← Vorlagen

261419 · Beschlussvorlage

ISEK Innenstadt Bad Godesberg - 1. Fortsetzungsantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag

Nummer
261419
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
31.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Pfarrer-Minartz-Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonner Straße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Aennchenplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Theaterplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Burgstraße Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Fronhof Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Moltkeplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.09.2026 Empfehlung
  4. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  5. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 329,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (21.034 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
261419
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - 1.
Fortsetzungsantrag für das
Städtebauförderprogramm 2027 hier: Projektliste
samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den
Förderantrag
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und
Arbeit
03.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
09.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines
umfangreichen Fortsetzungsantrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der
spätestens am 30.10.2026 eingereicht werden muss. Bei einer
Beschlussfassung nach dieser Frist ist die Einhaltung diverser Projektzeitpläne
des ISEK Bad Godesberg gefährdet, da dann die Förderung nicht mehr
gesichert ist und die Stadt Gefahr läuft, die Gesamtkosten selbst übernehmen
zu müssen (erheblicher finanzieller Schaden). Aufgrund der komplexen
verwaltungsinternen Abstimmung (auch im Rahmen der
Doppelhaushaltsaufstellung) war eine frühere Einbringung der Vorlage nicht
möglich.
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der
Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte
fristgerecht zum 30.10.2026 als 1. Fortsetzungsantrag für das
Städtebauförderprogramm 2027 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden
im Haushalt bereitgestellt.
BegründungSeite 1 von 14
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bisherige Schritte / Förderverlauf
Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept
(ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. 190431)
und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung
in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hat die Stadt
Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS-Nr. 211222),
der keinen Erfolg hatte. Im Oktober 2023 wurde erneut ein qualifizierter
Gesamtantrag auf Grundlage der zwischenzeitlich neu gefassten
Städtebauförderrichtlinien für die Jahre 2024 bis 2026 bei der Bezirksregierung
Köln eingereicht (siehe DS-Nr. 231531). Nach den Begrifflichkeiten der neuen
Förderrichtlinie gilt dieser als sogenannter "Erstantrag".
Bewilligt wurde schließlich der im September 2024 eingereichte Erstantrag zum
Städtebauförderprogramm 2025 (siehe DS-Nr. 241231). Im Jahr 2025 erfolgte
dann eine sogenannte, vom Fördergeber ermöglichte „Förderpause“ (keine
Antragstellung für das Städtebauförderprogramm 2026) zur weiteren
Qualifizierung der Gesamtmaßnahme. Seitdem laufen bereits die ersten, nicht-
baulichen Projekte (vorbereitende und begleitende Projekte).
Subsidiäre Förderungen durch weitere Bundesprogramme
Weitere Teilmaßnahmen wurden über das Bundesprogramm „Anpassung
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) beantragt. In
diese Bundesförderung konnte jedoch nur ein Teil der Maßnahmen im
öffentlichen Raum eingegeben werden, nämlich nur Maßnahmen der
sogenannten „blau-grünen Infrastruktur“ (d.h. Maßnahmen zum
Wassermanagement und Begrünungsmaßnahmen). Dementsprechend waren
die zur Förderung angemeldeten Projekte aufzuteilen, so dass dann
abgrenzbare Teile des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” als der
sogenannten "grauen" Infrastruktur zugehörig in den Antrag auf
Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen wurden. Hierdurch wurde die
Möglichkeit einer ergänzenden Förderung gewährleistet (siehe DS-Nr. 240629).
Die Bundesstadt Bonn hat am 12. April 2024 den Zuwendungsbescheid mit
einer Fördersumme von rund 6,3 Mio. € (85 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben) für die Innenstadt von Bad Godesberg erhalten.
Nach Abschluss der baufachlichen Prüfung durch die Oberfinanzdirektion NRW
(Abteilung Bau) im Dezember 2025 folgte dann am 18.12.2025 ein
Änderungsbescheid mit der Freigabe zur Ausschreibung der Baumaßnahmen
(siehe DS-Nr. 260040).
