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261380 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Gierolstraße 23, 53127 Bonn

Nummer
261380
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.08.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Gierolstraße Straße· Ippendorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
261380
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Grundstück Gierolstraße 23, 53127 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Gierolstraße
23, 53127 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist einen Stammumfang von 220 cm, einen
Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Jedoch weist die Schwarz-Kiefer
einen V-Zwiesel mit eingewachsener Rinde auf, was eine latent erhöhte
Bruchgefahr bedeutet. In der Krone sind deutliche Symptome eines Diplodia-
Triebsterbens erkennbar – einer pilzlichen Erkrankung bei Koniferen, die
überwiegend bei Schwarz-Kiefern vorkommt.
Die Schwarz-Kiefer verursacht auch auf dem Nachbargrundstück
entsprechende Beeinträchtigungen, insbesondere durch den erhöhten
Nadelfall. Hiervon ist nicht nur der relativ kleine Reihenhausgarten betroffen,
sondern auch die Abläufe der Gemeinschaftsgaragen. Der nachbarschaftliche
Friede ist bereits empfindlich gestört. Die betroffenen Nachbarn haben
ebenfalls einen Antrag auf Fällgenehmigung gestellt.
In Anbetracht der Beeinträchtigungen und der steigenden Bruchgefahr sollte
die Schwarz-Kiefer zur Entfernung freigegeben werden.
Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe c) der Bonner Baumschutzsatzung kann im
Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn sich nach
Abwägung privater und öffentlicher Belange ein Überwiegen der privaten
Belange ergibt.
Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter
Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm auf dem betreffenden
Grundstück gefordert. Die Ersatzpflanzung muss der Unteren
Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Fotos (öffentlich)
2 Plan (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de