261419 · Beschlussvorlage
ISEK Innenstadt Bad Godesberg - 1. Fortsetzungsantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag
Kerndaten
- Nummer
- 261419
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 31.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Pfarrer-Minartz-Straße Hauptort
- Bonner Straße
- Aennchenplatz
- Theaterplatz
- Burgstraße
- Am Fronhof
- Moltkeplatz
- Alt-Godesberg
- Bonn
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 261419 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III ISEK Innenstadt Bad Godesberg - 1. Fortsetzungsantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 hier: Projektliste samt Zeitplan und Finanzierungsübersicht für den Förderantrag Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Liegenschaften und Arbeit 03.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 15.09.2026 Empfehlung Rat 24.09.2026 Entscheidung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage ist dringlich, da mit ihr die Grundlage für die Erarbeitung eines umfangreichen Fortsetzungsantrags auf Städtebaufördermittel gelegt wird, der spätestens am 30.10.2026 eingereicht werden muss. Bei einer Beschlussfassung nach dieser Frist ist die Einhaltung diverser Projektzeitpläne des ISEK Bad Godesberg gefährdet, da dann die Förderung nicht mehr gesichert ist und die Stadt Gefahr läuft, die Gesamtkosten selbst übernehmen zu müssen (erheblicher finanzieller Schaden). Aufgrund der komplexen verwaltungsinternen Abstimmung (auch im Rahmen der Doppelhaushaltsaufstellung) war eine frühere Einbringung der Vorlage nicht möglich. Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Projektliste samt Zeitplan sowie der Finanzierungsübersicht zu und beauftragt die Verwaltung, diese Projekte fristgerecht zum 30.10.2026 als 1. Fortsetzungsantrag für das Städtebauförderprogramm 2027 anzumelden. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt. BegründungSeite 1 von 14 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bisherige Schritte / Förderverlauf Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Bad Godesberg wurde 2020 beschlossen (DS-Nr. 190431) und stellt im Grundsatz die Programmatik der Innenstadtentwicklung in Bad Godesberg für mindestens 15 Jahre dar. Im Jahr 2021 hat die Stadt Bonn bereits einen Antrag auf Städtebaufördermittel gestellt (DS-Nr. 211222), der keinen Erfolg hatte. Im Oktober 2023 wurde erneut ein qualifizierter Gesamtantrag auf Grundlage der zwischenzeitlich neu gefassten Städtebauförderrichtlinien für die Jahre 2024 bis 2026 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (siehe DS-Nr. 231531). Nach den Begrifflichkeiten der neuen Förderrichtlinie gilt dieser als sogenannter "Erstantrag". Bewilligt wurde schließlich der im September 2024 eingereichte Erstantrag zum Städtebauförderprogramm 2025 (siehe DS-Nr. 241231). Im Jahr 2025 erfolgte dann eine sogenannte, vom Fördergeber ermöglichte „Förderpause“ (keine Antragstellung für das Städtebauförderprogramm 2026) zur weiteren Qualifizierung der Gesamtmaßnahme. Seitdem laufen bereits die ersten, nicht- baulichen Projekte (vorbereitende und begleitende Projekte). Subsidiäre Förderungen durch weitere Bundesprogramme Weitere Teilmaßnahmen wurden über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) beantragt. In diese Bundesförderung konnte jedoch nur ein Teil der Maßnahmen im öffentlichen Raum eingegeben werden, nämlich nur Maßnahmen der sogenannten „blau-grünen Infrastruktur“ (d.h. Maßnahmen zum Wassermanagement und Begrünungsmaßnahmen). Dementsprechend waren die zur Förderung angemeldeten Projekte aufzuteilen, so dass dann abgrenzbare Teile des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” als der sogenannten "grauen" Infrastruktur zugehörig in den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen wurden. Hierdurch wurde die Möglichkeit einer ergänzenden Förderung gewährleistet (siehe DS-Nr. 240629). Die Bundesstadt Bonn hat am 12. April 2024 den Zuwendungsbescheid mit einer Fördersumme von rund 6,3 