261403-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der Ratsgruppe BSW/SBI: Stand der Haushaltskonsolidierung, Umsetzung bisheriger Konsolidierungsmaßnahmen und Einführung des Zero-Based Budgeting (ZBB) im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung (2027/2028) der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261403-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261403-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Große Anfrage der Ratsgruppe BSW/SBI: Stand der Haushaltskonsolidierung, Umsetzung bisheriger Konsolidierungsmaßnahmen und Einführung des Zero-Based Budgeting (ZBB) im Rahmen der Doppelhaushaltsplanung (2027/2028) der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 09.09.2026 Kenntnisnahme Rat 24.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ausgangslage: Am 13.+14.07.2026 fand eine zweitägige HH-Klausur des Verwaltungsvorstandes statt. Grundlage für diese Klausur sind die der Kämmerei gemeldeten Haushaltsanmeldungen der Budgetverantwortlichen. Es ergeben sich hohe Mehrbedarfe und Mindererträge, die dem Verwaltungsvorstand vorgestellt und begründet wurden. Im Laufe der Tagung wurde deutlich, dass es eine Vielzahl von offenen Fragen gibt, die jetzt über die Sommerpause und den Herbst 2026 beantwortet und bewertet werden. Ziel der Verwaltung ist und bleibt, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen und im Frühjahr 2027 einzubringen. Aus diesen Gründen konnten/können einige Fragen der Großen Anfrage zum jetzigen Zeitpunkt beantwortet werden. I. Bisherige Konsolidierungsmaßnahmen Zusammenfassende Antwort zum Themenblock: Das Jahresergebnis 2025 lag mit einem Fehlbetrag i. H. v. 96,6 Mio. EUR nur 0,08 Mio. EUR über dem geplanten Fehlbetrag. Im Rahmen der Bewirtschaftung konnten sowohl Mehrbedarfe im Bereich der Aufwendungen als auch der globale Minderaufwand durch Mehrerträge (insbesondere Steuern) erwirtschaftet werden.Seite 1 von 12 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auch für das Haushaltsjahr 2026 wird mit einer restriktiven Bewirtschaftung versucht, die nach dem I. Quartal prognostizierte Verschlechterung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 123 Mio. EUR um weitere 50 Mio. EUR zumindest teilweise zu kompensieren. Für den Doppelhaushalt 2027/2028 erarbeite die Verwaltung derzeit weitere notwendige Konsolidierungsmaßnahmen, um das Ziel, einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf aufzustellen, zu gewährleisten. Dazu ist es notwendig, alle Aufwands- und Ertragsarten – aber auch die Investitionsein- und -auszahlungen sorgfältig zu prüfen, um Spielräume zu identifizieren. Erst wenn diese Prüfungen abgeschlossen sind, wird in einer Information des Oberbürgermeisters/Stadtkämmerers eine Liste mit dem im Entwurf enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sowohl konsumtiv als auch investiv erstellt. II. Bewertung der Wirksamkeit: Zusammenfassende Antwort zum Themenblock Die Verwaltung hat sich entschlossen, den kommenden HH-Planentwurf nach der Zero-based-Budgeting-Methode aufzustellen. Ziel dieser erstmalig in Bonn praktizierten Ansatzbildung ist eine detaillierte Analyse der Ansätze auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Grundlage sind die operativen Ziele in Verbindung mit den Leitlinien der Verwaltung unter Berücksichtigung der Bindungsgrade und Verpflichtungsgrade der Erträge/Aufwendungen sowie Investitionen. 