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261410 · Beschlussvorlage

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn

Nummer
261410
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
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Beschlussvorlage
öffentlich
261410
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk
Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Anhörung
Rat 24.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes wird in der als
Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Mit E-Mail vom 08. April 2026 beantragte Frau Maike Reinhardt in ihrer
Funktion als Geschäftsführerin des city-marketing bonn e.V., dieser als
Vertreter des örtlichen innerstädtischen Einzelhandels, gemäß § 6 (1) und (4)
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine
Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung zu folgendem Termin: Sonntag,
den 06. Dezember 2026, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr (Anlage 2). Die
Begründung des Antrags umfasst im Wesentlichen die folgenden
Ausführungen:
Anlass seien die (Teil-)Weihnachtsmärkte in der Bonner City auf dem
Münsterplatz, dem Bottlerplatz, dem Friedensplatz, der Windeckstraße, der
Vivatsgasse und der Poststraße.
Weihnachtsmärkte gebe es in Bonn schon sehr lange. Stellten die
Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig Warenmärkte dar, die
Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit
geboten hätten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für die bevorstehende
Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), stehe heute mehr der
gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund
(ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie seien zu Treffpunkten und Orten
der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Spaß und GenussSeite 1 von 51
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
seien dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die
Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen,
Emotionen usw. gewännen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und
spiegelten sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines
Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3).
Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt werde mit mehreren
Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente
der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die
musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte seien neben
den unzähligen caritativen Projekten (z.B. auf der sogenannten „Kirchenmeile“),
die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt würden, Garant für das hohe
Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und
somit der Weihnachtsstadt Bonn. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in
der Stadt habe eine große Tradition, sei imageprägend und trage in einer der
am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen
Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Karitative
Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte würden sich am Aktionstag auch bei
den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit sei der
gesamte Bereich zwischen den Bonner Innenstadt-Weihnachtsmärkten
einbezogen.
Weitere Ausführungen u.a. zu den Besucherzahlen und dem räumlichen Bezug
zwischen der Aufstellungsfläche und dem vorgesehenen Bereich der
Sonntagsöffnung sind dem als Anlage 2 beigefügten Antragsschreiben zu
entnehmen. Anlage 3 beinhaltet Artikel aus lokalen Printmedien, mit denen im
Vorfeld des Weihnachtsmarktes im Jahr 2025 auf den Weihnachtsmarkt und
die mit ihm verbundene Sonntagsöffnung hingewiesen wurde.
In seiner Sitzung vom 04. September 2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn
die letzte Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) aus Anlass des Bonner
Weihnachtsmarktes genehmigt.
Bis zum Jahr 2018 gab es jeweils einen gesamtstädtischen verkaufsoffenen
Sonntag im Advent.
Diese Regelung hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 28.
November 2018 durch einstweilige Anordnung auf Antrag der Gewerkschaft
ver.di als rechtswidrig erklärt. Aus diesem Grunde ist für jeden verkaufsoffenen
Sonntag im Advent für jeden Stadtbezirk eine eigene OBV erforderlich.
Nach der erneuten Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes im März 2018
können die Kommunen gemäß § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 LÖG NRW
durch Ordnungsbehördliche Verordnung an jährlich acht, nicht unmittelbar
aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Verkaufsstellen
bis zur Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr im öffentlichen Interesse
zulassen, wobei die Höchstzahl von 16 Sonn- und Feiertagen je Gemeinde
nicht überschritten werden darf.
Eine Anhörung der zu beteiligenden Institutionen (Arbeitgeber- und
Wirtschaftsverbände, Kirchen, Industrie- und Handelskammer,
Handwerkskammer), mit Ausnahme der Gewerkschaften, erscheint aus Sicht
der Verwaltung sachlich eigentlich als entbehrlich, da in der im Mai 2025Seite 2 von 51
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
zwischen den genannten Beteiligten getroffenen sogenannten
Konsensvereinbarung sowohl die absolute Anzahl als auch die Anlässe der
verkaufsoffenen Sonntage in den einzelnen Stadtbezirken, auch die zu den
vorweihnachtlichen Anlässen im Advent, bis Ende 2027 festgeschrieben
wurden (siehe Anlage 4).
Somit ist das Einverständnis der betroffenen Institutionen zur Freigabe der
verkaufsoffenen Sonntage zu den dort genannten Anlässen bis zum Ende der
Laufzeit der Konsensvereinbarung schriftlich dokumentiert.
Aus Gründen der Rechtssicherheit und im Hinblick auf die formelle
Rechtmäßigkeit entsprechender Verordnungen wurden allerdings
sicherheitshalber sämtliche zu beteiligenden Institutionen mit E-Mail vom 10.
April 2026 erneut um Stellungnahme zu dem beantragten Erlass einer OBV aus
Anlass des Bonner Weihnachtsmarktes gebeten.
Mit Schreiben vom 10. April 2026 teilte der Einzelhandelsverband Bonn-
Rhein-Sieg-Euskirchen e.V. mit, dass er als Interessenvertretung des
Einzelhandels in der Region alle Maßnahmen befürworte, die zur Stärkung
eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots beitrügen und ortsnahe
Einkaufsmöglichkeiten sicherstellten. Somit würde die vorgesehene
Sonntagsöffnung ausdrücklich begrüßt.
Das Sekretariat des Stadtdechanten gab per E-Mail vom 13. April 2026 das
Einverständnis des katholischen Stadtdechanten weiter.
Das Büro des Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Bonn
erklärte sich mit E-Mail vom 14. April 2026 mit Bezug auf die oben genannte
Konsensvereinbarung einverstanden.
Die an der Konsensvereinbarung nicht beteiligte Gewerkschaft ver.di Bezirk
Köln-Bonn-Leverkusen äußerte sich mit E-Mail vom 14. April 2026
dahingehend, dass man als Gewerkschaft Sonntagsöffnungen grundsätzlich
ablehne. Allerdings sei der Anlassbezug nachvollziehbar und mit den
notwendigen Unterlagen belegt.
Der räumliche Bezug sei jedoch nur weitestgehend gegeben. Da die Fläche
„Markt“ selbst nicht Teil der Veranstaltung sei, sehe man den räumlichen Bezug
zur Veranstaltung bei folgenden Verkaufsflächen nicht mehr als gegeben an:
Belderberg 2-32. Berliner Freiheit 21, 36, 36A, Bertha-von-Suttner-Platz 1-25,
Oxfordstr. 1-24, Rathausgasse 5, Rheingasse 2 sowie Wenzelgasse 1-44.
Nach Sichtung aller Unterlagen käme der Antragsteller den Anforderungen des
Gesetzgebers eben mit Ausnahme des beschriebenen Falls nach.
Abschließend wird gebeten, den teilnehmenden Einzelhändlern mitzuteilen,
dass Sonntagsarbeit von den Beschäftigten nur auf freiwilliger Basis erfolgen
dürfe.
Bezüglich dieser Bedenken wurde die Gewerkschaft darauf hingewiesen, dass
sich am Bertha-von-Suttner-Platz eine Haltestelle mehrerer Stadtbahnlinien
befinde und man von dort unmittelbar über die Wenzelgasse und die
Bonngasse in die Bonner Fußgängerzone bzw. auf das VeranstaltungsgeländeSeite 3 von 51
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gelange. Beide Straßen seien direkt von der Haltestelle aus mit
Fußgängerampeln erreichbar. Die Fußgängerampel im Bereich der Bonngasse
diene zudem denjenigen Besuchern als Zugang zum Veranstaltungsgelände,
die das Parkhaus „Stiftsgarage“ in Anspruch nähmen. Insofern sei der Zugang
über die Wenzelgasse auch zur Entzerrung des Besucherstroms
Parkhaus/Bahnhaltestelle erforderlich. Darüber hinaus befände sich unmittelbar
vor der Einmündung Wenzelgasse eine Bushaltestelle sowie hinter der
Einmündung ein Taxistand.
Auch wenn der Markt selbst nicht Teil der Veranstaltungsfläche sei, so würden
all diejenigen Besucher, die das genannte Parkhaus und die zahlreichen Bus-
und Stadtbahnlinien (insbesondere aus Richtung Beuel kommend) in Anspruch
nähmen, den Weg auf den Bonner Weihnachtsmarkt direkt über die
Wenzelgasse und die Bonngasse aufsuchen.
Nach alledem dient aus Sicht der Verwaltung die Wenzelgasse zwingend der
Zuwegung zur Veranstaltungsfläche, so dass auch in diesem Bereich ein enger
und räumlicher bzw. unmittelbarer Zusammenhang zur Veranstaltung besteht
und eine Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich der Wenzelgasse, wie auch
schon die letzten Jahre, grundsätzlich zulässig wäre.
Vor diesem Hintergrund wurde ver.di noch einmal mit E-Mail vom 24.06.2026
hinsichtlich der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen um Stellungnahme
gebeten. Hierauf erfolgte trotz angemessener Frist keine weitere Äußerung.
Aufgrund der geäußerten Bedenken änderte Frau Reinhardt ihren Antrag mit E-
Mail vom 22. Juli 2026 dahingehend ab, dass in den beanstandeten Bereichen
Belderberg, Berliner Freiheit, Bertha-von-Suttner-Platz, Oxfordstraße,
Rathausgasse und Rheingasse keine Ladenöffnung geplant sei. An der
Öffnung der Verkaufsstellen im Bereich der Wenzelgasse werde demnach aus
den genannten Gründen festgehalten.
Die Gewerkschaft DGB Region Köln-Bonn teilte am 15. April 2026 mit, dass
sie sich der Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di anschließe.
Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg schrieb am 20. April
2026, dass keine Bedenken gegen die Freigabe der Ladenöffnung bestünden,
soweit die Anforderungen aus § 6 Abs. 1 LÖG NRW eingehalten würden. Die
im Antrag gemachten Angaben zu Umfang und Art der Veranstaltung seien
nachvollziehbar und es werde deutlich, dass die Weihnachtsmärkte in der
Bonner Innenstadt im Vordergrund stünden und nur unmittelbar anliegende
Geschäfte öffnen dürften.
Die Handwerkskammer zu Köln antwortete trotz angemessener Frist nicht auf
das Anhörungsschreiben.
Alle Stellungnahmen liegen als Anlage 5 dieser Beschlussvorlage bei.
Mit der Novellierung des am 30.03.2018 in Kraft getretenen neuen
Ladenöffnungsgesetzes bezweckte der Gesetzgeber zum einen die Ausweitung
der Möglichkeiten (Sachgründe), verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, und
zum anderen eine Verbesserung der Rechtssicherheit.
So ist nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW das Vorliegen eines öffentlichen InteressesSeite 4 von 51
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Voraussetzung für die Freigabe, wobei in den Ziffern 1-5 einige Beispiele dazu
genannt werden:
Nach Ziffer 1 dieser Bestimmung liegt ein öffentliches Interesse insbesondere
vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten,
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Satz 3 besagt, dass das
Vorliegen eines solchen Zusammenhangs vermutet wird, wenn die
Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben
Tag erfolgt.
Nach einer anzustellenden Prognose muss die voraussichtliche Besucherzahl
des Marktes größer sein als die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher bei
alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen. Die durch den Markt einerseits und eine
Ladenöffnung andererseits jeweils für sich ausgelösten Besucherströme
müssen ihrer ungefähren Größenordnung nach abgeschätzt und in Relation
zueinander gesetzt werden.
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer
Anlassveranstaltung, im vorliegenden Fall ist es der Bonner Weihnachtsmarkt
an verschiedenen Standorten in der Bonner Innenstadt, regelmäßig voraus,
dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher
anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an
Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein
theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen.
Gemäß einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und
Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „Essen und Trinken“ mit 57,5 Prozent
eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar
(Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent
steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute
e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichtig-konservativen“ Ansatz rechnet man auf
den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive.
Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die
Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden.
Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer
bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der
Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung
(GMA) und MK Illumination GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn
durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung
„West“ für Gesamt-NRW zusammengefasst sind.
Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt
lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und
Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5
Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und
Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für
Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2). Als
Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten
stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mitSeite 5 von 51
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
„Bummeln und Freunde“ nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass“ zum
Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der
Befragten die Gesichtspunkte „schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“
und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und
Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer
bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentation anlässlich eines
Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016).
Ferner liegen für die Bonner Innenstadt seit 2018 automatisierte
Passantenfrequenzmessungen vor, die als Mitteilungsvorlage des Amtes für
Wirtschaftsförderung im Frühjahr 2019 dem Wirtschafts-, dem
Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn vorgelegt wurden.
Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com unter dem
Aspekt der Passantenfrequenzen an den Sonntagen im Adventszeitraum 2018
aus, so ist zu erkennen, dass sich die Zahl der Passant mehr als verdoppelt
hat. Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab
diesem Tag stiegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund
30.000 an den darauffolgenden Sonntagen kontinuierlich auf knapp 70.000 an.
Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Hieraus lässt sich
schlussfolgern, dass die steigenden Besucherzahlen auf die Attraktivität und
Anziehungskraft des Weihnachtsmarktes zurückzuführen sind.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine
schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen
einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend
aussagekräftig ist. Dies hat das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B
520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L
1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei
der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer
Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und die besondere
Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme.
Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich bei dem
Bonner Weihnachtsmarkt um eine langjährige, traditionelle Festveranstaltung in
der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom
alltäglichen/normalen (wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichen
weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen,
Kinderkarussells und vielfältigen, anderen Programmpunkten, wird das
bekannte (alltägliche) Bild der Bonner Innenstadt positiv verändert und ein
anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt.
Der Weihnachtsmarkt wird regelmäßig nach Titel IV der Gewerbeordnung
(GewO) als Jahrmarkt festgesetzt.
Da die Angaben des Antragstellers als plausibel anzusehen sind, kann nach
Einschätzung der Verwaltung vor diesem Hintergrund davon ausgegangen
werden, dass die Attraktivität und Anziehungskraft des traditionellen
Weihnachtsmarktes ausreicht, auch den Anforderungen der aktuellen
Rechtsprechung an die zu erwartenden Besucherströme Genüge zu tun. Nach
Auffassung der Verwaltung ist auch erwiesen, dass die Zahl der Besucher des
Weihnachtsmarktes die derjenigen übersteigt, die ausschließlich zum EinkaufSeite 6 von 51
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
die stationären Verkaufsstellen im Stadtbezirk Bonn aufsuchen, wobei es hier
natürlich zu Überschneidungen kommt. Ein gewisser Prozentsatz der Gäste
wird neben den Angeboten des Weihnachtsmarktes auch das Angebot der für
wenige Stunden offenen Geschäfte zum Einkauf nutzen.
Die vorgesehene Ladenöffnung (also der örtliche Geltungsbereich) muss in
engem räumlichem Bezug zum Marktgeschehen stehen. Je weitreichender die
Freigabe erfolgen soll, umso höher muss das Gewicht der für die Ladenöffnung
angeführten Sachgründe (jeweiliges Fest) sein.
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer
Messe/Veranstaltung, hier Weihnachtsmarkt, für einen verkaufsoffenen
Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer
Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten
Geschäften besteht.
Der Weihnachtsmarkt in der Bonner Innenstadt wird auf dem Friedensplatz, der
Vivatsgasse, dem Bottlerplatz, der Windeckstraße, der Poststraße, dem
Münsterplatz, dem Remigiusplatz sowie den verbindenden Straßen
veranstaltet.
Dabei findet der Betrieb des Weihnachtsmarktes nicht nur in und vor den
eigentlichen Verkaufsständen statt; vielmehr werden die o. g. Bereiche und
angrenzenden Randbereiche um den Markt besonders auch an den
Wochenendtagen bespielt.
Zudem geht gerade an einem Sonntag im Advent die Anziehungswirkung für
den Bereich der Innenstadt eindeutig vom Weihnachtsmarkt aus, der in der
Bundesstadt Bonn seit Jahren für die Bürger ein fester Bestandteil des
jährlichen Veranstaltungskalenders ist.
Der räumliche Geltungsbereich der OBV wurde den Bedenken der
Gewerkschaft ver.di entsprechend angepasst und ist insofern enger als in
den letzten Jahren.
Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass der enge räumliche Bezug des zur
Ladenöffnung vorgesehenen Bereichs zur Veranstaltungsfläche, also zu den
Standorten der Teilbereiche des Weihnachtsmarkts, welche nahezu die
gesamte Bonner Innenstadt umfassen, somit gegeben ist.
Auch findet die „Veranstaltung“ Weihnachtsmarkt am selben Tag wie die
beantragte Ladenöffnung statt.
Die Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 i.V.m. Satz 3 LÖG NRW
greift somit ein, so dass davon ausgegangen werden darf, dass die
sonntägliche Öffnung der Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse liegt.
Von einer Beschränkung der OBV auf bestimmte Sortimente wird im Hinblick
auf die besondere Bedeutung dieses traditionellen und seit Jahrzehnten
etablierten vorweihnachtlichen Marktes abgesehen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass auch die durch die Novellierung des LÖG
NRW formulierten neuen Anforderungen an die Freigabe eines verkaufsoffenen
Sonntags im vorliegenden Fall erfüllt sind und die anliegende OBV folglich imSeite 7 von 51
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einklang mit dem geltenden Recht steht.
Anlage/n
1 OBV Weihnachtsmarkt 2026 (öffentlich)
2 Antrag Weihnachtsmarkt Bonn (öffentlich)
3 Anlagen Weihnachtsmarkt Bonn (öffentlich)
4 Bonner Vereinbarung VOS 2025-2027 (öffentlich)
5 Stellungnahmen (öffentlich)Seite 8 von 51
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn
Vom
Auf Grund des § 6 Absatz 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
(Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516/SGV. NRW.
7113), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172),
und den §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980
(GV. NRW. S. 528/SGV. NRW. 2060), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.
Juni 2026 (GV. NRW. S. 392), wird von der Bundesstadt Bonn als örtlicher Ordnungsbehörde
gemäß Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom xx.xx.xxxx folgende Verordnung
erlassen:
Bundesstadt Bonn
als örtliche Ordnungsbehörde
§ 1
Aus Anlass des Weihnachtsmarktes im Stadtbezirk Bonn dürfen Verkaufsstellen am Sonntag,
dem 06. Dezember 2026, im wie folgt umgrenzten Gebiet:
Belderberg - Rathausgasse - Am Hof - Am Neutor - Kaiserplatz - Südunterführung -
Am Hauptbahnhof - Thomas-Mann-Straße - Berliner Platz - Oxfordstraße - Bertha-von
-Suttner-Platz -(Belderberg, Rathausgasse, Südunterführung, Am Hauptbahnhof,
Oxfordstraße und Bertha-von-Suttner-Platz bilden hierbei nur die äußere Grenze und
sind selbst nicht von der Ladenöffnung erfasst, Kaiserplatz gerade Hausnummern, im
Übrigen alle Straßen beidseitig)
in der Zeit von 13.00 - 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen an diesem Sonntag
außerhalb der in § 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 12 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu
5.000,00 Euro geahndet werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 07.
Dezember 2026 außer Kraft.Seite 9 von 51
1
Von: >
Gesendet: Mittwoch, 8. April 2026 17:21
An:
Betreff: Antrag Verkaufsoffener Sonntag 6. Dezember 2026
 Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! 
Sehr geehrte
hiermit beantragen wir als Vertreter des örtlichen innerstädƟschen Einzelhandels gemäß § 6 (1), Satz 2, Nr. 1 und (4)
des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) eine Ausnahme der Sonn- und Feiertagsregelung
zu folgendem Termin:
Termin: Sonntag, 6. Dezember 2026
Öffnungszeit: 13:00 bis 18:00 Uhr
Anlassveranstaltung: „Bonner Weihnachtsmarkt“
Veranstaltungsort/StadƩeil: Bonn - Innenstadt
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von 5 6 Abs. 5
Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen sƟllen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die
Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des
HauptgoƩesdienstes, so dass die BeschäŌigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der
HauptgoƩesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich
die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.
1. Anlassbeschreibung
a. Allgemein
Die am 30.3.2018 in KraŌ getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) ermöglicht die Öffnung
von Verkaufsstellen an besƟmmten Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden aus Anlass von
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung
(Anlass im Sinne von 56 Abs. 1 LÖG NRW).
Freigaben sind ausschließlich möglich, wenn die der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde liegende
Veranstaltung im öffentlichen Interesse ist. Ein öffentliches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Öffnung
der Verkaufsstellen neben dem oben genannten Anlassbezug
Dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfälƟgen staƟonären Einzelhandelsangebot dient, dem
Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient, der Belebung der Innenstädte,
Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als
aƩrakƟver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und
Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der
Stadt Bonn, sondern auch auswärƟge Besucher, im hohen Maße anzieht.
Auch der "Masterplan Innere Stadt Bonn" - beschlossen vom Rat der Stadt Bonn am 18.7.2013 - stellt als ein
übergeordnetes Ziel dar, die City funkƟonal und gestalterisch zu
stärken(hƩp://stadtplan.bonn.de/cms/cms.pl?Amt=Stadtplan&Thema=Planen Bauen&Subthema=
MasterpIan%201nnere%20Stadt&act=0)Seite 10 von 51
2
b. Bonner Weihnachtsmärkte (Bonner City)
Weihnachtsmärkte gibt es in Bonn schon sehr lange. Stellten die Weihnachtsmärkte in Bonn früher vorrangig
Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die
Bevölkerung mit LebensmiƩeln für die bevorstehende Adventszeit und das bevorstehende Weihnachtsfest
versorgten (VersorgungsfunkƟon der Weihnachtsmärkte), steht. heute mehr der gesellschaŌliche und soziale Aspekt
dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle FunkƟon der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten
der Geselligkeit und KommunikaƟon geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter
erfüllen müssen. Besinnlichkeit, die EinsƟmmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, AƩrakƟonen,
EmoƟonen usw. gewinnen gegenüber der EinkaufsfunkƟon an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den MoƟven
der Befragten beim Besuch eines Weihnachtsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3).
Nahezu der gesamte Bereich der Bonner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige
Weiterentwicklung der SorƟmente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwerƟge OpƟk der Märkte und die
musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen caritaƟven Projekten (z.B.
auf der sogenannten „Kirchenmeile"), die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden, Garant für das hohe
Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Bonner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Bonn.
Diese sich jährlich wiederholende AkƟon in der Stadt hat eine große TradiƟon, ist imageprägend und trägt in einer der
am dichtesten besiedelten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit naƟonaler und
internaƟonaler Bedeutung bei. KaritaƟve Projekte der Bonner Weihnachtsmärkte werden sich am AkƟonstag auch
bei den Partnern der Gastronomie und des Handels wiederfinden und somit der gesamte Bereich zwischen den
Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkten einbezogen.
2. Besucherprognose
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall sind
es die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt), regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne
die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an
Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoreƟsch einige wenige Personen mehr
ausreichen.
Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Beschluss vom
9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon
wegen ihrer zeitlichen und themaƟschen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich
geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein.
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen ÜbereinkunŌ") zur Sitzung eines „Runden Tisches" im
NRW-WirtschaŌsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRW WirtschaŌsministerium
verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst haƩe in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von
Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Wenn vorhanden, können für die Prognosen Vergleiche zu
Vorjahren lohnend sein. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn es das entsprechende Fest seit Jahren gibt ... "Weiter
heißt es in der Vorlage: „ TradiƟonsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als
erstmalige Veranstaltungen. "
Für die Bonner Innenstadt liegen seit MiƩe 2018 automaƟsierte Passantenfrequenz Messungen vor (vgl. Anlage
„Passantenfrequenzen in der Bonner Innenstadt", die als MiƩeilungsvorlage des Amtes für WirtschaŌsförderung
(Drucksache 1910479) im Frühjahr 2019 dem WirtschaŌs-, dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Bonn
vorgelegt worden war).
Wertet man die dort genutzte Originalquelle www.hystreet.com speziell unter dem Aspekt der Passantenfrequenzen
an den Sonntagen im zurückliegenden Adventszeitraum 2018 aus, ist sehr gut zu erkennen, dass die Zahl der
Passanten mehr als verdoppelt hat: Der Bonner Weihnachtsmarkt wurde am 23. November 2018 eröffnet, ab
diesem Datum sƟegen die Passantenfrequenzen an den Sonntagen von rund 30.000 an den darauf Sonntagen
konƟnuierlich auf knapp 70.000 an. Lediglich der 4. Advent (23.12.) lag wieder etwas niedriger. Am 30.12. war der
Weihnachtsmarkt schon lange wieder abgebaut.Seite 11 von 51
3
3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen
Aus einer Befragung im Jahr 2005 des Geographischen InsƟtuts der Universität Bonn im AuŌrag der
Bonner WirtschaŌsförderung ist bekannt, dass die überwiegende Zahl der Passanten den Weihnachtsmarkt als
HauptmoƟv für den Besuch in Bonn hat:
Der Bonner Weihnachtsmarkt als HauptmoƟv
des Besuchs der Innenstadt
41 %
59%
Ou II • E en &hebun s an enb fr
n
nein
Dja
n = 2103
-5-
a. Dies deckt sich auch mit einer Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V.: Die
AkƟvitäten „Essen und Trinken" stellen mit 57,5 Prozent eindeuƟg die HauptmoƟve von Verbrauchern beim
Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor, Bundesverband Deutscher
Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35Seite 12 von 51
4
Prozent steht der „Geschenkekauf" im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als WirtschaŌsfaktor,
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichƟg konservaƟven"
Ansatz rechnen wir auf den Bonner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der MoƟve. Demnach wäre
mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen
würden.
b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von
Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die GesellschaŌ für Markt- und Absatzforschung
(GMA) und MK IlluminaƟon GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Bonn durchgeführt, wobei allerdings die
Ergebnisse für Bonn zu einer Auswertung „West" für Gesamt-NRW zusammengefasst sind.
Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000
befragten Personen die Innenstädte und Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf" weiter, so ergeben sich
21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt
zwischen TradiƟon und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten
Befragung im Dezember 2015 — Kurzfassung; GesellschaŌ für Markt- und Absatzforschung und MK IlluminaƟon
GmbH, Dresden; S.2). Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen
Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen" ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde" nennen ca. 43
Prozent diesen „geselligen Anlass" zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu
Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte
„schönes weihnachtliches Ambiente/SƟmmung" und „StadtbesichƟgung" (Der Weihnachtsmarkt zwischen TradiƟon
und Inszenierung — Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember
2015, PräsentaƟon anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart
Nr.
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schemaƟsche Gegenüberstellung der jeweils
zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten GeschäŌen zur Beurteilung der
prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräŌig ist. Dies hat zuletzt das OVG
in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L
1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines
verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der
besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme.
Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um langjährige, tradiƟonelle
Festveranstaltungen in der Vorweihnachtszeit mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen
(wochentäglichen) Leben abheben. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und
Getränkeständen, Kinderkarussells und vielfälƟgen, anderen Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild
der Bonner, Duisdorfer und Bad Godesberger Innenstadt posiƟv verändern und eine anders „wahrnehmbares
Ortsbild" erzeugt.
4. Räumlicher Bezug
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen
Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmiƩelbarer Bezug bzw. Zusammenhang
zwischen Veranstaltung und geöffneten GeschäŌen besteht.
Die Bonner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Münsterplatz, dem BoƩlerplatz, dem Friedensplatz, der
Windeckstraße, der Vivatsgasse und der Poststraße gelegen.
Die Öffnung der Läden in der Bonner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen:
Acherstraße 1 — 30, Am Hof 1 — 36, Am Neutor 1 — 8,
Beiderberg 2 - 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A,
Bertha-von-SuƩner-PIatz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 — 30, BoƩlerplatz
1 — 12, Brüdergasse 1 — 31, Budapester Straße 1 — 23, Dreieck 1 — 20, Franziskanerstraße 1 - 16 Friedensplatz
1 — 16, Friedrichstraße 1 — 64, Fürstenstraße 1 — 8, Gangolfstraße 2 — 15,
Gerhard-von-Are-Straße 1 — 8, In der Sürst 1 — 10, Kaiserplatz gerade Hausnummern 2 - 22,
Kasernenstraße 1 — 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 — 5, Markt 1 — 42, MarktbrückeSeite 13 von 51
5
1 —4, MarƟnsplatz 1 — 9, Maximilianstraße 1 — 46, Münsterplatz 1 — 30, Münsterstraße 1 -20, Noeggerathstraße
1,
Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 — 38, Remigiusstraße 1
— 20, Remigiusplatz 1 — 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 — 100, Sterntorbrücke 1
— 17, Stockenstrasse 1 — 19, Thomas-Mann-Straße 1 — 64, Vivatsgasse 1 — 14, Wenzelgasse 1 — 44,
Wesselstraße 1 — 16, Wilhelmstraße 1 — 23, Windeckstraße
1 -7.
Da sich die oben genannten Straßen in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden und diese miteinander
verbinden, ist der direkte räumliche Bezug gegeben.
5. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der GeschäŌe
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärƟger
RechtsinterpretaƟon nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der GeschäŌe, die geöffnet haben können,
ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der GeschäŌe sein
darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quanƟtaƟven Angaben bzw. auch keine allgemeinen
Näherungswerte.
Bonn-City: insgesamt nehmen die Bonner Weihnachtsmärkte in der Bonner Innenstadt eine Fläche von rund
14.000 Quadratmetern ein. Diese Flächen sind auf den Münsterplatz, den BoƩlerplatz, den Friedensplatz, die
Windeckstraße, die Vivatsgasse und die Poststraße aufgeteilt.
Dem steht eine theoreƟsch maximale Gesamtverkaufsfläche der Bonner Innenstadt von rund 314.000
Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Bonn 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der
Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der GeschäŌe, die in der Bonner Innenstadt theoreƟsch
geöffnet haben können.
Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den
vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer
Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin,
der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im DurchschniƩ etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht
regelmäßig an den Öffnungen (diese AuskunŌ erteilte der HauptgeschäŌsführer des Handelsverbandes
Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des HauptgeschäŌsführer des
Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im DurchschniƩ mit einer
Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. In Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die
Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Bonn während des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von
einer „Nichtbeteiligungsquote" von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur
vorhandenen innerstädƟschen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potenƟell „geöffnete Fläche" von 251.200 bis
266.900 Quadratmetern.
Die FlächenrelaƟonen relaƟvieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermiƩelte Verkaufsfläche des
innerstädƟschen Einzelhandels in Bonn teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen
(„erdgeschossigen") Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günsƟger" sein. Die aus
städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung
vorgebracht werden.
6. Fazit
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt — auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten
Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen.
Demnach sind die Bonner Weihnachtsmärkte selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung
wird lediglich als Annex
Die Anlagen zu diesem Antrag liegen Ihnen bereits vor.
Mit den besten GrüßenSeite 14 von 51
6
INVALID HTMLSeite 15 von 51
1
Von:
Gesendet: Mittwoch, 22. Juli 2026 11:55
An:
Betreff: Re: Verkaufsoffener Sonntag 6. Dezember 2026 - Beanstandung durch
ver.di
Liebe
korrekt, auch dafür wird keine Önung beantragt.
Mit den besten Grüßen,
Von:
Datum: Mittwoch, 22. Juli 2026 um 11:40
An:
Betreff: AW: Verkaufsoffener Sonntag 6. Dezember 2026 - Beanstandung durch ver.di
Lieb
neben der Rathausgasse wurden ja auch noch Belderberg, Berliner Freiheit usw. beanstandet. Insofern wird
auch für diesen Bereich (s.u.) keine Ladenönung gewünscht, richtig?
Viele Grüße
Im Auftrag
Internet: www.bonn.de
Von:
Gesendet: Mittwoch, 22. Juli 2026 11:34
An:
Betreff: Re: Verkaufsoffener Sonntag 6. Dezember 2026 - Beanstandung durch ver.di
 Achtung: Absender von außerhalb der Stadtverwaltung Bonn! 
Liebe
vielen Dank für Ihre Mail.Seite 16 von 51
2
Wir sind damit einverstanden, dass die Rathausgasse aus der Beantragung heraus genommen wird.
Vielen Dank für Ihre Mühe und für die Beantragungen.
Mit den besten Grüßen,
Von
Datum: Montag, 20. Juli 2026 um 10:37
An:
Betreff: AW: Verkaufsoffener Sonntag 6. Dezember 2026 - Beanstandung durch ver.di
Lieb
ver.di hat sich auf meine anliegenden Erläuterungen zur Wenzelgasse und Bitte um erneute Stellungnahme
leider nicht gemeldet.
Ich werde jetzt aber die Beschlussvorlage für den Stadtrat auf den Weg bringen müssen.
Hinsichtlich der durch ver.di beanstandeten Önung von Geschäften in den nachfolgend genannten
Bereichen, hatte ich Sie so verstanden, dass von den genannten Bereichen ausschließlich die Wenzelgasse
geönet werden solle und insofern Ihr Antrag entsprechend zu ändern sei.
Ich bitte daher noch einmal kurzfristig um entsprechende schriftliche Bestätigung.
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Im Auftrag
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Gemeinsam Infektionskrankheiten
stoppen. Für Menschen im
Kreislauf der Armut.Kunst und KI
im Deutschen
Museum
BONN. Im Deutschen Museum Bonn
dreht sich am Samstag und Sonntag,
29. und 30. November, alles um die
Frage: „Kunst oder KI: Wer ist der
Künstler?“ An diesem Aktionswo-
chenende präsentieren die Künst-
lerin Lena Reifenhäuser und der
Robotik-Spezialist Sebastian Trella
gemeinsam, wie Künstliche Intelli-
genz im kreativen Bereich eingesetzt
werden kann und was das für das
Verständnis von Kunst bedeutet.
Die Besucherinnen und Besucher
erwarten multimediale Installatio-
nen, KI-generierte Kunstwerke und
interaktive Mitmach-Stationen.
„Eine Künstliche Intelligenz, also
eine Maschine, arbeitet in Perfekti-
on und wesentlich schneller als ein
Mensch. Aber sind es nicht genau
unsere kleinen menschlichen Fehler
oder Abweichungen, die etwas über-
haupt zu Kunst machen?“, so Rei-
fenhäuser. Als besonderes Highlight
des Aktionswochenendes wird ein
von einer KI erschaffenes Werk ent-
hüllt, das ausschließlich mit Arbei-
ten der Künstlerin trainiert wurde.
Das Aktionswochenende richtet
sich an Menschen jeden Alters und
ist im regulären Museumseintritt
des Deutschen Museums, Ahrstra-
ße 45, enthalten. Geöffnet ist am
Samstag von 12 bis 17 Uhr und am
Sonntag von 10 bis 16 Uhr. ele
Start für Auerbergs
Adventskalender
BONN. Mit einem ökumenischen
Gottesdienst am 1. Advent, Sonn-
tag, 30. November, um 18 Uhr im
Evangelischen Gemeindeforum
Auerberg, Helsinkistraße 4, beginnt
der diesjährige Lebendige Advents-
kalender in Auerberg und Graur-
heindorf. Vom 1. bis 23. Dezember
laden Familien und Einrichtungen
der beiden Ortsteile jeden Abend
zu einem geschmückten Advents-
fenster ein, um gemeinsam inne-
zuhalten und sich auf Weihnachten
einzustimmen. Die Liste der Gastge-
beradressen und Termine steht on-
line unter www.lukaskirche-bonn.
de. gue
Bezahlbares Zuhause trotz Wohnungsnot
VON JOHANNA LÜBKE
BONN. Eine junge Frau Anfang
20 aus einem finanziell schwa-
chen Elternhaus beginnt eine
Ausbildung und zieht mit ih-
rem Freund zusammen. Dann
der Schock: Sie wird ungeplant
schwanger – und ihr Freund will
das Kind nicht, trennt sich von
ihr und fordert sie auf, aus der
Wohnung auszuziehen, für die
er als alleiniger Mieter einge-
tragen ist. Verzweifelt sucht sie
auf dem angespannten Bonner
Wohnungsmarkt eine Wohnung
für sich und ihr Kind, ohne Er-
folg. Auch nach der Geburt ihrer
Tochter hat sie keinen festen
Wohnsitz. Diese junge Frau kann
nun gemeinsam mit ihrem vier
Monate alten Baby in den nächs-
ten Monaten in eine Wohnung in
Poppelsdorf einziehen, die der
Caritasverband im „Haus Espe-
ranza“ vermietet. Nach rund
einem halben Jahr Renovierung
und Sanierung in dem Haus in
der Kekuléstraße sind die drei
Zwei-Zimmer-Wohnungen ab
Ende des Jahres bezugsfertig.
Der Caritasverband hat das
Haus von dem Verein Hoffnung
für das Leben, der sich 2024
aus Altersgründen aufgelöst hat,
übernommen. Über viele Jah-
re hat der Verein Schwangere
und Frauen mit Säuglingen und
Kleinkindern bei ihrem Start ins
Familienleben unterstützt. Dazu
gehörte auch, dass der Verein
in den drei Wohnungen jungen
Familien vorübergehend ein Zu-
hause bot. Als der Verein 2022
seine Auflösung beschloss, ließ
er die bestehenden Mietverträ-
ge zu diesem Jahr auslaufen. Die
Arbeit des Vereins führt die Cari-
tas, begleitet und koordiniert von
den Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern der Schwangerschaftsbe-
ratung der Caritas, „Esperanza“,
weiter. Dementsprechend erhielt
das Haus seinen Namen.
„Wir merken, dass immer
mehr junge Frauen und junge
Familien unter Druck geraten“,
sagt Susanne Absalon, Sach-
gebietsleiterin bei „Esperanza“.
Eine bezahlbare Wohnung zu
finden, sei für viele so schwie-
rig wie noch nie, insbesondere
alleinerziehende Frauen hätten
es schwer. In die Wohnungen im
„Haus Esperanza“ ziehen nun
junge Paare und Alleinerzie-
hende mit maximal einem Kind
ein. Die neuen Mieterinnen und
Mieter sind über die Schwanger-
schafts- oder Väterberatung oder
die Frühen Hilfen schon länger
in Kontakt mit der Caritas. Die
Familienhebamme Nadine Kap-
pel berät die Bewohnerinnen
und macht Hausbesuche.
„Es ist ein Tropfen auf dem
heißen Stein“, sagt Caritasdirek-
tor Jean-Pierre Schneider den-
noch. Die Wohnungslosigkeit
in Bonn sei auf einem Höchst-
stand, Bonn habe die dritthöchs-
ten Wohnkosten in NRW. Für die
meisten jungen Familien mit
finanziellen Problemen sei eine
zentrale Wohnlage und ein klein-
kindgerechter Garten wie beim
Haus Esperanza unerreichbar.
