261415 · Antrag
BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation
Kerndaten
- Nummer
- 261415
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 31.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Antrag öffentlich 261415 Antragsteller/in: BSW/SBI-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Moussa Acharki 31.08.2026 BSW/SBI-Antrag: Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open-Source Lösungen und Kooperation Beratungsfolge Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung 22.09.2026 Empfehlung Hauptausschuss 05.11.2026 Entscheidung Inhalt des Antrags Prüfauftrag zur Stärkung der digitalen Souveränität durch Open- Source Lösungen und Kooperation 1. Prüfauftrag an die Verwaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, • digitale Souveränität durch die Prüfung von Open-Source- Strategien und alternativen IT-Konzepten zu stärken, insbesondere: o Die Open-Source-Strategien und Umsetzungsmaßnahmen des Landes Schleswig-Holstein und der Stadt München zu analysieren, um zu ermitteln, ob und inwiefern vorhandene Lösungen, Erfahrungen oder Kooperationsmöglichkeiten für die Stadt Bonn nutzbar sind. o Kontakt zu den Verantwortlichen in der Landesverwaltung Schleswig-Holstein und der Stadtverwaltung München aufzunehmen, um praktische Einblicke und mögliche Zusammenarbeit zu erkunden. o Prüfen, wie Betrieb, Datenhaltung und WeiterentwicklungSeite 1 von 3 Seite 2 der IT-Infrastruktur unabhängig von außereuropäischen Rechtsordnungen und einseitigen Herstellerabhängigkeiten gestaltet werden können. o Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Kommunen, Bundesländern oder Plattformen zu prüfen, z. B. über den Seite 2 Deutschen Städtetag, den IT-Planungsrat oder Plattformen wie opencode.de, um Synergien zu nutzen und Doppel- oder Fehlentwicklungen zu vermeiden bzw. aus vorhandenen Erfahrungen zu lernen. 2. Berichterstattung: Die Verwaltung legt dem Digitalisierungs- und Hauptausschuss bis zum 30.06.2027 einen Bericht vor, der enthält: • Eine Zusammenfassung der analysierten Maßnahmen aus der Landesverwaltung Schleswig-Holstein und der Stadtverwaltung München, • Eine Bewertung der Übertragbarkeit auf die Stadtverwaltung Bonn, insbesondere im Hinblick auf digitale Souveränität, • Handlungsempfehlungen, ob und wie Lösungen aus Schleswig Holstein und München oder von Kooperationspartnern für Bonn übernommen oder adaptiert werden können. Begründung Die Entscheidung des US-Supreme Courts vom 29. Juni 2026 markiert einen Wendepunkt für die digitale Souveränität Europas. Mit dem Urteil zur Unabhängigkeit der Federal Trade Commission (FTC) – einer zentralen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz – wurde eine weitere Säule des EUUS-Datentransferrahmens („Privacy Shield“) infrage gestellt, da die FTC bisher als Garant für den Schutz personenbezogener Daten von EU Bürgern und Bürgerinnen fungierte. Gleichzeitig bleiben US-Gesetze wie der Cloud Act und der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) in Kraft. Diese verpflichten Technologiekonzerne wie Microsoft, Meta, Google oder Amazon, Daten an US-Behörden weiterzugeben – selbst wenn die Daten in europäischen Rechenzentren gespeichert sind. Damit besteht die Gefahr, dass die DatenschutzgrundverordnungSeite 2 von 3 Seite 3 (DSGVO) verletzt wird, da ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten von EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gewährleistet ist. Für europäische Verwaltungen bedeutet dies: Die Nutzung US-amerikanischer Software ist mit unkalkulierbaren Risiken für den Schutz öffentlich rechtlicher Daten, die Privatsphäre und die Rechtsstaatlichkeit verbunden. Kommunen stehen vor der Herausforderung, die Kontrolle über ihre Daten, digitale Infrastrukturen und Fachverfahren zurückzugewinnen oder zu behalten. Entscheidend ist dabei nicht allein der Einsatz von Open-Source Software, sondern die Frage, wie Betrieb, Datenhaltung und Weiterentwicklung unabhängig von außereuropäischen Rechtsordnungen und einseitigen Herstellerabhängigkeiten gestaltet werden können. Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist daher weit mehr als eine Frage moderner Software: Sie ist eine Frage der digitalen Souveränität und der Handlungsfähigkeit des Staates. Gleichzeitig zeigen die Beispiele Schleswig-Holsteins und Münchens, wie unterschiedlich Open-Source-Strategien umgesetzt werden können – und welche Erfahrungen und Lehren daraus für zukünftige Entscheidungen gezogen werden können. Die Verwaltung wird daher beauftragt, vorhandene praktische Erfahrungen zu sammeln, technische Lösungen und organisatorische Konzepte aus Schleswig-Holstein und München zu prüfen und deren Übertragbarkeit auf die Bundesstadt Bonn zu bewerten. Ziel ist es, • Doppelentwicklungen zu vermeiden, • Kosten zu reduzieren und • bewährte Lösungen zu übernehmen – kurz: „Das Rad muss nicht neu erfunden werden“. Der Prüfauftrag schafft somit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine langfristig digitale, wirtschaftliche und vor allem souveräne IT- Strategie der Bundesstadt Bonn. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de