7. Nach welchen Kriterien bewertet die Verwaltung die Wirksamkeit einzelner Konsolidierungsmaßnahmen? Es wird momentan ressourcenbedingt in der Kämmerei und dem Zentralem Controlling kein fortlaufendes, zentrales Umsetzungsmonitoring von Konsolidierungsmaßnahmen durchgeführt. Die Wirksamkeit von Konsolidierungsmaßnahmen kann daher dort nur auf Ebene von Budgetabweichungen bewertet werden. Die fortlaufende Verantwortung und Evaluation von Einzelmaßnahmen liegt in der Verantwortung der jeweiligen Budgetverantwortlichen.Seite 2 von 12 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 8. Welche Kennzahlen werden hierbei herangezogen? Systematisch / zentral: Es erfolgt ein Controlling der Budgeteinhaltung über üpl-/ apl-/ Freigabeanträge sowie Quartalsberichte. Keine maßnahmenbezogenen Kennzahlen, da kein Einzelfallmonitoring erfolgt. 12. Welche Aufgaben wurden im Rahmen der Aufgabenkritik bislang vollständig überprüft? • Die Aufgabenkritik und das Zero-Based-Budgeting sind miteinander verzahnt: Die Aufgabenkritik untersucht Aufgabenbestand, Standards, Prozesse und Organisationsstrukturen. Das Zero-Based-Budgeting überführt diese Prüfung in die konkrete Haushaltsanmeldung und erfordert die aufgabenkritische Begründung aller Planansätze. Zero-Based Budgeting ist eine Budgetierungsmethode, bei der die Erträge und Aufwendungen für jedes Planjahr vollständig begründet werden müssen, ausgehend von einer „Nullbasis“. Dies bedeutet, dass das gesamte Budget von Grund auf neu geplant und gerechtfertigt werden muss. • Dies erfordert im Vorfeld eine amts-/dezernatsinterne Aufgabenkritik. Der Projektansatz kombiniert dazu eine verwaltungsweite Aufgabeninventur mit Zweck- bzw. Vollzugskritik in der Breite aller Aufgabenbereiche mit vertiefenden Untersuchungen in zwölf finanz- und steuerungsrelevanten Teilprojekten. Die Aufgaben der Verwaltung wurden flächendeckend entlang der Innenaufträge inventarisiert und einer dezentral verantworteten Zweck- und Vollzugskritik unterzogen. Die Methodik wurde damit verwaltungsweit angewendet. Aufgrund unterschiedlicher Datenlagen und Bearbeitungstiefen ist der Stand der fachlichen Validierung jedoch nicht in allen Aufgabenbereichen identisch. Eine vertiefte Untersuchung erfolgt zusätzlich in zwölf priorisierten Teilprojekten. • Deshalb ist zwischen: flächendeckender Erfassung der Aufgaben, dezentraler fachlicher Erstbewertung, zentraler Qualitätssicherung und vertiefter Untersuchung in auffälligen Aufgabenbereichen und den Teilprojekten zu unterscheiden. Eine zentral abschließend validierte Vollprüfung jeder einzelnen Aufgabe einschließlich ihrer finanziellen und personellen Folgewirkungen liegt daher nicht vor und erfordert eine Verstetigung und Institutionalisierung der Aufgabenkritik über das Projekt hinaus. (vgl. hierzu auch DS 253897- 01 ST) 13. Welche Aufgaben sollen künftig reduziert, eingestellt oder organisatorisch verändert werden?Seite 3 von 12 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die abschließende Entwicklung von Vorschlägen zu Reduzierung, Einstellung oder organisatorische Veränderung einzelner Aufgaben ist noch nicht abgeschlossen. Geprüft werden im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 27/28 insbesondere: • Aufgabenverzicht, • Reduzierung von Leistungsniveaus, • Abbau kommunaler Zusatzstandards, • organisatorische Bündelung, • Zentralisierung geeigneter Querschnittsfunktionen, • Digitalisierung und Automatisierung, • Anpassung von Zuschuss- und Trägerstrukturen, • Verschiebung oder Streichung von Investitionen, • Flächenreduktion und