppenturm mit 2,4 m breiten Treppen. Hier ist auch ein Aufzug für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen. Der südliche Bahnsteig ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur mit einer 1,65 m breiten Treppe und einem Aufzug mit der Brücke verbunden. Nach Rücksprache mit der TAB soll eine lichte Treppenbreite von 2,0m umgesetzt und dafür die lichte Durchgangsbreite zur Bahnsteigkante hin reduziert werden. Dies wird in der nächsten Planungsphase umgesetzt. Südbereich: Am südlichen Ende des Brückenhauptfeldes wird eine 2,40 m breite Treppe vorgesehen, welche die direkte Anbindung ins Innovationsdreieck und im Besonderen zur zukünftigen Veranstaltungshalle herstellt. Die südliche Brückenrampe führt nach Osten und läuft spiralförmig in Richtung Kreuzung Immenburgstraße und Hein-Moeller-Straße. Der hier befindliche Platz erhält durch Neubepflanzung, die Errichtung einer Mobility-Station und eines Fahrradparkhauses eine besondere Prägung. Die Brückenrampe gliedert den Stadtraum in diesem Bereich und schafft eigenständige Räume. Die Brückenrampe endet am Kreuzungspunkt von Immenburgstraße und Erschließungsstraße und gewährleistet somit eine ideale Anbindung für Fahrradfahrer an die Immenburgstraße und für Fußgänger an das Innovationsdreieck. Um die Brücke aber auch an die Hein-Moller-Straße gut anzuschließen, wird das Rampenende schwalbenschwanzförmig aufgeweitet. Die Route zur Hein-Moeller-Straße ist aufgrund ihrer geringeren Nutzung nur 4 m breit.Seite 13 von 26 7 Abbildung 3 Übersicht aus der Vogelperspektive von Südosten 1.3.2 Gestaltungsparameter Für das Brückenbauwerk wurden seitens der Bauherrin folgende Planungsparameter vorgegeben: • Die Planungsbreite der Brücke soll 6,50 Meter im Lichten betragen. o (2x 2,0m Radweg und 2,5m Gehweg), die unterschiedlichen Nutzungen sind farblich durch Leitelemente oder durch Markierung zu trennen. Eine bauliche Trennung durch Bordsteine oder Absätze ist nicht gewünscht • barrierefreie Zugänge zur Brücke, vorzugsweise über Rampen, sind zu planen • zusätzlich Treppenzugänge • eine Anbindung der Stadtbahnhaltestelle an die Brücke mit Aufzug neben einer Rampenzufahrt ist erforderlich • auf der Seite Immenburgstraße soll vorrangig eine Rampenlösung vorgesehen werden (ohne Aufzug); es sollte jedoch die Möglichkeit gegeben sein, im Bedarfsfalle ergänzend auch auf dieser Seite einen Aufzug vorzusehen • eine Anbindung an das Radwegnetz im Bereich Immenburgstraße, Hein-Moeller-Str. und Thomastraße soll erfolgen • die Brücke erhält eine Verkehrsflächenbeleuchtung aus Mastleuchten • der Berührungsschutz im DB/ Stadtbahnbereich soll durch vertikalen Schutz erfolgen • die Lastannahmen sind nach DIN EN 1991-2 anzusetzen, für Wartungs-, Reinigungs- und Winterdienst ist eine Sonderlast für Kleinkehrmaschinen zu berücksichtigen • Stützweiten/ Zwischenstützungen, soweit im Gleisbereich nicht vermeidbar, möglichst auf städtischen/ Stadtwerkegrundstücken. Hilfsweise können auch Grundstücke des Privatinvestors, der Bauprojekt ehem. Güterbahnhof Bonn GmbH & Co. KG einbezogen werden (Amtsgericht Bonn, Grundbuch von Bonn, Blatt 16816, lfd. Nr. 1, Flur 40, Flurstück 504, groß 63.414 m²). • Es bedarf keiner schallschutztechnischen Integration der Brückenanlage, da am geplanten Brückenstandort Schallschutzmaßnahmen bislang nicht existieren; • die lichte Weite, die zu überwinden ist, liegt mit ca. min. 50 m (DB-Gleise und Gleise der Stadtbahn) deutlich über den Werten der Autobahnbrücke; • eine Konstruktion mit Zwischenstützen ist grundsätzlich möglich (vgl. Konstruktion der Victoriabrücke). Im Zuge der Planung wurde festgestellt, dass sich die Tragseile der Oberleitungsanlagen (OLA) über denSeite 14 von 26 8 Gleisen in einer kritischen Höhe befinden und Kollisionen mit dem Überbau bei Einhaltung der in der bisherigen Vorplanung vorgesehenen Höhenlage des Überbaus verursachen. Um diese Konflikte zu umgehen, wurde die Höhenlage angepasst. Der nun vorliegende Entwurf stellt die Umsetzung des Bauwerks in einer für die Bahnbelange unkritischen Höhe dar. Im Vergleich zum bisherigen Stand der Vorplanung wurde der Überbau um knapp 2m angehoben, woraus sich Konsequenzen für die Rampenlängen an den Brückenenden (bedeutend auch für den Nutzerkomfort), die Anzahl und Höhe der Überbaustützen, die Aufzugskonstruktionen sowie die Treppenlängen ergaben. 