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261376-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Baubeginn zur Umgestaltung des Stiftsplatzes

Nummer
261376-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
03.09.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Stiftsplatz Straße· Nordstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 261376 Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Baubeginn zur Umgestaltung des Stiftsplatzes

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
261376-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große
Anfrage: Baubeginn zur Umgestaltung des
Stiftsplatzes
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Umgestaltung des Stiftsplatzes ist Teil des Masterplans Innere Stadt Bonn
2.0 (DS-NR. 201300).
Der Rat der Stadt Bonn verabschiedete am 28. Oktober 2021 die Zielsetzung,
dass der Stiftsplatz durch eine Neugestaltung aufgewertet und entsiegelt
werden soll (DS-NR. 211463). Die Verwaltung wurde mit der Durchführung
eines Werkstattverfahrens zur Gestaltung des Platzes inkl.
Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt. Aus dem Verfahren ist der Beitrag des
Büros scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf als Sieger
hervorgegangen. Dessen Weiterverfolgung wurde mit DS-NR. 221714 am
15.11.2022 durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossen.
Die darauf aufbauende ausführungsreife Entwurfsplanung wurde ausgearbeitet
(DS-NR. 252372) und am 13.02.2025 im Rat der Bundesstadt Bonn
beschlossen.
Die Ausführungsplanung verzögerte sich aus folgenden Gründen:
• Für den Stiftsplatz war als bewilligtes Projekt des
Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume
an den Klimawandel vor der Fortführung der Planung die Baufachliche
Prüfung durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
vorgeschrieben. Nach Einreichung der Unterlagen im März 2025
erreichte uns der Bescheid über den positiven Abschluss der Prüfung im
Dezember 2025 (siehe DS-Nr. 260040).
• Die Planung der Platzfläche ist stark von den Maßnahmen zur
statischen Sicherung der denkmalgeschützten unterirdischen
Bunkeranlage und Löschwasserbecken abhängig. Nach Abwägung
verschiedener Varianten wurde im September 2025 eine
denkmalgerechte Verfüllung aller unterirdischen Anlagen zur
Antragstellung auf denkmalrechtliche Erlaubnis eingereicht. Im
darauffolgenden Abstimmungsprozess mit dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege erwies sich die Verfüllung des Bunkerganges nicht
als genehmigungsfähig. Auch der Platzierung der für das
Schwammstadtprinzip der Gestaltung nötigen Zisterne im freienSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Bodenraum konnte nicht zugestimmt werden. Zu folgenden zum Anfang
dieses Jahres abgestimmten Lösungsansätzen liegt seit Mai 2026 eine
denkmalrechtliche Erlaubnis vor:
o Der Bunkergang kann durch die Abdeckung mit einer
Stahlbetonplatte gesichert werden
o Die Zisternenanlage zur Speicherung des Regenwassers soll in
einem der Löschwasserbecken angeordnet werden
o Die Löschwasserbecken, die keine Nutzung für das
Regenwassermanagement aufweisen, können mit Flüssigboden
verfüllt werden.
Momentan erfolgt die Anpassung der Ausführungsplanung an die Vorgaben
aus der denkmalrechtlichen Erlaubnis sowie die verwaltungsinternen
Abstimmungen zur Nutzung des Dachwasser der angrenzenden Bebauung und
der Materialitäten.
Die Verwaltung geht heute davon aus, dass im Herbst/Winter 2026/2027 mit
der Umsetzung begonnen wird. Für die Herstellung der Gesamtmaßnahme ist
ca. ein Jahr geplant. Das Projekt entfaltet finanzielle Auswirkungen und erfolgt
vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur
Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der
mittelfristigen Finanzplanung.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de