Abmietung. Entscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf Aufgabenbestand oder Leistungsniveau bedürfen gegebenenfalls politischer Beschlüsse. Die entscheidungsreifen Vorschläge sollen in die weitere Haushaltsaufstellung und die politischen Beratungen eingebracht werden. Im ZZB-Verfahren haben die Ämter / Dezernate viele Vorschläge schon entwickelt und bei ihren HH-Anmeldungen berücksichtigt. Auf der VV-Klausur gab es weitere Entscheidungen (siehe Pressemeldung https://www.bonn.de/pressemitteilungen/juli-2026/haushaltsklausur-des- verwaltungsvorstands.php ) Dennoch bleibt eine Lücke in dreistelliger Mio.-Höhe. Insgesamt wird es Aufgabenänderungen in allen Aufgabenbereichen geben. Eine abschließende Auskunft kann es erst mit der HH-Einbringung geben. 14. Welche freiwilligen Leistungen sind hiervon betroffen oder werden derzeit geprüft? Freiwillige Leistungen werden grundsätzlich in die Überprüfung einbezogen; eine pauschale Vorfestlegung auf bestimmte Leistungsbereiche erfolgt nicht. Alleine über Abbau von freiwilligen Leistungen wird die Haushaltslücke nicht zu schließen sein. Die vollständig nach Art und Umfang sofort/unmittelbar disponiblen Leistungen (Bindungsgrad 7) machen im Haushaltsjahr 2026 lediglich 11,4 Mio. Euro aus. Die vollständige Reduzierung der nach Art und Umfang disponiblen Leistungen würde allein nicht ausreichen, um das strukturelle Haushaltsproblem zu lösen. Es müssen also politische Beschlüsse und bestehende vertragliche Verpflichtung im freiwilligen Bereich in großem Ausmaß zurückgenommen werden Erforderlich ist daher auch die Prüfung: • politisch festgelegter Standards, • vertraglich gebundener Leistungen,Seite 4 von 12 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Förder- und Zuschussstrukturen 15. Welche gesetzlichen Pflichtaufgaben wurden ebenfalls untersucht und mit welchem Ergebnis? Ein großer Hebel liegt bei Standards und Vollzug von Pflichtleistungen. Gesetzliche Pflichtaufgaben wurden nicht von der Aufgabenkritik ausgenommen. Gegenstand der Prüfung ist dabei insbesondere: • das kommunal festgelegte Standardniveau, • die organisatorische Ausgestaltung, • der Prozessablauf, • die Fallsteuerung, • die Aufgaben- und Kompetenzverteilung, • die Nutzung digitaler Möglichkeiten, • die Wirtschaftlichkeit des Vollzugs. Denn gerade bei volumenstarken Pflichtaufgaben können Prozess-, Organisations- und Standardveränderungen erhebliche finanzielle Wirkungen entfalten. Beispiele sind Untersuchungen in Jugendhilfe, Schwerbehindertenangelegenheiten, OGS, Flüchtlingshilfe, Investitionssteuerung und Immobilienmanagement. III. Zero-Based Budgeting (ZBB): Im Vorfeld der Haushaltsplanaufstellung und auf Vorschlag u.a. des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes (in seinem Prüfbericht zum Haushaltsverfahren aus 2024, vgl. 260436 - Beschlussvorlage) hat die Verwaltung/Kämmerei Kontakt mit diversen Großstädten aufgenommen, die über Erfahrungen im ZBB haben. Insbesondere sind hier Frankfurt/Main und die Landeshauptstadt Hannover zu nennen. Mit Frankfurt fand ein intensiver fachlicher Austausch statt, an die Stadtkämmerer der beiden Städte im direkten Austausch standen. Grundlage des ZBB ist, dass die Budgetverantwortlichen nicht über eine fortgeschriebene Haushaltsplanung (basierend auf der Finanzplanung aktueller Haushaltsdaten) ansetzen, sondern vielmehr dazu aufgefordert waren, jede Position des gesamten Haushalts zu prüfen, zu dokumentieren und zu begründen. Hierbei wurden explizit keine Bereiche