1.3.3 Entwurf Der Entwurf fügt sich dezent und zurückhaltend in den bestehenden Stadtraum ein. Die elegant geschwungenen Rampen ordnen sich in die verfügbaren Räume ein und wirken gleichzeitig ganz selbstverständlich. Der flache Überbau mit den seitlichen Streben folgt einem eigenen Weg und respektiert dabei die vorhandenen Zwangspunkte. Die dezenten Stützen nehmen sich zurück und betonen damit den schon gegliederten Überbau umso mehr. Die beidseitigen Geländer mit einem transparent wirkenden Edelstahlstahlnetz als Füllung betonen die Leichtigkeit des Überbaus. Der horizontale Berührungsschutz im Bereich der Oberleitungsanlagen ist Teil des Gesamtentwurfes und nimmt die Gliederung und die Optik des Geländers auf. An diesem Entwurf ist die skulpturale Form besonders, die die Dynamik des Radverkehrs in sich aufnimmt und in ihren Kurven widerspiegelt. Von der geschwungenen Form des Brückenbauwerks profitieren die Radfahrer, da es keine Ecken im Streckenverlauf gibt, für die stark gebremst werden müsste, um dann wieder zu beschleunigen. So wird das Radfahren bequemer und attraktiver. Alle Kurven des Bauwerks sind Bögen, die tangential aneinanderstoßen und durch einen Radius und Winkel beschrieben werden können. Dadurch kann der Verlauf geometrisch leichter beschrieben und wirtschaftlicher hergestellt werden. 2 Bodenverhältnisse, Gründung Durch die Ingenieurgesellschaft Hart mbH wurde am 30.10.2024 ein Geotechnischer Bericht aufgestellt. Der Umfang der Baugrunduntersuchung erstreckt sich nördlich und südlich des Bahngeländes entlang der Trassierung der Brücke (siehe dazu im Baugrundgutachten B-24018a-NP-BC, Seite 86/87, Anlage 2.1/2.2). Dort wurden 9 Bohrungen sowie 9 Sondierungen durchgeführt. 2.1 Bodenverhältnisse Die durchgeführten Untersuchungen stehen im Wesentlichen in Einklang mit den Angaben der geologischen Karte. Im südlichen Brückenbereich steht als oberstes Schichtglied im Bereich der Erkundungsstelle RK 9 ein ungebundener Oberbau in Form eines Pflasteroberbaus an, gefolgt von geringmächtigen gemischtkörnigen und bindigen Auffüllungen. Darunter wurden vorwiegend verlehmte Sande und Lehme des Holozäns angetroffen. Darunter folgen mächtige quartäre Terrassenablagerungen des Rheins. Als unterstes Schichtglied stehen organikreiche, tertiäre Sande der Kölner Schichten an. Im nördlichen Brückenbereich wurden als ersten Schichtglied ein Plattenoberbau der Geh- und Radwege bzw. ein rezenter Oberboden im Bereich der Grünflächen angetroffen. Darunter folgen im östlichen Untersuchungsareal – angrenzend an die Stadtbahnhaltestelle – grob- und gemischtkörnige Auffüllungen (vgl. HS/RK 5), wohingegen an den verbleibenden Untersuchungsstellen RK 1, RK 2, KB 3 und KB 4 vorwiegendSeite 15 von 26 9 gemischtkörnige und bindige Auffüllungen mit Beimengungen von Fremdbestandteilen (u.a. Bauschutt, Ziegelbruch, Schlackereste, Lavaschlacke) erkundet wurden, welche nach Angaben des Amts für Umwelt und Stadtgrün der Stadt Bonn die Verfüllung einer ehemaligen Kiesgrube bzw. den Altstandort einer Autoverwertung darstellen. Unter den Auffüllungen, stehen – wie im südlichen Brückenbereich – Terrassenablagerungen des Rheins an (vgl. Anlagenreihe 3). Tertiäre Ablagerungen wurden im nördlichen Brückenareal bis zur Erkundungsendtiefe nicht angetroffen. 