Doch umso wichtiger sei es, dass
solche sozialen Projekte weiter-
geführt würden, so Schneider:
„Für diejenigen, die auf dem
normalen Wohnungsmarkt keine
Chance haben.“
Die neuen Bewohnerinnen
sollen maximal drei Jahre in
den Räumen wohnen können
und dann zurück in die Selbst-
ständigkeit finden. Die Miete
orientiere sich unterhalb der
ortsüblichen Vergleichsmiete
laut Mietspiegel, auch wenn es
sich nicht um Sozialwohnun-
gen handele. Ein Wohnberechti-
gungsschein ist also nicht nötig.
Finanziert wird das Haus laut
Absalon durch Spenden und die
Mietzahlungen.
Eine ungeplant schwangere
Bonnerin findet keine
Wohnung – bis sie im
„Haus Esperanza“ der
Caritas einziehen kann.
Drei kleine Wohnungen
sollen jungen Familien und
Alleinerziehenden für
begrenzte Zeit bezahlbaren
Wohnraum bieten
Esperanza-Sachgebietsleiterin Susanne Absalon (links) und Hebamme Nadine Kappel im sanierten „Haus Esperanza“. FOTO: JOHANNA LÜBKE
Anlage 1 - 2Seite 19 von 51
B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R I-II-III-IV 21Donnerstag, 27. November 2025Worauf Radfahrer in Bonn achten sollten
VON INES BRESLER
BONN. Bei einem Unfall in der Bon-
ner Nordstadt wurde am Sonntag-
nachmittag ein 57 Jahre alter Rad-
fahrer lebensgefährlich verletzt.
Wie die Polizei mitteilte, ist der
Mann am Dienstag an den Folgen
seiner schweren Verletzungen ver-
storben. Er war auf dem Radstrei-
fen der Vorgebirgsstraße unter-
wegs, als ihn eine Autofahrerin in
Richtung Innenstadt überholen
wollte. In diesem Moment scherte
der Radfahrer nach links aus, kol-
lidierte mit dem Auto und stürzte.
Ein Dashcam-Video eines parken-
den Fahrzeugs zeige den Ablauf, so
die Polizei.
Immer wieder kommt es zu töd-
lichen Unfällen mit Radfahrern.
Dabei ist die Zahl der Radunfälle
im Bereich der Bonner Polizei 2024
deutlich gesunken: Um 6,4 Prozent
und damit auf den niedrigstenWert
(574) seit mindestens zehn Jahren
ging die Zahl der verunglückten
Radfahrer zurück. Polizeipräsident
Frank Hoever führt dies auf ein Zu-
sammenspiel unter anderem von
Verkehrsraumgestaltung und Prä-
vention zurück. Tipps für mehr Si-
cherheit auf dem Rad kommen von
Polizei, ADFC und Stadt Bonn. Die
Polizei Bonn plädiert mit Verweis
auf die Straßenverkehrsordnung
für gegenseitige Rücksichtnahme
aller Verkehrsteilnehmer. „Wer am
Verkehr teilnimmt, hat sich so zu
verhalten, dass kein anderer ge-
schädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeid-
bar, behindert oder belästigt wird“,
steht dort.
Das heißt auch: Autofahrer, die
Radfahrer überholen, müssen
mindestens 1,5 Meter Abstand hal-
ten, teilt die Stadt Bonn auf ihrer
Website mit. Ist die Fahrbahn zu
eng für diesen Sicherheitsabstand,
müssen Autofahrer so lange war-
ten, bis die Fahrbahn breiter wird
oder die Fahrspur in Gegenrich-
tung frei ist und dürfen erst dann
überholen.
Simon Rott, Sprecher der Poli-
zei Bonn, rät Radfahrerinnen und
Radfahrern, die bestehenden Rad-
wege konsequent zu nutzen. Was
im Alltag oft simpel klingt, ist in der
Praxis Teil einer größeren Debatte.
Umfangreiche Veränderungen im
Radverkehr sind in Bonn umstrit-
ten. Der Rat beschloss etwa im Juli,
sich nicht ausschließlich auf die
vom ADFC vorgeschlagenen Ve-
lorouten zu konzentrieren: Wenn
auf weniger zentralen Pendelstre-
cken ohnehin gebaut wird, sollen
Markierungen direkt mit erneuert
werden.
Ein großer Teil der noch aus-
stehenden Fahrradstraßen liegt
laut Stadt auf Velorouten. Vorrang
haben eine Verbindung zwischen
dem Bonner Westen und Bad Go-
desberg sowie eine zwischen Ve-
nusberg, Südstadt und Beuel. Wie
sich die jüngsten Wahlen auf diese
Beschlüsse auswirken, ist derweil
noch offen.
Die Polizei empfiehlt Radfah-
rern, gut sichtbar zu sein. Auch der
ADFC betont, gerade jetzt im Win-
ter: Helle Kleidung mit Reflekto-
ren und reflektierende Accessoires
können die eigene Sichtbarkeit
auf der Straße erhöhen. Und: „Das
Licht am Rad sollte man so früh wie
möglich einschalten, spätestens in
der Dämmerung.“
Der ADFC rät Radfahrern im
Winter, etwas Druck aus den Rei-
fen zu lassen: Damit werde die
Auflagefläche erhöht und mehr
Stabilität gegeben. „Der Wert kann
dabei etwas unter dem auf der Rei-
fenflanke angegebenen Normal-
druck liegen, so der Fahrradclub.
Im Handel gebe es, ähnlich wie
beim Auto, auch spezielle Allwet-
terreifen für Fahrräder.
Zudem sei es ratsam, langsamer
und vorausschauender zu fahren:
„Man sollte nun früh und vorsich-
tig abbremsen – und dabei vor al-
lem die Hinterradbremse nutzen“,
gibt der ADFC mit auf den Weg.
Blockiere das Vorderrad, sei die
Sturzgefahr hoch. Wer auf Glatteis
gerät, sollte möglichst ohne Brem-
sen ausrollen.
„Zu einer Vielzahl von Unfällen
zwischen Auto- und Radfahrenden
kommt es dann, wenn das Auto
steht“, heißt auf der Internetseite
der Stadt Bonn. Ursache bei mehr
als der Hälfte der Verkehrsunfälle
zwischen Radfahrenden und ge-
parkten Autos seien plötzlich ge-
öffnete Autotüren, mit denen die
Radfahrer kollidieren. Radfahre-
nde sollten parkende Autos am
Fahrbahnrand deshalb mit einem
Mindestabstand von rund einem
Meter passieren.
Ein für Bonn typisches Risiko
für Radfahrende sind laut Rott
die Straßenbahnschienen. Häufi-
ger komme es zu Unfällen, wenn
Radfahrer mit ihren Reifen in die
Schienen geraten. Hier sei beson-
ders vorsichtiges Fahren geboten –
vor allem beim Queren der Schie-
nen oder bei nasser Fahrbahn.
Polizei, ADFC und Stadt
nennen häufige
Unfallursachen und geben
Hinweise für
mehr Sicherheit
Bei einem Unfall in der Vorgebirgsstraße ist ein 57-jähriger Mann gestor-
ben. FOTO: BENJAMIN WESTHOFFVorfreude auf Weihnachten
Bonn lädt ein: Unter
dem stimmungsvol-
len Motto „Mach hoch
die Tür“ findet am Sonntag,
dem 30. November, der letz-
te verkaufsoffene Sonntag
des Jahres statt. Von 13 bis
18 Uhr öffnen zahlreiche Ge-
schäfte in der Bonner Innen-
stadt ihre Türen und bieten
ein entspanntes Shopping-
Erlebnis in weihnachtlicher
Atmosphäre.
Einkaufen in festlicher Kulisse
Dieser Sonntag ist die ideale
Gelegenheit für Bonner Bürge-
rinnen und Bürger sowie Gäs-
te der Stadt, in Ruhe durch die
vielfältigen Angebote der teil-
nehmenden Geschäfte zu stö-
bern. Ob auf der Suche nach
dem perfekten Geschenk für
die Liebsten oder einer kleinen
Freude für sich selbst – hier
wird jeder fündig.
Weihnachtsmarkt und
Lichterglanz
Ein Highlight für viele Be-
sucher: Der Bonner Weih-
nachtsmarkt hat ebenfalls
geöffnet und lädt mit mehr
als 160 liebevoll gestalteten
Ständen zu einer Pause oder
einem genussvollen Ausklang
des Einkaufstages ein. Das
nochmals erweiterte Angebot
reicht von kunsthandwerkli-
chen Schätzen über kulina-
rische Köstlichkeiten bis hin
zu wärmenden Getränke, die
die Besucher in der wohligen
Atmosphäre des Weihnachts-
markts genießen können.
Auch in diesem Jahr hat der
Verein City-Marketing Bonn
alles darangesetzt, die Bonner
Innenstadt in eine glanzvolle
Weihnachtswelt zu verwan-
deln. Die Straßen erstrahlen in
einer atmosphärischen Weih-
nachtsbeleuchtung, die für eine
zauberhafte Stimmung sorgen.
Funkelnde Lichter und einla-
dende Dekorationen schaffen
den Rahmen für einen ent-
spannten und genussreichen
Tag fernab von Stress und Hek-
tik. Ob Shopping, Schlemmen
oder einfach Flanieren – am
30. November erwartet die Be-
sucher ein besonderes Erlebnis.
Weitere Informationen gibt es
unter www.bonn-city.de. rps
Die Bonner Innenstadt lädt zum Einkaufsbummel am verkaufsoffenen Sonntag, 30. November
Wer wochentags wenig Zeit hat, kann am 30. November den verkaufsoffenen Sonntag mit einem Weihnachtsmarktbesuch verbinden und
sich mit Geschenken eindecken. FOTOS: RANDOLF BUNGE/CITY-MARKETING BONN
Der Bonner Weihnachtsmarkt lockt jedes Jahr Gäste von Nah und Fern an.
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Anlage 1 - 3Seite 20 von 51
B O N N28 Samstag/Sonntag, 22./23. November 2025 G E N E R A L - A N Z E I G E RIIIUni Bonn
glänzt bei der
Nachhaltigkeit
BONN. Die Universität Bonn über-
zeugt erneut im internationalen QS-
Nachhaltigkeitsranking 2026 und ver-
bessert sich deutlich: Sie erreicht Platz
57 weltweit und steigt im deutsch-
landweiten Vergleich auf Rang zwei.
Das Ranking des Anbieters Quacqua-
relli Symonds bewertet, wie engagiert
Hochschulen globale ökologische
und soziale Herausforderungen an-
gehen.
Damit setzt die Uni Bonn ihren
Aufwärtstrend der vergangenen Jah-
re fort. Nachdem sie 2023 erstmals
unter die Top 100 weltweit gelangt
war, macht sie nun einen Sprung um
38 Plätze. Von über 2000 bewerteten
Hochschulen gehört sie damit zur
internationalen Spitzengruppe.
Besonders stark schneidet die Uni-
versität in mehreren Unterkatego-
rien ab. In „Equality“ erreicht sie mit
Platz 33 weltweit sogar Platz eins in
Deutschland. Auch bei „Health and
Wellbeing“ macht sie einen großen
Sprung nach vorn – von Rang 15 auf
Rang vier weltweit. In „Environmen-
tal Impact“ landet Bonn auf Platz 55
weltweit und ebenfalls auf Rang eins
in Deutschland. gue
Ergebnisse der
Klimabefragung
BONN. Die Stadt Bonn und die
Universität der Vereinten Nationen
(UNU) stellen am Mittwoch, 3.
Dezember, um 18 Uhr im Haus
der Bildung die Ergebnisse der
aktuellen Bonner Klimabefragung
vor. Anschauliche Tortendia-
gramme und Grafiken zeigen,
wie die Bonner Haushalte zum
Klimaschutz stehen: 82 Prozent der
Befragten sind überzeugt, dass mehr
Umwelt- und Klimaschutz auch
mehr Lebensqualität bringt. Über
die Resultate und ihre Bedeutung
diskutieren Dr. Simone Sandholz
(UNU), Prof. Dr. Annette Scheersoi
(Universität Bonn) und Theresa Dorn
(Bundesstadt Bonn). Die Teilnahme
ist kostenlos, eine Anmeldung über
vhs-bonn.de (Kursnummer 1372)
wird empfohlen. Weitere Infos unter
bonn.de/klimaplan. gue
„Ein Haus mit gutem Klang“
VON BERND EYERMANN
BONN. Diana weiß, was Krieg be-
deutet. Die 17-Jährige kommt aus
der Nähe von Charkiw im Nordos-
ten der Ukraine. Ihre Heimatstadt
ist längst russisch besetzt, und sie
selbst lebt seit zwei Jahren in Bonn.