oder Aufgaben ausgeklammert. Also alle 16 Produktbereiche wurden dieser Methodik unterzogen. In die Überlegungen wurden auch die Ergebnisse des Projektes zur Aufgabenkritik aufgenommen. Lediglich die Planung der Stiftungen bilden eine Ausnahme. Für die Umsetzung des ZBB sind und werden keine zusätzlichen Kosten (extern z.B. Beratung) entstehen. Es ist aber klar, dass dieses Verfahren in seiner Umsetzung in den budgetführenden Ämtern einen zeitlichen Mehraufwand bedeuten. Aus diesem Grund wurde den Budgetverantwortlichen auch deutlich mehr Zeit für die Erstellung der Anmeldungen gewährt. 16. Nach welcher Methodik erfolgt die Bewertung der einzelnen Produkte und Aufgaben im Rahmen des Zero-Based Budgeting? Ausgangspunkt des ZBB ist nicht die Fortschreibung des bisherigen Budgets, sondern die aufgabenkritische Prüfung und anschließende nachvollziehbare Begründung der erforderlichen Planansätze.Seite 5 von 12 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Bewertung erfolgt auf mehreren Ebenen: • fachliche Prüfung und Priorisierung im Amt, • dezernatsweite Priorisierung innerhalb des Eckwerts, • Prüfung durch die Kämmerei, • gesamtstädtische Bewertung durch den Verwaltungsvorstand. Die einzelnen Aufgaben wurden dazu im Rahmen der Aufgabenkritik erfasst und entlang verschiedener Kriterien bewertet (vgl. Antwort zu Frage 17). Hierbei wurde an den strategischen und operativen Zielen des Wirkungsorientierten Haushalts angesetzt. Begleitet wurde das Verfahren mit einer umfangreichen Handreichung, die allen Fachbereichen zur Verfügung gestellt wurde. Ein besonderer Fokus lag dabei – insbesondere im Pflichtbereich – auf der Überprüfung des Aufgabenumfangs. Hierzu wurde ein Workshopformat entwickelt, den Fachbereichen zur Verfügung gestellt und im Rahmen einer Führungskräftetagung sowie einer offenen Schulungsveranstaltung vorgestellt und erprobt. Abschließende finanzwirtschaftliche und politische Entscheidungen bleiben den zuständigen Verwaltungs- und Ratsgremien vorbehalten. 17. Nach welchen Kriterien entscheidet die Verwaltung, ob Aufgaben reduziert, eingestellt oder fortgeführt werden? Im Rahmen der Aufgabenkritik wurde eine verwaltungsweite Aufgabeninventur durchgeführt, die die folgenden Kriterien abdeckte: • Auftragsgrundlage(n) • Gesamtstädtische Relevanz (des strategischen Ziels) der Produktgruppe • Relevanz des (operativen Ziels) des Produkts • Wirkungsgrad • Auswirkung eines Aufgabenverzichts • Maximales Einsparungspotenzial in EUR • Besteht ein Stelleinsparpotenzial? • Absenkung Umfang • Substituierbarkeit der Aufgabe • Digitalisierungspotenzial • Optimierungspotenzial • Synergiepotenzial • Kosteneffizienz Die Bearbeitungstiefe erfolgte sehr unterschiedlich. Eine flächendeckende, tiefergehende Qualitätssicherung und Validierung durch das Projektteam war aufgrund der engen Personaldecke und unzureichenden Zeit nicht möglich. Im Rahmen der Verantwortung der Dezernenten und Budgetverantwortlichen wurden die Ergebnisse der aufgabenkritischen Untersuchungen bewertet und bei den Anmeldungen im Zero-Based- Verfahren berücksichtigt.Seite 6 von 12 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Größere verwaltungsübergreifende Entscheidungen werden weiterhin durch den VV unter politischer Beteiligung im HH-Planverfahren getroffen. 