2.2 Grundwasser, Wasserhaltung Während der Erkundungsarbeiten wurde freies Grundwasser in Form von nassen Bodenproben im Niveau der Rheinterrassen (ab ca. 46 m ü. NHN) erkundet. Es gilt weiter zu berücksichtigen, dass die anstehenden Kiese und Sande der Rheinterrasse einen grundwassergefüllten Aquifer bilden, der mit dem Rhein, als auch mit weiteren nahegelegenen Fließgewässern kommuniziert. Hoch- und Niedrigwasserereignisse setzen sich mit gedämpfter Amplitude und erheblicher zeitlicher Verzögerung ins Hinterland fort. Die Fließrichtung des Grundwassers ist bei Normalwasserständen auf die Vorflut, den Rhein, gerichtet. Im Raum Bonn liegen zahlreiche Grundwassermessstellen vor, die seit mehreren Jahrzehnten überwacht werden. Hinweise über die zu erwartenden Grundwasserstände liefern die im Umfeld des Bauvorhabens gelegenen Grundwassermessstellen. Hier wurden während der Beobachtungszeiträume Niedrig- bzw. Höchstwasserstände von 41,77 bzw. 47,35 m ü. NHN gemessen. Die örtliche Grundwasserführung ist aufgrund der Neigung der angrenzenden Flächen außerdem von Schicht-, Sicker- und Oberflächenwasserzuflüssen aus dem angrenzenden Einzugsgebiet beeinflusst. Das Untersuchungsgebiet liegt gemäß der Hochwassergefahrenkarten von Nordrhein-Westfalen im Einflussgebiet von selten vorkommenden Hochwässern (HQ extrem), wobei Wasserstände von ca. ≤ 0,5 m ü. GOK auftreten können. Darüber hinaus besteht laut der Starkregengefahrenhinweiskarte von Nordrhein-Westfalen für die Untersuchungsfläche südlicher Brückenbereich die Gefahr eines oberflächigen Aufstaus mit Anstauhöhen bis zu ca. 0,5 m. Aufgrund der uns vorliegenden Informationen empfehlen wir, den Bemessungswasserstand für die ständige Bemessungssituation BS-P mit ca. 47,85 m ü. NHN (≙ 47,35 m ü. NHN + 0,5 m Sicherheitszuschlag) anzusetzen. 2.3 Gründung Aufgrund der bis in Tiefen von bis zu 12,0 m u. GOK anstehenden, vorwiegend locker bis mitteldicht gelagerten bzw. in weicher bis steifer Konsistenz erkundeten Auffüllungen sowie Hochflutsedimenten, welche im Rahmen der Baugrunderkundung erbohrt wurden, sowie den örtlichen Zwangspunkten wird eine Tiefgründung mit Bohrpfählen vorgesehen. Es werden je zwei Bohrpfähle pro Pfeiler sowie je vier Bohrpfähle an den Widerlagern vorgesehen. Für die Einbindetiefe der vorgesehenen Bohrpfahlgründung sind laut Gutachten mindestens 2,5m in Schicht 4 vorzusehen. Dadurch ergeben sich voraussichtliche Pfahllängen von: • 15m in Achse 10, 20, 30, 40, 90, 100, 110 und 120 sowie • 18m in Achse 50 und 80 • 20m in Achse 60 und 70Seite 16 von 26 10 2.4 Altlasten, Kampfmitteluntersuchung Altablagerung 7622-002 Bei dieser Altablagerung handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube, die überwiegend mit sandigen Böden sowie untergeordnet mit Bauschutt und Hausmüll verfüllt wurde. In der Vergangenheit hier durchgeführte Altlastenuntersuchungen ergaben keine Umweltgefährdung für die Gefährdungspfade Boden, Bodenluft und Grundwasser. Da kein weitergehender Handlungsbedarf und somit auch kein weitergehendes Untersuchungserfordernis bestand, wurde die Altablagerung aus der Überwachung entlassen. Altstandort-Verdachtsfläche 7622-251 Bei dieser Verdachtsfläche handelt es sich um eine von 1962 bis ca. 1988 betriebene Autoverwertung mit einem Schrottplatz. Nähere Erkenntnisse liegen nicht vor. An dieser Verdachtsfläche wurden bislang keine altstandortspezifischen Untersuchungen durchgeführt. Altstandort 7422-001 Hinsichtlich des ehemaligen Güterbahnhofs liegen für den hier in Rede stehenden Bereich keine Erkenntnisse bzw. Untersuchungsergebnisse vor. Ein von den Altlasten ausgehendes Gefährdungspotenzial ist derzeit nicht erkennbarSeite 17 von 26 11 3 Unterbauten 3.1 Widerlager, Flügel Die Widerlager werden als rechtwinklige Kastenwiderlager mit parallelen Flügelwänden aus Stahlbeton auf der Pfahlkopfplatte hergestellt. Prinzipiell folgt das südliche Widerlager derselben Konstruktionsweise wie das nördliche, allerdings sind die Flügelwände gebogen, um der Kurve der Trassierung zu folgen. Der Überbau wird vollständig in die dicke Widerlagerkopfwand eingespannt. Die Widerlager werden wie die Pfeiler auf Bohrpfählen gegründet. 