„Krieg bedeutet, dass man nie wie-
der die Augen öffnet“, sagt sie an
diesem Freitagmittag auf einer im-
provisierten Bühne im Gustav-Stre-
semann-Institut (GSI). Aber sie hat
auch eine positivere Botschaft: „Es
ist nicht wichtig, welche Sprache wir
sprechen.Wichtig ist, wie wir mitei-
nander sprechen: mit Herz, Respekt
und Liebe.“
Diana gehört zu einer Theater-
gruppe der Bonner Abendrealschu-
le. Während eines einwöchigen
Workshops im GSI haben Schüler,
Lehrer und GSI-Mitarbeiter das
Stück „Der Bus des Lebens“ entwi-
ckelt, das stark biografische Züge
der jungen Schauspieler trägt und
aus dem sie nun einen kleinen Aus-
schnitt vortragen. Prominentester
Zuschauer ist der Bundespräsident.
„Wie sind Sie zu dem Stück gekom-
men?“, fragt Frank-Walter Stein-
meier. „Man sollte spielen, was man
erlebt hat“, sagt einer von Dianas
Mitspielern.
Viele von ihnen hätten Flucht-
und Kriegserfahrungen, erzählen
Birgit Straßmann und Daniel Hetzer,
die betreuenden Lehrer des Theater-
projekts, nach der kleinen Auffüh-
rung. Und dass sie nun sogar dem
Bundespräsidenten einen Teil ihres
Stücks vortragen dürfen, ist schon
etwas sehr Besonderes. „Die tun
alle so gelassen, aber wir merken,
die sind richtig stolz“, sagt Hetzer.
Steinmeier geht es an diesem Frei-
tag, an dem er auch bei der Deut-
schen Stiftung Denkmalschutz zu
ihrem 40-jährigen Bestehen zu Gast
ist, um dieWertschätzung einer Ein-
richtung der politischen Bildung.
Das Institut, das nach dem langjäh-
rigen Außenminister der Weimarer
Republik, Gustav Stresemann, be-
nannt ist, habe „in der politischen
Landschaft einen guten Klang“. Der
Präsident nennt es „ein Haus des
überlegten Wortes und des ernst-
haften Austauschs“.
Angesichts von Anfeindungen
und Ignoranz habe es die politische
Bildung in der Bundesrepublik nie
schwieriger als jetzt gehabt. Zu-
gleich sei sie nie wichtiger gewesen
als im Augenblick, fügt Steinmeier
hinzu. Sie werde zwar nur in den sel-
tensten Fällen Menschen, die falsch
abgebogen seien, auf den richtigen
Weg zurückholen,„aber sie kann die
Resilienz der Demokraten stärken“.
Schließlich sei für die Demokratie
Haltung besonders wichtig: im
Klassenraum, in Universitäten, im
politischen Alltag und in den Insti-
tutionen, so der Bundespräsident.
Doch Steinmeier wird auch kon-
kret. Im Zusammenhang mit der
„Tiktokisierung“, wie er es nennt,
spricht er von einer wabernden
Debatte, welche Rolle das Smart-
phone in den Schulen spielen und
ob es in den Unterricht einbezogen
werden soll. „Aber gilt das auch für
Grundschulkinder, auch für zwölf-,
13-Jährige, wenn die Ablenkungs-
möglichkeiten so groß sind, dass die
Kernfächer deshalb möglicherweise
vernachlässigt werden?“ Das Staats-
oberhaupt spricht sich für eine Al-
tersgrenze aus, nennt aber keine
konkrete. Es sei aber auch klar: Bei
den 15- bis 18-Jährigen komme es
darauf an, IT und das Smartphone
sinnvoll in den Unterricht zu integ-
rieren. Wichtig sei, dass die Debatte
im nächsten Jahr endlich zu einem
Abschluss komme, schreibt er der
Politik noch ins Stammbuch. Auch
klar ist Steinmeiers Haltung zu einer
sozialen Pflichtzeit für alle. Schon
vor drei Jahren habe er diesen Vor-
schlag gemacht, um mehr Begeg-
nungsräume zwischen unterschied-
lichen Gruppen in der Gesellschaft
zu schaffen. Im Zusammenhang mit
der Wehrdienst-Diskussion sieht er
wieder Chancen dafür. „Die einen
machen ihre Pflichtzeit bei der Bun-
deswehr und die anderen in sozialen
Einrichtungen“, sagt der Präsident.
So könne womöglich auch die Frage
nach derWehrgerechtigkeit eher ge-
löst werden.
Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier
würdigt die politische
Bildung des Gustav-
Stresemann-Instituts
Der Bundespräsident im Gustav-Stresemann-Institut: GSI-Präsident Erik Bettermann mit Frank-Walter Steinmeier. FOTO: BENJAMIN WESTHOFFWEIHNACHTSMARKT
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B O N NG E N E R A L - A N Z E I G E R I-II-III-IV 19Montag, 1. Dezember 2025KONZERTE
BONN
Montagskonzert 1 - Dörfer und Boulevards:
Mit Eva Maria Thiébaud (Flöte) u.a.; Werke von
Ravel, Poulenc u.a.; Konzerteinführung um 19.10
Uhr, Kammermusiksaal Beethoven-Haus, Bonn-
gasse 24 - 26, 19.30 Uhr
Rudelsingen: Mitsingkonzert mit David Rau-
terberg & Matthias Schneider, Pantheon, Beuel,
Siegburger Str. 42, 19.30 Uhr
REGION
Weihanchts-Bastelspaß: Ab 6 Jahren, Stadt-
bücherei Sankt Augustin, Markt 1, 15+16.30 Uhr
EXTRAS
BONN
Bonner Weihnachtsmarkt: Münsterplatz, Bott-
lerplatz, Friedensplatz, Innenstadt, 11 bis 21 Uhr
Ein Weihnachtslied in Prosa: Charles Dickens
gelesen von Hans-Jürgen Schatz, Contra-Kreis-
Theater, Am Hof 3 - 5, 19.30 Uhr
Film und Diskussion: Film „Amrum“ von Fatih
Akin; anschl. Diskussion mit Clara-Maria Schell-
hoss, Kinopolis, Bad Godesberg, Moltkestr. 7 - 9,
19 Uhr
Namibia & Botswana: Live-Reportage mit
Josef Niedermeier, Kinopolis, Bad Godesberg,
Moltkestr. 7 - 9, 20 Uhr
Mehr Termine: ga.de/terminkalender
VERANSTALTUNGEN
Stichproben aus
Bonner Bioabfall
BONN. Die Bonnorange nimmt vom
1. bis 12. Dezember in mehreren Bon-
ner Stadtteilen Stichproben aus der
regulären Bio- und Restabfallsamm-
lung. Betroffen sind die Nordstadt,
Holzlar, Friesdorf und Buschdorf. Ein
beauftragtes Fachinstitut untersucht
die Proben, um die Zusammenset-
zung von Bioabfall und Hausmüll in
verschiedenen Siedlungsstrukturen
zu analysieren. Ziel ist es, Erkennt-
nisse für eine bessere Abfalltrennung
und zukünftige Entsorgungsstrate-
gien zu gewinnen. gue
Die Jagd nach Geschenken
VON SOFIA GRILLO
BONN. Den ruhigen, verschlafenen
Sonntag in der Bonner Innenstadt
sucht man an diesem Wochenen-
de vergeblich. Nicht nur der Weih-
nachtsmarkt spült ähnlich große
Menschenmengen ins Zentrum wie
sonst nur an einem Samstag, son-
dern auch die Geschäfte, die am
letzten verkaufsoffenen Sonntag
in diesem Jahr zum Weihnachtsge-
schenke-Shopping einladen. Aber
werden Geschenke überhaupt noch
vor Ort gekauft und wirkt sich die In-
flation auf das Budget aus? Wie ger-
ne mögen die Kunden die offenen
Einkaufsstraßen am eigentlichen
Ruhetag? Der GA hat sich umgehört.
Nur wenige Minuten vor Laden-
öffnung um 13 Uhr steht eine gro-
ße Gruppe von Menschen vor dem
Buchhandel Thalia am Marktplatz.
Darunter auch Ursula und Michael,
ein Ehepaar aus Witterschlick. Beide
wollen nur ihren Vornamen nen-
nen. Gleich wollen sie nach Büchern
schauen, die später unter demWeih-
nachtsbaum liegen sollen. „Bücher
sind bei uns in der Familie ein großes
Thema“, sagt Michael. Weihnachts-
geschenke kaufen sie teils online,
aber gerne auch noch vor Ort.„Dann
kann man die Sachen anfassen. Und
nebenher geht man noch eine Klei-
nigkeit essen“, sagt Ursula. Die bei-
den finden es gut, dass ab und zu die
Geschäfte auch sonntags öffnen. Sie
sind zwar seit kurzer Zeit in Rente,
wissen aber noch aus ihrer Berufs-
tätigkeit, dass unter der Woche und
samstags nicht immer genug Zeit für
einen gemütlichen Bummel bleibt.
Der gleichen Meinung ist auch das
Ehepaar Anne-Rose und Bernhard,
das aus Troisdorf nach Bonn gekom-
men ist. Eigentlich wollten sich die
beiden Rentner nur mit Lebkuchen
eindecken, nun schlendern sie aber
doch ein wenig an den Schaufens-
tern vorbei. Weihnachtsgeschenke
suchen sie heute nicht. „Wir haben
schon alles online gekauft. Die En-
kel schicken den Wunsch per Inter-
netlink und wir bestellen. Auf jeden
Fall können Oma und Opa so nichts
falsch machen“, sagt Anne-Rose.
Es sei aber doch noch etwas ande-
res, im Einzelhandel einzukaufen.
„Kleidung holen wir nur in der Stadt.
Die muss man anprobieren. Außer-
dem wollen wir den Einzelhandel ja
schon weiterhin unterstützen, sonst
gibt es bald gar kein Geschäft mehr“,
so Bernhard. Die beiden schätzen
auch die Beratung – gerade in der
Buchhandlung, wo bereits das ge-
mütliche Stöbern ein Erlebnis an
sich sei, das man online nicht be-
komme.
Der Wunschzettel der 26-jährigen
Mareike aus Niederkassel ist auch
noch zum Anfassen und nicht di-
gital. Sie ist nach Bonn gekommen,
um in den Geschäften nach Wün-
schen zu schauen. Heute wird also
nur gebummelt, geguckt, der Weih-
nachtsmarkt besucht und ein Glüh-
wein getrunken. Dass dies an einem
Sonntag möglich ist, findet sie gut.
„Das ist an einem solchen Sonntag
entspannter als unter der Woche
oder samstags“, sagt sie. Sie blickt
auch entspannt auf ihr Budget für
die Weihnachtsgeschenke, die sie
ihrer Familie kaufen möchte – trotz
Inflation und steigender Lebens-
haltungskosten. „Wir haben uns oh-
nehin immer nur Kleinigkeiten ge-
schenkt, bei denen es mehr um die
Geste als um den Preis geht“, erklärt
sie. Von anderen Stadtbesuchern
hört man aber auch, dass Inflation
und steigende Kosten Thema beim
Geschenke-Kauf sind. Viele sagen,
dass zumindest die Überlegung da
ist, weniger oder günstiger zu kau-
fen, und einige berichten auch, dass
sie das Budget etwas niedriger an-
setzen und nun mehr auf Angebote
schauen, wie etwa Black-Friday-Ra-
batte.
In Kauflaune sind heute Diana
und Denise, die mit ihrer Mutter
Elisabeth durch die Bonner Innen-
stadt ziehen. Die drei sind gestern
aus dem Westerwald angereist und
verbringen das Wochenende in der
Bundesstadt. Eigentlich wollten
sie nur auf den Weihnachtsmarkt,
waren dann vollkommen über-
rascht davon, dass die Läden offen
sind, stehen nun vor Douglas und
riechen an Parfümproben. Da sich
die Gelegenheit schon einmal er-
geben hat, wollen sie auch nach
Weihnachtsgeschenken Ausschau
halten, sagen sie. Die drei geben zu,
vieles kaufen sie nur noch online,
aber zur Vorweihnachtszeit gehöre
das Shoppen in der Innenstadt ein-
fach dazu und deswegen wollen sie
sich an diesem Sonntag auch selbst
etwas kaufen – vielleicht Schuhe,
vielleicht Kleidung, sich einfach
mal was gönnen.
