261408-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
GRÜNE Große Anfrage zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 261408-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Mehlem
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261408-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V GRÜNE Große Anfrage zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg bittet die Verwaltung um Beantwor tung mehrerer Fragen zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Seni or*inneneinrichtungen. Voranzustellen ist der Hinweis, dass die WTG-Behörde auf Grundlage des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) mit ordnungsbehördlichem Auftrag für Betreuungsleistungen sowie die Überlassung von Wohnraum zuständig ist, wenn diese Angebote entgeltlich sind und im Zusammenhang mit den durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedar fen und darauf bezogenen Leistungen stehen, außerdem für Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dies bedeutet im Kontext der vorliegenden großen Anfrage, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Gasteinrichtungen (Kurzzeit- und Tagespflegepflege ein-richtungen, Hospize) in den Zuständigkeitsbereich der WTG-Behörde fallen. Im Rahmen von (unangemeldeten) Regel- und Anlassprüfungen ist es Aufgabe der WTG-Behörde, zu prüfen, ob diese Einrichtungen die Anforderungen nach diesem Gesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverord nung erfüllen. 1. Ist dem Amt für Soziales und Wohnen als zuständiger WTG-Behörde bekannt, welche Temperaturen in den Räumen der Seni- or*inneneinrichtungen in Bad Godesberg während der Hitzewelle im Juni 2026 (heißester Juni seit Messbeginn) erreicht wurden? Hierzu liegen der WTG-Behörde keine Erkenntnisse vor. 2. Welche der Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen sind derzeit mit Klimaanlagen ausgestattet? Nach Kenntnis der WTG-Behörde ist bisher keine vollstationäre Einrichtung und keine Tagespflegeeinrichtung in Bad Godesberg vollständig mit einer Klimaan lage ausgestattet.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aufgrund temperaturbezogener Vorgaben bei der Aufbewahrung von Medika menten sind in einigen Einrichtungen Dienstzimmer mit einer Klimaanlage oder mobilen Klimageräten ausgestattet. Darüber hinaus sind auch vereinzelt Aufenthaltsräume der Bewohner*innen als „Cooling-Zone“ mit einer Klimaanlage oder mobilen Klimaanlage ausgestattet. Teilweise stehen mobile Klimageräte zur Verfügung, die nach Bedarf eingesetzt werden können. Die zwei in Bad Godesberg befindlichen Seniorenbegegnungsstätten sowie das Nachbarschaftszentrum verfügen ebenfalls über keine Klimaanlage, vereinzelt jedoch über mobile Klimageräte. Am Gebäude der Städtischen Begegnungsstätte Mehlem ist eine energetische Dachsanierung und Dachbegrünung erfolgt. 3. Welche alternativen Maßnahmen zum Hitzeschutz kommen zur Anwen- dung und wie wirksam sind sie in Hitzewellen wie in diesem Sommer be- reits erlebt? Neben den erwähnten mobilen Klimageräten verfügen die vollstationären Ein richtungen, die Einrichtungen der Tagespflege und die Seniorenbegegnungs- stätten individuell über Außenverschattungen oder haben Hitzeschutzfolien am Fenster installiert. Als weitere Maßnahmen sind, individuell je Einrichtung, vor allem zu benennen: Lüften zu sinnvollen Zeiten (früh morgens und abends), Einsatz von Ventilato ren / Fächern / Kühltüchern, kalte Umschläge und Fußbäder, Umstellung auf wasserreiche, kühle Mahlzeiten, verstärktes Angebot von Eis und Wackelpeter sowie individuell geplante Maßnahmen bei den Bewohner*innen. In Bezug auf die Erfahrungen mit der vergangenen Hitzewelle sowie der teil weise auch individuell wahrgenommenen Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen liegen der WTG-Behörde zwar vereinzelt Rückmeldungen, jedoch in Gänze keine belastbaren Erkenntnisse vor. Das konkrete Beschwerdeaufkommen im Hinblick auf den Umgang mit Hitze in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Gasteinrichtungen in ganz Bonn ist, gemessen an den außergewöhnlichen Hitzebelastungen, als gering zu bezeichnen. 4. Welche Minimalstandards gelten für alle Senior*inneneinrichtungen hinsichtlich des Hitzeschutzes für die Bewohner*innen und wie werden sie überprüft? Das WTG NRW sowie die hierzu erlasse Durchführungsverordnung setzen ordnungsrechtliche Standards in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel kon krete Anforderungen an die Betreuungsqualität, an die Ausbildung des einge setzten Personals, Mindestanforderungen an die personelle Besetzung oder auch an die Wohnqualität, jedoch keine konkreten Mindeststandards zum Hit zeschutz. Hier ist ausschließlich ein Hitzeschutzkonzept gefordert, in dem die maßgeblichen Einrichtungen individuelle Maßnahmen planen. Zwar formuliert die Durchführungsverordnung die Verpflichtung der Leistungs anbietenden, für eine klimatisch angepasste Innentemperatur zu sorgen, man gels Vorgabe einer Maximaltemperatur muss dies jedoch bereits grundsätzlich als erfüllt angesehen werden, wenn es innen kühler ist als draußen.Seite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Aussagen zu Seniorenbegegnungsstätten können von Seiten der WTG- Behörde nicht getroffen werden. 