Mio. € (85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Innenstadt von Bad Godesberg erhalten. Nach Abschluss der baufachlichen Prüfung durch die Oberfinanzdirektion NRW (Abteilung Bau) im Dezember 2025 folgte dann am 18.12.2025 ein Änderungsbescheid mit der Freigabe zur Ausschreibung der Baumaßnahmen (siehe DS-Nr. 260040). Inhalt 1. Fortsetzungsantrag Städtebauförderung Nach der Förderpause in 2026 soll nun entsprechend der neuen Förderrichtlinien der Städtebauförderung ein „1. Fortsetzungsantrag“ zum 30.10.2026 für das Städtebauförderprogramm 2027 gestellt werden. Zweck dieses Antrags ist es, die Ziele und Förderobergrenze nach erfolgter Qualifizerung endgültig festzulegen. Dies erfolgte früher normalerweise bereits mit dem Grundförderantrag, wurde aber nun nach den neuen Förderrichtlinien auf diesen späteren Zeitpunkt im Förderzeitraum nach hinten verschoben (Fortsetzungsantrag im 2. Jahr nach Erstbewilligung). Dadurch können jetzt letztmalig für diesen Förderzeitraum noch Änderungen in Abstimmung mit derSeite 2 von 14 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bewilligungsbehörde erfolgen. Im Anschluss ist die Gesamtmaßnahme wie festgelegt durchzuführen. Die entsprechende Projektliste umfasst sowohl Maßnahmen, die bereits in den ersten Jahren des Förderzeitraums angestoßen wurden, als auch vorbereitende Maßnahmen, die vorher gestartet wurden oder fertig gestellt worden sind. Insgesamt wurden folgende Einzelprojekte zur Förderung über das Städtebauförderprogramm angemeldet: 3 vorbereitende Projekte 2 baulich/investive Projekte 4 begleitende Projekte Für das Förderjahr 2025 wurde ein Fördersatz von 60% zugrunde gelegt (siehe DS-Nr. 253626); die endgültige Festlegung für das Programmjahr 2027 erfolgt mit der noch ausstehenden Veröffentlichung des Programmaufrufes STEP 2027. Die einzelnen Projekte sind der Anlage 0 - Projektbeschreibung zu entnehmen. Der Rat wird um Beschlussfassung in der Sitzung am 24.09.2026 vorbehaltlich des Votums des Ausschusses für Planung, Bauen und Denkmalschutz am 29.09.2026 gebeten, da die folgende Ratssitzung nach dem o.g. Abgabeschluss für den Fortsetzungsantrag liegt. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.02 bes. Städtebaurecht 1.09.02.06 ISEK Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 9.302.000,00 EUR 5610709023000/ 78.5200 2024-2030 Einzahlungen (Förderquote Städtebauförderung 60%) 5.581.200,00 EUR 5610709023000/ 68.1100 2024-2030 Investiver Finanzsaldo 3.720.800,00 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 3 von 14 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.242.349,00 EUR 161000902/ 72.1000 (Innenauftrag 6109026) 2024-2030 Einzahlungen / Erträge (Förderquote Städtebauförderung 60%) 1.314.409,40 EUR 161000902/ 61.1000 2024-2030 Haushaltsbelastung 927.939,60 EUR Anlage/n 1 Anlage 0-Projektbeschreibung (öffentlich)Seite 4 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 1 Projektbeschreibung Maßnahmenpaket 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg zum 30.10.2026 (STEP 2027) Mobilitätskonzept mit Schwerpunkt Förderung der klimagerechten Mobilität (vorbereitende Untersuchung) Mit dem Mobilitätskonzept wurden allgemeine Handlungsempfehlungen und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet, wie die Erreichbarkeit der Bad Godesberger Innenstadt – insbesondere durch den Umweltverbund – verbessert und die Zuwegungen attraktiver gestaltet werden können. Nach einer umfangreichen Analyse der Bestandssituation wurden u.a. Skizzen/Entwürfe erstellt. Beispielhafte Maßnahmen des Mobilitätskonzepts sind die Planungen für einen Ausbau der Radverbindungen in der Bad Godesberger Innenstadt, Querungsstellen für Fußgänger sowie eine zentrale Umsteigehaltestelle für den Busverkehr im Umfeld des Bad Godesberger Bahnhofs. Untersucht werden sollen auch abschnittsweise verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dem Haupterschließungsnetz in der Innenstadt und das Angebot für den Ruhenden Verkehr. Eine Förderung nachhaltiger und