Am letzten verkaufsoffenen
Sonntag im Jahr sind die
Einkaufsstraßen beinahe so
voll wie samstags. Der GA
mischt sich unter
die Stadtbummler
Die Innenstadt ist am verkaufsoffenen Sonntag ebenso voll wie an einem Samstag. FOTO: SOFIA GRILLO
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42 STADTTEILE Donnerstag, 27. November 2025 Kölner Stadt-Anzeiger
VON HANS-WILLI HERMANS
Ehrenfeld. Die Nachricht von der
Neueröffnung einer Drogenkon-
takt- und Beratungsstelle an St. Pe-
ter lässt zunächst an einen Zusam-
menhang mit der aktuellen Situa-
tion um die noch relativ neue Dro-
gen- und Obdachlosenszene rund
um St. Joseph an der Venloer Straße
denken. Doch Inga Weber vom SKM
stellte klar, dass dieser Gedanke kei-
ne Rolle bei der Wahl des Standorts
gespielt habe: „Das ist eine ganz an-
dere Klientel an St. Joseph, da ist
eher die Betreuung durch Streetwor-
ker sinnvoll. Aber dafür haben wir
keine Kapazitäten“, so die Leiterin
der Einrichtung am Simarplatz 7 auf
der Eröffnungsfeier. „Aber die Poli-
zei verteilt da auch unsere Flyer, und
die Leute können gern herkom-
men.“
Derzeit verkehrt in der Kontakt-
und Beratungsstelle „Vor Ort“ Eh-
renfeld zumeist eine Stammklien-
tel, die die Einrichtung noch von
ihren früheren Räumlichkeiten in
den Kellerräumen von St. Barbara
kennen. Dort richtet das Bistum nun
ein zentrales Archiv für die Kölner
Kirchengemeinden ein, deshalb zog
man in das leerstehende ehemalige
Pfarrbüro von St. Peter um.„Lang er-
sehnt“ sei der Umzug gewesen, sagt
Weber, weil St. Barbara doch recht
abgelegen sei, am Simarplatz sei die
Einrichtung „sichtbarer“. Dr. Lud-
wig Arentz vom Kirchenvorstand
der katholischen Gemeinde beeilte
sich zu versichern, dass das Gre-
mium die Entscheidung über die
Vermietung der Räume an „Vor Ort“
Ehrenfeld „einstimmig“ getroffen
habe. Denn von der Idee einer Kon-
takt- und Beratungsstelle für dro-
genkranke Menschen waren die
Neuehrenfelder Katholiken anfangs
ganz und gar nicht begeistert. Initi-
iert hatte der frühere Pfarrer an St.
Peter, Franz-Heiner Schwirten, das
Hilfsprojekt. „Als ich 1987 meine
Stelle antrat, hatte ich viele Proble-
me mit Drogenabhängigen, sie
klopften ständig an meine Tür.“ Zu-
sammen mit der damaligen Gemein-
deschwester überlegte er, wie man
den Suchtkranken helfen könnte,
schließlich gründete Schwirten zu-
sammen mit seinem damaligen
evangelischen Kollegen Siegfried
Kuttner einen Träger- und Förder-
verein, der die Drogenkontaktstelle
mit dem SKM aufbaute. Der SKM
trug die Verantwortung für die in-
haltliche Arbeit. Doch es war
schwer, passende Räume zu finden.
„Die Leute hatten Angst vor Zustän-
den wie in der Innenstadt, sie woll-
ten nicht, dass überall Spritzen he-
rumliegen. Sie glaubten noch, sie
lebten in einer heilen Welt“, erzählt
Franz-Heiner Schwirten, der mitt-
lerweile im Ruhestand ist. So
brauchte man einen gewissen „Vor-
lauf“, erst 1995 wurde ein geeigne-
terRaumgefunden: einContainer in
der Schönsteinstraße. Der musste
13 Jahre später dem Neubau des Ca-
ritas-Seniorenzentrums weichen.
2008 ging es deshalb nach St. Barba-
ra, dort stieß man bei den Anwoh-
nern erneut auf große Skepsis: „Erst
der Bezirkspolizist konnte sie eini-
germaßen beruhigen.“
Die Diplom-Sozialpädagogin Car-
men Dargel ist von Anfang an dabei
und bestätigt, dass die „heile Welt“
schon vor 30 Jahren reine Fiktion
war: „Zu uns kommen Obdachlose
und Menschen ohne Pass, aber auch
Mediziner oder Krankenschwes-
tern, wir haben hier die ganze Viel-
falt von Ehrenfeld.“ An drei Tagen in
der Woche ist das Café als zwanglo-
serTreffpunktgeöffnet,aberdiedrei
festangestellten Mitarbeiterinnen
mit zusammen 70 Wochenstunden
beraten Suchtkranke auch an den
anderen Tagen nach Terminabspra-
che. Dann geht es beispielsweise um
Schulden, Hilfe bei Problemen mit
Behörden oder die Vermittlung von
Therapie. Bei „Vor Ort“ kann man
aber auch duschen oder seine Wä-
sche waschen– ähnlich wie im„Gul-
liver“ am Hauptbahnhof.
Die Zielgruppe sind zunächst
Menschen, die von illegalen Drogen
abhängig sind - inklusive Cannabis,
das derzeit einen Sonderstatus hat.
Im Laufe der Zeit hat es sich aber als
sinnvoll und notwendig erwiesen,
auch die Angehörigen der direkt Be-
troffenen in die Beratung einzube-
ziehen. Ein großer Erfolg sei das An-
gebot für Kinder von Drogenabhän-
gigen, bei dem die Kleinen ohne
Druck im Spiel von ihren Problemen
erzählen können. „Etwa 80 Drogen-
kranke und ihre Familien erreichen
wir derzeit“, erzählte Carmen Dar-
gel, „sie kommen teilweise aus Bo-
cklemünd, Bickendorf und Bilder-
stöckchen.“
Neues Konzept der Stadt
Auch Jens Rösken, SKM-Vorstand
im Bereich Sozialpolitik, war zur Er-
öffnung gekommen und lobte in sei-
nem Grußwort das neue Drogenhil-
fekonzept der Stadt. Mit zusätzlich
rund 17 Millionen Euro zu den bis-
lang 3,5 Millionen jährlich, sollen
unter anderem drei große Drogen-
hilfezentren gebaut werden: in der
Innenstadt, im Rechtsrheinischen
und im Linksrheinischen. „Das ist
auch dringend notwendig“, so Rös-
ken. „Aber die dezentralen Bera-
tungsstellen werden ihre Bedeu-
tung ganz sicher behalten.“
Das Café in der Kontakt- und Beratungs-
stelle, Simarplatz 7, ist dienstags von 12
bis 16 Uhr sowie mittwochs und don-
nerstags von 12 bis 15 Uhr geöffnet. Die
Termine von Beratungsgesprächen
können telefonisch unter 0221/550 63
63 verabredet werden. Oder per Mail.
suchthilfe-ehrenfeld@skm-koeln.de
Longerich. „Verändert Kabarett die
Welt?“ lautet das Thema am Diens-
tag, 25. November, ab 19.30 Uhr
beim Diskussionsabend im Rahmen
der Reihe „Longericher Gespräche“
im Pfarrheim der Immanuelkirche,
Paul-Humburg-Straße 7-11. Im Ge-
denken an den Kabarettisten Hanns
Dieter Hüsch, der im laufenden Jahr
seinen 100. Geburtstag gefeiert hät-
te, gibt es einen Abend mit Lesung,
Musik und anschließendem Ge-
spräch. Eintritt frei. (bes)
Köln. Die städtischen Bezirkssport-
anlagen sowie die vier größten be-
ziehungsweise am stärksten fre-
quentierten städtischen Sportanla-
gen im Kölner Stadtgebiet werden
sukzessive mit automatisierten ex-
ternen Defibrillatoren (AED) ausge-
stattet. Bei sportlicher Belastung
besteht ein erhöhtes Risiko für
plötzliche Herztode. Automatisier-
te externe Defibrillatoren unter-
stützen Ersthelfende im Falle eines
plötzlichen Herzstillstandes dabei,
sofort die lebensrettenden Maßnah-
men einleiten zu können. Da sie spe-
ziell für Laien konzipiert wurden,
sind sie auch ohne Fachkenntnisse
anwendbar.
Neben den Bezirkssportanlagen
werden somit künftig auch auf
Großsportanlagen wie beispielswei-
se dem Fühlinger See oder dem
Sportpark Müngersdorf ebenso wie
etwa auf der Tennisanlage im Stadt-
wald oder der Sportanlage an den
Poller Wiesen, Defibrillatoren zu
finden sein. Die Installation der Ge-
räte erfolgt an zentralen Stellen in
den Gebäuden, die während der
Sportbetriebszeiten nahezu durch-
gängig erreichbar sind. Durch eine
gut sichtbare Ausschilderung sind
sie zudem im Notfall schnell auf-
findbar.
Die neun Sportanlagen mit AED
nach Bezirken: Bezirk Innenstadt:
Sportanlage Reitweg. Bezirk Ro-
denkirchen: Jean-Löring-Sport-
park, Sportanlage Sürther Feld. Be-
zirk Lindenthal: Bezirkssportanlage
Weiden, Sportpark Müngersdorf,
Tennisanlage Stadtwald. Bezirk Eh-
renfeld: Bezirkssportanlage Ever-
hardstraße. Bezirk Nippes: Bezirks-
sportanlage Scheibenstraße. Bezirk
Chorweiler: Bezirkssportanlage Me-
rianstraße, Sport- und Erholungs-
anlage Fühlinger See. Bezirk Porz:
Sportanlage Humboldtstraße,
Sportanlage Poller Wiesen. Bezirk
Kalk: Höhenberger Sportpark. Be-
zirk Mülheim: Bezirkssportanlage
Thuleweg. (red)
Nippes. Letztmals im laufenden Jahr
lädt die Baugruppen-Hausgemein-
schaft „Wunschnachbarn“, Auf dem
Stahlseil 7, am Freitag, 28. Novem-
ber,zuihremRepair-Caféein.Geöff-
net ist wiederum von 15 bis 17 Uhr.
Wie immer können Gäste ihre defek-
ten Elektro-Kleingeräte, Holz-
gegenstände und Fahrräder mit-
bringen; gemeinsam mit dem eh-
renamtlichen Werkstatt-Team wird
eine Reparatur versucht.
Wartezeiten lassen sich im Café
im Erdgeschoss bei Kaffee und Ku-
chen überbrücken. Reparaturen an
Computern, Handys, Flachbild-
schirmen, Mikrowellen und anderen
komplexen elektronischen Geräten
sind leider nicht möglich, ebenso
gibt es keine Nähmaschinen-In-
standsetzung mehr.
Maximal zwei Teile pro Haushalt
können mitgebracht werden. Das
Angebot ist kostenfrei, Spenden
sind allerdings möglich. Diese flie-
ßen in den Betrieb der Werkstatt und
in ein unterstütztes Werkstattpro-
jekt auf Madagaskar oder ein ande-
res soziales Projekt in Köln. Das
nächste Café ist für Ende Januar
2026 geplant. (bes)
www.wunschnachbarn.de/werkstatt
Ehrenfeld.. „Kölle kommt zu dir“
heißt die Veranstaltung, zu der die
Seniorenvertretung Ehrenfeld für
Donnerstag, 27. November, um 15
Uhr ins Johanniter-Stift Ehrenfeld,
Mechternstraße 28, einlädt. Beim
„Stadtrundgang im Sitzen“ erklingt
der „Dicke Pitter“, man schaut sich
die Hüs“cher om Aldermaat an, die
engen Gassen der Altstadt und Vater
Rhein.
Dazu gibt's Geschichten us dem
Fastelovend, von fleißigen Heinzel-
männchen und dem verliebten Jan
von Werth sowie kölsche Lieder von
WilliOstermannbiszudenBläckFö-
öss. Der Eintritt zu dem Rundgang
ist frei. (hwh)
Mauenheim. Zum Adventsmarkt in
seinen neuen, 2024 eröffneten Räu-
men an der Bergstraße 36 in Mau-
enheim lädt am Sonntag, 30. Novem-
ber, das Team des Kölner Geburts-
hauses ein. Beginn ist um 16 Uhr. Es
warten kleine Geschenkartikel und
Leckereien, auch der Nikolaus kommt
an dem Nachmittag vorbei. Eintritt
frei. (bes)
Ab sofort „besser sichtbar“: Doris Baraczan, Heike Schnorrenberg, Inga Weber und Carmen Dargel (v.l.) sind mit ihrer Beratungsstelle kürzlich an den Simarplatz
umgezogen. Foto: Hans-Willi Hermans
Inga Weber,
Leiterin Drogenkontaktstelle
Das ist eine ganz
andere Klientel an
St. Joseph, da ist eher die
Betreuung durch
Streetworker sinnvoll
Drogenhilfezentrum am Simarplatz
Sozialdienst Katholischer Männer zieht in ehemaliges Pfarrbüro von St. Peter
Lesung und Musik
in Pfarrheim
Sportanlagen mit
Defibrillatoren
ausgestattet
Nachbarn
helfen beim
Reparieren
Senioren machen
„Stadtrundgang
im Sitzen“
NOTIERT
www.sielmann-stiftung.de/testament
Was bleibt? Mein Erbe.
Für unsere Natur.
Helfen auch Sie mit, den Verlust der Artenvielfalt zu stoppen,
bedrohte Tierarten und ihre Rückzugsgebiete zu schützen,
um sie für nachfolgende Generationen erlebbar zu machen.
Geben Sie eigene Werte weiter: mit einem Testament zu
Gunsten der Arbeit der gemeinnützigen Heinz Sielmann
Stiftung. Wir fördern Natur- und Umweltschutz sowie das
Naturerleben – auch für Kinder.