3.2 Pfeiler Die Stützen bestehen aus Stahlbetonscheiben, welche integral mit dem Überbau verbunden sind. Sie müssen aufgrund ihres ausreichend großen Abstandes nicht auf Anprall aus Zugverkehr ausgelegt werden 3.3 Sichtflächen Alle sichtbaren Kanten werden mit Dreikantleisten 1,0 cm / 1,0 cm gebrochen. Für alle nicht nachträglich bearbeiteten sichtbarbleibenden Betonflächen wird die Sichtbetonklasse SB 3 nach ZTV-ING 3-2 festgelegt. 3.4 Technikraum Im Rahmen der Brückenplanung ist ein Technikraum sowie optional ein weiterer Technikraum vorgesehen, um die technischen Installationen der Aufzugsanlagen unterzubringen. Auf der Nordseite der Brücke ist ein Technikraum mit den Abmessungen [L x B x H] 5,00 ×3,00 x 2,20 m geplant. 4 Überbau 4.1 Tragkonstruktion Der Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke Immenburgstraße besitzt eine Gesamtlänge von ca. 355 m und hat zudem an beiden Seiten zusätzlich noch 72,5 m (Nord) bzw. 62 m (Süd) lange Rampen. Das Bauwerk spannt über 11 Felder von Süden nach Norden über die Gleisanlagen der DB AG und der Stadtbahn (Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH / SWB). Die Stützweiten der Brücke betragen 17,5 m – 25 m – 25 m – 25 m – 40 m – 72,5 m – 35 m – 25 m – 35 m – 25 m – 30 m. Das Hauptfeld überspannt die Gleisanlagen stützenfrei. Der zwischen den Geländern 6,50 m breite Brückenüberbau wird in den Randfeldern in Stahlbauweise als luftdicht verschweißter Hohlkasten (S355) (0,70 m bis 1,70 m hoch) mit einer 25 cm starken Fahrbahnplatte aus Stahlbeton (C30/37, XC4, XD1, XF2, WA) ausgeführt. Das Mittelfeld wird in reiner Stahlbauweise gefertigt. Die äußeren Ränder der Fahrbahnplatte werden in Abständen von ca. 2,5 m durch geneigten Stahlstreben (S355) gestützt. Die Brückenkonstruktion wird Lasten aus Geh- und Radwegverkehr und zusätzlich für ein Betriebsfahrzeug mit einer Gesamtlast von 12 Tonnen ausgelegt. An den Widerlagern ist der Überbau in den Betonwänden (C30/37, XC4, XD2, XF2, WA) voll eingefasst. Das so entstehende integrale Bauwerk kann durch seine S-Form die aus Temperaturbeanspruchungen entstehenden Verformungen gut aufnehmen und ist gleichzeitig wartungsarm.Seite 18 von 26 12 4.2 Lager, Gelenke Entfällt, da integrales Bauwerk. 4.3 Fahrbahnübergangskonstruktionen Entfällt, da integrales Bauwerk. 4.4 Abdichtung, Belag Der Fahrbahnbelag besteht aus einer 5cm starken Gussasphaltschicht, welche im Gefälle eingebaut wird. Der Fahrbahnbelag erhält im Bereich des Fußwegs und im Bereich des Radwegs eine unterschiedliche Farbgebung. Die Abdichtung erfolgt gemäß ZTV-ING, Teil 6, Abschnitt 4. 4.5 Korrosionsschutz, Schutz gegen Umwelteinflüsse Die Stahlbauteile des Überbaus und die Geländer erhalten Beschichtungssysteme nach ZTV-ING 4-3 Tabelle A.4.3.2. Für die Außenflächen der Hohlkästen ist eine Beschichtung gemäß Bauteil Nr. 1.2.1, Korrosionsschutzsystem 1 vorgesehen. Die Innenflächen der luftdicht geschlossenen Hohlkästen erhalten gemäß Bauteil Nr. 1.2.2 keinen Korrosionsschutz. Für die Geländer ist eine Beschichtung gemäß Bauteil Nr. 3.1b, Korrosionsschutz- system 2 geplant. 4.6 Sichtflächen Mit einer silbergrauen, metallisch glänzenden Beschichtung im Farbton DB701 werden alle Sichtoberflächen des Hohlkastens sowie die Geländerpfosten und der Geländerabschluss (auf 1,30 m Höhe) beschichtet. 5 Entwässerung 5.1 Überbauten Die Entwässerung der Oberflächen erfolgt über eine Querneigung von 2% in die Querschnittsmitte und eine Längsneigung von ≥ 1% bis zu 6% in Richtung der Brückenenden. Zwischen den Fuß- und Radwegbereichen werden direkt an den Stützen Brückenabläufe 300 x 300 mm angeordnet. Die Entwässerungsleitungen werden vertikal durch den Hohlkasten hindurchgeführt und an den Stützen nach unten. Es gibt keine Längsentwässerungsleitungen an der Brücke. 