261368-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen an einem Straßenbaum in der Kolfhausstraße
Kerndaten
- Nummer
- 261368-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Kolfhausstraße Hauptort
- Alt-Godesberg
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 261368-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Prüfung von Maßnahmen an einem Straßenbaum in der Kolfhausstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 02.09.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die vorhandene Scheinakazie (Robinia pseudoacacia – Baum-ID 2880) mit einem Stammumfang von 284 cm, einer Höhe von 15 Metern und einem Kronendurchmesser von rund 11 Metern befindet sich aufgrund einer Vielzahl an Vorschäden in mangelhaftem Zustand. Am Stammfuß sind ausgedehnte Morschungen vorhanden, sowie Rindennekrosen über den Stamm bis in den Kronenansatz. Weiterhin ist eine pilzliche Infektion mit dem Schwefelporling (Laetiporus sulphureus) festgestellt worden. Dies ist ein Braunfäule-Erreger, welcher die Zellulose im Holzkörper abbaut und die Bruchsicherheit eines Baumes sehr stark einschränkt. Die Vitalität des Baumes ist insgesamt bereits so stark eingeschränkt, dass der Baum zur Verkehrssicherheit ohnehin im kommenden Winter entfernt wird. Eine Ersatzpflanzung wird nicht an gleicher Stelle, sondern nach Prüfung der Örtlichkeit und insbesondere der Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen im näheren Umfeld erfolgen. Die Verwaltung berichtet darüber ohnehin im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Einleitung des Vergabeverfahrens der entsprechenden Maßnahme. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Godesberg: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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