5. Gibt es Überlegungen zu einer flächendeckenden Ausstattung von städtischen Senior*innenheimen und solchen privater Träger mit Klimaan- lagen oder zum Einsatz naturnaher Maßnahmen wie Begrünung, Entsiege- lung etc.? Eine flächendeckende Planung für sämtliche Senior*inneneinrichtungen unter schiedlicher Träger ist der WTG-Behörde bzw. dem Fachbereich Alter und Pflege derzeit nicht bekannt. Hinsichtlich der städtischen Seniorenzentren wird auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen. Bei den Ersatzneubauten der Seniorenzentren der Stadt Bonn war der som merliche Wärmeschutz essentieller Bestandteil der Planungen und wurde in Form des passiven Hitzeschutzes unter anderem durch die sehr gut gedämm ten Gebäudehüllen, außenliegenden Sonnenschutz und Lüftungsanlagen um gesetzt. Darüber hinaus sind alle Dienstzimmer in den neuen Einrichtungen klimatisiert. Ergänzt werden diese baulichen Maßnahmen durch ein Hitze schutzkonzept. Der Schwerpunkt der energetischen und baulichen Anforderun gen lag jedoch – wie bei hocheffizienten Neubauten allgemein – stark auf der Reduzierung des Energiebedarfs und so wurden die Einrichtungen nach den hohen Standards KfW 40 EE bzw. KfW 55 errichtet. 6. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Planungsstand und wie die Perspektive zur Umsetzung? Der Betrieb der Einrichtungen liegt in der Verantwortlichkeit der Träger, sodass von Seiten der WTG-Behörde als Ordnungsbehörde hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Grundsätzlich sind Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen stationärer Pfle geeinrichtungen auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes NRW sowie der dazu erlassenen Rechtsverordnung dem örtlichen Sozialhilfeträger im Vorfeld anzuzeigen, sodass dieser die Trägerinnen und Träger hinsichtlich der Wirt schaftlichkeit und Betriebsnotwendigkeit (Anerkennungsfähigkeit) der entste henden Aufwendungen beraten kann. Gemäß § 82 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch haben die Träger zugelassener Pflegeeinrichtungen einen Anspruch darauf, den Pflegebedürfti gen ihre nicht geförderten betriebsnotwendigen Investitionskosten in Rechnung zu stellen. Für die Bonner Pflegeeinrichtungen ermittelt der Landschaftsver band Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger diese betriebsnotwendigen anerkennungsfähigen Aufwendungen sowie die sonstigen finanzierungsrele vanten Rahmendaten und legt diese per Bescheid fest. Auf Basis des ergangenen Feststellungsbescheides kann dann die Festsetzung der Investitionskosten je Platz und Tag beantragt werden. Diese dient den Ein richtungsträgern als Abrechnungsgrundlage der Investitionskosten gegenüber ihren Pflegebedürftigen bzw. den Trägern der Sozialhilfe und stellt die Basis für die Gewährung von Pflegewohngeld dar. Beim örtlichen Sozialhilfeträger sind bisher noch keine Anträge auf Baubera tung in Bezug auf klimatische Modernisierungsmaßnahmen eingegangen.Seite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Eine flächendeckende Klimatisierung war in den ursprünglichen Planungen der Seniorenzentren der Stadt Bonn aus den Jahren 2018 bis 2020 nicht vorgese hen. Nach dem damaligen fachlichen Kenntnisstand wurde davon ausgegan gen, dass die Kombination aus extrem hochwertigen passivem Hitzeschutz und organisatorischem Hitzeschutzkonzept auch bei sommerlichen Temperaturen ausreichend sein würde. Zudem wären Investitionen in eine flächendeckende Klimatisierung sowie die späteren Betriebs- und Wartungskosten nach den Re gelungen der Durchführungsverordnung des Alten- und Pflegegesetzes NRW nicht refinanzierbar gewesen. Unabhängig davon bestanden auch keine alter nativen Förderprogramme für Klimageräte. Die in diesem Jahr zunehmend auftretenden langanhaltenden Hitzeperioden mit Temperaturen von bis zu 40 Grad zeigen jedoch, dass sich die klimatischen Rahmenbedingungen verändert haben und passive Maßnahmen allein in Ex tremsituationen an ihre Grenzen stoßen können. Daher werden derzeit für jede Einrichtung der städtischen Seniorenzentren die technischen und wirtschaftli chen Möglichkeiten einer ergänzenden aktiven Kühlung geprüft. Auf Grundlage dieser noch nicht vorliegenden objektspezifischen Bewertungen wird über das konkrete weitere Vorgehen entschieden. 7. Mit welchen Kosten für die Ertüchtigung aller bisher nicht klimatisierten Einrichtungen wäre ggf. zu rechnen? Dies ist von der WTG-Behörde nicht beurteilbar. Seitens der durch die Seniorenzentren de Stadt Bonn beauftragten Fachinge nieure liegen noch keine belastbaren Kostenermittlungen zu den unterschiedli chen Varianten einer aktiven Klimatisierung der Einrichtungen vor. 8. Welche Fördermöglichkeiten stünden zur Verfügung? Dies ist von der WTG-Behörde nicht beurteilbar. Derzeit existiert nach Kenntnis der Betriebsleitung der Seniorenzentren kein Förderprogramm in NRW oder seitens des Bundes, das eine flächendeckende Klimatisierung von kommunalen Pflegeeinrichtungen finanziert. Die Landesre gierung hat angekündigt zu prüfen, wie die Klimatisierung von Einrichtungen der Langzeitpflege künftig gezielt gefördert werden könnte; ein entsprechendes Förderprogramm liegt bislang jedoch noch nicht vor. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de