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261362 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Antrag auf Erstattung von notwendigen Kosten für wirksame Lärmschutzmaßnahmen für die Eigentümer und Bewohner an der Sankt Augustiner Straße

Nummer
261362
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
14.07.2026
Letzte Änderung
23.10.2026
  • Professor-Neu-Allee Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Niederkasseler Straße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Einreichung erledigt · 14.07.2026
  2. Terminierung aktuell · Termin in den Daten noch nicht verknüpfti
  3. Sitzung ausstehend

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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  1. 261362-01 ST Bürgerantrag: Antrag auf Erstattung von notwendigen Kosten für wirksame Lärmschutzmaßnahmen für die Eigentümer und Bewohner an der Sankt Augustiner Straße

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
261362
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Co-Dezernat
Dezernat:
Dez. OB
10.07.2026
Bürgerantrag: Antrag auf Erstattung von
notwendigen Kosten für wirksame
Lärmschutzmaßnahmen für die Eigentümer und
Bewohner an der Sankt Augustiner Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
23.09.2026 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Der Rat beschließt, dass den Eigentümern und Bewohnern der unmittelbar an
der Sankt Augustiner Straße gelegenen Wohnhäuser im Bereich zwischen der
Kreuzung Sankt Augustiner Straße/Niederkasseler Straße und dem Beginn der
Kennedybrücke im Kreuzungsbereich Sankt Augustiner Straße/Professor-Neu-
Allee die notwendigen Kosten für wirksame Lärmschutzmaßnahmen erstattet
werden.
Hierzu zählen insbesondere
. der Einbau von Schallschutzfenstern,
. der Einbau von Doppelfenstern,
. sonstige bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie
. sämtliche weiteren objektiv erforderlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die
erhebichen Lärmeinwirkungen auf die Wohnhäuser wirksam zu reduzieren.
Die Erstattung soll auf Antrag der jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Be-
rechtigten erfolgen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
An die
Bundesstadt Bonn
Ratsbüro
Berliner Platz2
53111 Bonn
Per E-Mail: bürgerantrag@bonn.de
Bonn, den 09.07.2026
Bürgerantrag gemäß 5 24 GO NRW
Sehrgeehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich gemäß S 24 GO NRW folgenden Bürgerantrag und beantrage, der Rat der
Bundesstadt Bonn möge folgenden Beschluss fassen:
Der Rat beschließt, dass den Eigentümern und Bewohnern der unmittelbar an der Sankt
Augustiner Straße gelegenen Wohnhäuser im Bereich zwischen der Kreuzung Sankt Augustiner
Straße/Niederkasseler Straße und dem Beginn der Kennedybrücke im Kreuzungsbereich Sankt
Augustiner Stra ße/Professor-Neu-Allee d ie notwe nd ige n Kosten fü r wirksa me
Lä rmschutzmaßnahmen erstattet werden.Seite 3 von 5
Hierzu zählen insbesondere
. der Einbau von Schallschutzfenstern,
. der Einbau von Doppelfenstern,
. sonstige bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie
. sämtliche weiteren objektiv erforderlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die erheblichen
Lärmeinwirkungen auf die Wohnhäuser wirksam zu reduzieren.
Die Erstattung soll auf Antrag der jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Berechtigten erfolgen
Begründung
Seit der Sperrung der Nordbrücke für den Schwerlastverkehr und insbesondere seit der
Vollsperrung der 4565 hat sich der Verkehr auf der Bundesstraße 856 beziehungsweise der
Sankt Augustiner Straße massiv erhöht. Die Bundesstadt Bonn hat diese Verkehrsführung
bewusst eingerichtet beziehungsweise aufrechterhalten und den Verkehr gezielt über die Sankt
Augustiner Straße gefü hrt.
Hierdurch ist die Sankt Augustiner Straße faktisch zu einer hochbelasteten Umleitungsstrecke
geworden. Täglich fahren mehrere tausend Fahrzeuge, darunter eine erhebliche Anzahl
schwerer Lastkraftwagen, unmittelbar an den Wohnhäusern vorbei. Teilweise beträgt der
Abstand zwischen Fahrbahn und Wohnhaus lediglich wenige Meter.
Die Lärm- und Erschütterungsbelastungen haben inzwischen ein nicht mehr hinnehmbares
Ausmaß erreicht. Gespräche bei geöffneten Fenstern sind kaum noch möglich. Schlaf, Erholung
und konzentriertes Arbeiten werden erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommen erhebliche
Belastungen durch Feinstaub, Abgase und Gebäudeschwingungen. ln meinem Wohnhaus sind
bereits Rissbildungen vorhanden, die nach meiner Überzeugung auf die außergewöhnlichen
Ersch ütteru ngen durch den Schwerlastverkeh r zurückzufüh ren si nd.
Die betroffenen Anwohner tragen die Folgen einer von der öffentlichen Hand bewusst
herbeigeführten Verkehrslenkung, ohne hierfür einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. DerSeite 4 von 5
Schutz von Gesundheit und Eigentum gehört jedoch zu den grundlegenden Aufgaben der
öffentlichen Ha nd. Werden einzelne Wohngebiete durch staatliche Verkehrsmaßnahmen
außergewöhnlich belastet, ist es sachgerecht und angemessen, die hiervon betroffenen
Eigentümer finanziell bei den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu unterstützen.
Ein vergleichbarer Ansatz ist auch im Zusammenhang mit den erheblichen
Verkehrsverlagerungen infolge der Sperrung der Autobahn A45 im Bereich der Stadt
Lüdenscheid verfolgt worden. Dort wurde die Förderung von Schallschutzmaßnahmen für
besonders betroffene Anwohner im politischen Raum ausdrücklich als freiwillige kommunale
Maßnahme in Betracht gezogen. Auch die Bundesstadt Bonn sollte angesichts der von ihr
bewusst herbeigeführten Verkehrsverlagerung eine entsprechende Erstattungsregelung
schaffen.
Die beantragte Regelung dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Anwohner,
sondern zugleich dem Schutz ihres Eigentums und trägt dazu bei, die Folgen der
außergewöhnlichen Verkehrsbelastung zumindest teilweise auszugleichen.
lch bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung dieses Bürgerantrages sowie um Mitteilung, in
welcher Rats- oder Ausschusssitzung dieser Bürgerantrag beraten wird, damit ich an der
Beratung persönlich teilnehmen kann.
Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de