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261408-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

GRÜNE Große Anfrage zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen

Nummer
261408-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261408 GRÜNE Große Anfrage zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261408-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
GRÜNE Große Anfrage zum Hitzeschutz in Bad
Godesberger Senior*inneneinrichtungen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg bittet die Verwaltung um Beantwor
tung mehrerer Fragen zum Hitzeschutz in Bad Godesberger Seni
or*inneneinrichtungen.
Voranzustellen ist der Hinweis, dass die WTG-Behörde auf Grundlage des
Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) mit ordnungsbehördlichem Auftrag
für Betreuungsleistungen sowie die Überlassung von Wohnraum zuständig ist,
wenn diese Angebote entgeltlich sind und im Zusammenhang mit den durch
Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgelösten Unterstützungsbedar
fen und darauf bezogenen Leistungen stehen, außerdem für Angebote zur
Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Dies bedeutet im Kontext der vorliegenden großen Anfrage, dass vollstationäre
Pflegeeinrichtungen und Gasteinrichtungen (Kurzzeit- und Tagespflegepflege
ein-richtungen, Hospize) in den Zuständigkeitsbereich der WTG-Behörde fallen.
Im Rahmen von (unangemeldeten) Regel- und Anlassprüfungen ist es Aufgabe
der WTG-Behörde, zu prüfen, ob diese Einrichtungen die Anforderungen nach
diesem Gesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverord
nung erfüllen.
1. Ist dem Amt für Soziales und Wohnen als zuständiger WTG-Behörde
bekannt, welche Temperaturen in den Räumen der Seni-
or*inneneinrichtungen in Bad Godesberg während der Hitzewelle im Juni
2026 (heißester Juni seit Messbeginn) erreicht wurden?
Hierzu liegen der WTG-Behörde keine Erkenntnisse vor.
2. Welche der Bad Godesberger Senior*inneneinrichtungen sind derzeit
mit Klimaanlagen ausgestattet?
Nach Kenntnis der WTG-Behörde ist bisher keine vollstationäre Einrichtung und
keine Tagespflegeeinrichtung in Bad Godesberg vollständig mit einer Klimaan
lage ausgestattet.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aufgrund temperaturbezogener Vorgaben bei der Aufbewahrung von Medika
menten sind in einigen Einrichtungen Dienstzimmer mit einer Klimaanlage oder
mobilen Klimageräten ausgestattet.
Darüber hinaus sind auch vereinzelt Aufenthaltsräume der Bewohner*innen als
„Cooling-Zone“ mit einer Klimaanlage oder mobilen Klimaanlage ausgestattet.
Teilweise stehen mobile Klimageräte zur Verfügung, die nach Bedarf eingesetzt
werden können.
Die zwei in Bad Godesberg befindlichen Seniorenbegegnungsstätten sowie das
Nachbarschaftszentrum verfügen ebenfalls über keine Klimaanlage, vereinzelt
jedoch über mobile Klimageräte.
Am Gebäude der Städtischen Begegnungsstätte Mehlem ist eine energetische
Dachsanierung und Dachbegrünung erfolgt.
3. Welche alternativen Maßnahmen zum Hitzeschutz kommen zur Anwen-
dung und wie wirksam sind sie in Hitzewellen wie in diesem Sommer be-
reits erlebt?
Neben den erwähnten mobilen Klimageräten verfügen die vollstationären Ein
richtungen, die Einrichtungen der Tagespflege und die Seniorenbegegnungs-
stätten individuell über Außenverschattungen oder haben Hitzeschutzfolien am
Fenster installiert.
Als weitere Maßnahmen sind, individuell je Einrichtung, vor allem zu benennen:
Lüften zu sinnvollen Zeiten (früh morgens und abends), Einsatz von Ventilato
ren / Fächern / Kühltüchern, kalte Umschläge und Fußbäder, Umstellung auf
wasserreiche, kühle Mahlzeiten, verstärktes Angebot von Eis und Wackelpeter
sowie individuell geplante Maßnahmen bei den Bewohner*innen.
