261380 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Gierolstraße 23, 53127 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 261380
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Gierolstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 261380 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Gierolstraße 23, 53127 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Gierolstraße 23, 53127 Bonn wird erteilt. Begründung Die Schwarz-Kiefer (Pinus nigra) weist einen Stammumfang von 220 cm, einen Kronendurchmesser von 12 m und eine Höhe von 15 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Jedoch weist die Schwarz-Kiefer einen V-Zwiesel mit eingewachsener Rinde auf, was eine latent erhöhte Bruchgefahr bedeutet. In der Krone sind deutliche Symptome eines Diplodia- Triebsterbens erkennbar – einer pilzlichen Erkrankung bei Koniferen, die überwiegend bei Schwarz-Kiefern vorkommt. Die Schwarz-Kiefer verursacht auch auf dem Nachbargrundstück entsprechende Beeinträchtigungen, insbesondere durch den erhöhten Nadelfall. Hiervon ist nicht nur der relativ kleine Reihenhausgarten betroffen, sondern auch die Abläufe der Gemeinschaftsgaragen. Der nachbarschaftliche Friede ist bereits empfindlich gestört. Die betroffenen Nachbarn haben ebenfalls einen Antrag auf Fällgenehmigung gestellt. In Anbetracht der Beeinträchtigungen und der steigenden Bruchgefahr sollte die Schwarz-Kiefer zur Entfernung freigegeben werden. Gemäß § 4 Absatz 2 Buchstabe c) der Bonner Baumschutzsatzung kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn sich nach Abwägung privater und öffentlicher Belange ein Überwiegen der privaten Belange ergibt. Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm auf dem betreffenden Grundstück gefordert. Die Ersatzpflanzung muss der Unteren Naturschutzbehörde nachgewiesen werden.Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Fotos (öffentlich) 2 Plan (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Seite 5 von 6 Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de