261376-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Baubeginn zur Umgestaltung des Stiftsplatzes
Kerndaten
- Nummer
- 261376-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Stiftsplatz Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261376-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu Grüne-Bezirksfraktion-Große Anfrage: Baubeginn zur Umgestaltung des Stiftsplatzes Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Umgestaltung des Stiftsplatzes ist Teil des Masterplans Innere Stadt Bonn 2.0 (DS-NR. 201300). Der Rat der Stadt Bonn verabschiedete am 28. Oktober 2021 die Zielsetzung, dass der Stiftsplatz durch eine Neugestaltung aufgewertet und entsiegelt werden soll (DS-NR. 211463). Die Verwaltung wurde mit der Durchführung eines Werkstattverfahrens zur Gestaltung des Platzes inkl. Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt. Aus dem Verfahren ist der Beitrag des Büros scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf als Sieger hervorgegangen. Dessen Weiterverfolgung wurde mit DS-NR. 221714 am 15.11.2022 durch die Bezirksvertretung Bonn beschlossen. Die darauf aufbauende ausführungsreife Entwurfsplanung wurde ausgearbeitet (DS-NR. 252372) und am 13.02.2025 im Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen. Die Ausführungsplanung verzögerte sich aus folgenden Gründen: • Für den Stiftsplatz war als bewilligtes Projekt des Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel vor der Fortführung der Planung die Baufachliche Prüfung durch die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. Nach Einreichung der Unterlagen im März 2025 erreichte uns der Bescheid über den positiven Abschluss der Prüfung im Dezember 2025 (siehe DS-Nr. 260040). • Die Planung der Platzfläche ist stark von den Maßnahmen zur statischen Sicherung der denkmalgeschützten unterirdischen Bunkeranlage und Löschwasserbecken abhängig. Nach Abwägung verschiedener Varianten wurde im September 2025 eine denkmalgerechte Verfüllung aller unterirdischen Anlagen zur Antragstellung auf denkmalrechtliche Erlaubnis eingereicht. Im darauffolgenden Abstimmungsprozess mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege erwies sich die Verfüllung des Bunkerganges nicht als genehmigungsfähig. Auch der Platzierung der für das Schwammstadtprinzip der Gestaltung nötigen Zisterne im freienSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bodenraum konnte nicht zugestimmt werden. Zu folgenden zum Anfang dieses Jahres abgestimmten Lösungsansätzen liegt seit Mai 2026 eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor: o Der Bunkergang kann durch die Abdeckung mit einer Stahlbetonplatte gesichert werden o Die Zisternenanlage zur Speicherung des Regenwassers soll in einem der Löschwasserbecken angeordnet werden o Die Löschwasserbecken, die keine Nutzung für das Regenwassermanagement aufweisen, können mit Flüssigboden verfüllt werden. Momentan erfolgt die Anpassung der Ausführungsplanung an die Vorgaben aus der denkmalrechtlichen Erlaubnis sowie die verwaltungsinternen Abstimmungen zur Nutzung des Dachwasser der angrenzenden Bebauung und der Materialitäten. Die Verwaltung geht heute davon aus, dass im Herbst/Winter 2026/2027 mit der Umsetzung begonnen wird. Für die Herstellung der Gesamtmaßnahme ist ca. ein Jahr geplant. Das Projekt entfaltet finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de