In Bezug auf die Erfahrungen mit der vergangenen Hitzewelle sowie der teil
weise auch individuell wahrgenommenen Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen
liegen der WTG-Behörde zwar vereinzelt Rückmeldungen, jedoch in Gänze
keine belastbaren Erkenntnisse vor. Das konkrete Beschwerdeaufkommen im
Hinblick auf den Umgang
mit Hitze in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Gasteinrichtungen in ganz
Bonn ist, gemessen an den außergewöhnlichen Hitzebelastungen, als gering
zu bezeichnen.
4. Welche Minimalstandards gelten für alle Senior*inneneinrichtungen
hinsichtlich des Hitzeschutzes für die Bewohner*innen und wie werden
sie überprüft?
Das WTG NRW sowie die hierzu erlasse Durchführungsverordnung setzen
ordnungsrechtliche Standards in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel kon
krete Anforderungen an die Betreuungsqualität, an die Ausbildung des einge
setzten Personals, Mindestanforderungen an die personelle Besetzung oder
auch an die Wohnqualität, jedoch keine konkreten Mindeststandards zum Hit
zeschutz. Hier ist ausschließlich ein Hitzeschutzkonzept gefordert, in dem die
maßgeblichen Einrichtungen individuelle Maßnahmen planen.
Zwar formuliert die Durchführungsverordnung die Verpflichtung der Leistungs
anbietenden, für eine klimatisch angepasste Innentemperatur zu sorgen, man
gels Vorgabe einer Maximaltemperatur muss dies jedoch bereits grundsätzlich
als erfüllt angesehen werden, wenn es innen kühler ist als draußen.Seite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aussagen zu Seniorenbegegnungsstätten können von Seiten der WTG-
Behörde nicht getroffen werden.
5. Gibt es Überlegungen zu einer flächendeckenden Ausstattung von
städtischen Senior*innenheimen und solchen privater Träger mit Klimaan-
lagen oder zum Einsatz naturnaher Maßnahmen wie Begrünung, Entsiege-
lung etc.?
Eine flächendeckende Planung für sämtliche Senior*inneneinrichtungen unter
schiedlicher Träger ist der WTG-Behörde bzw. dem Fachbereich Alter und
Pflege derzeit nicht bekannt. Hinsichtlich der städtischen Seniorenzentren wird
auf die Ausführungen zu Frage 6 verwiesen.
Bei den Ersatzneubauten der Seniorenzentren der Stadt Bonn war der som
merliche Wärmeschutz essentieller Bestandteil der Planungen und wurde in
Form des passiven Hitzeschutzes unter anderem durch die sehr gut gedämm
ten Gebäudehüllen, außenliegenden Sonnenschutz und Lüftungsanlagen um
gesetzt. Darüber hinaus sind alle Dienstzimmer in den neuen Einrichtungen
klimatisiert. Ergänzt werden diese baulichen Maßnahmen durch ein Hitze
schutzkonzept. Der Schwerpunkt der energetischen und baulichen Anforderun
gen lag jedoch – wie bei hocheffizienten Neubauten allgemein – stark auf der
Reduzierung des Energiebedarfs und so wurden die Einrichtungen nach den
hohen Standards KfW 40 EE bzw. KfW 55 errichtet.
6. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Planungsstand und wie
die Perspektive zur Umsetzung?
Der Betrieb der Einrichtungen liegt in der Verantwortlichkeit der Träger, sodass
von Seiten der WTG-Behörde als Ordnungsbehörde hierzu keine Erkenntnisse
vorliegen.
Grundsätzlich sind Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen stationärer Pfle
geeinrichtungen auf Grundlage des Alten- und Pflegegesetzes NRW sowie der
dazu erlassenen Rechtsverordnung dem örtlichen Sozialhilfeträger im Vorfeld
anzuzeigen, sodass dieser die Trägerinnen und Träger hinsichtlich der Wirt
schaftlichkeit und Betriebsnotwendigkeit (Anerkennungsfähigkeit) der entste
henden Aufwendungen beraten kann.