5.2 Widerlager Die erdseitige Entwässerung der Widerlager erfolgt gemäß RiZ-ING Was 7 über eine punktweise angeklebte geotextile Dränmatte mit beidseitigem Vliesfilter und ohne ein teilporöses Grundrohr (DN100). Die Entwässerung der Widerlager-Auflagerbank entfällt aufgrund des integralen Bauwerks.Seite 19 von 26 13 6 Rückhaltesysteme, Schutzeinrichtungen 6.1 Geländer Die Brückengeländer sind an die seitlichen Hohlkästen angeschweißt. Damit das Geländer mit dem Überbau als Einheit wirkt, sind die Geländerpfosten und der Geländerabschluss gleich beschichtet. In seiner Materialität weicht der Edelstahl-Handlauf mit seinen Haltern aus Edelstahl vom restlichen Geländer ab. Für Fußgänger bildet der Handlauf auf 0,9m Höhe (gem. DIN 18040) in Kombination mit der Geländerfüllung aus einem Edelstahlseilnetz die Absturzsicherung. Darüber hinaus geht das Geländer ohne Füllung bis zum oberen Abschlussprofil auf 1,30 m, um das Abstürzen von Fahrradfahrenden zu verhindern. Dadurch wird das Geländer von unten nach oben transparenter, bis es optisch mit dem Himmel verschmilzt. 6.2 Berührungsschutz Die Brücke befindet sich in direkter Nähe zu den Oberleitungsanlagen der Deutschen Bahn und der Stadtbahn. Die Fahrdrähte und Tragseile werden unter der Brücke durchgeführt. Gemäß den Vorgaben der Deutschen Bahn werden die Mindestabstände überall eingehalten (min. 40cm zur Brückenunterseite). Im Bereich über den Gleisen mit Oberleitungen ist an beiden Seiten des Bauwerks ein Berührungsschutz (Glas- und Stahlkonstruktion) durch Stirn- und Kopfplatten an den seitlichen Überbau-Hohlkästen anzubringen. Dieser ist gemäß den Richtzeichnungen der Deutschen Bahn herzustellen. Durch den geplanten Berührungsschutz in den relevanten Bereichen kann das Risiko eines versehentlichen oder auch beabsichtigten Kontaktes mit den Fahrdrähten minimiert werden. Die Schutzelemente müssen gemäß der DIN EN 50122-1 (VDE 0115 Teil 3): 1997 – 12 und den Bahnnormen 997.0204, Ebs 02.05.19 „Schutzvorkehrungen an Brücken“ und Ebs 02.05.34 „Übersicht Schutzmaßnahmen an Brücken“ ausgelegt werden. 7 Zugänglichkeit der Konstruktionsteile Besondere Bauteile, wie zum Beispiel die erforderlich werdenden Schwingungstilger, werden so ins Tragwerk integriert, dass sie leicht von der Oberseite (dem Verkehrsweg) zugänglich sind. Dafür werden verschließbare Klappen oder Deckel angeordnet. Für die Bauwerksprüfung wird ein Besichtigungskonzept erstellt. Mit einer Arbeitsbühne und einem Brückenuntersichtgerät kann die gesamte Brücke besichtigt werden. Die Prüfungen im Bahnbereich sind vorab mit der Deutschen Bahn und den Anlagenverantwortlichen der Stadtwerke abzustimmen, um Gefahren bezüglich der Oberleitungen auszuschließen. Die Stahlkonstruktionen werden so ausgebildet, dass alle tragenden Schweißnähte bei der Bauwerksprüfung zugänglich sind. Durch die integrale Bauweise sind im Bereich der Widerlager keine Lagerprüfungen durchzuführen. Um den Anschluss aus Träger und Widerlagerwand zu begutachten, kann, aufgrund der geringen Höhe, mit einer Leiter gearbeitet werden. Die Stützenköpfe sind mit einem Hubsteiger o.ä. zu besichtigen. 8 Sonstige Ausstattung und Einrichtung 8.1 Blitzschutz und Erdung Die gesamte Brücke wird mit einer Blitzschutzanlage nach den technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU ausgeführt. Grob- und Mittelschutz sind im Leistungsumfang enthalten. Der Potenzialausgleich wird gemäß den aktuellen Vorschriften ausgeführt. Eine Anschluss an die Bahnerdung der DB AG ist aufgrund der lichten Höhe von >8,01m über Schienenoberkante des Überbaus nicht erforderlich.Seite 20 von 26 14 8.2 Sonstiges Die Brücke erhält Messbolzen gemäß RIZ-ING Mess 1 und Mess 2. 8.2.1 Schwingungstilger Schlanke, weit spannende Stahlbrücken sind grundsätzlich schwingungsanfällige Konstruktionen. Obwohl es sich bei der Brücke um eine Rad- und Gehwegbrücke handelt, und die Schwingungsanregung der Konstruktion durch Radfahrer kaum gegeben ist, wurde die Brücke hinsichtlich des durch Personen angeregten Schwingungsverhaltens untersucht. Um den Nutzungskomfort zu gewährleisten, werden bei solchen Bauwerken häufig Schwingungstilger vorgesehen. Für diese Brücke sind insgesamt 3 Schwingungstilger mit jeweils ca. 3000 kg etwa in der halben Feldlänge der Felder Achse 50 → 60, 60 → 70 und 70 → 80 vorgesehen. Diese Tilger verändern die dynamischen Eigenschaften der Brücke und unterbinden so störende Schwingungen. Durch die Verwendung der Schwingungstilger ist ein ästhetischer und materialsparender Entwurf möglich. Nach der Vergabe der Bauleistungen müssen die Schwingungstilger genau dimensioniert werden. Die finale Abstimmung der Tilger erfolgt nach Fertigstellung am realen Bauwerk, um die maximale Effektivität zu gewährleisten. 