261415-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zum BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation
Kerndaten
- Nummer
- 261415-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
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Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261415-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. OB Stellungnahme der Verwaltung zum BSW/SBI- Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 22.09.2026 Kenntnisnahme Hauptausschuss 05.11.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist inhaltlich auf die Stellungnahme unter der Drucksachennummer 260691-01 ST sowie auf die Beratungen am 05.05.2026 im Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung. Die Position der Verwaltung, dass der Ansatz „Public Money Public Code“ (Veröffentlichung der mit Steuergeldern finanzierten Software als freie, nachnutzbare Software) grundsätzlich befürwortet wird, ist unverändert. Open Source wird in Teilen bei IT-Anwendungen in den Fachämtern, aber auch bei zentralen IT-Infrastrukturkomponenten im Rechenzentrum sowie bei Datenbanken und im Netzwerk eingesetzt. Die Verwaltung weist zur Umsetzung allerdings erneut darauf hin, dass der weitere Ausbau von Open Source im Wesentlichen von den verfügbaren Finanz- und Personalmitteln abhängt. In der Strategiediskussion „Digitale Verwaltung“ hatte die Verwaltung im Jahr 2021 vorgeschlagen, die eigene Kontrolle und Souveränität für den laufenden Geschäftsbetrieb zu sichern und zunächst auf Basis bereits vorhandener und geplanter IT-Standards im öffentlichen Sektor und mithilfe offener und freier Schnittstellen ein einheitliches verwaltungsweites Vorgehensmodell inkl. Compliance zu entwickeln. In den darauffolgenden Etatberatungen und Haushaltsjahren erfolgte im Ergebnis keine Bewilligung von Finanzmitteln und Personal für einen Open-Source- Ausbau. Eine weitergreifende Neuausrichtung mit einem teilweisen oder gänzlichen Umstieg auf Open Source ist aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung nicht realisierbar. Hierzu zählt insbesondere die Anwendungsentwicklung. Die Entwicklung von IT-Anwendungen für denSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Behördeneinsatz ist keine kommunale Aufgabe. Die Digitalisierung behördlicher Kernleistungen bzw. die digitale Umsetzung von Gesetzen zur Erfüllung nach Weisung ist als staatliche Aufgabe eine nationale Aufgabe und muss föderal übergreifend orchestriert werden (siehe hierzu auch https://bonn.de/service- bieten/digitales/blog-digitale-verwaltung/beitraege- 2022/kommunalverwaltungen-sind-keine-it-entwickler.php). Ein maßgeblicher Ressourcenaufwand besteht in der Umsetzungsphase und in der laufenden Betriebsbetreuung. Die Open-Source-Strategien und Umsetzungsmaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt München basieren dabei auf besseren Rahmenbedingungen in den jeweiligen Bundesländern. Aktuell fehlen in NRW zentral organisierte behördliche IT- Strukturen, die einen gemeinsamen Open-Source-Betrieb ermöglichen oder Fördermaßnahmen für Open-Source-Entwicklungen für die kommunale Ebene bieten. Eine Positionierung zur Digitalen Souveränität ist seitens des Dachverbandes der kommunalen IT-Dienstleister (KDN) und des Deutschen Städtetages NRW noch ausstehend und für dieses Jahr angekündigt. Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung hierüber berichten und erneut prüfen, ob sich neue Entwicklungen und Chancen für Umsetzungsmaßnahmen ergeben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de