Gemäß § 82 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch haben die Träger
zugelassener Pflegeeinrichtungen einen Anspruch darauf, den Pflegebedürfti
gen ihre nicht geförderten betriebsnotwendigen Investitionskosten in Rechnung
zu stellen. Für die Bonner Pflegeeinrichtungen ermittelt der Landschaftsver
band Rheinland als überörtlicher Sozialhilfeträger diese betriebsnotwendigen
anerkennungsfähigen Aufwendungen sowie die sonstigen finanzierungsrele
vanten Rahmendaten und legt
diese per Bescheid fest.
Auf Basis des ergangenen Feststellungsbescheides kann dann die Festsetzung
der Investitionskosten je Platz und Tag beantragt werden. Diese dient den Ein
richtungsträgern als Abrechnungsgrundlage der Investitionskosten gegenüber
ihren Pflegebedürftigen bzw. den Trägern der Sozialhilfe und stellt die Basis für
die Gewährung von Pflegewohngeld dar.
Beim örtlichen Sozialhilfeträger sind bisher noch keine Anträge auf Baubera
tung in Bezug auf klimatische Modernisierungsmaßnahmen eingegangen.Seite 3 von 4
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eine flächendeckende Klimatisierung war in den ursprünglichen Planungen der
Seniorenzentren der Stadt Bonn aus den Jahren 2018 bis 2020 nicht vorgese
hen. Nach dem damaligen fachlichen Kenntnisstand wurde davon ausgegan
gen, dass die Kombination aus extrem hochwertigen passivem Hitzeschutz und
organisatorischem Hitzeschutzkonzept auch bei sommerlichen Temperaturen
ausreichend sein würde. Zudem wären Investitionen in eine flächendeckende
Klimatisierung sowie die späteren Betriebs- und Wartungskosten nach den Re
gelungen der Durchführungsverordnung des Alten- und Pflegegesetzes NRW
nicht refinanzierbar gewesen. Unabhängig davon bestanden auch keine alter
nativen Förderprogramme für Klimageräte.
Die in diesem Jahr zunehmend auftretenden langanhaltenden Hitzeperioden
mit Temperaturen von bis zu 40 Grad zeigen jedoch, dass sich die klimatischen
Rahmenbedingungen verändert haben und passive Maßnahmen allein in Ex
tremsituationen an ihre Grenzen stoßen können. Daher werden derzeit für jede
Einrichtung der städtischen Seniorenzentren die technischen und wirtschaftli
chen Möglichkeiten einer ergänzenden aktiven Kühlung geprüft. Auf Grundlage
dieser noch nicht vorliegenden objektspezifischen Bewertungen wird über das
konkrete weitere Vorgehen entschieden.
7. Mit welchen Kosten für die Ertüchtigung aller bisher nicht klimatisierten
Einrichtungen wäre ggf. zu rechnen?
Dies ist von der WTG-Behörde nicht beurteilbar.
Seitens der durch die Seniorenzentren de Stadt Bonn beauftragten Fachinge
nieure liegen noch keine belastbaren Kostenermittlungen zu den unterschiedli
chen Varianten einer aktiven Klimatisierung der Einrichtungen vor.
8. Welche Fördermöglichkeiten stünden zur Verfügung?
Dies ist von der WTG-Behörde nicht beurteilbar.
Derzeit existiert nach Kenntnis der Betriebsleitung der Seniorenzentren kein
Förderprogramm in NRW oder seitens des Bundes, das eine flächendeckende
Klimatisierung von kommunalen Pflegeeinrichtungen finanziert. Die Landesre
gierung hat angekündigt zu prüfen, wie die Klimatisierung von Einrichtungen
der Langzeitpflege künftig gezielt gefördert werden könnte; ein entsprechendes
Förderprogramm liegt bislang jedoch noch nicht vor.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de