8.2.2 Beleuchtung Im Rahmen der Planung der Brückenbeleuchtung wurden zwei Varianten untersucht: eine Handlaufbeleuchtung sowie eine Beleuchtung mittels Mastleuchten. Nach einer technischen und wirtschaftlichen Bewertung, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten- und Wartungsaspekte, haben sich die Stadtwerke Bonn für die Umsetzung mit Mastleuchten entschieden. Der Einsatz von Mastleuchten wurde als bewährte, wartungsfreundliche und wirtschaftliche Lösung für die Straßen- und Brückenbeleuchtung festgelegt. Abbildung 4 Einseitige Anordnung der MastleuchtenSeite 21 von 26 15 9 Herstellung, Bauzeit Der vorgesehene Bauablauf für die Herstellung des Überbaus ist in logisch aufeinander aufbauende Bauabschnitte gegliedert und folgt dem Ziel, Sperrpausen im Bahnbetrieb möglichst gering zu halten. Die Montage erfolgt dabei beginnend vom Feld 6 (Hauptfeld), sodass eine gleichmäßige Lastverteilung und kontrollierbare Verformungszustände während der Bauphase gewährleistet werden. Zu Beginn der Maßnahme werden zunächst die Unterbauten errichtet. Hierzu gehört die Herstellung der Bohrpfähle sowie der Widerlager und Pfeiler ausgehend von Achse 60 und 70. In den übrigen Achsen erfolgen die Gründungs- und Pfeilerarbeiten sukzessive. Parallel zu diesen Arbeiten wird der Stahlüberbau des Feldes 6 in Seitenlage auf dem südlichen Vormontageplatz vorgefertigt. Im Anschluss an der Herstellung der Unterbauten beginnt die Montage des Überbaus. Zunächst wird das Hauptfeld, also Feld 6, durch einen Raupenkran vom Süden des Gleisfeldes eingehoben und auf bauzeitlichen Gelenken an den Pfeilerköpfen verdrehbar gelagert. Zur Sicherung gegen Torsion wird der Überbau in diesem Stadium in Gabelgelenken festgestellt. Parallel dazu erfolgt bereits die Vormontage des Stahlbaus für Feld 5 in Seitenlage. Im folgenden Schritt wird Feld 5 eingehoben, verschlossert und im Feld auf einer Hilfsstütze gelagert, während es auf den vorhandenen Pfeilern verdrehbar aufliegt. In den darauffolgenden Bauabschnitten werden die Felder 4, 3, 2 und 1 in gleicher Weise sukzessive eingehoben, verschlossert und auf Behelfslagern bauzeitlich gelenkig gelagert. Gleichzeitig werden die bereits montierten Felder untereinander verschweißt, sodass der Überbau schrittweise zu einem durchlaufenden Tragwerk ergänzt wird. Nach Fertigstellung der nördlichen Rampe beginnt die Montage der südlichen Rampenfelder. Hierzu wird zunächst Feld 11 eingehoben und verdrehbar auf den vorhandenen Pfeilern gelagert. Der Einhub erfolgt vom Widerlager beginnend um das Vorfertigungsfeld möglichst lange freizuhalten und die Montage zu begünstigen. In den weiteren Bauabschnitten folgen die Felder 11, 10, 9, 8 und 7, die ebenfalls nacheinander eingehoben und verschlossert werden. Parallel dazu werden die jeweils zuvor montierten Felder miteinander verschweißt. In einem letzten Stahlmontageschritt erfolgt schließlich das Verschweißen der Felder 7 und 8 sowie der Anschluss des Feldes 6 an Feld 7. Abschließend wird die temporäre Torsionsfesthaltung im Bereich des Mittelfeldes gelöst, sodass der Überbau in seinen endgültigen statischen Zustand überführt wird. Im Anschluss an die Stahlmontage beginnt der Ausbau des Verbundquerschnitts. Zunächst werden die Halbfertigteile feldweise, beginnend mit Feld 1 bis hin zu Feld 11 (mit Ausnahme von Feld 6), eingebaut. Darauf folgt der Einbau des Ortbetons, ebenfalls feldweise organisiert. Für jedes Feld werden gesondert die Einflüsse aus Kriechen und Schwinden in Bezug auf den Einbauzeitpunkt den Ortbetons betrachtet. Im Zuge