Deshalb setzt sich die Stiftung, ganz im Sinne ihres Gründer-
paares (dem legendären Tierlmer Heinz Sielmann und seiner
Frau Inge Sielmann), mit viel Leidenschaft und aller Kraft für
die Vielfalt der Natur und ihrer Erhaltung ein.
Ein kostenfreier Ratgeber zum Thema Testament und
Engagement liegt für Sie bereit. Wir beantworten Ihre
Fragen und beraten Sie gerne unter 05527 914 419
Foto: © Adobe Stock/WildMedia
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MIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
30.11.2025 von 13.00 bis 18.00 Uhr
22.02.2026 KÖLN
THEATER AM TANZBRUNNEN // 20:00 UHR
TICKETS: eventim Vorverkaufsstellen, alle örtlichen Vorverkaufsstellen
Die erfolgreichste Musicalgala mit den Starsolisten der Musicalszene
Anlage 1 - 8Seite 25 von 51
Kölner Stadt-Anzeiger Samstag, 29. November 2025 27RHEIN-SIEG
VON CORDULA ORPHAL
Neunkirchen-Seelscheid. Viel Bewe-
gung gab es auf dem Bildungscam-
pus der Gemeinde Neunkirchen-
Seelscheid oberhalb des Rathauses.
Nach dem Neubau von Mehrzweck-
halle und Einfeldsporthalle sowie
der Umgestaltung des Schulhofs
wird eine alte Halle abgerissen. Da-
für müssen ab der kommenden Wo-
che Zuwege gesperrt werden. Bis
Jahresende sollten die Arbeiten ab-
geschlossen sein, teilt die Verwal-
tung mit. Das hänge aber von der
Witterung ab. Sprich: Winterliches
Wetter könnte zu Verzögerungen
führen.
Für die Dauer der Arbeiten wird
die gesamte Baustelle durch einen
Bauzaun abgesperrt. Dies führt zu
folgenden Einschränkungen: Die
Feuerwehrzufahrt über die Rathaus-
straße in Richtung Kindergarten
kann während der Bauzeit nicht ge-
nutzt werden. Die Zuwegung und
Zufahrt in der Rathausstraße ist bis
voraussichtlich Jahresende voll-
ständig gesperrt.
Das Baustellenlager wird auf
einem Teil des Schulhofes der
Grundschule eingerichtet. Der di-
rekte Weg zum Haupteingang der
Mehrzweckhalle über den Schulhof
der Gesamtschule und die Rathaus-
straße steht nicht zur Verfügung.
Besucherinnen und Besucher der
Mehrzweckhalle werden gebeten,
während der Bauphase den Weg
über den Schulhof der Grundschule
sowie zwischen dem Neubau der
Einfachsporthalle und der Mehr-
zweckhalle über die neue Zufahrt zu
nutzen.
Jeder erforderliche Schutz wird
laut Gemeinde während der Abriss-
arbeiten sichergestellt. Die beauf-
tragte Firma sei „verpflichtet, not-
wendige Teilsperrungen frühzeitig
mitzuteilen und die dafür erforder-
lichen Genehmigungen einzuho-
len“.
Troisdorf. Einen neuen Vorstand ha-
ben die Mitglieder von Bündnis
90/Die Grünen in Troisdorf gewählt.
Dabei wurden Nada Catic und Felix
Schiller zu Vorsitzenden gewählt,
politischer Geschäftsführer ist Se-
bastian Krauß, der auch in der Grü-
nen Jugend aktiv ist. Stefanie
Schreiber übernimmt das Amt der
Schatzmeisterin, Beisitzerinnen
sind Martina Janssen und Bettina
Bellinghaus. In gleicher Funktion
wird Alexander Haubrichs dem Vor-
stand angehören. Nada Catic ist das
einzige Mitglied des bisherigen Vor-
stands, das auch in der neuen Füh-
rungsriege vertreten ist. Erkan Zor-
lu, Heinz Moll, Florian Zimmer-
mann, Ulrike Tesch, Saniye Akbas
und Andreas Baader, die ausge-
schieden sind, wurden mit Dank ver-
abschiedet. (dk)
Siegburg. Um das„geheime Innenle-
ben der Elektrogeräte“ geht es bei
einer Aktion der Umweltberatung
Siegburg zur Europäischen Woche
der Abfallvermeidung. Wie viele
wertvolle Rohstoffe in Elektrogerä-
ten stecken, ist Gegenstand der Aus-
stellung „Alles andere als Schrott!
Unsichtbare Ressourcen in Elektro-
geräten“ vom 2. bis 12 Dezember in
der Stadtbibliothek Siegburg. The-
ma ist auch der sogenannte ökologi-
sche Rucksack, der den gesamten
Materialbedarf eines Produktes
über seinen Lebenszyklus hinweg
enthält, von der Herstellung bis zur
Entsorgung. Am 4. und 11. Dezem-
ber jeweils von 10 bis 12 Uhr können
Besucher am Aktionsstand ihr Wis-
sen rund um den Ressourcen-Ruck-
sack testen. Zudem gibt es eine Ent-
scheidungshilfe zum Reparieren.
Denn allzu häufig lägen defekte Ge-
räte in der Schublade, obwohl sie mit
geringem Aufwand wieder zum Lau-
fen gebracht werden könnten. (ah)
wochederabfallvermeidung.de
VON DIETER KRANTZ
Siegburg. Der Abriss der alten Schule
im Haufeld verzögert sich weiter:
Wie die Siegburger Stadtverwaltung
am Freitag mitteilte, liegt das nach
wie vor am Streit um das Vergabe-
verfahren. Ein bei der EU-weiten
Ausschreibung unterlegener Bieter
hatte bei der Vergabekammer
Rheinland eine Nachprüfung des
Ausschreibungsergebnisses veran-
lasst.
Die Kammer habe den Siegburger
Stadtbetrieben nach sieben Mona-
ten „in diesem Verfahren in allen
Punkten Recht gegeben“, teilt die
Stadt Siegburg mit. Allerdings habe
der unterlegene Bieter von seinem
Einspruchsrecht Gebrauch gemacht
und beim Oberlandesgericht Düs-
seldorf Beschwerde gegen die Ent-
scheidung der Kammer eingelegt.
Über die Beschwerde werde wohl
nicht vor August 2026 entschieden,
teilte Stadtbetriebevorstand André
Kuchheuser in einem Brief an die
Anwohnerschaft mit.
Fast 50 Jahre lang lief im Haufeld
der Schulbetrieb der Hauptschule
Innere Stadt; im Juni 2012 war damit
Schluss. Vereine und Initiativen,
zeitweilig auch Geflüchtete waren
dort untergebracht. In Zukunft soll
auf der Fläche eine Wohnbebauung
entstehen, als Teil des Masterplans
Haufeld.
Der Abriss der Schule werde, ein-
mal begonnen, wohl ein Dreiviertel-
jahr dauern, hatte im Mai der städti-
sche Projektsteuerer Kaj Jensen an-
gekündigt. Etwa eine Million Euro
werde das kosten.
VON KARSTEN BRANDT
Rhein-Sieg-Kreis. Zum ersten Mal
gibt es eine detaillierte Analyse der
sogenannten Globalstrahlung für
den östlichen Rhein-Sieg-Kreis. Be-
rücksichtigt wurden die Messstatio-
nen in Troisdorf-Rotter See und
Sankt Augustin. Die Monatswerte
zeigen den starken Anstieg der Son-
neneinstrahlung im Frühling.
Die Messdaten liefern ein genaues
Bild der gesamten solaren Leistung
im östlichen Rhein-Sieg-Kreis. Die
Auswertung zeigt deutlich: In die-
sem Jahr erreichten die Monate
März, April, Mai und Juni außerge-
wöhnlich hohe Summen der Global-
strahlung von bis zu 180 Kilowatt-
stunden.
Unter Globalstrahlung wird die
gesamte Strahlungsenergie der
Sonne verstanden, die auf einen
Quadratmeter horizontaler Fläche
trifft. Dabei geht es um direkte Son-
neneinstrahlung und diffuse Hellig-
keit von Wolken. Die Messwerte
können sehr gut als Orientierung
dienen, etwa für Besitzerinnen und
Besitzer von Balkonkraftwerken
oder Photovoltaikanlagen auf dem
Hausdach.
Klarer Trend über das Jahr
Im Gegensatz dazu wird die häufig
genannte meteorologische Sonnen-
scheindauer nur registriert, wenn
eine bestimmte Strahlungsstärke
(120 Watt pro Quadratmeter) über-
schritten wird. Deshalb wirkt es für
uns Menschen oft so, als gäbe es
mehr Sonnenstunden, als tatsäch-
lich meteorologisch gemessen wer-
den. Daher ist die Globalstrahlung
für Energiefragen der deutlich aus-
sagekräftigere Wert.
Die Daten zeigen einen klaren
Trend: Die Globalstrahlung im
Rhein-Sieg-Kreis nimmt seit Jahren
zu. Während der durchschnittliche
Jahreswert zwischen 1981 und 2010
noch bei circa 1000 Kilowattstunden
pro Quadratmeter lag, erreicht er in-
zwischen fast 1100 Kilowattstunden
pro Quadratmeter. Im östlichen
Kreisgebiet fällt der Wert geringfü-
gig niedriger aus, insgesamt liegen
die Zahlen der vergangenen Jahre je-
doch auf einem sehr hohen Niveau.
Für das laufende Jahr können wir
sogar einen Rekordwert von rund
1200 Kilowattstunden pro Quadrat-
meter erwarten. Das Jahr 2025 war
damit außergewöhnlich sonnig –
und entsprechend ertragreich für
Besitzerinnen und Besitzer von So-
laranlagen. Die höchste Global-
strahlung gab es mit knapp 180 Kilo-
wattstunden im Monat Juni. Mai
und Juli liegen mit etwas über 160
Kilowattstunden nur knapp da-
runter. Auch April und August blei-
ben noch bei über 140 Kilowattstun-
den in der Monatssumme. Rapide
weniger wird es erst mit den Mona-
ten März und September, obwohl
auch hier noch jeweils 100 Kilowatt-
stunden erreicht werden. Am we-
nigsten Sonneneinstrahlung gab es
im Januar, Februar, Oktober und No-
vember. Aber auch ein schwächerer
Herbst wirkt sich kaum auf das Ge-
samtergebnis aus, denn die sonnen-
armen Monate tragen nur einen ge-
ringen Anteil zur Jahresbilanz bei.
Deutlich wird das zum Beispiel an
den Tageswerten im November
2025. Hier schlägt an den meisten
Tagen die Globalstrahlung nur mit
geringen Werten von 0,2 bis höchs-
tens 1,7 Kilowattstunden zu Buche.
Für diesen Samstag, 29. Novem-
ber, ist mit vier bis fünf Stunden
spürbarem Sonnenschein zu rech-
nen– ein guter Wert für diese Jahres-
zeit. Solaranlagen können dabei
nochmals Erträge von mehr als einer
bis zu 1,5 Kilowattstunden pro
Quadratmeter erzielen. Insgesamt
bleibt die Sonnenausbeute im No-
vember und Dezember jedoch saiso-
nal bedingt niedrig.
Die alte Einfachsporthalle auf dem Bildungscampus Neunkirchen wird bis En-
de des Jahres abgerissen. Foto: Quentin Bröhl
Besitzer von Solaranlagen können mit einem höheren Ertrag rechnen. Symbolfoto: dpa
Sensor zur Messung der Global-
strahlung. Foto: Donnerwetter.de
Sperrungen für
Hallenabriss
Sporthalle soll bis Jahresende verschwinden –
Weg über Schulhof steht nicht zur VerfügungWechsel im
Vorstand
der Grünen
Aktionen zur
Woche der
Abfallvermeidung
Abriss der
Haufeld-Schule
verzögert sich
Ursache ist ein
Rechtsstreit mit dem
unterlegenen Bieter
Ein sonniges Jahr für Solaranlagen
Die Globalstrahlung hat im Rhein-Sieg-Kreis deutlich zugenommen – Wert bestimmt Energie des Sonnenlichts
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MIT VERKAUFSOFFENEM SONNTAG
30.11.2025 von 13.00 bis 18.00 Uhr
Anlage 1 - 9Seite 26 von 51
Seite 1 von 1
Pressemitteilung
Mach hoch die Tür: Festlicher Einkaufsbummel am verkaufsoffenen Sonntag, 30. November 2025
Bonn lädt ein: Unter dem stimmungsvollen Motto „Mach hoch die Tür“ findet am Sonntag, dem 30.
November 2025, der letzte verkaufsoffene Sonntag des Jahres statt. Von 13:00 bis 18:00 Uhr öffnen
zahlreiche Geschäfte in der Bonner Innenstadt ihre Türen und bieten ein entspanntes Shopping-Erlebnis
in weihnachtlicher Atmosphäre.