umweltfreundlicher Maßnahmen steht bei allen Maßnahmen ebenso im Fokus wie eine generelle Verbesserung des Angebots. Zur vertiefenden Betrachtung und Kombination der verkehrsplanerischen Ziele mit den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbsverfahren wurden einzelne Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbunds separat untersucht. Darauf aufbauend soll im Weiteren die Verträglichkeit der Überlegungen zur Förderung des Umweltverbunds sowie die durch die politischen Gremien beschlossene tiefergehende Prüfung der Knotenpunkte auf der Hauptverkehrsachse Burgstraße – Aennchenplatz – Bonner Straße (L158) verkehrlich und gestalterisch geprüft werden. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2021-2026 145.298 € - 87.178,80 € 58.119,20 €Seite 5 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 2 Masterplan Innenstadt Bad Godesberg inklusive Wettbewerb (vorbereitende Maßnahme) Ziel des Wettbewerbs zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt von Bad Godesberg (DS-Nr. 202028) war die Schaffung einer planerischen Grundlage für die Beseitigung der in der Innenstadt bestehenden gestalterischen, städtebaulichen und funktionalen Mängel des öffentlichen Raums. Hierzu wurde eine überzeugende übergeordnete Leitidee/Vision (Masterplan) erarbeitet. Der „Masterplan Innenstadt Bad Godesberg“ beschreibt Maßnahmen für das gesamte Innenstadtgebiet in Bad Godesberg. Ein Entwurf des Masterplans war bereits Grundlage für die Umgestaltung des öffentlichen Raumes Am Fronhof und Theaterplatz. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen an Innenstädte – wie Klimaanpassung, veränderte Einkaufsgewohnheiten oder Mobilitätsverhalten – wird der fertiggestellte Masterplan Möglichkeiten darstellen, wie sich die Innenstadt in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren weiterentwickeln kann. Dabei beschränkt er sich nicht auf den öffentlichen Raum z.B. an der Kurfürstlichen Zeile oder dem Moltkeplatz. Die Zukunftsperspektive zeigt auch Entwicklungspotentiale für private Gebäude und Flächen in der Innenstadt auf. Zentrale Themen des Masterplans sind: ▪ Wohnen, Handel, Gastronomie und Kultur ▪ Aufenthaltsqualität auf den Straßen und Plätzen ▪ Gestaltung der Gebäude und Innenhöfe ▪ Grünflächen und Wasserinfrastruktur ▪ Mobilität und Verkehr Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2021-2026 635.564 € - 381.338,40 € 254.225,60 €Seite 6 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 3 Leitbild- und ISEK-Erstellung (vorbereitende Maßnahme) Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 6. Februar 2020 ein neues Leitbild für den Stadtbezirk Bad Godesberg sowie ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt von Bad Godesberg beschlossen (DS 190431). Über einen Zeitraum von circa einem Jahr wurden Leitbild und ISEK durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro sowie unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erarbeitet. Wichtige Meilensteine dabei waren die drei Leitbildkonferenzen im Stadtteil, in denen die Vorschläge für Ziele, Maßnahmen und Prioritäten mit den teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern erörtert wurden. Aufbauend auf dem Leitbild für den Stadtbezirk wurden konkrete Maßnahmen, Zukunftsperspektiven und Projekte für die Innenstadt in Form eines ISEK erarbeitet, die in einen Zeitraum von ca. 20 Jahren umgesetzt werden sollen. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2018-2019 86.487 € - 51.892,20 € 34.594,80 €Seite 7 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 4 Klimagerechte Neugestaltung der Fußgängerzone “Am Fronhof” (1. BA)/ und ”Theaterplatz” (2.BA) (baulich/investive Maßnahmen graue Infrastruktur) Die klimagerechte Umgestaltung der Fußgängerzone von Bad Godesberg soll in zwei Bauabschnitten erfolgen; das Planungsgebiet der Fußgängerzone erstreckt sich vom Platz Am Fronhof bis zum Theaterplatz (siehe DS 231249). Teilmaßnahmen des Projektes werden über das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ (AURAK) gefördert. Die Bundesförderung deckt jedoch nur einen Teil der Gesamtkosten ab (nur blau-grüne Infrastruktur), so dass der restliche Teil des 1. BA “Am Fronhof” und des 2. BA “Theaterplatz” (graue Infrastruktur) in den Antrag auf Städtebaufördermittel NRW mit aufgenommen wird, damit eine ergänzende Förderung gewährleistet ist und das Projekt umgesetzt werden kann. Am Fronhof (1. BA) Im Zuge der Planung soll eine „Gartenpassage“ entstehen, in der Aufenthalt, Spielelemente und Tiefbeete mit Rigolen kombiniert werden. Die sich wiederholenden Elemente sind als Verknüpfung der beiden Plätze Theaterplatz und Fronhof zu verstehen. Im Bereich der Pfarrer-Minartz-Straße sind für die Stärkung der Mobilität weitere Fahrrad-Abstellanlagen und im Sinne der Entsiegelung ein Pflanzbeet vorgesehen. Umsetzung Kosten gesamt (graue Infrastruktur) Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2027/28 3.750.000 € - 2.250.000 € 1.500.000 €Seite 8 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 5 Theaterplatz (2. BA) Im Zuge der Neugestaltung wird dem Theaterplatz eine eigenständige, vegetative Nutzungscharakteristik zugesprochen, mit der Funktion als Hauptplatz für hinreichend Verweil- und Aufenthaltsangebote. Im Herzen dieses Platzes ist ein kleiner „Baumhain“ als grüne Oase vorgesehen und schon vorbereitend angelegt. Dieser soll sowohl Klimaanpassungsstrategien (Microklima, Kühlung, Verschattung, Co2- Bindung, Wasserkreislauf, etc.) als auch die gesellschaftlichen Veränderungen (Aufenthalt und Kommunikation, Multicodierung und Austausch, Mehrgenerationen-Koexistenz usw.) sicht- und erlebbar werden lassen. Der Vorentwurf sieht zwei neugepflanzte, hochgeastete Bäume im Zusammenspiel mit Aufenthalts- und Spielangeboten vor. Die Gesamtkosten enthalten sowohl die Baukosten für die graue Infrastruktur als auch die Baunebenkosten. Investive Umsetzung Kosten gesamt (graue Infrastruktur) Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2029/30 5.552.000 € - 3.331.200 € 2.220.800 €Seite 9 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 6 Stadtteilarchitekt/in (begleitende Maßnahme) Zur Motivation und Aktivierung der Wohnimmobilieneigentümerschaft und Geschäftsinhaber in den Immobilienbestand zu investieren, ist eine aufsuchende und beratende Arbeit erforderlich. Diese Aufgabe soll durch einen externen Dienstleister übernommen werden. Dieser erarbeitet in für die Eigentümerschaft kostenlosen Erstberatungsgesprächen Möglichkeiten, wie aufgrund der individuellen Sachlage ein Aufwertungsprozess für die Immobilie/n gestaltet werden kann. Diese Beratung ist eine aktivierende Anschubberatung, die allerdings nicht die traditionellen Architektenleistungen ersetzt oder in Konkurrenz zu kostenpflichtigen Beratungsleistungen steht, wie sie durch Architekten, Verbraucherzentralen oder private Energieberatungsunternehmen angeboten werden. Vielmehr geht es um eine aktivierende Grundberatung zu Art und Umfang gewünschter Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung. Die Grundlage sowie der Prozess der Beratung werden im Städtebaulichen Nutzungskonzept (siehe Ds-Nr. 241097) beschrieben und die konkreten Ziele der Beratung für die einzelnen Teilbereiche der Innenstadt definiert. Inzwischen wurde eine Stadtteilarchitektin beauftragt, die z.B. bereits zusammen mit der Verwaltung die Richtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm erarbeitet hat, die ebenfalls im September 2026 politisch beschlossen werden sollen. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2026-2028 315.000 € - 189.000 € 126.000 €Seite 10 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 7 Hof- und Fassadenprogramm (begleitende Maßnahme) Mit dem Hof- und Fassadenprogramm soll der Erhalt und die Aufwertung von Geschäfts- und Wohngebäuden mit der Schaffung von Investitionsanreizen für die Eigentümerschaft gefördert werden. Hierzu gehört ebenfalls die gestalterische Aufwertung sowie Verschönerung der Fußgängerzone, der Einkaufsstraßen sowie des privaten Wohnumfelds mit der Verbesserung des Mikroklimas. Zum Start des Hof- und Fassadenprogramms wurde durch Verwaltung und Stadtteilarchitektin eine kommunale Richtlinie erarbeitet, welche die Umsetzungsmodalitäten des Förderprogramms definiert und welche vom Rat im September 2026 beschlossen werden soll. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Eigentümer über die Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert. Durch die finanzielle Unterstützung kann die notwendige Attraktivierung der Wohn- und Geschäftsgebäude in Gang gesetzt werden. Zusammen mit den geplanten gestalterischen Maßnahmen im öffentlichen Raum und den Maßnahmen der lokalen Ökonomie kann die Innenstadt von Bad Godesberg insgesamt aufgewertet und erlebbar gestaltet werden. Die Betreuung des Programms wird die Stadtteilarchitektin übernehmen, unterstützt vom Zentrenmanagement. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2026-2028 360.000 € Private Mittel (50%) 180.000 € 108.000 € 72.000 €Seite 11 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 8 Verlängerung Zentrenmanagement (Labor für Transformation / Ort der Begegnung) (begleitende Maßnahme) Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete ab September 2023 das Zentrenmanagement mit Labor für Transformation und Ort der Begegnung in der Bad Godesberger Innenstadt. Der Förder- und Leistungszeitraum erstreckte sich bis Ende August 2025. Eine anschließende Weiterführung und Anpassung der Aufgaben des Zentrenmanagements bis Ende 2028 ist zur Begleitung der Umsetzung der noch fortslaufenden ISEK-Projekte sinnvoll und notwendig. Inzwischen konnte das Zentrenmanagement weiter beauftragt werden. Auf Grund der Ortskenntnis, den bereits geschaffenen Veranstaltungsstrukturen und den geknüpften Kontakten haben die Zentrenmanager erfolgreich die von vielen Bad Godesberger*innen geschätzte Arbeit wiederaufgenommen. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2025-2028 760.000 € - 456.000 € 304.000 €Seite 12 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 9 Fortführung Verfügungsfonds Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ startete im Sommer 2024 der Verfügungsfonds befristet bis Mitte 2025. Eine anschließende Weiterführung des Verfügungsfonds ist zur Begleitung der Umsetzung der ISEK-Projekte sinnvoll. Hierzu wurden bereits neue Richtlinien aufgestellt und in den ersten Sitzungen des Vergabegremiums auch schon die ersten Projekte bewilligt. Da nur 50% der Gesamtkosten förderfähig sind, sollen die restlichen 50% ebenfalls wieder durch die Stadt Bonn übernommen werden. Konsumtive Umsetzung Kosten gesamt Nicht förderfähige Kosten Städtebauförderung (60 %) Eigenanteil (40 %) 2025-2027 240.000 € Mittel (Private oder) Kommune: 50 % 120.000 € 72.000 € 48.000 €Seite 13 von 14 Anlage 0 – Projektbeschreibung (DS 261419 – 1. Fortsetzungsantrag ISEK Bad Godesberg) 10 Gesamtvolumen 2025-2028 11.544.349,00 € davon nicht förderfähige Kosten 300.000,00 € Zuwendungsfähige Kosten Städtebauförderung 11.244.349,00 € davon Städtebauförderung (60%) 6.746.609,40 € davon Eigenanteil Stadt Bonn (40%) 4.497.739,60 € Anliegerbeiträge (KAG) bzw. Erstattung durch das Land: Die Ausbaumaßnahmen in der Bad Godesberger Innenstadt sind grundsätzlich geeignet, Beitragspflichten nach § 8 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) auszulösen. Die beitragsfähigen Kosten können zu maximal 80 % auf die Beitragspflichtigen umgelegt werden. Diese sind derzeit aufgrund der nötigen Planungsreife noch nicht abschließend ermittelt, werden jedoch im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden. Seit 01.01.2024 ist an die Stelle der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG die Erstattung nicht mehr erhebbarer Beitäge durch das Land an die Gemeinden getreten. Bezogen auf die Städtebauförderung hat dies jedoch keine Auswirkung. Soweit früher eine Beitragserhebung notwendig war, tritt an ihre Stelle die Erstattung durch das Land in gleicher Höhe.Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de