dessen werden für jedes Feld mehrere Bauzustände für die Zustände nach drei Tagen, acht Tagen und 28 Tagen nach der Betonage abgebildet. Diese zeitlich gestaffelten Zustände gewährleisten eine realistische Erfassung der Verformungen und Schnittgrößenumlagerungen im Tragwerk. Nach Erreichen der erforderlichen Festigkeit und Abschluss der Verbundherstellung wird der Asphalteinbau vorgenommen. Dieser erfolgt ebenfalls feldweise von Feld 1 bis Feld 11, sodass die Verkehrslasten schrittweise und kontrolliert in das Bauwerk eingeleitet werden. Anschließend werden in Bauabschnitt BA170 die bauzeitlichen Lager und Hilfsstützen zurückgebaut und der Überbau endgültig mit den Pfeilereinbauteilen verschweißt. Nach Abschluss der Herstellung des Überbaus werden die temporären Lagerungen des Überbaus an den Pfeilerköpfen festgesetzt.Seite 22 von 26 16 In den nachfolgenden Bauabschnitten werden die ergänzenden Bauwerke hergestellt. Hierzu zählen die südliche Zugangstreppe, die Zugangstreppe zum Bahnsteig, der Aufzugsturm am Bahnsteig sowie die nördliche Treppe einschließlich Aufzugsturm. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden, auf Grundlage vorangegangener Schwingungsmessungen und einer darauf basierenden Bemessung durch den Fachplaner, die erforderlichen Schwingungstilger in den Überbau integriert. Abschließend werden für den fertiggestellten Überbau weitere zeitabhängige Bauzustände berechnet, in denen das Langzeitverhalten infolge Kriechens und Schwindens des Betons bis zu einem Betrachtungszeitraum von 100 Jahren berücksichtigt wird. Dadurch kann das Tragverhalten des Bauwerks über seine gesamte Nutzungsdauer realistisch bewertet werden. Insgesamt zeichnet sich der Bauablauf durch eine klare Montagelogik insbesondere der Berücksichtigung von Montagemethoden, eine konsequente Berücksichtigung bauzeitlicher Systemzustände sowie eine sorgfältige Abstimmung von Stahlbau-, Verbund- und Ausbauarbeiten aus. Dadurch wird sowohl eine hohe baubetriebliche Effizienz als auch eine sichere und kontrollierte Herstellung des Tragwerks gewährleistet. Die Bauzeit wird für die Herstellung der Gründung, Pfeiler, des Überbaus sowie der Zugänge mit 21 Monaten abgeschätzt. Im folgenden Absatz wird der Bauablauf in stichwortartiger Form nochmals übersichtlich aufgegliedert. Abbildung 5 Feldbezeichungen 9.1 Bauablauf, Bauzeit Folgender Bauablauf ist angedacht (mit dem Ziel, Sperrpausen zu minimieren): 1. Herstellung der Unterbauten: 1.1. Herstellung der Bohrpfähle sowie der Pfahlkopfplatten und -balken. 1.2. Sukzessive Herstellung der Pfeiler, ausgehend von Achse 60 und 70 sowie Herstellung der Widerlager bis UK - Überbau. 1.3. Herstellung der Montagehilfskonstruktionen, insbesondere der temporären Hilfsstützen. 2. Herstellung des Stahlüberbaus: 2.1. Herstellung des Überbaus Feld 6 in südlicher Seitenlage während der Herstellung der Unterbauten. 2.2. Einhub Feld 6 mittels Raupenkran nach Herstellung der Unterbauten. 2.3. Herstellung der nördlichen Überbauten, Vormontage in Seitenlage. 2.4. sukzessives Einheben der Felder 4, 3, 2 und 1, sofortiges verschlossern und anschließendes verschweißen. 2.5. Einhub der südlichen Felder ausgehend von Feld 11.Seite 23 von 26 17 2.6. sofortiges verschlossern und anschließendes verschweißen der Felder 11, 10, 9, 8 und 7. 2.7. Lückenschluss zwischen Feld 6 und 7. 3. Auflegen der Betonhalbfertigteile von Feld 1 bis Feld 5 und Feld 7 bis Feld 11. 4. Herstellen der Ortbeton Ergänzung Feld 1 bis Feld 5 und Feld 7 bis Feld 11. 5. Einbringen der Abdichtung Feld 1 bis Feld 11. 6. Herstellen der Asphaltdeckschicht Feld 1 bis Feld 11. 7. Feststellen der Temporären Lagerung an den Pfeilerköpfen. 8. Herstellung der Zugangsbauwerke: 8.1. Treppe und Aufzug Nord. 8.2. Treppe und Aufzug Bahnsteig. 8.3. Treppe und Aufzug Süd. 9.2 Inbetriebnahme Nach erfolgreicher Abnahme sämtlicher Bauteile und Nachweis der Funktionsfähigkeit des Überbaus, der Rampen und der Schwingungstilger erfolgt die Verkehrsfreigabe durch die zuständigen Behörden. 