Inhalt 1. Fortsetzungsantrag Städtebauförderung
Nach der Förderpause in 2026 soll nun entsprechend der neuen
Förderrichtlinien der Städtebauförderung ein „1. Fortsetzungsantrag“ zum
30.10.2026 für das Städtebauförderprogramm 2027 gestellt werden. Zweck
dieses Antrags ist es, die Ziele und Förderobergrenze nach erfolgter
Qualifizerung endgültig festzulegen. Dies erfolgte früher normalerweise bereits
mit dem Grundförderantrag, wurde aber nun nach den neuen Förderrichtlinien
auf diesen späteren Zeitpunkt im Förderzeitraum nach hinten verschoben
(Fortsetzungsantrag im 2. Jahr nach Erstbewilligung). Dadurch können jetzt
letztmalig für diesen Förderzeitraum noch Änderungen in Abstimmung mit derSeite 2 von 14
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bewilligungsbehörde erfolgen. Im Anschluss ist die Gesamtmaßnahme wie
festgelegt durchzuführen.
Die entsprechende Projektliste umfasst sowohl Maßnahmen, die bereits in den
ersten Jahren des Förderzeitraums angestoßen wurden, als auch
vorbereitende Maßnahmen, die vorher gestartet wurden oder fertig gestellt
worden sind.
Insgesamt wurden folgende Einzelprojekte zur Förderung über das
Städtebauförderprogramm angemeldet:
3 vorbereitende Projekte
2 baulich/investive Projekte
4 begleitende Projekte
Für das Förderjahr 2025 wurde ein Fördersatz von 60% zugrunde gelegt (siehe
DS-Nr. 253626); die endgültige Festlegung für das Programmjahr 2027 erfolgt
mit der noch ausstehenden Veröffentlichung des Programmaufrufes STEP
2027.
Die einzelnen Projekte sind der Anlage 0 - Projektbeschreibung zu entnehmen.
Der Rat wird um Beschlussfassung in der Sitzung am 24.09.2026 vorbehaltlich
des Votums des Ausschusses für Planung, Bauen und Denkmalschutz am
29.09.2026 gebeten, da die folgende Ratssitzung nach dem o.g.
Abgabeschluss für den Fortsetzungsantrag liegt.
Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle
Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.06 ISEK Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 9.302.000,00
EUR
5610709023000/
78.5200
2024-2030
Einzahlungen
(Förderquote
Städtebauförderung
60%)
5.581.200,00
EUR
5610709023000/
68.1100
2024-2030
Investiver
Finanzsaldo
3.720.800,00
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 14
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.242.349,00
EUR
161000902/
72.1000
(Innenauftrag
6109026)
2024-2030
Einzahlungen /
Erträge (Förderquote
Städtebauförderung
60%)
1.314.409,40
EUR
161000902/
61.1000
2024-2030
Haushaltsbelastung 927.939,60
EUR
Anlage/n
1 Anlage 0-Projektbeschreibung (öffentlich)Seite 4 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
1
Projektbeschreibung Maßnahmenpaket
1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg
zum 30.10.2026 (STEP 2027)
Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität
(vorbereitende Untersuchung)
Mit dem Mobilitätskonzept wurden allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete
Maßnahmenvorschläge erarbeitet, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt –
insbesondere durch den Umweltverbund – verbessert und die Zuwegungen attraktiver
gestaltet werden können. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation wurden
u.a. Skizzen/Entwürfe erstellt.
Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der
Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie
eine zentrale Umsteigehaltestelle für den Busverkehr im Umfeld des Bad Godesberger
Bahnhofs. Untersucht werden sollen auch abschnittsweise verkehrsberuhigende
Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der Innenstadt und das Angebot für den
Ruhenden Verkehr. Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht
bei allen Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots.
Zur vertiefenden Betrachtung und Kombination der verkehrsplanerischen Ziele mit den
Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren wurden einzelne Maßnahmen zur
Förderung des Umweltverbunds separat untersucht. Darauf aufbauend soll im Weiteren die
Verträglichkeit der Überlegungen zur Förderung des Umweltverbunds sowie die durch die
politischen Gremien beschlossene tiefergehende Prüfung der Knotenpunkte auf der
Hauptverkehrsachse Burgstraße – Aennchenplatz – Bonner Straße (L158) verkehrlich und
gestalterisch geprüft werden.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2021-2026 145.298 € - 87.178,80 € 58.119,20 €Seite 5 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
2
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg inklusive Wettbewerb (vorbereitende
Maßnahme)
Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad
Godesberg (DS-Nr. 202028) war die Schaffung einer planerischen Grundlage für die
Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und
funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu wurde eine überzeugende
übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet.