18. Welche finanziellen und personellen Kosten entstehen durch die Einführung des Zero-Based Budgeting? Die Einführung des Verfahrens hat keine direkten Mehraufwendungen ausgelöst, da auf eine externe Begleitung durch Berater verzichtet wurde. Die Mehrbelastung der Fachämter im Rahmen ihrer Ämteranmeldungen unter den Vorgaben des ZBB sind nicht bezifferbar, da hierzu keine „Selbstaufschreibung“ erfolgt. Im Zusammenhang mit dem Projekt Aufgabenkritik haben folgende Punkte zu Mehrbelastungen in den Ämtern geführt: • Aufgabeninventur, • Workshops, Informationsveranstaltungen, Tagungen • Datenlieferungen, • Teilprojektarbeit, • Haushaltsanmeldungen, • Prüfungen und Abstimmungen • Durchführung und Prüfung des ZBB Verfahrens durch die Kämmerei Aber: Dem Aufwand steht der Aufbau dauerhaft nutzbarer Methoden und Instrumente gegenüber, darunter insbesondere: • Ergebnisse von Aufgabeninventur, Zweck- und Vollzugskritik, Teilprojekte • Detaillierte Begründungen / Berechnungen der HH- Ansätze im ZBB-Verfahren • Investitionspriorisierung, • Ermittlung eines Verfahrens zur Steuerung der Digitalrendite, • Personalsteuerungskonzept • Immobilien-Portfoliomanagement. 19: Welche externen Beratungsunternehmen oder Sachverständigen wurden hierfür beauftragt? Um die Durchführung des Projektes Aufgabenkritik methodisch und inhaltlich zu unterstützen, wurde KPMG im Zeitraum Oktober 2025 bis März 2026 beauftragt. Ergänzend wurde die Moderation einer Führungskräftetagung beauftragt. Für das ZBB-Verfahren wurde keine externe Beratung beauftragt. 20. Welche Gesamtkosten sind hierfür bislang entstanden? Kosten KPMG: 128.501,78 Euro Kosten Moderation: 3.533,35 Euro 21. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Zero-Based-Seite 7 von 12 Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Budgeting-Verfahrens? Die Ämteranmeldungen liegen vollständig vor und wurden durch die Kämmerei auf ihre Plausibilität geprüft. Im weiteren Verlauf wurden Ämtergespräche zur Klärung offener Fragen durchgeführt und alle Ergebnisse dem Verwaltungsvorstand für seine Klausur Mitte Juli 2026 zur Verfügung gestellt. Über die Ergebnisse wurde im Ratsnewsletter 266 informiert. 22. Welche Produktbereiche werden vollständig nach dem ZBB- Verfahren überprüft? Grundsätzlich wurden keine Produktbereiche von der Begründungs- und Priorisierungslogik ausgenommen. Die Einführung des Verfahrens bedeutet nicht automatisch, dass jede Aufgabe und Einzelposition mit der gleichen Tiefe untersucht und auch bereits abschließend zentral validiert wurde. Die bisherigen Arbeiten dienen daher auch als Datengrundlage für den Aufbau einer dauerhaften Aufgabenkritik. Das Verfahren muss nach Abschluss evaluiert werden. 23. Welche Produktbereiche wurden hiervon ausgenommen und aus welchen Gründen? Siehe Antwort zu Frage 22 25. Wie werden die Ergebnisse der Aufgabenkritik in die Haushaltsplanung 2027/2028 einbezogen? Aufgabenkritik ist kein ausschließlich kurzfristig angelegtes Sparprogramm, sondern verbindet kurzfristige Konsolidierung mit einer mittelfristigen strukturellen Weiterentwicklung der Verwaltungs-, Haushalts- und Ressourcensteuerung. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Aufgabenkritik sollten durch die Budgetverantwortlichen entsprechend bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Maßnahmen mit hinreichender Entscheidungsreife werden in den Haushaltsentwurf beziehungsweise in begleitende Entscheidungsvorlagen überführt. Die Berücksichtigung im Haushalt setzt voraus, dass: o der Betrag belastbar quantifiziert, o der Realisierungszeitpunkt festgelegt, o die Verantwortlichkeit bestimmt, o gegebenenfalls ein politischer Beschluss vorbereitet wird und o die Wirkung haushaltsrechtlich veranschlagungsfähig ist. Eine vollständige Aufgabenkritik ist in der kurzen Durchführungsphase des Projekts nicht möglich. Der Haushaltsplan kann deshalb nur einen Teil der strukturellen Projektpotenziale unmittelbar abbilden.Seite 8 von 12 Seite 9Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Daher ist eine Verstetigung der Aufgabenkritik als Daueraufgabe nötig. Die Verwaltung erarbeitet momentan einen Abschlussbericht des Projekts, der der Politik vorgelegt wird. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein Konzept zur weiteren Verstetigung und Institutionalisierung der Aufgabenkritik erarbeitet. Noch nicht abschließend geprüfte Potenziale müssen als Prüf- oder Umsetzungsaufträge weiterbearbeitet werden. 26. Welche organisatorischen oder personellen Herausforderungen ergeben sich bei der Einführung des ZBB- Verfahrens? • hoher zusätzlicher Arbeitsaufwand gegenüber dem klassischen Aufstellungsverfahren • unterschiedliche Ausgangslagen und Steuerungskompetenzen in den Fachbereichen, • begrenzte Datenverfügbarkeit und uneinheitliche Datenqualität, • fehlende Zuordnung von Aufgaben, Aufgabenumfang, Stellen, Personalkosten und Wirkungen, • hoher Abstimmungsbedarf zwischen Fachämtern, Dezernaten, Kämmerei, Personal- und Organisationsamt und zentraler Steuerung, • begrenzte zentrale Kapazitäten und Zeit für Qualitätssicherung, Monitoring und Nachsteuerung in der Projektsteuerung, • notwendige Akzeptanz- und Veränderungsbereitschaft bei allen Beteiligten, • Risiko, dass kurzfristige Haushaltsanforderungen die für strukturelle Veränderungen notwendigen Vorarbeiten verdrängen. IV. Personal 27. Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung auf, • den Personalbestand/Stellenabbau: Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es erforderlich, die Personalkosten nachhaltig zu begrenzen. Hierdurch verfolgt die Verwaltung das Ziel, den weiteren Stellenaufwuchs deutlich zu begrenzen und den vorhandenen Stellenbestand stärker an den finanziellen Rahmenbedingungen auszurichten. Der bestehende Stellenbestand wird dabei grundsätzlich als Obergrenze verstanden. Zusätzliche Stellen sollen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eingerichtet werden und kostenneutral durch Kompensation innerhalb des jeweiligen Dezernats oder durch vollständige Refinanzierung erfolgen. Es wird jedoch nicht auf pauschale und kurzfristige Einsparungen gesetzt, sondern die demografische Entwicklung und die natürliche Fluktuation genutzt. Der Stellenabbau erfolgt auf Grundlage fachlicher und organisatorischer Erwägungen und wird entsprechend begleitet. Ziel ist es, Einsparpotentiale insbesondere dort zu realisieren, wo Aufgaben, Prozesse undSeite 9 von 12 Seite 10Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) organisatorische Strukturen dies ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist eine belastbare Quantifizierung der Auswirkungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. • Stellenvakanzen: Durch die Einführung einer Wiederbesetzungssperre bleiben freiwerdende Stellen grundsätzlich länger vakant. Dies führt für die Dauer der Sperrfrist zu einer unmittelbaren Reduzierung der Personalaufwendungen und leistet damit einen kurzfristigen Konsolidierungsbeitrag. Zugleich kann die Vakanz (insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben) genutzt werden, um zu prüfen, ob eine Nachbesetzung weiterhin erforderlich ist oder durch organisatorische Veränderungen ganz oder teilweise darauf