9.3 Schutzmaßnahmen Für die Schweißarbeiten am Überbau, genauso wie für den Auftrag des Korrosionsschutzes werden Einhausungen durch Gerüste benötigt. 10 Kosten Gemäß Kostenberechnung belaufen sich die Gesamtbaukosten für das Brückenbauwerk auf 14,24 Mio. € (Brutto). Die Baukosten je m² Brückenfläche ergeben sich somit zu 6.171 €/m² (Brutto). 11 Baurechtsverfahren Im Zuge der weiteren Planung werden Abstimmungsverfahren mit den Beteiligten aufseiten der Stadtbahn, der Deutschen Bahn und der TAB geführt, um die Eingriffe in den Bahnbetrieb zu minimieren und den Entwurf entsprechend der spezifischen Anforderungen zu gestalten. 12 Résumé Der vorliegende Entwurf der Brücke versteht sich als integratives Infrastrukturbauwerk, das technische Funktionalität, gestalterische Qualität und städtebauliche Einbindung in ausgewogener Weise miteinander verbindet. Ausgehend von den komplexen Rahmenbedingungen der Querung – insbesondere der erforderlichen Überführung der Gleisanlagen der Deutschen Bahn sowie der Bonner Stadtbahn – wurde eine Lösung entwickelt, die sowohl den hohen sicherheits- und betriebsrelevanten Anforderungen als auch den gestalterischen Ansprüchen an einen sensiblen Stadtraum gerecht wird. Die gewählte Linienführung und dieSeite 24 von 26 18 fließende Formensprache führen zu einem Baukörper, der sich sanft in die vorhandene Topografie und die umgebende Bebauung einfügt und dabei eine eigenständige, aber nicht dominierende Präsenz entfaltet. Besonderes Augenmerk wurde auf die Proportionierung und die räumliche Wirkung des Tragwerks gelegt. Schlanke Querschnitte, harmonisch geführte Bögen und weich ausgebildete Übergänge zwischen den einzelnen Bauteilen verleihen der Brücke eine ruhige, zusammenhängende Erscheinung. Die Anschlüsse an die angrenzenden Wege- und Verkehrsflächen sind durchdacht gestaltet und gewährleisten sowohl funktionale Kontinuität als auch eine intuitive, barrierearme Nutzung. Auf diese Weise entsteht ein klar lesbares Bauwerk, das sich selbstverständlich in die bestehenden Bewegungs- und Sichtachsen einordnet und gleichzeitig neue räumliche Qualitäten schafft. Konstruktiv berücksichtigt der Entwurf alle relevanten Vorgaben hinsichtlich Tragfähigkeit, Dauerhaftigkeit und Wartungsfreundlichkeit. Die Überführung der Gleise erfolgt unter Einhaltung der erforderlichen lichten Höhen, Sicherheitsabstände und Schutzmaßnahmen, sodass ein reibungsloser Betrieb der Bahntrassen gewährleistet bleibt. Gleichzeitig ermöglicht die gewählte Konstruktion eine effiziente Bauweise mit wirtschaftlichen Spannweiten und einem optimierten Materialeinsatz. Aspekte der Nachhaltigkeit, wie eine langlebige Materialwahl, einfache Instandhaltung und die Minimierung von Eingriffen in den Bestand während der Bauphase, wurden von Beginn an in die Planung integriert. Auch in der Wahrnehmung durch Nutzerinnen und Nutzer sowie durch Betrachter im Stadtraum entfaltet die Brücke eine hohe Qualität. Die fließende Geometrie führt die Bewegungsströme intuitiv und schafft ein angenehmes Querungserlebnis, während gezielt gesetzte Blickbeziehungen zu den umgebenden Stadträumen und Landschaftselementen Orientierung und Aufenthaltsqualität fördern. Gleichzeitig wirkt das Bauwerk aus der Distanz als ruhiges, elegantes Band, das die getrennten Stadträume visuell und funktional miteinander verknüpft. Insgesamt entsteht so ein Brückenbauwerk, das die vielfältigen funktionalen Anforderungen der Querung von Bahn- und Stadtbahngleisen erfüllt und zugleich als gestalterisch überzeugendes Element im Stadtraum wirkt. Die Kombination aus technischer Präzision, fließender Formgebung und sorgfältig ausgearbeiteten Details führt zu einer Lösung, die gleichermaßen effizient, nachhaltig und identitätsstiftend ist und damit sowohl den Bedürfnissen der Nutzer als auch den Erwartungen an eine zeitgemäße Ingenieurbaukunst gerecht wird.Seite 25 von 26 Seite 26 von 26
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