Einkaufen in festlicher Kulisse
Dieser besondere Sonntag ist die ideale Gelegenheit für Bonner Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der
Stadt, in Ruhe durch die vielfältigen Angebote der teilnehmenden Geschäfte zu stöbern. Ob auf der Suche
nach dem perfekten Geschenk für Ihre Liebsten oder einer kleinen Freude für sich selbst – hier wird jeder
fündig.
Weihnachtsmarkt und Lichterglanz
Ein Highlight für viele Besucher: Der Bonner Weihnachtsmarkt hat ebenfalls geöffnet und lädt mit über
160 liebevoll gestalteten Ständen zu einer Pause oder einem genussvollen Ausklang des Einkaufstages
ein. Das nochmals erweiterte Angebot reicht von kunsthandwerklichen Schätzen über kulinarische
Köstlichkeiten bis hin zu wärmende Getränke, die Sie in der wohligen Atmosphäre des schönsten
Weihnachtsmarkts im Rheinland genießen können.
Weihnachtsstimmung, wie sie sein sollte
Auch in diesem Jahr hat der city-marketing bonn e.V. alles darangesetzt, die Bonner Innenstadt in eine
glanzvolle Weihnachtswelt zu verwandeln. Die Straßen erstrahlen in einer atmosphärischen
Weihnachtsbeleuchtung, die für eine zauberhafte Stimmung sorgen. Funkelnde Lichter und einladende
Dekorationen schaffen den perfekten Rahmen für einen entspannten und genussreichen Tag fernab von
Stress und Hektik.
Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, die weihnachtliche Atmosphäre der Bonner Innenstadt in
vollen Zügen zu genießen. Ob Shopping, Schlemmen oder einfach Flanieren – am 30. November
erwartet Sie ein unvergessliches Erlebnis.
Weitere Informationen und Tipps finden Sie unter www.bonn-city.de.
Zur Veröffentlichung ab sofort.
Kontaktdaten:
city-marketing bonn e.V.
Maike Reinhardt
Geschäftsführung
Postfach 75 87
53075 Bonn
Weitere Neuigkeiten rund um city-marketing bonn e.V. und die Bonner Innenstadt finden Sie im
Internet unter www.bonn-city.de
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   . 
43   $  3' +  79 30


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1
EHV BN-RS-EU | Adalbert von der Osten
Von:
Gesendet: Freitag, 28. April 2017 12:27
An:
Cc:
Betreff: Berechnung der Verkaufsfläche in der Bonner Innenstadt
Sehr geehrte
sehr geehrte
Ihrer Bitte um Berechnung der Verkaufsfläche in der Bonner Innenstadt komme ich gerne nach.
Die räumliche Abgrenzung des Bereiches ergibt sich in Analogie zur
Gestaltungs- und Werbesatzung der Stadt Bonn für die Innenstadt:
Acherstraße 1 – 30, Am Hauptbahnhof 1 – 8, Am Hof 1 – 36, Am Neutor 1 – 8,
An der Schlosskirche 1 – 4, Belderberg 2 – 32, Berliner Freiheit 21, 36, 36A,
Bertha-von-Suttner-Platz 1 - 25, Bischofsplatz 1-4, Bonngasse 1 – 30, Bottlerplatz
1 – 12, Budapester Straße 1 – 23, Brüdergasse 1 – 31, Cassiusgraben,
Dreieck 1 – 20, Florentiusgraben 1 – 60, Franziskanerstraße 1 - 16, Friedensplatz
1 – 16, Friedrichstraße 1 – 64, Fürstenstraße 1 – 8, Gangolfstraße 2 – 15,
Gerhard-von-Are-Straße 1 – 8, Giergasse 2, In der Sürst 1 – 10, Kaiserplatz 1 -
22, Kasernenstraße 1 – 7b, 22 - 32, Kesselgasse 1 – 5, Markt 1 – 42, Marktbrücke
1 – 4, Martinsplatz 1 – 9, Mauspfad 2 – 10, Maximilianstraße 1 – 46, Mühlheimer
Platz 1, Münsterplatz 1 – 30, Münsterstraße 1 – 20, Noeggerathstraße 1,
Oxfordstraße 1 - 24, Poststraße 1 - 36, Rathausgasse 5 – 38, Remigiusstraße 1
– 20, Remigiusplatz 1 – 6, Rheingasse 2, Sternstraße 1 – 100, Sterntorbrücke 1
– 17, Stockenstrasse 1 – 19, Thomas-Mann-Straße 1 – 64, Vivatsgasse 1 – 14,
Wenzelgasse 1 – 44, Wesselstraße 1 – 16, Wilhelmstraße 1 – 23, Windeckstraße
1 – 7.
Anlage 7 (Seite 1)Seite 32 von 51
2
In diesem so abgegrenzten Bereich befindet sich derzeit eine aufsummierte „reine“ Verkaufsfläche
von 132.000 qm.
Darin sind also NICHT enthalten bspw. Gaststätten, Spielsalons, Reisebüros, Handwerk (z.B.
Bäcker, Friseure) etc.
Die Datengrundlage für die Berechnung ist die kontinuierlich fortgeschriebene Datenbank,
welche die Grundlage zur Erstellung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes bildete.
Der Verlust von Einzelhandelsflächen durch den Abriss der Südüberbauung sowie
der Umbau des ehem. Butlers (Einzelhandel) zur Postbank (Finanzdienstleitungen) sind bereits
berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Arnulf Marquardt-Kuron
Anlage 7 (Seite 2)Seite 33 von 51
3
Bleiben Sie mit dem mehrmals in der Woche erscheinenden Newsletter 'BonnLive online' auf dem Laufenden. Informationen aus dem
Rathaus, Veranstaltungstipps und aktuelle Nachrichten jetzt im Abo, kostenlos unter www.bonn.de
Recyclingpapierfreundlichste Stadt Deutschlands 2010 bis 2016.
Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss.
Internet www.bonn.de
Anlage 7 (Seite 3)Seite 34 von 51
Name Flurstück Quardratmeter
Acherstraße 1263 685
Bonngasse 350 1884
Bottlerplatz 1611 2637
Brüdergasse 329 2035
Dreieck 1261 744
Friedensplatz 1684 3288
Friedensplatz 2 1756 660
Friedensplatz 3 1685 568
Friedrichstraße 360 1174
Friedrichstraße 2 244 747
Friedrichstraße 3 1815 1882
Fürstenstraße 1267 726
Gangolfstraße 1508 1262
In der Sürst 1500 1146
Markt 351 5539
Marktbrücke 272 + 1291 298
Martinsplatz 1527 3299
Münsterplatz 1260 + 1737 10237
Poststraße 1757 2317
Remigiusplatz 1266 + 1321 1607
Remigiusstraße 1265 1516
Sternstraße 1339 2182
Sternstraße 2 1755 1503
Vivatsgasse 1720 2321
Wenzelgasse 361 759
Name Flurstück Quardratmeter
Am Hof 1268 3397
Am Neutor 1514 579
Bischofsplatz 355 1996
Budapester Straße 1492 + 1530 + 1755 3164
Kaiserplatz 346 4879
Kasernenstraße 1 1723 720
Kasernenstraße 2 226 492
Mauspfad 1304 556
Maximilianstraße 1727 1258
Maximilianstraße 2 943 6568
Rathausgasse 250 2221
Sterntorbrücke 1474 794
Stockenstraße 354 1298
Thomans-Mann-Straße 115 + 1035 + 1682 7171
Wesselstraße 1513 1103
Wilhekmstraße 2 237 251
Wilhelmstraße 236 294
Veranstaltungsflächen
Erstellt von:
Angaben beruhen auf Basis der ALK - Liegenschaftskarte DKKM 500 - Copyright Bundesstadt Bonn 2017
Zuwegungsflächen
Anlage 8Seite 35 von 51
Öffnung der Einzelhändler (Mitglieder CM) 01.10.2017 (BonnFest 2017)
Firma 1 Firma 2 Straße Nr PLZ Ort geschlossen Anteil in %
AppelrathCüpper Bonn Postraße 26 53111 Bonn Einzelhandel
Bonner Goldschmiede Markus Ebeling Münsterstr. 19 53111 Bonn Einzelhandel
Briefmarkenhandlung Jansen Sven Klauke Friedrichstraße 23 53111 Bonn Einzelhandel
BüroConcept&RaumDesign Brüdergasse 31 53111 Bonn Einzelhandel 1
Dancker der Optiker Ludwig Giesecke-Dancker Sternstraße 24 53111 Bonn Einzelhandel
Der kleine Laden Budapester Str. 5 53111 Bonn Einzelhandel
Parfümerie Douglas Deutschland GmbH Sternstraße 54 53111 Bonn Einzelhandel
Feldmann-Optic Inh.G.Jonen Wenzelgasse 16 53111 Bonn Einzelhandel
Fielmann AG & Co. OHG Markt 34 53111 Bonn Einzelhandel
Galeria Kaufhof GmbH Filiale Bonn AWIN 001000210000 51141 Köln Einzelhandel
Juwelier Oliver Hoffmann e.K. Sternstraße 42 53111 Bonn Einzelhandel
Karstadt Warenhaus GmbH Karstadt Bonn Poststraße 23 53111 Bonn Einzelhandel
Thomas Kersting GmbH Sternstraße 38 53111 Bonn Einzelhandel
Köttgen Hörakustik GmbH & Co. KG Rathausgasse 18 53113 Bonn Einzelhandel 1
Wilhelm Kröber GmbH & Co. KG Sternstraße 73 53111 Bonn Einzelhandel
Reisebüro Langer Sylvia Pütz Berliner Platz 2 53111 Bonn Einzelhandel 1
Leo's Jeans Handels GmbH Otto-Hahn-Str. 25 35510 Butzbach Einzelhandel
Liebenswert GBR Bottlerplatz 8 53111 Bonn Einzelhandel 1
Löwen Apotheke Markt 35 53111 Bonn Einzelhandel
Münster-Apotheke Dr. Alexandra Raasch Münsterplatz 22 53111 Bonn Einzelhandel
OLYMP Stores GmbH & Co. KG Fil. 138 OLYMP Bonn Höpfigheimer Straße 19 74321 Bietigheim-BissingEinzelhandel
Optic Himmrich Am Dreieck 8 53111 Bonn Einzelhandel
Robert Ley Postfach 1182 53861 Euskirchen Einzelhandel
Sanitätshaus Büchner GmbH Bonngasse 2 53111 Bonn Einzelhandel 1
M. Richarz KG In der Sürst 9 53111 Bonn Einzelhandel
H. Schwaeppe GmbH Sternstraße 29 53111 Bonn Einzelhandel
Shirtland Broich & Bergweiler GbR Bonngasse 19 53111 Bonn Einzelhandel 1
SinnLeffers GmbH Batheyer Str. 115 58099 Hagen Einzelhandel
Sportpartner Bonn Wenzelgasse 25 53111 Bonn Einzelhandel
Stadtbrotbäcker Rott Stiftsplatz 4 53111 Bonn Einzelhandel
Telekom Shop Vertiebsgesellschaft mbH Landgrabenweg 147, Bonn c/o Postfach 4005 147 49030 Osnabrück Einzelhandel
Thalia Universiätsbuchhandung GmbH Im Metropol Markt 24 53111 Bonn Einzelhandel
The Body Shop Germany GmbH Georg-Glock-Straße 18 40474 Düsseldorf Einzelhandel
TUI Reise Center Wesselstraße 10 53113 Bonn Einzelhandel 1
Uhren Toussaint GmbH & Co.KG Sternstraße 68 53111 Bonn Einzelhandel
Vitakustik (HGV Hörgeräte Vertrieb GmbH) Ungerstraße 175 80805 München Einzelhandel 1
Wilhelm Vollmar Sternstraße GmbH Parfümerei & Lingerie Vollmar Sternstraße 64 53111 Bonn Einzelhandel
Wilhelm van Dorp KG Christina van Dorp Münsterplatz 25 53111 Bonn Einzelhandel
Wunderbar Friedrichstraße 33 53111 Bonn Einzelhandel
Schuhhaus Landgraf GmbH Königswinter Straße 29 53227 Bonn Einzelhandel
40 8 20,0
Mitglieder CM (keine Einzelhändler)
Anlage 9 (Seite 1)Seite 36 von 51
ADTV Tanzschule Lephene Herbst Belderberg 24 53113 Bonn
AgrarKonzept GmbH Dr.Christoph Dornbusch Herzstr. 9 50859 Köln
Allianz Generalagentur Norbert Streng Giergasse 2 53113 Bonn
Assekuras Versicherungsmakler Hans Hundenborn Servatiusstraße 8 53129 Bonn
Backwerk Bonn Fred Pendelin e.K. Poststraße 21 53111 Bonn
Gaststättenbetriebe Baumhauer Gottfried Baumhauer c/o Cartoon Kasernenstraße 16 53111 Bonn
Beethoven-Haus Vertriebsgesellschaft m.b.H Geschäftsführung Bonngasse 18 53111 Bonn
Beethoven Hotel 

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 19:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de