verzichtet werden kann. Ist eine Stelle dauerhaft entbehrlich, kann hieraus zusätzlich ein struktureller Konsolidierungsbeitrag entstehen. • Arbeitsverdichtung: Die Konsolidierung der Personalkosten wird organisatorisch begleitet, um frühzeitig tragfähige Lösungen in den Arbeitsbereichen zu entwickeln. Ziel ist es, Arbeitsabläufe zu verbessern, bestehende Standards zu überprüfen und digitale Möglichkeiten verstärkt zu nutzen. Dadurch sollen die Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden möglichst begrenzt werden. • • Krankenstand: Ob und in welchem Umfang sich die Maßnahmen auf den Krankenstand auswirken, lässt sich derzeit nicht belastbar prognostizieren. Mögliche Belastungswirkungen werden im weiteren Konsolidierungsprozess fortlaufend bewertet und bei der Umsetzung berücksichtigt. • • Sowie die Leistungsfähigkeit der Verwaltung?: • Ziel ist es, auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Kommune dauerhaft zu sichern. Daher wird die demografische Entwicklung genutzt, um Aufgaben und Strukturen gezielt weiterzuentwickeln, ohne die Qualität der Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Blick zu verlieren. Priorität haben dabei die öffentliche Sicherheit, der Schutz vulnerabler Personengruppen und zentrale Aufgaben der Daseinsvorsorge • V. Aktuelle Haushaltsentwicklung / Großprojekte Zusammenfassende Antwort Hier wird auf die Ausgangslage und die o.g.Seite 10 von 12 Seite 11Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Antworten/Ausführungen verwiesen. Mit der Einbringung des Planentwurfes werden die Gremien informiert, da diese Entscheidungen noch nicht final getroffen wurden. Auf die Erstinformation des Ratsnewsletter 266 wird verwiesen. 38. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko, trotz aller Konsolidierungsmaßnahmen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen? Über das Konstrukt des Verlustvortrages konnte im Doppelhaushalt 2025/2026 die Einhaltung der 5%-Grenze erreicht werden. Die Zuführungen zum Verlustvortrag betragen im Plan für 2026 ca. 66,5 Mio. EUR, für 2027 ca. 80,2 Mio. EUR, für 2028 ca. 66 Mio. EUR und für 2029 ca. 109,7 Mio. EUR. Die Verlustvorträge müssen nach drei Jahren seit ihrer Einbuchung im Rahmen des Jahresabschlusses gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Das Risiko ist angesichts der strukturellen Defizite, des Eigenkapitalverzehrs, der Zinsentwicklung und der nur schrittweise realisierbaren Konsolidierungswirkungen weiterhin als erheblich einzustufen. Ein Teil der Aufgabenkritikmaßnahmen wirkt erst mittel- bis langfristig und kann die kurzfristige Haushaltslücke daher nicht vollständig schließen. Die tatsächliche Entwicklung hängt ebenfalls von nicht oder nur eingeschränkt kommunal steuerbaren Faktoren ab, insbesondere: • Sozial- und Jugendhilfeaufwendungen, • Tarif- und Preisentwicklung, • Zinsen, • Steuererträge (Gewerbesteuerprognose, Grundsteuerbeschluss des Rates) • kommunalem Finanzausgleich, • Aufgabenübertragungen durch Bund und Land. Aufgabenkritik und ZBB können das HSK-Risiko reduzieren, aber nicht ausschließen. Erforderlich sind sowohl eigene Konsolidierungsentscheidungen als auch eine aufgabenadäquate Finanzausstattung und die konsequente Einhaltung des Konnexitätsprinzips. VI. Ausblick Die Antwort ergibt sich aus den Stellungnahmen der Vorpunkte und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht detaillierter ausgeführt werden.Seite 11 von 12 Seite 12Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de