261362 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Antrag auf Erstattung von notwendigen Kosten für wirksame Lärmschutzmaßnahmen für die Eigentümer und Bewohner an der Sankt Augustiner Straße
Kerndaten
- Nummer
- 261362
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 14.07.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Professor-Neu-Allee Hauptort
- Sankt Augustiner Straße
- Niederkasseler Straße
- Bonn
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 261362 Der Oberbürgermeister Federführung: Co-Dezernat Dezernat: Dez. OB 10.07.2026 Bürgerantrag: Antrag auf Erstattung von notwendigen Kosten für wirksame Lärmschutzmaßnahmen für die Eigentümer und Bewohner an der Sankt Augustiner Straße Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 23.09.2026 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Der Rat beschließt, dass den Eigentümern und Bewohnern der unmittelbar an der Sankt Augustiner Straße gelegenen Wohnhäuser im Bereich zwischen der Kreuzung Sankt Augustiner Straße/Niederkasseler Straße und dem Beginn der Kennedybrücke im Kreuzungsbereich Sankt Augustiner Straße/Professor-Neu- Allee die notwendigen Kosten für wirksame Lärmschutzmaßnahmen erstattet werden. Hierzu zählen insbesondere . der Einbau von Schallschutzfenstern, . der Einbau von Doppelfenstern, . sonstige bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie . sämtliche weiteren objektiv erforderlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die erhebichen Lärmeinwirkungen auf die Wohnhäuser wirksam zu reduzieren. Die Erstattung soll auf Antrag der jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Be- rechtigten erfolgen. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5 An die Bundesstadt Bonn Ratsbüro Berliner Platz2 53111 Bonn Per E-Mail: bürgerantrag@bonn.de Bonn, den 09.07.2026 Bürgerantrag gemäß 5 24 GO NRW Sehrgeehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich gemäß S 24 GO NRW folgenden Bürgerantrag und beantrage, der Rat der Bundesstadt Bonn möge folgenden Beschluss fassen: Der Rat beschließt, dass den Eigentümern und Bewohnern der unmittelbar an der Sankt Augustiner Straße gelegenen Wohnhäuser im Bereich zwischen der Kreuzung Sankt Augustiner Straße/Niederkasseler Straße und dem Beginn der Kennedybrücke im Kreuzungsbereich Sankt Augustiner Stra ße/Professor-Neu-Allee d ie notwe nd ige n Kosten fü r wirksa me Lä rmschutzmaßnahmen erstattet werden.Seite 3 von 5 Hierzu zählen insbesondere . der Einbau von Schallschutzfenstern, . der Einbau von Doppelfenstern, . sonstige bauliche Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie . sämtliche weiteren objektiv erforderlichen Maßnahmen, die geeignet sind, die erheblichen Lärmeinwirkungen auf die Wohnhäuser wirksam zu reduzieren. Die Erstattung soll auf Antrag der jeweiligen Eigentümer oder sonstigen Berechtigten erfolgen Begründung Seit der Sperrung der Nordbrücke für den Schwerlastverkehr und insbesondere seit der Vollsperrung der 4565 hat sich der Verkehr auf der Bundesstraße 856 beziehungsweise der Sankt Augustiner Straße massiv erhöht. Die Bundesstadt Bonn hat diese Verkehrsführung bewusst eingerichtet beziehungsweise aufrechterhalten und den Verkehr gezielt über die Sankt Augustiner Straße gefü hrt. Hierdurch ist die Sankt Augustiner Straße faktisch zu einer hochbelasteten Umleitungsstrecke geworden. Täglich fahren mehrere tausend Fahrzeuge, darunter eine erhebliche Anzahl schwerer Lastkraftwagen, unmittelbar an den Wohnhäusern vorbei. Teilweise beträgt der Abstand zwischen Fahrbahn und Wohnhaus lediglich wenige Meter. Die Lärm- und Erschütterungsbelastungen haben inzwischen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreicht. Gespräche bei geöffneten Fenstern sind kaum noch möglich. Schlaf, Erholung und konzentriertes Arbeiten werden erheblich beeinträchtigt. Hinzu kommen erhebliche Belastungen durch Feinstaub, Abgase und Gebäudeschwingungen. ln meinem Wohnhaus sind bereits Rissbildungen vorhanden, die nach meiner Überzeugung auf die außergewöhnlichen Ersch ütteru ngen durch den Schwerlastverkeh r zurückzufüh ren si nd. Die betroffenen Anwohner tragen die Folgen einer von der öffentlichen Hand bewusst herbeigeführten Verkehrslenkung, ohne hierfür einen angemessenen Ausgleich zu erhalten. DerSeite 4 von 5 Schutz von Gesundheit und Eigentum gehört jedoch zu den grundlegenden Aufgaben der öffentlichen Ha nd. Werden einzelne Wohngebiete durch staatliche Verkehrsmaßnahmen außergewöhnlich belastet, ist es sachgerecht und angemessen, die hiervon betroffenen Eigentümer finanziell bei den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu unterstützen. Ein vergleichbarer Ansatz ist auch im Zusammenhang mit den erheblichen Verkehrsverlagerungen infolge der Sperrung der Autobahn A45 im Bereich der Stadt Lüdenscheid verfolgt worden. Dort wurde die Förderung von Schallschutzmaßnahmen für besonders betroffene Anwohner im politischen Raum ausdrücklich als freiwillige kommunale Maßnahme in Betracht gezogen. Auch die Bundesstadt Bonn sollte angesichts der von ihr bewusst herbeigeführten Verkehrsverlagerung eine entsprechende Erstattungsregelung schaffen. Die beantragte Regelung dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit der betroffenen Anwohner, sondern zugleich dem Schutz ihres Eigentums und trägt dazu bei, die Folgen der außergewöhnlichen Verkehrsbelastung zumindest teilweise auszugleichen. lch bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung dieses Bürgerantrages sowie um Mitteilung, in welcher Rats- oder Ausschusssitzung dieser Bürgerantrag beraten wird, damit ich an der Beratung persönlich teilnehmen kann. Mit freundlichen GrüßenSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de