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261388 · Mitteilungsvorlage

Eintragung der Wohnanlage Oberer Lyngsberg in die Denkmalliste der Stadt Bonn

Nummer
261388
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
02.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
261388
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Eintragung der Wohnanlage Oberer Lyngsberg in
die Denkmalliste der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Nachdem mit Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland
(LVR-ADR) vom 19.5.2025 der Denkmalwert der Wohnanlage Oberer
Lyngsberg (Bezirk Bad Godesberg, Ortsteil Heiderhof) festgestellt wurde,
eröffnete die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bonn (UDB), die sich der
fachlichen Auffassung angeschlossen hatte, das Eintragungsverfahren für die
Aufnahme der Siedlung als ein Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt
Bonn. Dies wurde mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Bonn vom 11.2.2026 bekannt gegeben. Zugleich wurde hierdurch die Siedlung
unter vorläufigen Schutz gem. § 4 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
(DSchG NRW) gestellt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung wurde den
Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Nutzungsberechtigten Gelegenheit
zur Stellungnahme bis zum 27.3.2026 gegeben. Im Anschluss erfolgte eine
Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen im fachlichen Diskurs
zwischen LVR-ADR und UDB, der in einer Überarbeitung der gutachtlichen
Stellungnahme durch das LVR-ADR mündete. Nach Auffassung beider
Denkmalbehörden ist die Denkmaleigenschaft für die Wohnanlage Oberer
Lyngsberg weiterhin gegeben, wenngleich der Schutzumfang in Bezug auf das
Verwaltungsgebäude und die jüngeren Wohnbauten zu reduzieren war – siehe
Anlage "Übersichtsplan". Entsprechend erfolgte nunmehr die Eintragung in die
Denkmalliste der Stadt Bonn, die im Amtsblatt der Stadt Bonn vom 22.7.2026
öffentlich bekannt gemacht wurde.
Weitere Informationen sind auf der städtischen Internetseite unter
https://www.bonn.de/themen-entdecken/planen-
bauen/denkmalgeschuetzte-siedlungen.php bereitgestellt.
Anlage/nSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 ÜbersichtsplanSchutzumfang20260717 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de