← Vorlagen

261415 · Antrag

BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation

Nummer
261415
Art
Antrag
Veröffentlicht
31.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 31.08.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
  2. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 261415-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zum BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.830 Zeichen)
Antrag
öffentlich
261415
Antragsteller/in:
BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn
Hanno von Raußendorf
Moussa Acharki
31.08.2026
BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der
digitalen Souveränität durch Open-Source
Lösungen und Kooperation
Beratungsfolge
Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung
und Verwaltungsmodernisierung
22.09.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 05.11.2026 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-
Source Lösungen und Kooperation
1. Prüfauftrag an die Verwaltung:
Die Verwaltung wird beauftragt,
• digitale Souveränität durch die Prüfung von Open-Source-
Strategien und alternativen IT-Konzepten zu stärken,
insbesondere:
o Die Open-Source-Strategien und Umsetzungsmaßnahmen
des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt München zu
analysieren, um zu ermitteln, ob und inwiefern vorhandene
Lösungen, Erfahrungen oder Kooperationsmöglichkeiten
für die Stadt Bonn nutzbar sind.
o Kontakt zu den Verantwortlichen in der Landesverwaltung
Schleswig-Holstein und der Stadtverwaltung München
aufzunehmen, um praktische Einblicke und mögliche
Zusammenarbeit zu erkunden.
o Prüfen, wie Betrieb, Datenhaltung und WeiterentwicklungSeite 1 von 3
Seite 2
der IT-Infrastruktur unabhängig von außereuropäischen
Rechtsordnungen und einseitigen Herstellerabhängigkeiten
gestaltet werden können.
o Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Kommunen,
Bundesländern oder Plattformen zu prüfen, z. B. über den
Seite 2 Deutschen Städtetag, den IT-Planungsrat oder
Plattformen wie opencode.de, um Synergien zu nutzen und
Doppel- oder Fehlentwicklungen zu vermeiden bzw. aus
vorhandenen Erfahrungen zu lernen.
2. Berichterstattung:
Die Verwaltung legt dem Digitalisierungs- und Hauptausschuss bis zum
30.06.2027 einen Bericht vor, der enthält:
• Eine Zusammenfassung der analysierten Maßnahmen aus der
Landesverwaltung Schleswig-Holstein und der Stadtverwaltung
München,
• Eine Bewertung der Übertragbarkeit auf die Stadtverwaltung
Bonn, insbesondere im Hinblick auf digitale Souveränität,
• Handlungsempfehlungen, ob und wie Lösungen aus Schleswig
Holstein und München oder von Kooperationspartnern für Bonn
übernommen oder adaptiert werden können.
Begründung
Die Entscheidung des US-Supreme Courts vom 29. Juni 2026 markiert
einen Wendepunkt für die digitale Souveränität Europas. Mit dem Urteil
zur Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) – einer
zentralen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – wurde eine weitere
Säule des EUUS-Datentransferrahmens („Privacy Shield“) infrage
gestellt, da die FTC bisher als Garant für den Schutz
personenbezogener Daten von EU Bürgern und Bürgerinnen fungierte.
Gleichzeitig bleiben US-Gesetze wie der Cloud Act und der Foreign
Intelligence Surveillance Act (FISA) in Kraft. Diese verpflichten
Technologiekonzerne wie Microsoft, Meta, Google oder Amazon, Daten
an US-Behörden weiterzugeben – selbst wenn die Daten in
europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
Damit besteht die Gefahr, dass die DatenschutzgrundverordnungSeite 2 von 3
Seite 3
(DSGVO) verletzt wird, da ein angemessenes Schutzniveau für
personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr
gewährleistet ist. Für europäische Verwaltungen bedeutet dies: Die
Nutzung US-amerikanischer Software ist mit unkalkulierbaren Risiken für
den Schutz öffentlich rechtlicher Daten, die Privatsphäre und die
Rechtsstaatlichkeit verbunden.
Kommunen stehen vor der Herausforderung, die Kontrolle über ihre
Daten, digitale Infrastrukturen und Fachverfahren zurückzugewinnen
oder zu behalten. Entscheidend ist dabei nicht allein der Einsatz von
Open-Source Software, sondern die Frage, wie Betrieb, Datenhaltung
und Weiterentwicklung unabhängig von außereuropäischen
Rechtsordnungen und einseitigen Herstellerabhängigkeiten gestaltet
werden können.
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist daher weit mehr als
eine Frage moderner Software: Sie ist eine Frage der digitalen
Souveränität und der Handlungsfähigkeit des Staates. Gleichzeitig
zeigen die Beispiele Schleswig-Holsteins und Münchens, wie
unterschiedlich Open-Source-Strategien umgesetzt werden können –
und welche Erfahrungen und Lehren daraus für zukünftige
Entscheidungen gezogen werden können.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, vorhandene praktische
Erfahrungen zu sammeln, technische Lösungen und organisatorische
Konzepte aus Schleswig-Holstein und München zu prüfen und deren
Übertragbarkeit auf die Bundesstadt Bonn zu bewerten.
Ziel ist es,
• Doppelentwicklungen zu vermeiden,
• Kosten zu reduzieren und
• bewährte Lösungen zu übernehmen – kurz: „Das Rad muss nicht
neu erfunden werden“.
Der Prüfauftrag schafft somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für
eine langfristig digitale, wirtschaftliche und vor allem souveräne IT-
Strategie der Bundesstadt Bonn.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de