Der „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ beschreibt Maßnahmen für das gesamte
Innenstadtgebiet in Bad Godesberg. Ein Entwurf des Masterplans war bereits Grundlage für
die Umgestaltung des öffentlichen Raumes Am Fronhof und Theaterplatz.
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen an Innenstädte – wie Klimaanpassung,
veränderte Einkaufsgewohnheiten oder Mobilitätsverhalten – wird der fertiggestellte
Masterplan Möglichkeiten darstellen, wie sich die Innenstadt in den nächsten zehn bis
zwanzig Jahren weiterentwickeln kann. Dabei beschränkt er sich nicht auf den öffentlichen
Raum z.B. an der Kurfürstlichen Zeile oder dem Moltkeplatz. Die Zukunftsperspektive zeigt
auch Entwicklungspotentiale für private Gebäude und Flächen in der Innenstadt auf.
Zentrale Themen des Masterplans sind:
▪ Wohnen, Handel, Gastronomie und Kultur
▪ Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen
▪ Gestaltung der Gebäude und Innenhöfe
▪ Grünflächen und Wasserinfrastruktur
▪ Mobilität und Verkehr
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2021-2026 635.564 € - 381.338,40 € 254.225,60 €Seite 6 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
3
Leitbild- und ISEK-Erstellung (vorbereitende Maßnahme)
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den
Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für
die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS 190431).
Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in
Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten
Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im
Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den
teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für
den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die
Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt
werden sollen.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2018-2019 86.487 € - 51.892,20 € 34.594,80 €Seite 7 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
4
Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone “Am Fronhof” (1. BA)/ und
”Theaterplatz” (2.BA) (baulich/investive Maßnahmen graue Infrastruktur)
Die klimagerechte Umgestaltung der Fußgängerzone von Bad Godesberg soll in zwei
Bauabschnitten erfolgen; das Planungsgebiet der Fußgängerzone erstreckt sich vom Platz
Am Fronhof bis zum Theaterplatz (siehe DS 231249).
Teilmaßnahmen des Projektes werden über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und
ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) gefördert. Die Bundesförderung deckt
jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten ab (nur blau-grüne Infrastruktur), so dass der
restliche Teil des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” (graue Infrastruktur) in
den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen wird, damit eine ergänzende
Förderung gewährleistet ist und das Projekt umgesetzt werden kann.
Am Fronhof (1. BA)
Im Zuge der Planung soll eine „Gartenpassage“ entstehen, in der Aufenthalt, Spielelemente
und Tiefbeete mit Rigolen kombiniert werden. Die sich wiederholenden Elemente sind als
Verknüpfung der beiden Plätze Theaterplatz und Fronhof zu verstehen. Im Bereich der
Pfarrer-Minartz-Straße sind für die Stärkung der Mobilität weitere Fahrrad-Abstellanlagen
und im Sinne der Entsiegelung ein Pflanzbeet vorgesehen.
Umsetzung Kosten gesamt
(graue
Infrastruktur)
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2027/28 3.750.000 € - 2.250.000 € 1.500.000 €Seite 8 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
5
Theaterplatz (2. BA)
Im Zuge der Neugestaltung wird dem Theaterplatz eine eigenständige, vegetative
Nutzungscharakteristik zugesprochen, mit der Funktion als Hauptplatz für hinreichend
Verweil- und Aufenthaltsangebote. Im Herzen dieses Platzes ist ein kleiner „Baumhain“ als
grüne Oase vorgesehen und schon vorbereitend angelegt.
Dieser soll sowohl Klimaanpassungsstrategien (Microklima, Kühlung, Verschattung, Co2-
Bindung, Wasserkreislauf, etc.) als auch die gesellschaftlichen Veränderungen (Aufenthalt
und Kommunikation, Multicodierung und Austausch, Mehrgenerationen-Koexistenz usw.)
sicht- und erlebbar werden lassen. Der Vorentwurf sieht zwei neugepflanzte, hochgeastete
Bäume im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Spielangeboten vor.
Die Gesamtkosten enthalten sowohl die Baukosten für die graue Infrastruktur als auch die
Baunebenkosten.
Investive
Umsetzung
Kosten gesamt
(graue
Infrastruktur)
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2029/30 5.552.000 € - 3.331.200 € 2.220.800 €Seite 9 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
6
Stadtteilarchitekt/in (begleitende Maßnahme)
Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber
in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit
erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden.
Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen
Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die
Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung,
die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu
kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen
oder private Energieberatungsunternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine
aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung.
Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen
Nutzungskonzept (siehe Ds-Nr. 241097) beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung
für die einzelnen Teilbereiche der Innenstadt definiert.
Inzwischen wurde eine Stadtteilarchitektin beauftragt, die z.B. bereits zusammen mit der
Verwaltung die Richtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm erarbeitet hat, die ebenfalls
im September 2026 politisch beschlossen werden sollen.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2026-2028 315.000 € - 189.000 € 126.000 €Seite 10 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
7
Hof- und Fassadenprogramm (begleitende Maßnahme)
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und
Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft
gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowie
Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds
mit der Verbesserung des Mikroklimas.
Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wurde durch Verwaltung und
Stadtteilarchitektin eine kommunale Richtlinie erarbeitet, welche die Umsetzungsmodalitäten
des Förderprogramms definiert und welche vom Rat im September 2026 beschlossen
werden soll. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die Inhalte und
Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert.
Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und
Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen
Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die
Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die
Betreuung des Programms wird die Stadtteilarchitektin übernehmen, unterstützt vom
Zentrenmanagement.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2026-2028 360.000 € Private Mittel
(50%)
180.000 €
108.000 € 72.000 €Seite 11 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
8
Verlängerung Zentrenmanagement (Labor für Transformation / Ort der Begegnung)
(begleitende Maßnahme)
Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete ab
September 2023 das Zentrenmanagement mit Labor für Transformation und Ort der
Begegnung in der Bad Godesberger Innenstadt. Der Förder- und Leistungszeitraum
erstreckte sich bis Ende August 2025. Eine anschließende Weiterführung und Anpassung
der Aufgaben des Zentrenmanagements bis Ende 2028 ist zur Begleitung der Umsetzung
der noch fortslaufenden ISEK-Projekte sinnvoll und notwendig.
Inzwischen konnte das Zentrenmanagement weiter beauftragt werden. Auf Grund der
Ortskenntnis, den bereits geschaffenen Veranstaltungsstrukturen und den geknüpften
Kontakten haben die Zentrenmanager erfolgreich die von vielen Bad Godesberger*innen
geschätzte Arbeit wiederaufgenommen.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht
förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2025-2028 760.000 € - 456.000 € 304.000 €Seite 12 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
9
Fortführung Verfügungsfonds
Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete im
Sommer 2024 der Verfügungsfonds befristet bis Mitte 2025.
Eine anschließende Weiterführung des Verfügungsfonds ist zur Begleitung der Umsetzung
der ISEK-Projekte sinnvoll. Hierzu wurden bereits neue Richtlinien aufgestellt und in den
ersten Sitzungen des Vergabegremiums auch schon die ersten Projekte bewilligt.
Da nur 50% der Gesamtkosten förderfähig sind, sollen die restlichen 50% ebenfalls wieder
durch die Stadt Bonn übernommen werden.
Konsumtive
Umsetzung
Kosten
gesamt
Nicht förderfähige
Kosten
Städtebauförderung
(60 %)
Eigenanteil
(40 %)
2025-2027 240.000 € Mittel (Private oder)
Kommune: 50 %
120.000 €
72.000 € 48.000 €Seite 13 von 14
Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg)
10
Gesamtvolumen 2025-2028 11.544.349,00 €
davon nicht förderfähige Kosten 300.000,00 €
Zuwendungsfähige Kosten
Städtebauförderung
11.244.349,00 €
davon Städtebauförderung (60%) 6.746.609,40 €
davon Eigenanteil Stadt Bonn
(40%)
4.497.739,60 €
Anliegerbeiträge (KAG) bzw. Erstattung durch das Land:
Die Ausbaumaßnahmen in der Bad Godesberger Innenstadt sind grundsätzlich geeignet,
Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
auszulösen. Die beitragsfähigen Kosten können zu maximal 80 % auf die Beitragspflichtigen
umgelegt werden. Diese sind derzeit aufgrund der nötigen Planungsreife noch nicht
abschließend ermittelt, werden jedoch im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden.
Seit 01.01.2024 ist an die Stelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG
die Erstattung nicht mehr erhebbarer Beitäge durch das Land an die Gemeinden getreten.
Bezogen auf die Städtebauförderung hat dies jedoch keine Auswirkung. Soweit früher eine
Beitragserhebung notwendig war, tritt an ihre Stelle die Erstattung durch das Land in gleicher
Höhe.Seite 14 von 14

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de