261383-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Verkehrssicherheit am Rheinweg / Paul-Clemen-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 261383-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Paul-Clemen-Straße Hauptort
- Rheinweg
- Joseph-Beuys-Allee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261383-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Verkehrssicherheit am Rheinweg / Paul-Clemen- Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung Zu Frage 1: Der Verwaltung liegen aktuell – mit Ausnahme der dieser Anfrage zugrunde liegenden Hinweise – keine weiteren Beschwerden zur Verkehrssituation im Bereich Rheinweg / Paul-Clemen-Straße vor. Der betreffende Bereich ist zudem nicht als Unfallhäufungsstelle auffällig. Der Verwaltung liegen insofern derzeit keine Erkenntnisse vor, die auf eine besondere Unfalllage in diesem Bereich schließen lassen. Zu Frage 2: Zur Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus wurden sowohl im Rheinweg als auch in der Paul-Clemen-Straße im Juli 2026 mehrtägige Verkehrsanalysen durchgeführt. Die Ergebnisse werden unter Frage 3 dargestellt. Die Überwachung der Einhaltung der bestehenden Anliegerregelung betrifft den fließenden Verkehr und fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei. Nach Auskunft der Polizei liegen keine besonderen Hinweise zu dem genannten Bereich vor. Es bestehen weder Auffälligkeiten hinsichtlich Unfalllage noch der Beschwerdelage. Zu Frage 3: Im Zeitraum vom 09.07.2026 bis zum 16.07.2026 wurden durch die Verwaltung in beiden Straßen Verkehrsanalysen durchgeführt. Im Rheinweg auf Höhe der Hausnummer 24 wurden in Fahrtrichtung Joseph- Beuys-Allee insgesamt 5.886 Fahrzeuge erfasst. Bei 14,8 % der gemessenen Fahrzeuge wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Umfang überschritten, der grundsätzlich die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ermöglichen würde. Die höchste festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 30 km/h.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) In der Paul-Clemen-Straße auf Höhe der Hausnummer 2 wurden in beiden Fahrtrichtungen insgesamt 10.730 Fahrzeuge erfasst. Durchschnittlich 28,6 % der gemessenen Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einem Umfang, der grundsätzlich die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ermöglichen würde. Die höchste festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 44 km/h. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 33 km/h. Weitere Geschwindigkeitskontrollen wurden in diesem Bereich bislang nicht durchgeführt. Zu Frage 4: Die vorhandene Beschilderung im Bereich des Bahnübergangs wurde überprüft. Sie entspricht den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben und ist für die Verkehrsteilnehmer ausreichend und deutlich wahrnehmbar. Aus Sicht der Verwaltung besteht daher derzeit kein Erfordernis für eine Ergänzung oder Änderung der Beschilderung. Zu Frage 5: Aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Verkehrsanalyse liegt für die Paul- Clemen-Straße die Voraussetzung für kommunale Geschwindigkeitsmessungen vor. Die Verwaltung wird den Bereich daher für zukünftige mobile Geschwindigkeitsmessungen einplanen. Die tatsächliche Durchführung entsprechender Messungen ist insbesondere davon abhängig, ob vor Ort eine geeignete und sichere Aufstellmöglichkeit für das Messfahrzeug zur Verfügung steht. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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